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Marktimperator

Flatex

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 22.8.2025 um 21:20 von stagflation:

Danke für den Hinweis. Wenn ich es richtig sehe, gibt es jetzt zwei Bereiche, in denen man sich freischalten lassen muss?

  1. Unter Service -> Anlageziele

    Das habe ich schon vor einigen Monaten gemacht:
     
  2. Unter Service -> Produkteinstellungen

    Das scheint neu zu sein. Muss/sollte man hier etwas machen?

 

Ein Teil des Rätsels ist gelöst. Den Button "Service -> Anlageziele" gibt es nicht mehr. Ab jetzt wohl nur noch "Service -> Produkteinstellungen".

 

Bleibt die Frage, für welche Wertpapiere "Standardprodukte" nicht ausreichend sind.

 

Bei Anleihen gibt es mit "< Baa3" immerhin eine ungefähre Erklärung: "Komplexe Anleihen sind im Vergleich zu Standardprodukten mit einem höheren Risiko verbunden. Die Anleihen haben ein niedrigeres Rating (Moody's < Baa3) als im Standardbereich. Darüber hinaus kann diese Produktgruppe einige Besonderheiten hinsichtlich Kupon, Rückzahlung oder auch Ausfallrisiko aufweisen und erfordert daher vertiefte Markt- und Produktkenntnisse."

 

Die Erklärung bei Aktien sagt mir nicht viel: "Komplexe Aktien sind im Vergleich zu Standardprodukten mit einem höheren Risiko verbunden. Komplexe Aktien sind oft weniger liquide und es sind weniger Informationen über die Unternehmen verfügbar. Der Kurs dieser Aktien weist häufig eine höhere Volatilität auf. Daher erfordert diese Produktgruppe vertiefte Markt- und Produktkenntnisse."

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Someone
vor 12 Minuten von stagflation:

Die Erklärung bei Aktien sagt mir nicht viel: "Komplexe Aktien sind im Vergleich zu Standardprodukten mit einem höheren Risiko verbunden. Komplexe Aktien sind oft weniger liquide und es sind weniger Informationen über die Unternehmen verfügbar. Der Kurs dieser Aktien weist häufig eine höhere Volatilität auf. Daher erfordert diese Produktgruppe vertiefte Markt- und Produktkenntnisse."

Ich habe letzte Woche - um auf Nummer sicher zu gehen, dass falls ich etwas handeln will und zufällig ein "komplexes" Produkt wähle, nicht durch den notwendigen Test ausgebremst würde - die beiden Tests "komplexe ETFs" und "komplexe Aktien" gemacht.

 

Bei den komplexen ETFs ging es u.a. z.B. darum wie sich leveraged ETFs verhalten. Bei den komplexen Aktien gab es Fragen zu OTC Geschäften oder Pennystocks.

 

Ich würde daher schätzen, dass marktbreite ETFs auf einen großen Index wie S&P 500 oder Dax oder MSCI EM Standardprodukte sind. Ebenso würde ich dies für Aktien z.B. aus dem S&P 500 oder dem MDAX erwarten, könnte es, nachdem ich beide Tests bestanden habe, wohl erst nach dem Sommer 2030 verifizieren. ;)

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west263
· bearbeitet von west263
vor 25 Minuten von Someone:

Ich habe letzte Woche - um auf Nummer sicher zu gehen, dass falls ich etwas handeln will und zufällig ein "komplexes" Produkt wähle, nicht durch den notwendigen Test ausgebremst würde - die beiden Tests "komplexe ETFs" und "komplexe Aktien" gemacht.

Fonds habe ich auch noch gemacht.

Bei Anleihen ging es gleich los mit Wandelanleihen, da wusste ich dann brauch ich nicht. Das gleiche gilt für Krypto, strukturierte Produkte und CFD.

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stagflation

Ich habe noch den Test für "komplexe Anleihen" durchgeführt. Hier gibt es Fragen zu Wandelanleihen? Das ist schon etwas merkwürdig: warum soll man sich mit Wandelanleihen auskennen, nur weil man mal eine BB-Anleihe kaufen will?

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Amnesty

Ganz ohne Test kann man nicht mal Bundesanleihen kaufen…

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor einer Stunde von Amnesty:

Ganz ohne Test kann man nicht mal Bundesanleihen kaufen…

Außer Du hast die schon in der Vergangenheit regelmäßig gehandelt, dann ist man doch automatisch freigeschaltet, oder?

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Peter23

Dazu auch nochmal eine Frage: Wenn ich in der Vergangenheit regelmäßig ETFs gehandelt habe und auch in der Zukunft nichts anderes vorhabe, muss ich dann überhaupt etwas tun?

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BlauesHufeisen
vor 5 Minuten von Peter23:

Dazu auch nochmal eine Frage: Wenn ich in der Vergangenheit regelmäßig ETFs gehandelt habe und auch in der Zukunft nichts anderes vorhabe, muss ich dann überhaupt etwas tun?

Im entsprechenden Menüpunkt ( Service, Produkteinstellungen) wird angezeigt, ob bzw.

bis zu welchem Datum die Freischaltung gültig ist.

 

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Peter23
vor 3 Minuten von BlauesHufeisen:

Im entsprechenden Menüpunkt ( Service, Produkteinstellungen) wird angezeigt, ob bzw.

bis zu welchem Datum die Freischaltung gültig ist.

okay - thx

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leoluchs
· bearbeitet von leoluchs
Grammatik
vor 38 Minuten von Peter23:

Dazu auch nochmal eine Frage: Wenn ich in der Vergangenheit regelmäßig ETFs gehandelt habe und auch in der Zukunft nichts anderes vorhabe, muss ich dann überhaupt etwas tun?

Schau in den Punkt Service -> Produkteinstellungen. Das oberste Feld heißt "Standardprodukte" (also wohl auch ETFs) geführt. In der nächsten Spalte "gültig bis" heißt es bei mir "unbegrenzt". Bei den anderen, vorausgesetzt der Test war erfolgreich, heißt es "24.08.2030" (also fünf Jahre gültig).

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Peter23

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mem

 

4 hours ago, stagflation said:

Bleibt die Frage, für welche Wertpapiere "Standardprodukte" nicht ausreichend sind.

Man kann das gewünschte Wertpapier mit der Suche auffinden und dann unter Produktgruppe schauen, in welche Gruppe es fällt bzw. welchen Test man dafür bestanden haben muss.

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Peter23

Sieht eigentlich irgendjemand einen Nachteil, wenn man das NICHT wahrheitsgemäß ausfüllt aber so, dass man die Freigabe noch sicherer erhält?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Klar! Wenn Du Geld verlierst und deswegen hinterher den Broker verklagst, dass er dran schuld sei, dass Du keine Ahnung hattest, wird man Dir die Quiz-Antworten vorlegen und damit beweisen, dass Du doch Ahnung hattest. Oder zumindest so getan hast.

 

Klingt komisch? Ja, für den normalen Menschenverstand ist das auch sehr merkwürdig. Aber es gibt solche Fälle. Auch wenn der Fall "Die Katze in der Mikrowelle" wahrscheinlich erfunden ist. Klagen gegen McDonalds, weil der Kaffee zu heiß war, hat es gegeben (Link). Und Frau Jenny Schulz war auch der Meinung, dass die Comdirect an Ihrem Verlust schuld war (Link, Link): Limit setzen? Wer kann denn so etwas wissen?

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Peter23
vor 13 Minuten von stagflation:

Klar! Wenn Du Geld verlierst und deswegen hinterher den Broker verklagst, dass er dran schuld sei, dass Du keine Ahnung hattest, wird man Dir die Quiz-Antworten vorlegen und damit beweisen, dass Du doch Ahnung hattest. Oder zumindest so getan hast.

Ja, meine Überlegung wäre jetzt eher so, dass ich es natürlich schon so beantworten will, dass ich Zugriff erhalte. Wenn ich jetzt etwas falsch beantworte, würde mir das vor Gericht vermutlich sogar eher helfen, weil ich dann behaupten könnte, dass die Frage unverständlich gestellt war und sie mir eigentlich gar kein Zugriff hätten geben dürfen. :)

 

Ich habe mich übrigens nun sicherheitshalber auch für zwei weitere Kategorien freischalten lassen:
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west263
vor 3 Minuten von Peter23:

würde mir das vor Gericht vermutlich sogar eher helfen, weil ich dann behaupten könnte, dass die Frage unverständlich gestellt war und sie mir eigentlich gar kein Zugriff hätten geben dürfen. :)

die Frage ist ja, wirst Du bei falscher Antwort trotzdem freigeschaltet?

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Peter23
vor 2 Minuten von west263:

die Frage ist ja, wirst Du bei falscher Antwort trotzdem freigeschaltet?

Ich verstehe irgendwie nicht, wie Du das meinst bzw. warum sollte man nicht freigeschaltet werden? (Man würde die Antwort ja so geben, dass sie offensichtlich eher für eine Freischaltung spricht.)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von mem:

Man kann das gewünschte Wertpapier mit der Suche auffinden und dann unter Produktgruppe schauen, in welche Gruppe es fällt bzw. welchen Test man dafür bestanden haben muss.

 

Vielen Dank, @mem, das ist genau die Information, die mir gefehlt hat.  :thumbsup:

 

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Ich bin verschiedene Wertpapiere durchgegangen. Meine ETFs sind glücklicherweise alle Standardprodukte. Auch meine Anleihen.

 

Sogar der Van Eck Video Gaming and eSports UCITS ETF, WKN: A2PLDF ist als Standardprodukt eingruppiert (habe ich nicht im Depot, verwende ich aber gerne als Beispiel für Themen-ETFs).

 

Um auf "komplexe Produkte" zu kommen, musste ich schon den "Heiligen Amumbo", WKN A0X8ZS oder die Ecuador-Anleihe WKN A281FA eingeben.

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BlauesHufeisen
· bearbeitet von BlauesHufeisen
vor 9 Minuten von Peter23:

Ich verstehe irgendwie nicht, wie Du das meinst bzw. warum sollte man nicht freigeschaltet werden? (Man würde die Antwort ja so geben, dass sie offensichtlich eher für eine Freischaltung spricht.)

Es gibt Produktgruppen, da reicht eine „ Eigenerklärung“ zur Freischaltung und es gibt Produktgruppen, da muss man zur Freischaltung ein paar „Wissensfragen“ korrekt beantworten.

 

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west263
vor 4 Minuten von Peter23:

Ich verstehe irgendwie nicht, wie Du das meinst

Du hast doch geschrieben, es würde dir vor Gericht vielleicht sogar helfen, wenn die Frage unverständlich wäre und ich annehme, dass Du sie dann falsch beantwortest, allerdings trotzdem eine Freigabe bekommen hast.

Meine Frage war dann, gibt es überhaupt eine Freigabe, wenn man Fragen falsch beantwortet. Flatex und auch alle anderen, die schon so einen Fragebogen gestellt haben, wollen sich ja ganz klar absichern, sh den #4464 von @stagflation.

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Peter23
vor 1 Minute von west263:

Du hast doch geschrieben, es würde dir vor Gericht vielleicht sogar helfen, wenn die Frage unverständlich wäre und ich annehme, dass Du sie dann falsch beantwortest, allerdings trotzdem eine Freigabe bekommen hast.

Meine Frage war dann, gibt es überhaupt eine Freigabe, wenn man Fragen falsch beantwortet. Flatex und auch alle anderen, die schon so einen Fragebogen gestellt haben, wollen sich ja ganz klar absichern, sh den #4464 von @stagflation.

ah okay - jetzt verstehe ich, was Du meinst und es scheint nicht klar gewesen zu sein, was ich mit "falsch" meinte - nämlich nicht falsch im Sinne einer falschen Beantwortung einer Wissensfrage sondern falsch im Sinne von nicht ehrlich, so dass man eher die Freischaltung bekommt. Also zB gebe ich mehr Erfahrung mit der Kategorie an als ich eigentlich habe. Vor Gericht könnte man dann sagen. Na ja ich hatte etwas ganz anderes unter "komplexen ETFs" (zB synthetische) verstanden als wohl gemeint war. Aber das ist eigentlich auch eine sehr theoretische Diskussion. ;)

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west263
vor 6 Minuten von Peter23:

sondern falsch im Sinne von nicht ehrlich, so dass man eher die Freischaltung bekommt.

dadurch das Du die Frage richtig beantwortet hast, sollte es dem Broker und dem Gericht egal sein, dass Du geschummelt hast.

 

Selber schuld und dann gehört sich auch, für die Konsequenzen gerade zu stehen.

Meine Meinung 

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Peter23
vor 1 Minute von west263:

Selber schuld und dann gehört sich auch, für die Konsequenzen gerade zu stehen.

Meine Meinung 

Ja sehe ich auch so, aber wenn man bereit ist für seine Taten "gerade zu stehen", dann landet man diesbezüglich ja gar nicht erst vor Gericht. Mein Argument war doch nur, dass selbst wenn man vor Gericht landet es womöglich sogar vorteilhaft sein kann, dass man die Frage "falsch" beantwortet hat, weil das die Argumentationslinie eröffnet, dass die Frage unverständlich war. Aber wie gesagt: rein theoretische Überlegung.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Peter23: es geht um juristisches Ping-Pong, genauer gesagt: um Beweislasten.

 

Wenn ein Broker Dich "einfach so" komplexe Wertpapiere handeln ließe, könntest Du ihn verklagen und behaupten, dass er Dich nicht ausreichend geschützt hätte. Er müsste dann möglicherweise das Gegenteil beweisen, was schwierig ist. Mit Deinen Quiz-Antworten kann er zeigen, dass er Dich geschützt hat. Jetzt hast Du die Beweislast und musst zeigen, dass das nicht ausreichend war.

 

Wer im Zivilprozess die Beweislast hat, ist in einer ungünstigen Position. Also wird im Geschäftsleben gerne und häufig "Schwarzer Peter" gespielt. Die Beweislast wird hin- und hergeschoben - und jeder sieht zu, dass er sie nicht hat.

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Gabriele
vor 1 Stunde von Peter23:

Sieht eigentlich irgendjemand einen Nachteil, wenn man das NICHT wahrheitsgemäß ausfüllt aber so, dass man die Freigabe noch sicherer erhält?

Flatex könnte nachträglich Dokumente für die angegebene Transaktionsanzahl verlangen!?

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