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Marktimperator

Flatex

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voxk
· bearbeitet von voxk

@west263 Ah, stimmt. Ich habe inzwischen auch nachgekauft und war enttäuscht, dass ich nur ein paar Cent mehr bekommen habe, weil ich mit etwas mehr gerechnet habe.

Dann hast du recht. Ähnliches ist mir vor einiger Zeit auch bei Flatex mit einem Vanguard-ETF schon einmal passiert. Sie werden das korrigieren.

 

Edit: Ich bin lieber aktiv und schreibe jetzt den Support.

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west263
vor 11 Minuten von voxk:

Edit: Ich bin lieber aktiv und schreibe jetzt den Support.

:thumbsup:

 

vor 12 Minuten von voxk:

und war enttäuscht, dass ich nur ein paar Cent mehr bekommen habe, weil ich mit etwas mehr gerechnet habe.

die Höhe der Ausschüttung selber ist gleich geblieben und ja dann muss natürlich mehr herauskommen, wenn Du vorher nachgekauft hast.

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west263
· bearbeitet von west263
vor 23 Stunden von voxk:

Edit: Ich bin lieber aktiv und schreibe jetzt den Support.

nachdem jetzt die Abrechnung der Wiederanlage auch "falsch" schon da ist, habe dann doch gerade eben den Support auch angeschrieben.

 

 

edit, ohhh das ging jetzt aber fix, Storno der Ausschüttung ist schon da

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voxk

@west263Jap, bei mir wurde storniert aber das Ticket bleibt unbearbeitet. Sie wissen schon...

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 25 Minuten von MonacoFranzl:

Das ist schon interessant, ich zitiere mal die Kernpunkte:

Zitat

Auch wenn flatex die ökonomische Gleichwertigkeit betont (Dividendenansprüche und Kursrisiken bleiben identisch), verschiebt sich das rechtliche Risikoprofil im theoretischen Krisenfall zuungunsten des Endanlegers bzw. der -anlegerin. Das offizielle Begleitdokument von Clearstream sowie das Kundenschreiben weisen auf spezifische Risikofaktoren hin:

 

Verlust des sachenrechtlichen Miteigentums
Bei der herkömmlichen Girosammelverwahrung in Deutschland ist das Wertpapier im Insolvenzfall der Depotbank vollständig geschützt, da es als Sondereigentum des Kunden gilt und nicht in die Insolvenzmasse einfließt. Bei einer Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) verringert sich diese rechtliche Barriere. Die Anlegenden besitzt lediglich einen schuldrechtlichen Auslieferungsanspruch gegen seine Bank. Die Bank wiederum hat diesen Anspruch gegen Clearstream, und Clearstream gegen die ausländische Großbank. 

 

Abwälzung des Auslands-Lagerlandrisikos
Dies ist der entscheidende Punkt für das De-Risking von Clearstream. Im offiziellen Schreiben heißt es unmissverständlich: „Auslieferungsansprüche aus WR-Gutschriften sind aus dem im Ausland geführten Deckungsbestand zu erfüllen. Wirtschaftliche und rechtliche Nachteile/Schäden, die den Deckungsbestand anteilig betreffen, können die Inhaber von WR-Gutschriften treffen.“
Sollte es also bei der ausländischen Lagerstelle oder dem Zwischenverwahrer durch hoheitliche Eingriffe, Sanktionen, extreme politische Krisen oder Enteignungen zu Verlusten im dortigen Sammelbestand kommen, haftet Clearstream nicht mehr in Frankfurt dafür. Das Risiko wird eins zu eins nach unten an die Depotbanken und letztlich an den Endkundschaften durchgereicht.

 

Fremdes Recht und Gerichtsstand
Für den ausländischen Deckungsbestand gilt nicht das deutsche Depotgesetz, sondern die Rechtsordnung des jeweiligen Lagerlandes (USA, Kanada oder Schweiz). Im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder der Abwicklung eines insolventen Zwischenverwahrers greifen ausländische Gesetze, was die Durchsetzung von Ansprüchen für europäische Privatanleger massiv verkompliziert.

 

Es scheint aber nur Aktien aus den USA, Kanada und der Schweiz zu betreffen, nicht ETFs:

Zitat

ETFs sind von dieser Umstellung nicht betroffen, da europäische ETFs (mit ISINs beginnend mit IE oder LU) in der europäischen Girosammelverwahrung verbleiben, die Verwahrung der darin enthaltenen US-Aktien regelt die Fondsgesellschaft (wie iShares oder Vanguard) separat über eigene Custodians.

Zitat

Warum vollzieht Clearstream diesen Schritt?

 

Für die Zentralverwahrstelle handelt es sich vermutlich um eine rein betriebswirtschaftliche und regulatorische Optimierung: 

 

Risiko-Auslagerung: Clearstream befreit sich strategisch von unkalkulierbaren Haftungsrisiken bei geopolitischen Verwerfungen.

 

Prozess- und IT-Kosten: Durch die Konsolidierung auf standardisierte globale Abwicklungswege (OneClearstream / OneCAS) entfällt die teure und komplexe Pflege nationaler Einzelschnittstellen über verschiedene Zeitzonen hinweg.

 

Compliance-Druck: Die verschärften steuerlichen und regulatorischen Anforderungen der US-Behörden (IRS/SEC, z.B. FATCA) werden auf die US-Großbanken als lokale Partner delegiert.

 

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Ramstein

Ist das jetzt Flatex-spezifisch, oder betrifft es (fast) alle Broker und nur Flatex informiert?

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 12 Minuten von Ramstein:

Ist das jetzt Flatex-spezifisch, oder betrifft es (fast) alle Broker und nur Flatex informiert?

Da Clearstream umstellt, wohl alle, die Clearstream nutzen; hier aus dem comdirect-Forum:
https://community.comdirect.de/t5/konto-depot-karte/änderung-bei-der-verwahrung-bestimmter-ausländischer-wertpapiere/td-p/373438

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GTOZP

Hallo zusammen... Ich habe im Depot bei Flatex überwiegend US Aktien liegen. Hier erfolgt die Gutschrift der Dividende frühestens zwei Tage nach dem Auszahlungstermin. Auf der Abrechnung wird als Valuta jedoch korrekt der Auszahlungstermin angegeben. Zum Beispiel fehlt heute (Donnerstag) noch die Gutschrift für Pinnacle West die am Montag die Dividende ausgezahlt haben. Falls ich über den Betrag verfügen wollte müsste ich ihn doch ohne Verzugszinsen von meinem Verrechnungskonto abbuchen können, oder? Hat jemand dazu bereits Erfahrung? Gruß Thomas 

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west263
vor 26 Minuten von GTOZP:

Falls ich über den Betrag verfügen wollte müsste ich ihn doch ohne Verzugszinsen von meinem Verrechnungskonto abbuchen können, oder?

ich würde an deiner Stelle warten, bis die Dividende tatsächlich eingegangen und gebucht wurde, unabhängig von dem, was auf der Abrechnung an Valuta angegeben ist.

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Ramstein
vor einer Stunde von GTOZP:

Falls ich über den Betrag verfügen wollte müsste ich ihn doch ohne Verzugszinsen von meinem Verrechnungskonto abbuchen können, oder? Hat jemand dazu bereits Erfahrung?

Ausschlaggebend für die Zinsrechnung sind die Valuta-Daten.

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migieger
Am 2.6.2026 um 08:01 von hattifnatt:

Es scheint aber nur Aktien aus den USA, Kanada und der Schweiz zu betreffen, nicht ETFs:

Zitat

ETFs sind von dieser Umstellung nicht betroffen, da europäische ETFs (mit ISINs beginnend mit IE oder LU) in der europäischen Girosammelverwahrung verbleiben, die Verwahrung der darin enthaltenen US-Aktien regelt die Fondsgesellschaft (wie iShares oder Vanguard) separat über eigene Custodians.


ETFs, die UCITS im Namen haben, dürften nicht betroffen sein, weil lt. ChatGPT "die Verwahrstelle für bestimmte Verwahrverluste grundsätzlich haftet, selbst wenn ein Unterverwahrer eingeschaltet wurde. Die Verwahrstelle kann sich also nicht einfach darauf zurückziehen, dass der Fehler irgendwo tiefer in der Kette entstanden ist".

Aber, es bleiben (Rest)risiken. Für russische Wertpapiere nach 2022 beisp.weise zeigte sich, "dass die entscheidende Frage oft nicht die Insolvenz eines Verwahrers, sondern die Durchsetzbarkeit von Eigentums- und Herausgabeansprüchen über mehrere Jurisdiktionen hinweg war. In solchen Fällen hilft UCITS zwar durch die zusätzliche Haftungs- und Kontrollstruktur, löst aber nicht jedes Problem der internationalen Verwahrkette".
 

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