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~A.nonym

Frage zur Quellensteuer bei ausländischen ausschüttenden ETF

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~A.nonym

Hallo zusammen,

 

ich habe in den letzten Tagen versucht mich zum Thema ETF hier im Forum einzuarbeiten (Holzmeier-Threads zu Steuerstatus/TD und Einsteiger-Portfolio mit drei ETFs) und fand die Detailtiefe und Qualität der Beiträge des Forums sehr gut! Ich habe letztendlich einen möglichen Broker (Ing-DiBa aufgrund des Gebührenentfalls ab >500€) und 3 recht populäre ETFs ausgewählt (physisch replizierend, keine synthetischen) mit dem Ziel noch im Jahr 2017 dort zu investieren:

 

MSCI World                db x-trackers MSCI World Index UCITS ETF (DR) 1D - ISIN: IE00BK1PV551

MSCI EM                    UBS-ETF MSCI Emerging Markets UCITS ETF (USD) A-dis - ISIN: LU0480132876

STOXX Europe          iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) – ISIN: DE0002635307 

 

Das Thema Quellensteuer und die Reform des Steuergesetzes 2018 bereitet mir noch etwas Kopfzerbrechen und ich konnte auch in der Forensuche keine klare Antwort finden. Mein Ziel ist ein möglichst geringer Aufwand und Kosten bei der jährlichen Steuererklärung (Freibetrag ist noch nicht ausgeschöpft). Ich hoffe, dass Ihr mit weiterhelfen könnt.

 

1.

Die beiden Fonds IE00BK1PV551 und LU0480132876 sind steuereinfach ausschüttend mit Domizil in Irland und Luxemburg. In den Vertragsbedingungen der DiBa findet sich der Passus:
 

Zitat

Rückforderung ausländischer Quellensteuer (Die ING-DiBa wird die von Dritten berechneten Auslagen und Kosten zzgl. in Rechnung stellen) – Kosten 50,00 Euro

Bei telefonischer Nachfrage zum Thema bei der DiBa wollte mir die Dame weismachen, dass sie noch nie von Quellensteuer bei ETFs gehört hat, es nur auf Aktien zutrifft und ich mich an einen Steuerberater wenden sollte…

 

  • Ist das Thema Quellensteuer überhaupt nur noch im Jahr 2017 für mich relevant für die beiden ausländischen Fonds oder ist es auch nach der Steuergesetzreform in 2018 wichtig?
  • Müssen stets die 50€ an die DiBa gezahlt werden? (ggf. hat jemand Erfahrungen damit)
  • Laut der Quellensteuerübersicht 2017 vom BZST (http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html) steht für Irland der Text „Dividenden: keine Quellensteuer für EU-Bürger und für Ansässige in DBA-Staaten“, d.h. Irland erhebt keine Quellensteuer und ich muss bei der Steuererklärung nichts berücksichtigen (oder wird es abgezogen und ich muss es zurückfordern mit dem Nachweis, dass ich EU-Bürger bin?)
  • Bei Luxemburg sind 15% Quellensteuer erwähnt. Welcher Aufwand kommt da bei der jährlichen Steuererklärung auf mich zu bzw. muss ich die 50€ immer an die DiBa berappen?

 

2.

Ich hatte für mich entnommen, dass bei dauerhaft steuereinfachen Fonds mit Domizil in Deutschland (z.B. ISIN: DE0002635307) lediglich die Kapitalertragsteuer wirkt (insofern der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist). Jedoch hat folgender Thread für einige Verwirrung gesorgt:


https://www.wertpapier-forum.de/topic/52057-ersatz-für-ishares-stoxx-europe-600-investmentsteuerreformgesetz-ab-2018/#comment-1105912

 

  • Sollte ich lieber auf einen physisch replizierenden ETF im europäischen Ausland wechseln aufgrund der ggf. negativen Auswirkung der Steuerreform auf die TD von Fonds mit Domizil in DE?
  • Ist der Aufwand bei noch nicht ausgeschöpftem Freibetrag ab 2018 immer noch sehr gering für diesen Fond oder ändert sich dort auch etwas?

 

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

 

Gruß A

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier
vor einer Stunde schrieb ~A.nonym:
  • Ist das Thema Quellensteuer überhaupt nur noch im Jahr 2017 für mich relevant für die beiden ausländischen Fonds oder ist es auch nach der Steuergesetzreform in 2018 wichtig?

die Erstattung von Quellensteuern ist ab 2018 fuer ETFs nicht mehr relevant

 

 

Zitat
  • Müssen stets die 50€ an die DiBa gezahlt werden? (ggf. hat jemand Erfahrungen damit)

diese Gebuehr betrifft nur Anlagen in Einzelaktien, ETFs aber nicht

 

 

Zitat
  • Laut der Quellensteuerübersicht 2017 vom BZST (http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html) steht für Irland der Text „Dividenden: keine Quellensteuer für EU-Bürger und für Ansässige in DBA-Staaten“, d.h. Irland erhebt keine Quellensteuer und ich muss bei der Steuererklärung nichts berücksichtigen (oder wird es abgezogen und ich muss es zurückfordern mit dem Nachweis, dass ich EU-Bürger bin?)
  • Bei Luxemburg sind 15% Quellensteuer erwähnt. Welcher Aufwand kommt da bei der jährlichen Steuererklärung auf mich zu bzw. muss ich die 50€ immer an die DiBa berappen?

bei steuereinfachen ETFs (das sind ab 2018 alle in DE handelbaren) macht die Depotbank mit Sitz in DE jetzt und in (absehbarer) Zukunft alle KESt-Steuerabrechnungen abschliessend fuer dich, du selbst brauchst in einer Steuererklaerung nichts anzugeben

 

 

Zitat
  • Sollte ich lieber auf einen physisch replizierenden ETF im europäischen Ausland wechseln aufgrund der ggf. negativen Auswirkung der Steuerreform auf die TD von Fonds mit Domizil in DE?

abhaengig vom Domizil eines ETF gibt es unterschiedliche, aus Anlegersicht positive und negative Auswirkungen, die sich auch jeweils in etwa ausgleichen. Das Fonds-Domizil ist ab 2018 kein relevantes Kriterium mehr fuer die ETF-Auswahl.

 

 

Zitat
  • Ist der Aufwand bei noch nicht ausgeschöpftem Freibetrag ab 2018 immer noch sehr gering für diesen Fond oder ändert sich dort auch etwas?

kein Aufwand, weder heute noch in Zukunft.

Bei nicht ausgeschoepftem Freibetrag sind auch ab 2018 ausschuettende Fonds tendenziell besser, der Unterschied zu thesaurierenden Fonds wird im Vergleich zu 2017 aber kleiner.

 

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Ramstein
vor 4 Minuten schrieb Holzmeier:

Das Fonds-Domizil ist ab 2018 kein relevantes Kriterium mehr fuer die ETF-Auswahl.

 

D. h. die unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen, die den Fondsgesellschaften ermöglichen Quellensteuer zurückzuholen, haben ab 2018 keine Auswirkungen mehr?

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 2 Stunden schrieb ~A.nonym:

2.

Ich hatte für mich entnommen, dass bei dauerhaft steuereinfachen Fonds mit Domizil in Deutschland (z.B. ISIN: DE0002635307) lediglich die Kapitalertragsteuer wirkt (insofern der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist). Jedoch hat folgender Thread für einige Verwirrung gesorgt:


https://www.wertpapier-forum.de/topic/52057-ersatz-für-ishares-stoxx-europe-600-investmentsteuerreformgesetz-ab-2018/#comment-1105912

 

  • Sollte ich lieber auf einen physisch replizierenden ETF im europäischen Ausland wechseln aufgrund der ggf. negativen Auswirkung der Steuerreform auf die TD von Fonds mit Domizil in DE?
  • Ist der Aufwand bei noch nicht ausgeschöpftem Freibetrag ab 2018 immer noch sehr gering für diesen Fond oder ändert sich dort auch etwas?

 

Die im verlinkten Thread diskutierte Frage hat sich als eher unwichtig herausgestellt. Man kann in 2019 schauen, ob ETF mit deutschen Aktien und Fondsdomizil Deutschland rückblickend in 2018 eine gute tracking difference abgeliefert haben und ob man diese weiter hält oder zu anderen ETF wechselt.

 

Der iShares Stoxx Europe 600 DE0002635307 ist für dieses Jahr steuereinfach, physisch replizierend, ausschüttend, liquide und günstig. Es spricht für deutsche Privatanleger m. E. nichts gegen diesen Fonds, wenn man in europäische Aktien investieren möchte.

 

Ausschüttende Fonds wie dieser sollten auch in 2018 beim Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags helfen können. Es kommt aber nun noch die Vorabpauschale dazu, so dass der Effekt wahrscheinlich nicht mehr so stark sein wird, wie bisher.

 

vor 2 Stunden schrieb ~A.nonym:

MSCI World                db x-trackers MSCI World Index UCITS ETF (DR) 1D - ISIN: IE00BK1PV551

MSCI EM                    UBS-ETF MSCI Emerging Markets UCITS ETF (USD) A-dis - ISIN: LU0480132876

STOXX Europe          iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) – ISIN: DE0002635307 

 

Ich halte diese Auswahl aktuell für sehr gut. :thumbsup:

 

Asset Allocation planen, dann kann das beschriebene Aktienportfolio m. E. den riskanten Portfolioteil gut abdecken.

 

Eine Alternative möchte ich noch anbringen. Wenn du dir weniger Kopfzerbrechen über Fondsauswahl, Steuergeschichten und ähnliches machen willst würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall noch Portfolio-ETF ansehen, in denen ETF-Weltdepot, Zinsanlagen, Asset Allocation und Rebalancing schon fertig in einem günstigen Fonds zusammengefasst sind: http://www.morningstar.de/de/news/151361/der-nicht-so-feine-unterschied-zwischen-etf-portfolios-und-etf-dachfonds.aspx

 

Zu diesen einzelnen Portfolio-ETF gibt es dann noch Diskussionsfäden hier im WPF:

ARERO DWS0R4: https://www.wertpapier-forum.de/topic/22224-arero-der-weltfonds/

db x-trackers Portfolio ETF DBX0BT: https://www.wertpapier-forum.de/topic/29549-db-x-trackers-portfolio-total-return-etf/

Comstage Vermögensstrategie ETF701: https://www.wertpapier-forum.de/topic/51764-comstage-vermögensstrategie/

 

Wenn man mit der Anlagestrategie und der Fondskonstruktion dieser Fertiglösung zufrieden sein kann wüsste ich nicht, warum man unbedingt ein do-it-yourself-Portfolio aufbauen sollte. Die genannten Portfolio-ETF sind alle m. E. günstig, breit diversifiziert (Weltportfolio), haben eine nachvollziehbare transparente Anlagestrategie und machen Asset Allocation und Rebalancing für den Anleger. DIY-Weltportfolio würde ich erst dann machen, wenn einen die Fertiglösungen nicht zufrieden stellen.

 

 

 

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Holzmeier
vor einer Stunde schrieb Ramstein:

D. h. die unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen, die den Fondsgesellschaften ermöglichen Quellensteuer zurückzuholen, haben ab 2018 keine Auswirkungen mehr?

 

Womoeglich haben sie Auswirkungen, entscheidend wird aber nicht die Moeglichkeit zur Rueckholung von Quellensteuern sein, sondern insbesondere wieviel davon in welcher Form an Privatkunden weitergeleitet wird.

Das wesentliche Auswahlkriterium sind ab 2018 deshalb nur noch die ETF-Kosten auf Anlegerebene (sprich Trackingdifferenzen), die zur Zeit noch mit kapitalertragssteuerlichen Implikationen verbundenen Domizile der Fonds sind dann nicht mal mehr ein Sekundaerkriterium.

 

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~A.nonym

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Erklärungen! :thumbsup:

 

Für mich zusammenfassend entnehme ich, dass:

  • Die QuSt lediglich noch bis Ende diesen Jahres für die 2 erst genannten Fonds relevant ist, ab 2018 nicht mehr und mir nicht so viel Kopfzerbrechen hätte bereiten sollen
  • Das Auswahlkriterium mit Blick >2017 hauptsächlich auf der TD liegen sollte
  • die 3 genannten Fonds für Einsteiger wie mich i.O. sind

@tyr: Danke für den Hinweis mit den ETF-Dachfonds. Ich hatte diese ebenfalls schon betrachtet, aber zum einen z.B. den ARERO aufgrund meiner Prämisse "Keine Swapper" nicht weiter betrachtet. Zum anderen möchte ich lieber "Kapieren statt Kopieren" und meine eigenen Erfahrungen sammeln.

 

Nochmals Danke für die Hinweise und ich lese gespannt weiter!

 

Gruß A

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