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el_Mare

Fiktive Veräußerungsgewinne DIBA

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 3 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Im Moment wird hier gar nichts versteuert. Der von der Diba in den Bestandsdetails ausgewiesene fiktive "Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017" wird eben nur fällig wenn du verkaufst. Solange du die Fonds hälst kann der sich noch ändern wenn deine Fondsgesellschaft noch Daten liefert.

Es wird etwas versteuert, denn die ganze Sache ist relevant für deine Steuererklärung 2017. Ich dachte, dass S ein Schätzwert für ausschüttungsgleiche Erträge ist.

 

Was für einen Sinn ergibt es ein S festzusetzen, wenn die Sache nur fällig wird, wenn man verkauft? Dann kann man doch einfach den Kursgewinn versteuern (bis 2017 ohne Teilfreistellung, danach mit).

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 15 Minuten schrieb GoGi:

Was für einen Sinn ergibt es ein S festzusetzen, wenn die Sache nur fällig wird, wenn man verkauft? Dann kann man doch einfach den Kursgewinn versteuern (bis 2017 ohne Teilfreistellung, danach mit).

Ob das alles Sinn macht oder nicht ist ja hier gar nicht die Frage. Der Gesetzgeber gibt dieses Prozedere den Depotbanken einfach vor udn die müssen das dann so machen.

 

Es kann hier im Moment noch nichts festgesetzt werden, weil die Fondsgesellschaften teilweise noch gar keine Besteuerungsgrundlagen für 2017 geliefert haben und im besten Fall sich für diese noch 4 Monate Zeit lassen. Der Gesetzgeber hat ihnen sogar ausnahmsweise ganz 2018 dafür eingeräumt. und die Schätzung bleibt solange "live" bis die Depotbank (die Diba) eben was genaueres vorliegen hat.

 

Das schreibt ja auch die Diba in ihrer Depotübersicht bei den einzelnen Bestandsdetails wenn du das kleine "i" bei "Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017" klickst:

 

Zitat

Veräußerungsergebnis zum 01.01.2018

Mit Einführung der Investmentsteuerreform gelten alle Fonds-Bestände zum 31.12.2017 als fiktiv verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die bis zum 31.12.2017 erzielten Gewinne/Verluste. Diese werden bei einem zukünftigen Verkauf steuerlich berücksichtigt.

Hinweis:
Im ausgewiesenen Veräußerungsergebnis sind neben den Kursgewinnen/-verlusten bereits die steuerlichen Bereinigungsgrößen des Fonds beinhaltet. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Werte von der Fondsgesellschaft korrigiert werden können. Wir werden das Ergebnis dann entsprechend anpassen.

Kursgewinne/-verluste aus Käufen vor dem 01.01.2009 (Altbestand) sind steuerfrei und werden hier nicht ausgewiesen!

Die Diba fasst das eben ganz vornehm unter "steuerliche Bereinigungsgrössen" zusammen.

 

Oder siehe auch hier die Antwort der Diba auf meine Anfrage:

 

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Okay, aber wie auch immer: Wenn du auf dem Schätzwert 2017 sitzen bleibst, wird er beim Verkauf wieder abgezogen. Wenn, wie dir, der Schätzwert höher ist als der Kursgewinn, dann müsstest du beim Verkauf einen entsprechenden Verlust machen. (In der Steuererklärung sieht man ihn dann, da du den Schätzwert bei Verkauf wieder abziehst.)

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FlyingDutchman
vor 57 Minuten schrieb GoGi:

Okay, aber wie auch immer: Wenn du auf dem Schätzwert 2017 sitzen bleibst, wird er beim Verkauf wieder abgezogen. Wenn, wie dir, der Schätzwert höher ist als der Kursgewinn, dann müsstest du beim Verkauf einen entsprechenden Verlust machen. (In der Steuererklärung sieht man ihn dann, da du den Schätzwert bei Verkauf wieder abziehst.)

 

Sorry, ich kann dir im Moment nicht folgen. 


Warum soll der Schaetzwert beim Verkauf abgezogen werden und wenn von wem. Das ist doch die ganze Idee des Schaetzwertes das man eine vom Fonds nicht deklarieter Ausschuettung (nicht vorhandene Besteuerungsgrundlage zu einem abgeschlossenen Geschaeftsjahr) trotzdem anhand einer geschaetzten Ausschuettung ersatzweise besteuern kann.
     
Warum soll man bei einem Verkauf Verlust machen wollen, das ist doch gerade das Ziel eines Investments langfristig Gewinn zu machen.
 

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kleinerfisch
vor 17 Stunden schrieb FlyingDutchman:

Ich hatte das mal hier hinsichtlich der Pauschalbesteuerung, dem Zwischengewinnen und der Berechnungsbasis fuer eine unterjaehrige Haltedauer bei einer Berechnungsbasis von 360 Tagen gefunden.

 

BMF Schreiben vom 02.06.2005: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/164582/

 

Man redet hier von einer jährlichen Basis von 360 Tagen:

Zitat

 

Randziffer: 121

 

c) Ersatzwert

Wird der Zwischengewinn trotz Pflicht zur Ermittlung und Bekanntmachung nicht ermittelt oder nicht bekannt gemacht,

Wie der erste Halbsatz im Zitat schon sagt, wird in diesem Fall die 6%-Regel angewendet, weil kein Zwischengewinn vorhanden ist. Davon schreibt die Diba aber nichts.

 

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 43 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Warum soll der Schaetzwert beim Verkauf abgezogen werden und wenn von wem. Das ist doch die ganze Idee des Schaetzwertes das man eine vom Fonds nicht deklarieter Ausschuettung (nicht vorhandene Besteuerungsgrundlage zu einem abgeschlossenen Geschaeftsjahr) trotzdem anhand einer geschaetzten Ausschuettung ersatzweise besteuern kann.

Gekauft für 100 EUR Anfang 2017.

Ende 2017 ist der Kurs 200 EUR, Schätzwert 12 EUR wird versteuert.

Anfang 2018 immernoch 200 EUR, Verkauf, Versteuert werden (200-100-12) EUR = 88 EUR, weil die 12 EUR ja schon versteuert sind.

 

Wird der Schätzwert nun durch einen korrekten Wert ersetzt z.B. 1 EUR, dann werden 2017 nur 1 EUR versteuert, aber dann dafür bei Verkauf 99 EUR.

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor einer Stunde schrieb kleinerfisch:

Wie der erste Halbsatz im Zitat schon sagt, wird in diesem Fall die 6%-Regel angewendet, weil kein Zwischengewinn vorhanden ist. Davon schreibt die Diba aber nichts.

Ich habe mir eben versucht das Ergebniss fuer die Schaetzung zu erklaeren, des nicht genau 6% vom Kurswert zum 31.12.2017 sind. Ok das war falsch.

 

Zurueck zum Problem:

Mir ist eben nicht ganz klar ob einfach 6% geschaetzt werden oder eben nur die Tage das Rumpfgeschaftsjahres (01.03.2017-31.12.2017) was 306 Tagen entspricht. Weiterhin habe ich mich gefragt wieviel Tage so ein Jahr für einen Finanzbeamten hat. ;-) Sprich was ist die Basis fuer ein Jahr: 360 Tage, 365 Tage, 12 Monate, ... 

 

Wenn wir der Einfachheit halber den IS EUR.PROP.YI.U.ETF EOD, ISIN IE00B0M63284 hernehmen:

Basiswaehrung: EUR
Stueck: 475
Umstellungskurs zum 31.12.2017 (gleichzeitig Ende des RumpfGJ): 41,49 EUR
Einstandskurs/Einstandswert zum fiktiven Kauf am 01.01.2018: 41,486526 EUR / 19706,10 EUR
Ausgewieneser Schaetzwert der Diba im fiktiven Veraeuserungsergebnis zum 31.12.2017 fuer 475 Stueck: 980,94 Euro

19706,10 EUR mal 6% ist  1182,37 EUR <== Schaetzwert groesser als Diba Schaetzwert von 980,94 Euro
19706,10 EUR mal 6% mal 306/360 ist 1005,01 EUR <== Schaetzwert groesser als Diba Schaetzwert von 980,94 Euro, nahe dran
19706,10 EUR mal 6% mal 306/365 ist 991,24 EUR <== Schaetzwert groesser als Diba Schaetzwert von 980,94 Euro, naeher dran
19706,10 EUR mal 6% mal 10/12 ist 985,30 EUR <== Schaetzwert groesser als Diba Schaetzwert von 980,94 Euro, am nahesten dran

Also ich habe keine Ahnung was die Diba hier gerechnet hat. Aber irgendwie sind die 6% nur anteilig und die 10 von 12 Monats Variante ist am nahesten am Schaetzwert. 
 

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 37 Minuten schrieb GoGi:

Gekauft für 100 EUR Anfang 2017.

Ende 2017 ist der Kurs 200 EUR, Schätzwert 12 EUR wird versteuert.

Anfang 2018 immernoch 200 EUR, Verkauf, Versteuert werden (200-100-12) EUR = 88 EUR, weil die 12 EUR ja schon versteuert sind.

 

Wird der Schätzwert nun durch einen korrekten Wert ersetzt z.B. 1 EUR, dann werden 2017 nur 1 EUR versteuert, aber dann dafür bei Verkauf 99 EUR.

Der Schatzwert wird nicht vom Kurswert abgezogen sondern ist komplett unabhaengig vom Kurswert. Er wird zusaetzlich zum Kurswert besteuert, also ersatzweise fuer nicht deklarierte Auschuettungen durch den Fonds.

 

Um bei deinem Beispiel zu bleiben:

 

Gekauft für 100 EUR Anfang 2017.

Ende 2017 ist der Kurs 200 EUR, Schätzwert 12 EUR wird nicht versteuert sondern nur nachrichtlich ausgewiesen fuer den Fall falls du mal verkaufst.

Anfang 2018 immernoch 200 EUR, Verkauf, Versteuert werden (200-100+12) EUR = 112 EUR, weil die 12 EUR noch nicht versteuert wurden.

 

Das ist eben das fiese an der Pauschal besteuerung einer Ausschüttung (auf Basis einer 6% ige Schaetzung des Kurswertes), du besteuerst ein Ausschüttung, die unter Umständen gar nicht bekommen hast.
 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 10 Minuten schrieb FlyingDutchman:

[...] ersatzweise fuer nicht deklarierte Auschuettungen durch den Fonds.

Nicht deklarierte ausschüttungsgleiche Erträge oder Ausschüttungen? Nicht deklarierte Ausschüttungen würde ja bedeuten der Fonds sendet dir Bargeld per Post.

 

Zitat

Gekauft für 100 EUR Anfang 2017.

Ende 2017 ist der Kurs 200 EUR, Schätzwert 12 EUR wird nicht versteuert sondern nur anchrichtlich ausgewiesen fuer den Fall fals du mal verkaufst.

Anfang 2018 immernoch 200 EUR, Verkauf, Versteuert werden (200-100+12) EUR = 112 EUR, weil die 12 EUR noch nicht versteuert wurden.
 

Wo sollen die 12 EUR herkommen? Die hast du ja nie gesehen. Geschätzt werden kann etwas, dessen Höhe unklar ist (ausschüttungsgleiche Erträge). Ausschüttungen sind nachweislich 0, es sei denn du bekommst Geld. Ausschüttungsgleiche Erträge sind aber im Kurs enthalten.

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 21 Minuten schrieb GoGi:

Nicht deklarierte ausschüttungsgleiche Erträge oder Ausschüttungen? Nicht deklarierte Ausschüttungen würde ja bedeuten der Fonds sendet dir Bargeld per Post.

Darum geht es doch in diesem Thread, der Fonds hat keine Besteuerungsgrundlage veröffentlicht, also keine Ausschüttung deklariert. Ergo wirst du geschätzt und für was besteuert was unter Umständen nicht der Realität entspricht. Das ist der Sinn und Zweck einer Schätzung. 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 24 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Darum geht es doch in diesem Thread, der Fonds hat keine Besteuerungsgrundlage veröffentlicht, also keine Ausschüttung deklariert. Ergo wirst du geschätzt und für was besteuert was unter Umständen nicht der Realität entspricht. Das ist det Sinn und Zweck einer Schätzung. 

Aber Ausschüttungen erkennt man doch daran, dass sie tatsächlich ankommen. Wenn es keine gibt, kann man auch keine schätzen.

 

Also ich hatte nie einen "strafbesteuerten" Fonds, deshalb weiß ich nicht aus erster Hand, was da beim Finanzamt passiert, aber die 6% "als zugeflossen geltende" Schätzung beim Verkauf nicht wieder abzuziehen, wäre so absurd, dass ich es nicht glaube.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Die ganze Problem ist doch, dass in einem Fonds Ausschüttungen thesauriert werden können.

 

Im Jahr 2000 für 100 EUR gekauft, Kurswert 2017 ist 1000 EUR. Dass insgesamt 900 EUR Gewinn gemacht wurden, ist völlig unstrittig. Niemand kann unterstellen, dass der Fonds über schwarze Kanäle Geld an dich ausgeschüttet hat, die die Steuerbehörde nicht sehen kann, das wäre absurd.

 

Die Frage ist nur, ob ein Teil der 900 EUR schon in den Jahren 2000, 2001, 2002, ... hätten versteuert werden müssen. Wenn nicht sauber nachgewiesen werden kann, wieviel das ist, kommt ein Schätzwert.

 

Dass im Bundesanzeiger auch echte Ausschüttungen veröffentlicht werden, sind nur Details (Quellensteuer und keine Ahnung was noch alles).

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FlyingDutchman
vor 1 Minute schrieb GoGi:

Die ganze Problem ist doch, dass in einem Fonds Ausschüttungen thesauriert werden können.

 

Im Jahr 2000 für 100 EUR gekauft, Kurswert 2017 ist 1000 EUR. Dass insgesamt 900 EUR Gewinn gemacht wurden, ist völlig unstrittig. Niemand kann unterstellen, dass der Fonds über schwarze Kanäle Geld an dich ausgeschüttet hat, die die Steuerbehörde nicht sehen kann, das wäre absurd.

 

Die Frage ist nur, ob ein Teil der 900 EUR schon in den Jahren 2000, 2001, 2002, ... hätten versteuert werden müssen. Wenn nicht sauber nachgewiesen werden kann, wieviel das ist, kommt ein Schätzwert.

Nein bei der Schaetzung in meinen beiden Fallen für die beiden ETFs IE00B0M63284 und IE00B0M63177 geht es nur um Ausschuettungen, ausschuettungsgleiche Ertraege und Zwischengewinne die im Rumpfgeschaeftsjahr 2017 mit Ende zum 31.12.2017 angefallen sind. Fuer dieses Rumpfgeschaeftsjahr will der Fiskus eine Besteuerungsgrundlage, fuer den Fall das es diese nicht gibt hat er die Depotbanken angewiesen die Ausschuettungen, ausschuettungsgleiche Ertraege und Zwischengewinne, die im Rumpfgeschaeftsjahr 2017 mit Ende zum 31.12.2017 angefallen sind, zu schaetzen.

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Wir können das leicht anhand der Zahlen prüfen, vielleicht liege ich ja wirklich falsch. Welchen Kaufkurs hattest du z.B. bei diesen 200 Stück, die den höchsten Gewinn hatten?

IS MSCI EM U.ETF USD D, ISIN IE00B0M63177, sieht es so aus:

Stückzahl    Erfolg             ausschüttungs-      Schätzwert
                                       gleicher
                                       Ertrag
200                4.660,28           35,79                 371,31
 

Diese Zeile meine ich, für welchen Kurs hast du die gekauft? Und wie war der Kurs am 31.12.2017?

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GoGi
vor 23 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Nein [...]

Zitat hinzugefüht zur Benachrichtigung :)

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor einer Stunde schrieb GoGi:

Wir können das leicht anhand der Zahlen prüfen, vielleicht liege ich ja wirklich falsch. Welchen Kaufkurs hattest du z.B. bei diesen 200 Stück, die den höchsten Gewinn hatten?

IS MSCI EM U.ETF USD D, ISIN IE00B0M63177, sieht es so aus:

Stückzahl    Erfolg             ausschüttungs-      Schätzwert
                                       gleicher
                                       Ertrag
200                4.660,28           35,79                 371,31
 

Diese Zeile meine ich, für welchen Kurs hast du die gekauft? Und wie war der Kurs am 31.12.2017?

Der Kurs ist in meinem Fall absolut irrelevant da alle Anteile vor dem 01.01.2019 angeschaft wurden und aus diesem Grund Kursgewinne nicht versteuert werden. In meinem Fall sind in dem fiktiven "Veraeusserungsergebniss vom 31.12.2017" nur "akkumilierte Ausschuettungsgleiche Ertraege" und "Schaetzwerte enthalten" Der Erfolg von 4660,28 EUR ist fuer mich in diesem Fall steuerfrei.

 

Den Kaufkurs kann man auch mit den Daten ausrechenn:

 

200 Stueck x Kaufkurs in EUR je Stueck = 37,850898 EUR x 200 Stueck (Verkaufskurs) - 4660,28 EUR

 

Kaufkurs in EUR je Steuck muss dann 14,55 gewesen sein.

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Mangalica
Am 1/25/2018 um 12:46 schrieb kleinerfisch:

Bei zwischenzeitlichen Verkäufen wird man die 6% Schätzwert versteuern müssen, da ist m.E. nichts zu machen.

 

Aber über die Steuererklärung kann man das dann doch immer noch korrigieren, sobald die Werte veröffentlicht sind, oder?

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Mangalica

@GoGi Ich habe vor zwei Wochen bereits einen ETF mit dem Schätzwert verkauft und dann bestätigen, dass dieser noch zum Kursgewinn hinzugerechnet wird und man dann also erst einmal ziemlich viel versteuert.

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 33 Minuten schrieb skrause:

 

Aber über die Steuererklärung kann man das dann doch immer noch korrigieren, sobald die Werte veröffentlicht sind, oder?

Ja denke ich auch, man bekommt ja auf dem Verkaufsbeleg ausgewiesen das ein Schaetzwert als Besteuerungsgundlage angenommen wurde. Wenn man dann die Besteuerungsgrundlage fuer das geschaetzte Geschaeftsjahr seinem Finanzbeamten vorlegt, sollte dieser damit happy sein.

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Mangalica
vor 36 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Ja denke ich auch, man bekommt ja auf dem Verkaufsbeleg ausgewiesen das ein Schaetzwert als Besteuerungsgundlage angenommen wurde.

 

In meiner Abrechnung steht gar nichts von einem "Schätzwert". Vielleicht ist es für die Diskussion ganz hilfreich, wenn ihr eine echte (anonymisierte) Abrechnung der ING-DiBa vor Augen habt. In folgendem Beitrag hatte ich ja schon einmal von dem Veräußerungsergebnis meiner 158 Anteile des UBS MSCI Emerging Markets (LU0480132876) berichtet:

 

 

Hier die Erklärung der ING-DiBa, wie sich dieses Veräußerungsergebnis mit Schätzwert zusammensetzt:

 

 

Da ich diese Anteile mittlerweile verkauft habe, kann ich auch schon die dazugehörige Verkaufsabrechnung präsentieren:

 

verkauf.png

 

Der Schätzwert heißt hier also einfach nur "zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung 31.12.2017". Ich hoffe ja noch, dass die Bank die Abrechnung später noch korrigieren wird, sobald die Daten vorliegen. Ansonsten werde ich das selbst über die Steuererklärung versuchen.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor einer Stunde schrieb FlyingDutchman:

Der Kurs ist in meinem Fall absolut irrelevant da alle Anteile vor dem 01.01.2019 angeschaft wurden und aus diesem Grund Kursgewinne nicht versteuert werden.

Aha, das hatte ich übersehen! Sorry! Dann ist es natürlich klar! Für Kursgewinne musst du keine Steuern zahlen, für Ausschüttungen schon, also macht es einen Unterschied.

vor einer Stunde schrieb skrause:

@GoGi Ich habe vor zwei Wochen bereits einen ETF mit dem Schätzwert verkauft und dann bestätigen, dass dieser noch zum Kursgewinn hinzugerechnet wird und man dann also erst einmal ziemlich viel versteuert.

Ist der erst nach 2019 gekauft worden? Könntest du Kauf- Verkaufs- und die anderen Werte einstellen?

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 29 Minuten schrieb skrause:

Der Schätzwert heißt hier also einfach nur "zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung 31.12.2017". Ich hoffe ja noch, dass die Bank die Abrechnung später noch korrigieren wird, sobald die Daten vorliegen. Ansonsten werde ich das selbst über die Steuererklärung versuchen.

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte die Diba das deteilierte aufweisen, wenn sie das nicht tun werden die Anrufe bei der Hotline einfach hochgehen und auch hoch bleiben.

 

Ich kann jeden Kunden nur ermutigen bei so einer Abrechnung eine Aufschluesselung der unklaren Betraege anzufordern.

 

Auf meinen Hinweis hin, dass sie das beim fikitven "Veraeusserungsergebniss zum 31.12.2017" aus den im Depot ausgewiesen Bestandsdetails doch detailierter ausweisen sollen bekam ich folgende Antwort:

 

Zitat

Noch eine Zusatzinformation.

Wir sind nicht der Meinung, dass die Darstellung im Internetbanking noch geändert werden muss, denn den Kurs vor der Umstellung können Sie sich in Ihrem Depotauszug zum 31.12.2017 anschauen und der ursprüngliche Anschaffungskurs steht auf Ihrem Kaufbeleg.

Ganz allgemein gilt aber: Wir freuen uns immer, wenn unsere Kunden mit Verbesserungsvorschlägen auf uns zukommen. Denn nur so können wir unseren Service optimieren. Wir möchten aber auch so ehrlich sein, dass wir Ihnen keinen Termin oder die exakte Umsetzung versprechen können - dafür aber allgemein, dass wir unsere Prozesse immer weiter verbessern werden.

Bis jetzt hatte ich noch keine Muse ihnen darauf zu antworten. Aber das finde ich eben schon ein bisschen kundenunfreundlich.

 

Eigentlich waere die Antwort ok wenn da eben nur der Kursgewinn ausgewiesen wuerde, aber sie stecken eben DREI Werte in das "Veraeusserungsergebniss zum 31.12.2017":

 

Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017(V) = Kursgewinn (K) + ausschüttungsgleiche Erträge (A) + (S) 6% Schaetzung vom Kurswert am Ende des Geschaeftsjahres (hier Rumpfgeschaeftsjahresende zum 31.12.2017)

 

Wie soll ich das deuten. Das ist  fuer mich ein starkes Indiz dafuer, dass der Antwortschreiber der Diba das Problem noch nicht durchdrungen hat

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

 

vor 1 Stunde schrieb FlyingDutchman:

bisschen kundenunfreundlich

Ich habe auch eine sehr seltsame Antwort von der DiBa bekommen, aus der eindeutig hervorgeht, dass man unser Problem absolut nicht verstanden hat und man auch nicht daran interessiert ist, dieses zu lösen.

 

vor 2 Stunden schrieb skrause:

dass die Bank die Abrechnung später noch korrigieren wird

Im Falle von bereits verkauften Anteilen werden wohl keine Abrechnungen korrigiert, da angeblich seitens der DiBa alles korrekt ausgewiesen und versteuert ist. Damit ist deren Aufgabe wohl erledigt. 

 

 

 

 

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

 

vor 1 Stunde schrieb FlyingDutchman:

Eigentlich waere die Antwort ok wenn da eben nur der Kursgewinn ausgewiesen wuerde, aber sie stecken eben DREI Werte in das "Veraeusserungsergebniss zum 31.12.2017":

Veräußerungsergebnis ist eben nicht nur die Differenz Verkauf-Kauf inkl. Spesen sondern gerade bei Fonds noch einiges mehr.

Das weiß aber so ein First Level Support nicht, da muss man nach meiner Erfahrung schon sehr konkret nachfragen.

Ich hatte hier irgendwo mal eine Liste aller relevanten Bestandteile gepostet, finde sie aber gerade nicht mehr (ich glaube, es ging um Depotüberträge und müsste so ca. 1-4 Monate her sein). Vielleich that ja jemand Lust zu suchen...

 

Die Banken haben es aber auch schwer: listen sie das alles auf, kommen Nachfragen von den Leuten, die das nicht kennen, lassen sie es, kommen Nachfragen von denen, die mehr Bescheid wissen. Noch dazu gibt es keine allgemeingültigen Begrifflichkeiten für manche Parameter; jede Bank nennt sie anders

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Mangalica
vor 21 Minuten schrieb el_Mare:

Im Falle von bereits verkauften Anteilen werden wohl keine Abrechnungen korrigiert, da angeblich seitens der DiBa alles korrekt ausgewiesen und versteuert ist. Damit ist deren Aufgabe wohl erledigt.

 

Das lese ich in der DiBa-Mail in FlyingDutchmans Kommentar aber anders:

 

Zitat

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir nicht sagen, ob wir eine Meldung von der Fondsgesellschaft erhalten, wenn die tatsächlichen Ertragsdaten festgestellt sind. Bekommen wir eine Meldung, dann korrigieren wir das fiktive Veräußerungsergebnis. Haben Sie das Wertpapier dann schon verkauft, dann wird - Stand heute - auch eine Korrektur des Verkaufs erfolgen.

 

Ich hoffe, dass der "Stand heute" dann auch so bleibt. Alles andere wäre meiner Meinung nach schlechter Kundenservice, auch wenn die streng nach Gesetz nicht zu einer Korrektur verpflichtet sind.

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