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Joachim100

Besteuerung der Entnahme aus einem ETF

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Merol Rolod
vor 3 Minuten von laurooon:

Nach meinem Verständnis wird mir doch die Vorabpauschale im Jahr abgezogen, auch wenn ich einen Freistellungsauftrag gestellt habe, oder?

Was ist denn die Vorabpauschale in deinem Verständnis?

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Necoro
· bearbeitet von Necoro
vor 8 Minuten von laurooon:

Mal eine Frage zum Thesaurierer. Nach meinem Verständnis wird mir doch die Vorabpauschale im Jahr abgezogen, auch wenn ich einen Freistellungsauftrag gestellt habe, oder?

Die VAP wird, sollte ein FSA eingereicht sein, mit diesem verrechnet.
 

Beachte aber, dass die VAP immer zu Beginn eines Jahres rückwirkend aufläuft (also in 2021 für den "Gewinn" in 2020) und daher auch mit dem FSA von 2021 verrechnet wird.

 

Nachtrag: Die Verrechnung mit dem FSA war auch der Grund, das nicht am 31.12., sondern eben am 01.01. zu machen: Dort ist der FSA noch frisch, so dass im Regelfall keine Geldbewegung notwendig ist.

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laurooon

Brauche ich einen Freistellungsauftrag in der Ansparphase, oder nicht? <_<

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Ramstein
vor 2 Minuten von laurooon:

Brauche ich einen Freistellungsauftrag in der Ansparphase, oder nicht? <_<

Mit wirklich minimalstem Hirneinsatz kannst du das aus obiger Antwort herleiten. :thumbsup:

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Bitte unterscheidet Vorabpauschale und die Steuer auf die Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ist zunächst ein steuerlich pauschaliert berechneter Kapitalertrag (für thesaurierende Fonds), der zu Beginn des Folgejahrs als zugeflossen gilt (obwohl tatsächlich bei thesaurierenden Fonds nichts "fließt"). Je nach Fondstyp wird dieser Ertrag zudem teilweise steuerfrei gestellt. Deshalb macht es Sinn zur Klarstellung dann von der steuerpflichtigen Vorabpauschale zu sprechen, wenn man die Teilfreistellung bestimmter Fonds besonders betonen möchte.

 

Die Vorabpauschale wird dann mit dem Sparerpauschbetrag, welchen man bei Depots in Deutschland mittels Freistellungsauftrag einrichten/geltend machen kann, von der Bank verrechnet. In der Regel ist der Sparerpauschbetrag zum jeweiligen Jahresbeginn noch nicht verbraucht und steht zur Verrechnung mit der Vorabpauschale zur Verfügung.

 

Die Verwendung eindeutiger Begriffe hilft ungemein dem Verständnis und manche Frage erübrigt sich dann, weil einem dann klar ist, wo man sich im Gesetzesdschungel befindet.

EDIT: Text korrigiert, siehe Beitrag #32 von "beamter".

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Necoro
vor 7 Minuten von MeinNameIstHase:

Bitte unterscheidet Vorabpauschale und die Steuer auf die Vorabpauschale.

Du hast natürlich recht! Ich werde versuchen, dies in Zukunft klarer zu trennen.

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beamter97
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Die auf die Vorabpauschale fällige Abgeltungssteuer wird dann mit dem Sparerpauschbetrag, welchen man bei Depots in Deutschland mittels Freistellungsauftrag einrichten/geltend machen kann, von der Bank verrechnet.

Diese Formulierung ist falsch.

 

Die Vorabpauschale ist lt. InvStG ein Ertrag und wird mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet, nicht die Steuer.

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MeinNameIstHase

@beamter

Sorry, Du hast recht ... hab' selbst nicht aufgepasst beim Tippen

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laurooon

Die Verwirrung kam aus dem hier vielbekannten Excel "Ausschütter vs. Thesaurierer", welches ich mir runtergeladen habe.

 

In meinem Beispiel sieht man, dass die Vorabpauschale bereits im ersten Jahr des Ertrages Berücksichtigung findet, unabhängig davon, ob ich einen Freistellungsauftrag einpflege, oder nicht.

Daher war meine Frage, ob ich nun die Vorabpausche (in diesem Fall 13,40€ im ersten Jahr) vorhalten muss, oder nicht. Bei Ausschüttern ergibt sich diese Frage gar nicht erst.

IED.PNG

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Necoro
vor 18 Minuten von laurooon:

Die Verwirrung kam aus dem hier vielbekannten Excel "Ausschütter vs. Thesaurierer", welches ich mir runtergeladen habe.

 

In meinem Beispiel sieht man, dass die Vorabpauschale bereits im ersten Jahr des Ertrages Berücksichtigung findet, unabhängig davon, ob ich einen Freistellungsauftrag einpflege, oder nicht.

Daher war meine Frage, ob ich nun die Vorabpausche (in diesem Fall 13,40€ im ersten Jahr) vorhalten muss, oder nicht. Bei Ausschüttern ergibt sich diese Frage gar nicht erst.

IED.PNG

In deinem Beispiel sieht man, dass eine Vorabpauschale vorliegt, aber bis einschließlich Jahr 7 keine Steuern fällig sind (ich gehe daher von einem eingereichten FSA aus).

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Aktie
vor 6 Stunden von laurooon:

Nur in dem Jahr ggf. wo ich plane etwas zu entnehmen, oder?

Vielleicht auch noch der Hinweis auf die korrekten Begriffe, weil sich das durchs ganze Thema hier zieht: Anteile an einem ETF kann man kaufen und verkaufen.

 

Einlagen und Entnahmen sind etwas ganz anderes. Entnehmen wäre z.B. wenn man einen eigenen Fonds besitzt und dort ein Unternehmen rausholt um es seiner Tochter zu schenken. Oder du deinem eigenen Fonds einfach mal ne Mio. überweist ohne dafür irgendwelche Anteile zu erhalten.

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