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Joschka1989

Vermögensverwaltende GmbH

Empfohlene Beiträge

cjdenver
vor 5 Minuten von Bolanger:

Für eine vvGmbH wird häufig empfohlen, das Stammkapital eher gering zu halten, um die Gründungskosten gering zu halten.

 

vor 5 Minuten von Bolanger:

Wie kann man dann preiswert diese 1 Mio in die vvGmbH einbringen, wenn das nicht übers Stammkapital erfolgt?

 

Wenn es um Minimierung der Gründungskosten geht würde ich mal annehmen, man bringt dann die Vermögenswerte halt erst nach der Gründung in die GmbH ein?

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Invictus

Man kann das Geld in die Kapitalrücklage einzahlen. Oder per Darlehen einbringen. Ersteres dürfte aber besser sein.

Gründet man mit hohem Stammkapital darf man jedes Mal an den Notar mehr Geld abdrücken, falls sich etwas gesellschaftsrelveantes ändert.

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Mara Cash
· bearbeitet von Mara Cash

Warum ist die Kapitalrücklage besser?

An Geld aus einer Kapitalrücklage kommt man AFAIK doch erst wieder heran, wenn vorher alle Gewinne steuerpflichtig ausgeschüttet wurden.

Darlehen kann man doch per Vertrag ganz nach Wunsch festschreiben, was (steuerfreie) Rückzahlungen/Kündigungfristen etc. angeht.

Man müßte dann nur die Zinszahlungen versteuern.

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pete1
· bearbeitet von pete1
Am 24.8.2021 um 09:51 von Bolanger:

Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen, dass sich dieses Konstrukt erst ab einem gewissen Mindestvermögen lohnt. Lassen wir das der Einfachheit halber 1 Mio. EUR sein.

Das lohnt sich schon viel viel viel früher. Wenn die Kosten für den Aufwand und Berater jeder Art verdient werden, könnte es sich schon lohnen. Ab 5000€ Gewinn pro Steuerjahr lohnt es sich definitiv. 

 

(Gründungskosten: 1000€)

Lauf. Kosten über das Steuerjahr: 2000-3000€ 

Sonstige Kosten: 2000-3000€

 

Überschlagsmäßig sollten 5000€ hinhauen. 

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Laser12

Moin,

vor 3 Stunden von Mara Cash:

An Geld aus einer Kapitalrücklage kommt man AFAIK doch erst wieder heran, wenn vorher alle Gewinne steuerpflichtig ausgeschüttet wurden.

das ist falsch.

 

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fgk
· bearbeitet von fgk
vor 7 Stunden von Laser12:

das ist falsch.

 

Die Problematik ist schon, daß aus dem Einlagekonto nur steuerneutral ausgezahlt werden kann, so lange keine Gewinne existieren. Ansonsten fallen eben Steuern an. Zitat https://www.guhl-steuerberater-hannover.de/2021/02/steuerfallen-bei-der-gmbh-kapitalruecklage-vermeiden-e132035/:

 

Soll die Kapitalrücklage dem Anteilseigner wieder (steuerfrei) zurückgeführt werden, geht das nur, wenn vorher der ganze Gewinn ausgeschüttet und versteuert worden ist.“

 

Anstatt die Kapitalrücklage steuerpflichtig auszuschütten, bietet es sich also an, den Gewinn auszuschütten, danach kann dann die Kapitalrücklage wieder steuerneutral zurückgeführt werden. Insofern läßt sich schon sagen, daß man an die Kapitalrücklage erst drankommt, sobald die Gewinne abgeführt und versteuert wurden (das ist ja auch Sinn der Regelung).

 

Die Darlehenslösung ist am flexibelsten: Mit Rangrücktritt quasi Eigenkapital, kann bei Bedarf steuerneutral zurückgezahlt werden, Zinsen werden beim Gesellschafter versteuert, sind in der Gesellschaft aber steuerabzugsfähig.

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Bolanger

Muss dabei der Gewinn des Jahres der Rückzahlung ausgezahlt werden oder der Gewinn, der in allen vorangegangenen Jahren entstanden ist?

 

Und wie wirkt sich die Kapitalrücklage auf ein Erbe aus?

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Invictus
· bearbeitet von Invictus

Meiner Meinung nach ist es sinnvoller z.B. ein privates Depot zu beleihen und dann in die Kapitalrücklage einzuzahlen. Die Zinsausgaben können dann bei Wahl der Unternehmeroption als Werbungskosten in der privaten ESt-Erklärung berücksichtigt werden.

Unter der Annahme, dass Gewinne nicht ausbezahlt werden, bzw. gar keine entstehen, weil man sein FIRE enjoyed und sich nur ein kleines Gehalt zur Ausnutzung des Grundfreibetrags ausbezahlt.

 

Arbeitet man weiter und will unbedingt Gewinne auszahlen und zahlt den Spitzensteuersatz ist das Darlehen vermutlich besser.

Aber die ganze Konstruktion sieht eigentlich keine Gewinnauszahlungen vor, sondern Thesaurierung über lange Zeiträume und deshalb sollte die Kapitalrücklage vor allem auch organisatorisch einfacher sein.

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Hansolol
Am 25.7.2018 um 15:40 von Joschka1989:

Es soll nicht gleich in die Millionen gehen. Es wird vllt 2-3 Wohnungn für je 100.000 gehen. Danach sieht man weiter. 

 

Es wäre ja mal interessant zu erfahren, was aus dem Vorhaben geworden ist. 

 

Mit neugegründeter GmbH bekommt man ohne Privathaftung keine Kredite. Ich hatte auch den Eindruck, dass die Höhe des Stammkapitals keinen Einfluss auf die Bonität hat. Die Banken wollten lieber Umsätze sehen, bzw Cashflow auf das private Konto durch reguläre Erwerbsarbeit. Eine GmbH hat außer dem Stammkapital am Anfang halt gar nichts, was der Bank als Sicherheit dient. Wir konnten selbst mit sehr viel höherer Einlage keine kleine Immobilie erwerben. Wir nehmen daher jetzt in die Verträge immer eine Privathaftung mit rein, weil es sonst nicht geht.

 

Darüber hinaus solltest du mal den Cashflow aus 2-3 Immobilien gegen die laufenden Kosten der GmbH rechnen. Jahresabschluss, Buchhaltung, Handelskammer, Steuererklärung etc.

 

Ich würde vermuten, dass sich eine vvgmbh wirklich nur ab großen Einsätzen lohnt. 

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Bolanger

Hallo,

 

was haltet Ihr denn von der Gründung einer vermögensverwaltenden GBR? Man muss nicht bilanzieren und der Verwaltungsaufwand wird ggü. einer GmbH deutlich reduziert. Je nach Art des Invests gibt es die elegante Möglichkeit, die Anteile flexibel zu gestalten, was gerade fürs Invest in Immobilien vorteilhaft ist. Das Erbe an die nächste Generation kann damit auch recht einfach steueroptimiert dargestellt werden und Entnahmen sind prinzipiell auch möglich.

 

Mit scheint, dass eine GmbH dann Sinn macht, wenn vermögen über Generationen hinweg bewahrt werden soll. Wenn es nur bis zur nächsten generation reichen soll (weil die Erben später mal selbst entscheiden sollen, was sie mit dem Erbe machen), dann scheint mir eine GBR das Mittel der Wahl zu sein.

 

 

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fgk
· bearbeitet von fgk

Die GBR ist keine Körperschaft, sondern Personengesellschaft. Die Gesellschafter versteuern also mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Die Vermögensverwaltende GmbH ist vor allem dann interessant, wenn Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer (insgesamt rund 30%, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung können u.U. sogar von der Gewerbesteuer befreit werden) unter dem persönlichen Steuersatz liegen und die Gewinne so vergleichsweise günstig in der Gesellschaft gehalten werden können.

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Bolanger

Hat sich in diesem Zusammenhang schonmal jemand gedanken zur Wegzugsbesteuerung gemacht:

 

Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften

 

Das könnte ein faktor sein, der bei zunehmender globaler Mobilität mittel- bis langfristig in die Gesamtberwertung einer vvGmbH einbezogen werden sollte. Auf die Schnelle wäre das für mich eher ein Grund, eine GBR zu bevorzugen.

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Peter23
vor 19 Minuten von Bolanger:

Auf die Schnelle wäre das für mich eher ein Grund, eine GBR zu bevorzugen.

Statt GBR kann man dann doch auch einfach gar nichts gründen oder anders: Wofür würdest Du die GBR gründen?

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Bolanger
vor 13 Minuten von Peter23:

Statt GBR kann man dann doch auch einfach gar nichts gründen oder anders: Wofür würdest Du die GBR gründen?

um das Erbe zu gestalten, gerade für den Fall, dass die Erben wenig Interesse oder Fähigkeiten an Vermögensverwaltung haben.

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Peter23
vor 38 Minuten von Bolanger:

um das Erbe zu gestalten, gerade für den Fall, dass die Erben wenig Interesse oder Fähigkeiten an Vermögensverwaltung haben.

Dann bietet sich doch vielleicht sogar eine KG an, oder?

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Bolanger
vor 19 Stunden von Peter23:

Dann bietet sich doch vielleicht sogar eine KG an, oder?

Das wäre sicherlich zu überdenken. Ich habe leider noch keine abschließende Meinung zu diesem Thema. Mal sehen, das kommt immer mal wieder hoch. Vielleicht hole ich mir mal eine Erstberatung bei einem Vermögensverwalter und dann schauen wir weiter.

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phlp112
vor 21 Stunden von Bolanger:

Hat sich in diesem Zusammenhang schonmal jemand gedanken zur Wegzugsbesteuerung gemacht:

 

Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften

 

Das könnte ein faktor sein, der bei zunehmender globaler Mobilität mittel- bis langfristig in die Gesamtberwertung einer vvGmbH einbezogen werden sollte. Auf die Schnelle wäre das für mich eher ein Grund, eine GBR zu bevorzugen.

Mit wem willst du denn die GbR gründen? Alleine geht es nicht. 

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permaport

 

vor 23 Stunden von Bolanger:

Hat sich in diesem Zusammenhang schonmal jemand gedanken zur Wegzugsbesteuerung gemacht:

 

Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften

 

Das könnte ein faktor sein, der bei zunehmender globaler Mobilität mittel- bis langfristig in die Gesamtberwertung einer vvGmbH einbezogen werden sollte. Auf die Schnelle wäre das für mich eher ein Grund, eine GBR zu bevorzugen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine doppelstöckige Holding. D.h. du hast eine vermögensverwaltende GmbH und vor diese dann eine GmbH & Co. KG geschaltet. Auf diese Weise entfällt auch die Wegzugsbesteuerung und du hast trotzdem alle steuerlichen Vorteile in der GmbH. Siehe https://www.juhn.com/fachwissen/holdinggesellschaften-konzerne/doppelstoeckige-holding/

 

Allerdings machen solche Konstrukte nur Sinn, wenn man sicher ist, diese für Jahrzehnte oder optimalerweise bis ans Lebensende durchzuziehen + wenn natürlich die Erträge entsprechend hoch sind.

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BlacksheepK
Am 23.7.2018 um 19:57 von Joschka1989:

 

Ist es eurer Meinung nach sinnvoller privat ins Immobiliengeschäft grösser einzusteigen? 

 

Hey Joschka,

habe gerade den Thread gelesen und wäre interessiert wie es bei dir weiter gegangen ist. Ich tippe du bist bei privaten Investitionen geblieben. Interessiert bestimmt auch andere aus dem Forum.

 

Schöne Grüße

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