Zum Inhalt springen
Rockinvestor

Invest 450.000 € + 3.500 € im Monat, Ziel finanzielle Freiheit

Empfohlene Beiträge

BlindesHuhn88

Aber ist es in anderen Ländern wirklich so viel besser? Kranken Versorgung, Sicherheit, Lebenshaltungskosten, Steuern auch auf Kapital Erträge?

 

Wenn sie wirklich weiterhin so spinnen würde es nicht auch gehen Aktien, Wohnungen etc zu liquidieren und es einfach in Bitcoin schieben. De facto armer Hund auf dem Papier. Dann mit der Arbeitszeit noch runter fahren auf das Niveau dass es für die benötigen Ausgaben reicht.

Wäre das nicht auch eine Möglichkeit?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B Gates
Am 26.1.2025 um 09:22 von Rockinvestor89:

 

Natürlich ist die Zukunft schwer abschätzbar. Aktuell war das Ziel ja die Gestaltung zu umgehen, dass Fonds explizit zur Umgehung der Wegzugsbesteuerung aufgesetzt werden. Der "Kleinsparer" mit über 500k im ETF wird erwischt, war aber nicht das eigentliche Target. Zudem steht ja noch die Frage im Raum, ob dies mit Europarecht vereinbar ist. Ich hoffe einfach mal die Gesetzgebung bleibt jetzt zumindest 1-2 Legislaturperioden so und man kann sein Portfolio dementsprechend gestalten.

 

Der "Kleinsparer" mit über 500k im ETF wird erwischt, war aber nicht das eigentliche Target.

 

ist es nicht so, dass es auf die Anschaffungskosten ankommt und nicht auf den Wert der Anteile in einem ETF?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jogo08
vor einer Stunde von BlindesHuhn88:

Aber ist es in anderen Ländern wirklich so viel besser?

Woanders ist es immer besser! Zumindest auf den ersten Blick - bis man dann dort ist und feststellen muß, das vieles ähnlich, gleich oder gar schlechter ist. 

Das war schon früher so, die 'Anderen' hatten schon immer mehr Freiheit, mehr Geld, mehr XYZ.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B Gates

gibt ja das alte Sprichwort:

 

Auf der anderen Seite des Zaunes, ist das Gras immer grüner !!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kariya_ANA
15 minutes ago, B Gates said:

Der "Kleinsparer" mit über 500k im ETF wird erwischt, war aber nicht das eigentliche Target.

 

ist es nicht so, dass es auf die Anschaffungskosten ankommt und nicht auf den Wert der Anteile in einem ETF?

 

Richtig - es wird auf den Einstandspreis/Anschaffungskosten abgestellt. Ich persönlich gehe aber stark davon aus, dass diese Grenze von 500k EUR in den nächsten Jahren unter linken Regierungen (einschließlich der CDU) stark gesenkt wird. Daher bespare ich aktuell einzelne ETFs bis max. 100k EUR Einstandspreis und wechsle dann auf andere ETF-Anbieter mit gleichem oder vergleichbarem Index.

13 minutes ago, jogo08 said:

Woanders ist es immer besser! Zumindest auf den ersten Blick - bis man dann dort ist und feststellen muß, das vieles ähnlich, gleich oder gar schlechter ist. 

Kommt halt darauf an, wie man die Schwerpunkte legt. Alles hat Vor- und Nachteile. Wenn mir ein soziales Netz ("Hängematte") nicht so wichtig ist, bieten mit dieser Perspektive andere Länder durchaus Vorteile im Vergleich zu Deutschland. Und insbesondere wenn man den deutschen Pessimismus, Neid, etc. dazu zählt. Deutschland hat(te) sehr viel zu bieten ... Für mich gesprochen - ich würde sehr gerne hier bleiben, wenn Leistung, Unternehmertum und individuelle Freiheit belohnt bzw. etwas mehr in den Mittelpunkt rückt. Leider wird es aber wahrscheinlich nur noch mehr kollektive Gleichstellung "für Alle" im "besten Deutschland aller Zeiten" geben ... Nein Danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jogo08

Natürlich kommt es auf die Schwerpunkte an, die einem wichtig sind. Mit genügend Geld kann man vermutlich in fast jedem Land der Erde ein angenehmes Leben führen, z. B. mit einer privaten ärztlichen Versorgung. Man kann sich auch nach außen abschotten durch entsprechende Maßnahmen wie Wachdienst oder hohe Zäune. Warum das aber alles in anderen Ländern besser sein soll, ist eine andere Frage.

Meist werden nur die Fakten betrachtet, die für einen auf den ersten Blick positiv gegenüber Deutschland erscheinen, alles andere ergibt sich dann erst später.

Aber wie oben schon geschrieben wurde: Auf der anderen Seite des Zaunes, ist das Gras immer grüner !!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
W.Heisenberg
· bearbeitet von W.Heisenberg

Es muss woanders nicht grüner sein, wenn man dort halb so viel (oder nicht selten noch weniger) Steuern zahlt, reicht dieser Vorteil den meisten aus um auszuwandern. 

Ich kam letztes in Türkei und Italien ins Gespräch mit Leuten welche jeweils dorthin ausgewandert sind und als Grund haben die beide mir hohe Steuern als Grund für Auswandern genannt. (Übrigens habe ich danach nicht mal gefragt, kam von beiden von alleine) 

Und je mehr an Steuern gezogen wird, desto mehr Steuerzahler werden auswandern. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PEOPLES
vor 4 Stunden von BlindesHuhn88:

Aber ist es in anderen Ländern wirklich so viel besser? Kranken Versorgung, Sicherheit, Lebenshaltungskosten, Steuern auch auf Kapital Erträge?

Es ist halt anders. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass man woanders halt in der Regel irgendwie "Auslaender" ist/bleibt. Das muss nicht schlimm sein, aber es fehlt da schon die emotionale Bindung ein wenig. Ich bin nun seit 7 Jahren in Suedamerika und fuer mich fuehlt sich das so an, obwohl ich Freunde/Bekannte und mittlerweile auch Familienanschluss habe. Wahrscheinlich kommt das Zugehoerigkeitsgefuehl erst bei der naechsten Generation auf. 

 

Hinsichtlich der Themen muss man sich da konkret mit auseinandersetzten, da gibts noch deutlich mehr. Der Deutsche neigt dazu, dass irgendwie in eine Liste zu packen und sich dann das "beste Land" rauszusuchen, das funktioniert meines Erachtens nicht wirklich. Em Ende muss man sich wohlfühlen. Die gute Nachricht ist, in den meisten Ländern ist die Abgabenlast geringer ABER auch die Leistungen der Sozialsysteme (wenn man sie den braucht). Da wird viel mehr ueber die Familie geregelt und wenn man die nicht hat, dann muss man halt ordentlich Schotter mitbringen. 

 

ICH fuehle mich hier wo ich nun bin unterm Strich deutlich wohler. Das Wetter ist klasse, Lebensmittel super, nette Leute, Urlaubsmoeglichkeiten besser als in D, Krankversorgung muss man sich selbst drum kuemmern, Sicherheit ist immer nen Thema, kann man aber "managen". Steuern ist solala, bissi besser als in D, aber nicht der Knaller.

 

Ich denke ganz wichtig ist, auch wenn wir hier in einem Finanzforum sind, zu verstehen, dass Geld am Ende kein Motivator ist. Wer sich mit nem Batzen auf den Weg macht, der sollte am Ende nicht nach +-5% Kapitalertragssteuer entscheiden, ob er in das eine oder andere Land zieht. Das steigert die Laune am Ende des Monats nicht. Muss man aber erstmal erleben um das auch zu glauben, die meisten Leute glauben mir das eher nicht. 

 

vor 3 Stunden von B Gates:

Der "Kleinsparer" mit über 500k im ETF wird erwischt, war aber nicht das eigentliche Target.

Was daraus wird, weis ja keiner. Vieleicht wirds auch aktueller Wert, vieleicht wirds Depotwert, vieleicht ab 0k,...

 

Idee war ja, dass man als Unternehmer sein Geschaeft nicht ein ein Fonds-Modell umwandelt und dann so "verduften" kann und sich eine Menge Steuern spart. Aber wenn ein "Kleinanleger" 500k von nem ETF haelt, der irgendwo mehrere Milliarden schwer ist, der noch in einem anderen Land gelistet ist und mit dessen Leuten man so garnichts am Hut hat, dann muss man sich die Frage stellen, ob da Regulatorisch nicht was fehlt. 
Wer beispielsweise Berkshire hat, bekommt keine "Probleme". 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rockinvestor
vor 22 Stunden von mem:

Wie sind deine weiteren Pläne in Richtung FIRE? Erst war ein Meilenstein ca. 1M anzuhäufen, dann 1,5M. Auch der zweite Meilenstein ist fast erreicht. 

 

Welche Vermögensziele hast du momentan und wie sind deine aktuellen Pläne zur finanziellen Freiheit bzw. zum frühzeitigen Ruhestand?

Mein Ziel ist nach wie vor FIRE. Im Berufsleben strebe ich nach keinen Verbesserungen (Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, Beförderungen, attraktive Wechsel alles abgelehnt in den letzten Jahren) und mache das, was im Arbeitsvertrag steht (habe den Vorteil, dass ein Großteil der Aufgabe nicht zeitintensiv, sondern ausschließlich skillbasiert ist). Daneben habe ich letztes Jahr ein sehr zeitintensives und für mich als kompetitiven Menschen extrem erfüllendes Hobby begonnen, was bis zu gewissen Punkt an einem fixen Ort deutlich besser funktioniert und mit Zeitaufwand 15h+ je Woche auf alle Wochentage verteilt verbunden ist (ich bitte bei beiden Angaben von Spekulationen abzusehen, da ich die Angaben für die Anonymität bewusst so unkonkret halte, der ein oder andere sich aber eines oder beides Denken können wird).

 

Wenn ich aktuell nicht arbeiten würde, hätte es nahezu keinen Vorteil - sollte sich die berufliche Situation aber, warum auch immer, verändern würde ich eine Änderung dieser forcieren. Vermögensziele habe ich daher keine und mein Setup steht soweit, dass ich im Fall der Fälle FIRE direkt gut und erfüllend leben kann - auf Basis meiner Ausgaben bin ich auch heute bereits mehr als FI.

Am 23.12.2025 um 14:09 von PeterS:

Danke fürs Update. Du willst wegen Geld aus dem glorreichen Deutschland ausziehen? ;-) 

Ich habe keine Lust noch mehr an den Sozialstaat abzugeben, da selbst die aktuelle Situation absolut nicht mehr meinem Gerechtigkeitsemfpinden entspricht. ;)

vor 20 Stunden von BlindesHuhn88:

Aber ist es in anderen Ländern wirklich so viel besser? Kranken Versorgung, Sicherheit, Lebenshaltungskosten, Steuern auch auf Kapital Erträge?

 

Wenn sie wirklich weiterhin so spinnen würde es nicht auch gehen Aktien, Wohnungen etc zu liquidieren und es einfach in Bitcoin schieben. De facto armer Hund auf dem Papier. Dann mit der Arbeitszeit noch runter fahren auf das Niveau dass es für die benötigen Ausgaben reicht.

Wäre das nicht auch eine Möglichkeit?

 

vor 19 Stunden von jogo08:

Woanders ist es immer besser! Zumindest auf den ersten Blick - bis man dann dort ist und feststellen muß, das vieles ähnlich, gleich oder gar schlechter ist. 

Das war schon früher so, die 'Anderen' hatten schon immer mehr Freiheit, mehr Geld, mehr XYZ.

 

vor 15 Stunden von PEOPLES:

Es ist halt anders. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass man woanders halt in der Regel irgendwie "Auslaender" ist/bleibt. Das muss nicht schlimm sein, aber es fehlt da schon die emotionale Bindung ein wenig. Ich bin nun seit 7 Jahren in Suedamerika und fuer mich fuehlt sich das so an, obwohl ich Freunde/Bekannte und mittlerweile auch Familienanschluss habe. Wahrscheinlich kommt das Zugehoerigkeitsgefuehl erst bei der naechsten Generation auf. 

 

Hinsichtlich der Themen muss man sich da konkret mit auseinandersetzten, da gibts noch deutlich mehr. Der Deutsche neigt dazu, dass irgendwie in eine Liste zu packen und sich dann das "beste Land" rauszusuchen, das funktioniert meines Erachtens nicht wirklich. Em Ende muss man sich wohlfühlen. Die gute Nachricht ist, in den meisten Ländern ist die Abgabenlast geringer ABER auch die Leistungen der Sozialsysteme (wenn man sie den braucht). Da wird viel mehr ueber die Familie geregelt und wenn man die nicht hat, dann muss man halt ordentlich Schotter mitbringen. 

 

ICH fuehle mich hier wo ich nun bin unterm Strich deutlich wohler. Das Wetter ist klasse, Lebensmittel super, nette Leute, Urlaubsmoeglichkeiten besser als in D, Krankversorgung muss man sich selbst drum kuemmern, Sicherheit ist immer nen Thema, kann man aber "managen". Steuern ist solala, bissi besser als in D, aber nicht der Knaller.

 

Ich denke ganz wichtig ist, auch wenn wir hier in einem Finanzforum sind, zu verstehen, dass Geld am Ende kein Motivator ist. Wer sich mit nem Batzen auf den Weg macht, der sollte am Ende nicht nach +-5% Kapitalertragssteuer entscheiden, ob er in das eine oder andere Land zieht. Das steigert die Laune am Ende des Monats nicht. Muss man aber erstmal erleben um das auch zu glauben, die meisten Leute glauben mir das eher nicht. 

 

Was daraus wird, weis ja keiner. Vieleicht wirds auch aktueller Wert, vieleicht wirds Depotwert, vieleicht ab 0k,...

 

Idee war ja, dass man als Unternehmer sein Geschaeft nicht ein ein Fonds-Modell umwandelt und dann so "verduften" kann und sich eine Menge Steuern spart. Aber wenn ein "Kleinanleger" 500k von nem ETF haelt, der irgendwo mehrere Milliarden schwer ist, der noch in einem anderen Land gelistet ist und mit dessen Leuten man so garnichts am Hut hat, dann muss man sich die Frage stellen, ob da Regulatorisch nicht was fehlt. 
Wer beispielsweise Berkshire hat, bekommt keine "Probleme". 

 

 

Danke für die Einblicke! :)

 

Besser ist woanders natürlich nicht alles und eine Auswanderung sehe ich auch nicht als Schritt für immer (zumindest nicht in einem fixen Land). Ich glaube jedes Land hat seine Vorteile und eben auch Nachteile. Daher wird das Gesamtpaket auch nicht unbedingt schlechter sein. Das naheliegendste Land ist natürlich die Schweiz, wenn gleich auch diese etwas komplexer wohl ist als Privater in Bezug auf Steuerfreiheit.  Emirate wären für mich raus, Balearen auch spannend mit nettem Klima - als Vermögender jedoch schwierig (über 3 Millionen gerade steuerlich und soweit ich sehe aktuell keine Anpassung in Sicht). 

 

Das Zweitnaheliegendste vermutlich dann Zypern - grundsätzlich muss ich mich hier aber nochmals genauer informieren, da die meisten Seiten, Blogs etc. sich primär an Unternehmer und Freelancer richten und ich mit "nur" Kapitalerträgen aus ETF vermutlich mehr Möglichkeiten habe (gerade im Ostblock, aber dort möchte ich nicht wohnen wegen Wintern, tlw. Mentalität etc. (ich verallgemeinere hier der Einfachheit)). 

 

Unabdingbar sind für mich relativ hohe Sicherheit, keine dauerhaft heißen Temperaturen all-year-round und keine kälteren Winter als DE. Ähnliche Mentalität der Menschen wäre auch gut, aber ein exotisches Abenteuer für 2-3 Jahre kann ich mir auch vorstellen (Visum wird außerhalb der EU natürlich oft ein Thema). Daneben muss es auch der Partnerin zusagen, die Selbstständig remote arbeitet - also natürlich alles recht komplex, aber im Fall der Fälle für mich dann aus meiner Sicht doch recht machbar umsetzbar ohne 180qm-Wohnung mit Berg an Zeug etc... :) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt

Gibt auch noch Jersey, Isle of Man ... ;) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MrNASDAQ

Aber mal eine Frage: Bist du dir zu 100% sicher, dass du im Fall der Fälle Wegzugssteuer zahlen musst?

Betrifft doch nur Unternehmer oder wenn du mehr als 1% eines Unternehmens hältst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFohneFisch
vor 33 Minuten von MrNASDAQ:

Aber mal eine Frage: Bist du dir zu 100% sicher, dass du im Fall der Fälle Wegzugssteuer zahlen musst?

Betrifft doch nur Unternehmer oder wenn du mehr als 1% eines Unternehmens hältst.

Neuerung ab 2025: Fondsanteile können ggf ebenfalls die Wegzugsbesteuerung auslösen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rockinvestor
Am 29.12.2025 um 22:03 von MrNASDAQ:

Aber mal eine Frage: Bist du dir zu 100% sicher, dass du im Fall der Fälle Wegzugssteuer zahlen musst?

Betrifft doch nur Unternehmer oder wenn du mehr als 1% eines Unternehmens hältst.

Jeder, der in EINEM ETF Anschaffungskosten von über 500k hat, muss Wegzugssteuer zahlen. Aktuell kann man das noch gut umschiffen, aber wer weiß wie lange.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Avendo

Spätestens wenn eine zukünftige Regierung auf die Idee kommt den Betrag zu zehnteln wirds schwer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rider
vor 40 Minuten von Avendo:

Spätestens wenn eine zukünftige Regierung auf die Idee kommt den Betrag zu zehnteln wirds schwer.

Selbst wenn man die Gewinne noch versteuern muss, danach ist man raus. Dann kriegen die nichts mehr. Man sollte sich also davon nicht zu sehr beeinflussen lassen. Kauft keine ETFs mit mehr als 500K.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mojo-cutter
Am 9.1.2026 um 14:56 von Rockinvestor:

Jeder, der in EINEM ETF Anschaffungskosten von über 500k hat, muss Wegzugssteuer zahlen. Aktuell kann man das noch gut umschiffen, aber wer weiß wie lange.

Gibt es da weitere Literatur, Quelle oder Gesetzestext dazu? Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kariya_ANA
5 minutes ago, hattifnatt said:

Dazu auch interessant die BT-Drs. 20/13419 ab Seite 223 mit der gesetzgeberischen Begründung und Ausführung :https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013419.pdf 

 

Quote

Satz 1
§ 19 Absatz 3 Satz 1 – neu – InvStG überträgt nahezu wortgleich die Regelungen des § 6 Absatz 1 Satz 1 AStG
auf Investmentanteile. Dadurch gelten Investmentanteile als veräußert, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht auf-
grund der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland endet, die Investmentanteile unent-
geltlich auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person übertragen werden, oder wenn das Besteuerungsrecht
der Bundesrepublik Deutschland aus sonstigen Gründen beschränkt oder ausgeschlossen wird. Bei Verwirkli-
chung dieser Tatbestände kommt es zu einer Besteuerung des Wertzuwachses.
Anders als bei § 6 Absatz 1 Satz 1 AStG ist im Rahmen des § 19 Absatz 3 Satz 1 – neu – InvStG kein Vorbehalt
hinsichtlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteu-
ergesetzes erforderlich, da in diesen Gesetzen keine konkurrierenden Veräußerungsfiktionen hinsichtlich von In-
vestmentanteilen geregelt sind.
Der Begriff des unbeschränkt Steuerpflichtigen wird in § 19 Absatz 3 Satz 3 – neu – InvStG i. V. m. § 6 Absatz 2
Satz 1 AStG definiert. Erfasst sind damit nur natürliche Personen, die ihre Investmentanteile nicht im Betriebs-
vermögen halten.


Satz 2 Nummer 1
Nach § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 – neu – InvStG ist die Wegzugsbesteuerung nur anzuwenden, wenn die
Summe der nach Absatz 1, § 22 und § 56 ermittelten steuerpflichtigen Gewinne insgesamt positiv ist. D. h. Ver-
mögensminderungen bleiben – wie in § 6 AStG (vgl. BR-Drs. 245/21, 53) – unberücksichtigt. Dies ergibt sich
daraus, dass die Wegzugsbesteuerung nur im Falle einer „positiven“ Summe der Gewinne anzuwenden ist.
Das Merkmal positiv ist hier erforderlich, da das Investmentsteuergesetz den Begriff Gewinn als neutralen Aus-
druck für positive oder negative Ergebnisse aus Veräußerungen verwendet (vgl. § 2 Absatz 14 InvStG).
Bei der Ermittlung der Summe der Gewinne sind gegebenenfalls verschiedene einzelne Ergebnisse zusammenzu-
fassen und nur wenn das Gesamtergebnis positiv ist, kommt es zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung. Neben
den eigentlichen Gewinnermittlungsvorschriften in § 19 Absatz 1 InvStG i. V. m. § 20 Absatz 4 EStG sind gege-
benenfalls weitere Gewinne aus fiktiven Veräußerungen nach § 22 InvStG und § 56 InvStG zu berücksichtigen.
In § 22 InvStG sind fiktive Veräußerungsgewinne aufgrund eines Teilfreistellungswechsels geregelt. § 56 InvStG
enthält fiktive Veräußerungsgewinne, die sich aus dem Übergang auf das ab 2018 geltende Investmentsteuerge-
setz ergeben.

 

Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a
§ 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a – neu – InvStG beschränkt den Anwendungsbereich der in § 19
Absatz 3 Satz 1 – neu – InvStG geregelten Veräußerungsfiktion in ähnlicher Weise wie die in § 6 Absatz 1 Satz 1
AStG i. V. m. § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG enthaltene mindestens 1-prozentige Beteiligungsschwelle. Danach wird
der Wertzuwachs nur dann besteuert, wenn der Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Veräu-
ßerungsfiktion unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1-Prozent der ausgegebenen Investmentanteile eines In-
vestmentfonds gehalten hat.
Bei öffentlich vertriebenen Investmentfonds lässt sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Investmentanteile regel-
mäßig aus den Halbjahres- und Jahresberichten entnehmen. Darauf aufbauend kann ermittelt werden, ob die auf
den Steuerpflichtigen entfallenden Investmentanteile die 1 Prozent-Schwelle erreichen.


Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b
Nach § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b – neu – InvStG ist die Wegzugsbesteuerung auch anzuwenden,
wenn der Anleger zwar nicht zu mindestens 1 Prozent beteiligt ist, aber mindestens 500 000 Euro für die Invest-
mentanteile an einem Investmentfonds aufgewendet hat. Hierbei werden die Beteiligungen an verschiedenen In-
vestmentfonds jeweils getrennt betrachtet und nicht zusammengerechnet. Hat der Anleger beispielsweise Invest-
mentanteile an fünf verschiedenen Investmentfonds erworben und hat er dabei jeweils 400 000 Euro Anschaf-
fungskosten aufgewendet, dann ist der Tatbestand des § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b – neu – In-
vStG nicht erfüllt, auch wenn der Anleger insgesamt 2 000 000 Euro für seine gesamten Investmentanteile aufge-
wendet hat.


Mit dem Tatbestand in § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b – neu – InvStG geht die Wegzugsbesteuerung
bei Investmentanteilen über die Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen an Gesellschaften nach § 6 AStG i. V. m.
§ 17 EStG hinaus. Dahinter steht die Erwägung, dass bei Investmentfonds potentiell mehr unversteuerte stille
Reserven gebildet werden können, denn Investmentfonds unterliegen nur mit einem geringen Teil ihrer Einkünfte
der Körperschaftsteuer. Dagegen sind Kapitalgesellschaften mit allen ihren Einkünften körperschaftsteuerpflich-
tig.


Darüber hinaus dienen die Mindestanschaffungskosten von 500 000 Euro je Beteiligung einer vereinfachten Ad-
ministration der Regelung, denn die Verwaltung der 1-Prozent-Grenze kann bei Investmentfonds aufwändig sein,
da sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Investmentanteile bei öffentlich vertriebenen Investmentfonds täglich
ändern kann. An jedem Börsentag kann es gleichzeitig zu Anteilsausgaben und Anteilsrücknahmen kommen und
erst am Ende des Tages lässt sich ein Saldo ermitteln. Die feste Betragsgrenze vermeidet eine tägliche Nachprü-
fung der Prozentgrenze und erleichtert so die Anwendung der Norm.


Gleichzeitig ermöglicht eine relativ hohe Betragsgrenze es der Finanzverwaltung, ihre vorhandenen Ressourcen
auf die fiskalisch relevanten Fälle zu konzentrieren.
Darüber hinaus vermeidet eine hohe Betragsgrenze weitge-
hend eine Schlechterstellung der Fondsanlage gegenüber anderen Finanzprodukten wie beispielsweise verzinsli-
chen Wertpapieren oder Zertifikaten, die generell keiner Wegzugsbesteuerung unterliegen.
Die Vorschriften in § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b – neu – InvStG erfassen sowohl Investment-
fonds, die in Vertragsform als auch in Gesellschaftsform aufgelegt wurden.


Satz 3
§ 19 Absatz 3 Satz 3 – neu – InvStG sieht eine entsprechende Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie
Absatz 2 bis 5 AStG vor. Damit sind die Regelungen zur Entstehung, zum Entfallen und zur Fälligkeit des Steu-
eranspruchs sowie die Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten in gleicher Weise anzuwenden, wie in der Weg-
zugsbesteuerung des Außensteuergesetzes. Durch den Verweis auf § 6 Absatz 2 Satz 1 AStG wird die Definition
eines beschränkt Steuerpflichtigen aus dem Außensteuergesetz übernommen. Außerdem sind die Regelungen zur
Anwendung der Norm auf Rechtsnachfolger bei unentgeltlichem Erwerb nach § 17 Absatz 1 Satz 4 EStG und zur
Ermittlung der Anschaffungskosten nach § 17 Absatz 2 Satz 3 bis 5 EStG bei Zuzug aus dem Ausland und bei
unentgeltlichem Erwerb entsprechend anzuwenden. Für die Anwendung dieser Regelungen ist auf den Gesamt-
gewinn aus den Gewinnen nach § 19 Absatz 1, § 22 und § 56 InvStG abzustellen.

 

Satz 4
In § 19 Absatz 3 Satz 4 – neu – InvStG ist geregelt, dass bei der entsprechenden Anwendung des § 6 Absatz 3
Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 Nummer 5 AStG die Ausschüttungen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 In-
vStG und die Ausschüttungen, die nach § 17 Absatz 1 InvStG nicht zu den Erträgen gehören, an die Stelle von
Gewinnausschüttungen und der Einlagenrückgewähr treten. Die Ausschüttungen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1
InvStG entsprechen weitgehend den Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften und die Ausschüttungen
im Sinne des § 17 Absatz 1 InvStG sind mit der Einlagerückgewähr vergleichbar. Diese Größen sind bei den
Regelungen zum Entfallen und zur Fälligkeit von Steueransprüchen zu berücksichtigen.


Satz 5
§ 19 Absatz 3 Satz 5 – neu – InvStG regelt, dass im Fall der Veräußerungsfiktion nach Satz 1 kein Abzug der
Kapitalertragsteuer vorzunehmen ist. Die Erklärung des Veräußerungsgewinns hat durch den Steuerpflichtigen
im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfolgen.
Ein Kreditinstitut, das die Investmentanteile für
den Anleger verwahrt, kann nicht rechtssicher feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Veräußerungsfiktion
nach Satz 1 vorliegen. Diese Aufgabe bleibt dem Finanzamt vorbehalten, das für die Besteuerung des Anlegers
zuständig ist. Zudem fehlt die notwendige Liquidität für einen Steuerabzug durch das depotführende Kreditinsti-
tut.

Wie fett und unteschrichen Hervorgehoben ist die Betragsgrenze tatsächlich rein administrativer Natur, was wiederum bedeutet, dass sie mit einem "anderen Ziel" einfach herabgesetzt werden kann, wenn die Finanzverwaltung andere "ideologische" Ziele verfolgt.

 

Mich würde interessieren wie Steuerexperten hier den § 19 Abs. 3 Satz 5 verstehen: Bedeutet er, dass für die Veräußerungsfiktion des §19 Abs. 3 nicht die Kapitalertragssteuer anzuwenden ist, sondern der Einkommenssteuersatz, oder alternativ, dass nur das Finanzinstitut nicht die Kapitalerstragssteuer "abzieht", sondern der Steuerpflichtige dies selbst in der Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt ausweisen muss? Ersteres kann ja vom Sinn und Zweck der Norm nicht richtig sein..., oder? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mojo-cutter

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...