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stummlfumml
· bearbeitet von stummlfumml
vor 29 Minuten von JosefSpa:

Es bräuchte eine Steuerprogression, die viel weiter ausgedehnt ist und nicht bereits ab 56.000 € den Spitzensteuersatz abverlangt...

Den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer findest Du hier unter Nr. 5 für das zu versteuernde Einkommen. Also mal etwas vorsichtiger, wenn man anderen Unwissenheit vorwirfst.

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sigmabe
Just now, JosefSpa said:

Spitzensteuersatz

Vielleicht verwirrt die Bezeichnung, aber es handelt sich bei der "Reichensteuer" um den Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer.

 

2 minutes ago, JosefSpa said:

Das ist keine Argumentation das ist Fakt.

Dass das falsch ist, habe ich oben schon belegt. Gerne nochmal

 

1 hour ago, sigmabe said:

Nein. Zumindest nicht nach Steuerquote. Eigentlich sollte man natürlich Abgaben mitberücksichtigen.

 

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JosefSpa
vor 2 Minuten von stummlfumml:

Den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer findest Du hier unter Nr. 5 für das zu versteuernde Einkommen. Also mal etwas vorsichtiger, wenn man anderen Unwissenheit vorwirft.

Korrekt und weiter? Der Spitzensteuersatz wird ab 56.000 fällig. Der Reichensteuersatz ist ein anderes Thema und hat nur bedingt mit einer Progression zu tun...

vor 6 Minuten von sigmabe:

Dass das falsch ist, habe ich oben schon belegt. Gerne nochmal

Du hast schlicht ein anderes Wort als bedeutender genannt. Nur wenn es um einen Elefanten geht, man aber behauptet eine Giraffe sei viel relevanter, ist es ebenso wenig zielführend...

Die SteuerBELASTUNG ist eben die zweithöchste in den OECD Ländern. Die Steuerquote ist ein komplett anderes Thema...

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stummlfumml

Scheitert es am Verständnis des Begriffs "Spitze" oder "Steuersatz"? In beiden Fällen hilft der Duden. Und bis 5 wirst Du doch zählen können.

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sigmabe
7 minutes ago, JosefSpa said:

Die SteuerBELASTUNG ist eben die zweithöchste in den OECD Ländern.

Quelle?

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JosefSpa
vor 2 Minuten von stummlfumml:

Scheitert es am Verständnis des Begriffs "Spitze" oder "Steuersatz"?

Ich weiß nicht. Welchen Teil muss ich dir erklären?

Spitzensteuersatz 42 % 

Reichensteuersatz 45 %

Wo muss ich dir helfen?

 

vor 1 Minute von sigmabe:

Quelle?

https://www1.compareyourcountry.org/taxing-wages?cr=deu&lg=de&page=0

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sigmabe
· bearbeitet von sigmabe

Da geht es auch nicht um Steuern insgesamt, sondern um Steuern und Sozialabgaben auf Arbeit:

Quote

The tax wedge is defined as the sum of the employee personal income tax and social contributions paid by employees and employers

 

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odensee
vor 15 Minuten von JosefSpa:

Das ist keine Argumentation das ist Fakt. An den den Steuerabgaben gibt es nichts zu rütteln, es sind vergleichbare, einfach zu berechnende Steuerbelastungen...

Es gibt Steuern, es gibt Sozialabgaben. Unterschied nicht verstanden?

 

vor 15 Minuten von JosefSpa:

Aber wenn man nicht mal weis, ab wann der Spitzensteuersatz in Deutschland gilt sollte man sich bei der Thematik vielleicht etwas zurückhalten...

Ab wo gilt denn der Satz von 45%? Nenne doch mal Details über die Gesetzesänderung, bei der dieser Satz abgeschafft wurde.

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DrFaustus
vor 21 Minuten von odensee:

Nichts

Deutschland hat übrigens ein "Wirtschaftswunder" in den 50er/60er Jahren geschafft TROTZ Vermögenssteuer..... soooo schlimm war es offensichtlich nicht, dass man jetzt Panik schieben müsste.

 

Welche Zinssätze hatte man da? Damals war es wesentlich einfacher, diese Steuer aus dem Ertrag zu zahlen. Heute ginge das komplett auf die Substanz.

 

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stummlfumml
Gerade eben von JosefSpa:

Spitzensteuersatz 42 % 

Reichensteuersatz 45 %

Der Spitzensteuersatz ist der höchste Grenzsteuersatz des Steuertarifs. Der Gesetzgeber war schon so freundlich die Steuersätze im §32a aufsteigend zu ordnen, so dass Du einfach nur in der letzten Nummer nachschauen brauchst. Das was im allgemeinen Sprachgebrauch Reichensteuer genannt wird, ist der aktuelle Spitzensteuersatz. Es sei denn, man möchte den Begriff bewusst falsch verwenden.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 4 Minuten von DrFaustus:

Welche Zinssätze hatte man da? Damals war es wesentlich einfacher, diese Steuer aus dem Ertrag zu zahlen. Heute ginge das komplett auf die Substanz.

Da ich nichts von einer Vermögenssteuer halte, brauchen wir das nicht ausdiskutieren. Es geht hier im Thread aber auch nicht um solche Details sondern einigen wenigen lediglich um Stimmungsmache.

 

vor 1 Minute von stummlfumml:

Es sei denn, man möchte den Begriff bewusst falsch verwenden.

:thumbsup:

 

... und ich fürchte, wenn das hier nicht bald geschlossen wird, geht es munter weiter in diesem Stil.

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JosefSpa
vor 3 Minuten von odensee:

Es gibt Steuern, es gibt Sozialabgaben. Unterschied nicht verstanden?

Solange Sozialabgaben nicht freiwillig sind, bleiben sie eine Steuer und fließen entsprechend in die Statistik ein. Scheinbar haben die Statistiker den Unterschied auch nicht wahrgenommen. Solltest ihnen vielleicht Unterricht geben?

 

vor 4 Minuten von odensee:

Ab wo gilt denn der Satz von 45%?

Ich sprach von Spitzensteuersatz und der ist bekanntlich bei 42 %. Wenn man schon klugschei**** will, sollte man mit der Thematik vertraut sein.

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odensee
Gerade eben von JosefSpa:

Solange Sozialabgaben nicht freiwillig sind, bleiben sie eine Steuer und fließen entsprechend in die Statistik ein. Scheinbar haben die Statistiker den Unterschied auch nicht wahrgenommen. Solltest ihnen vielleicht Unterricht geben?

Lies die OECD-Studie, versuche sie zu verstehen.

 

Gerade eben von JosefSpa:

Ich sprach von Spitzensteuersatz und der ist bekanntlich bei 42 %. Wenn man schon klugschei**** will, sollte man mit der Thematik vertraut sein.

Ja, und 45% ist die Reichensteuer, bla bla bla.

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DrFaustus

Ganz einfach der 45% ist dann der Sternensteuersatz, denn der liegt über der Spitze. Und Steuerprogression ist das auch nicht, weil..... na weil Josef weiß das halt.:rolleyes:

 

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JosefSpa
· bearbeitet von JosefSpa
vor 6 Minuten von stummlfumml:

Der Spitzensteuersatz ist der höchste Grenzsteuersatz des Steuertarifs.

Eieiei... Jetzt wirds peinlich. Google bitte und revidiere deine Aussage.

Die "Spitze" bezieht sich auf den Spitzenverdiener. Ab ~250.000 gehört man nach den Steuergesetz zu den Reichen und deshalb Reichensteuersatz. Das sollte man eigentlich wissen...

 

Grenzsteuers%C3%A4tze.png

 

vor 6 Minuten von stummlfumml:

Das was im allgemeinen Sprachgebrauch Reichensteuer genannt wird, ist der aktuelle Spitzensteuersatz. Es sei denn, man möchte den Begriff bewusst falsch verwenden.

Dann darfst du dich wohl an der kompletten Gesellschaft beschweren. Denn das sind klare Begrifflichkeiten, die selbst in der Schule gelehrt werden...

 

spitzensteuersatz-600x701-min.jpg

 

Ach ja... einige Foristen hier sind einfach klüger.

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stummlfumml
· bearbeitet von stummlfumml
vor 7 Minuten von JosefSpa:

Solange Sozialabgaben nicht freiwillig sind, bleiben sie eine Steuer

Nein. Der Begriff Steuer ist klar definiert. Wenn Du Fantasiedefinitionen benutzen willst, macht das Diskussionen sinnlos.

 

vor 7 Minuten von JosefSpa:

Ich sprach von Spitzensteuersatz und der ist bekanntlich bei 42 %. Wenn man schon klugschei**** will, sollte man mit der Thematik vertraut sein.

Der Einkommensteuersatz an der Spitze liegt nachweislich bei 45%.

 

vor 4 Minuten von JosefSpa:

Google bitte und revidiere deine Aussage.

Ich habe Dir das Gesetz verlinkt. Etwas besseres als die Primärquelle gibt es nicht. Und wenn Du nicht weißt was eine Spitze ist, hilft Dir der Duden.

 

Edit: Eingangssteuersatz bis 42%. :w00t: Kann man sich echt nicht ausdenken, aber Hauptsache Google sagt etwas. :D

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odensee
vor 2 Minuten von JosefSpa:

Dann darfst du dich wohl an der kompletten Gesellschaft beschweren. Denn das sind klare Begrifflichkeiten, die selbst in der Schule gelehrt werden...

Klare Begrifflichkeiten stehen im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html lies und versuche zu verstehen.

 

Wer auch immer "Spitzensteuersatz" definiert: im Gesetz ist der Begriff nicht vorgesehen. Und der höchste Steuersatz, den man in Deutschland für Einkommen zahlen muss, liegt bei 45%. Aber dir geht es ja lediglich um deine politischen Ansichten.

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sigmabe
· bearbeitet von sigmabe
7 minutes ago, JosefSpa said:

Denn das sind klare Begrifflichkeiten, die selbst in der Schule gelehrt werden...

Ich muss gestehen, dass ich das nicht in der Schule gelernt habe, habe allerdings auch das Gefühl, dass die Diskussion in diesem Punkt ziemlich unnötig ist. Kennt das Einkommenssteuergesetz diese Bezeichnungen überhaupt? Ich konnte sie zumindest spontan nicht finden.

 

Außerdem sind sich ja alle inhaltlich in diesem Punkt einig, oder etwa nicht?

 

Was allerdings aus meiner Sicht nach wie vor nicht korrekt ist, ist die Aussage, dass in Deutschland die Steuerbelastung am zweithöchsten unter den OECD Ländern ist.

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JosefSpa
vor 3 Minuten von sigmabe:

nach wie vor nicht korrekt ist, ist die Aussage, dass in Deutschland die Steuerbelastung am zweithöchsten unter den OECD Ländern ist.

Es kommt eben auf das Ermittlungsverfahren an. Die Steuerbelastung ist die Zweithöchste, aber die Steuerquote eben nicht. Es sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge und sind voneinander zu trennen.

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sigmabe
2 minutes ago, JosefSpa said:

Die Steuerbelastung ist die Zweithöchste, aber die Steuerquote eben nicht.

Zumindest steht in den oben von dir verlinkten Daten nur, dass die Steuer- und Sozialabgaben auf Arbeit am zweithöchsten sind. Ich sehe im Moment auch nicht, wie man die Steuerbelastung insgesamt sinnvoll vergleichen soll, wenn man es nicht über die Steuerquote macht.

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JosefSpa

@stummlfumml und @odensee ihr könnt es glauben oder nicht aber der Begriff 

1. ist Gesellschaftlich etabliert

2. hat die Definition: "Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um einen Steuersatz in einem linearen oder linear-progressiven Steuersystem, der erst bei einem sehr hohen zu versteuernden Jahreseinkommen berechnet wird." Da der Reichensteuersatz außerhalb des linear-progressiven Steuersystems liegt, spielt er keine Rolle mehr. 

3. macht es mir Angst, dass über die selbstverständlichen Begrifflichkeiten wirklich noch diskutiert werden muss. Selbst in einem Finanzforum...

 

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JosefSpa
vor 1 Minute von sigmabe:

Ich sehe im Moment auch nicht, wie man die Steuerbelastung insgesamt sinnvoll vergleichen soll, wenn man es nicht über die Steuerquote macht.

Die Steuerbelastung ist eben nicht gleich Steuerquote. Egal ob es sinnvoll ist oder nicht. Und da die Steuerquote eine einheitliche Formel zur Berechnung hat und die Steuerbelastung nicht, ist die Steuerbelastung beliebig berechenbar. Die OECD-Studie zeigt eben die zweithöchste Steuerlast nach IHREN Berechnungsverfahren. Deshalb ist die Aussage auch nicht falsch. 

 

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workingcapital

Wenn ich meine komplette Steuerlast wissen will, die ich jeden Monat bezahle, muss ich doch auch alle Steuern zusammenrechnen. Nicht nur die Einkommenssteuer. Auch Mehrwertsteuer, Alkoholsteuer, Mineralölsteuer und die EEG Umlage ist auch eine Steuer. Wer weiß, wo noch überall Steuern drauf sind.

 

Um zur Vermögenssteuer zurück zu kommen. Die wollen ja dein ganzes Vermögen zusammen zählen und versteuern. Gemälde, Schmuck, Gold und sicherlich auch die Ferraris und Bentleys. Warum sollte jemand, der sich für 1 Million Euro Schmuck kauft und schon 190000 Euro Mehrwertsteuer bezahlt hat, dafür noch jedes Jahr 1% 

Vermögenssteuer bezahlen. Dann müsste der Schmuckbesitzer jedes Jahr 10000 Euro Steuern bezahlen, dafür, das er Schmuck besitzt. 

 Noch schlimmer wird es, wenn ich mir ein Haus mit 8 Wohnungen in München kaufe, kostet das 5 Millionen. Davon jedes Jahr nur 1% Vermögenssteuer, dann wären das jährliche Ausgaben von 50000 Euro oder monatlich pro Wohnung 520 Euro, um die ich die Miete erhöhen müsste, wenn ich nicht drauf zahlen will.

Wenn dann  jemand schon länger ein Haus mit 8 Wohnungen besitzt, das jetzt  5 Millionen wert ist, aber nur Mieteinnahmen von sagen wir mal 800 Euro pro Wohnung hat und soll aber 50000 Euro pro Jahr Vermögenssteuer bezahle. Soll er dann von seinen 76800 Euro Mieteinnahmen seine Steuern und Ausgaben bezahlen und dann noch 50000 Euro Vermögenssteuer oder soll er einfach die Miete um 520 Euro pro Monat und Wohnung erhöhen?

 

Muss ich dann auch Vermögenssteuer auf meine 5 Millionen Jacht zahlen, wenn sie vor Monaco liegt?:D

Ich habe eine Idee. Wenn die Vermögenssteuer kommen sollte, mach ich mich selbständig. Ich mache eine Verleihfirma in einem Steuerparadies auf.

Dann können alle Vermögenden mir ihre Wertgegenstände geben und ich gebe sie ihnen  gegen eine geringe Gebühr als Dauerleihgabe zurück. Und schon sind sie nicht mehr Vermögend. Das war es dann mit der Vermögenssteuer. 

Es wird doch niemand mehr in Deutschland eine Firma gründen. Die gründe ich in einem Steuerparadies und die Fabrikhallen und Maschinen, die ich in Deutschland brauche, baut und kauft diese Firma. Meine Zweitfirma in Deutschland mietet sich die Hallen und Maschinen und zahlt dafür fürstlich an die Hauptfirma.

Und schon habe ich kein Vermögen in Deutschland und der Gewinn fließt als Miete auch noch ins Ausland.

Also keine Vermögenssteuer und keine Gewerbesteuer mehr.

Und das werden bestimmt einige machen, wenn sie ihnen jedes Jahr Millionen an Vermögenssteuer abziehen wollen, von Dingen, die gar keine Rendite bringen.

Die Vermögenssteuerdebatte ist doch auch nur für den Wahlkampf. Am Wochenende sind Wahlen in einigen Bundesländern.

 

Wenn sie die Vermögenden mehr zahlen lassen wollen, dann sollen sie halt den höchsten Steuersatz ab 256000 Euro Verdienst von 45% auf 50% erhöhen.

Ist jetzt nicht ausgerechnet. Ob mir pro Jahr jetzt 150000 Euro oder "nur" 140000 Euro zum Leben übrig bleiben ist doch egal. Wegen den 10000 Euro wird keiner an Hungertuch nagen. 

 

 

 

 

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Nachdenklich
vor 8 Minuten von workingcapital:

wenn ich nicht drauf zahlen will.

Die Absicht derjenigen, die eine Vermögenssteuer fordern, ist aber ja gerade, daß Du drauf zahlst.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 12 Minuten von workingcapital:

...und der Gewinn fließt als Miete auch noch ins Ausland.

.... und keine Gewerbesteuer mehr.

Ich empfehle dir die Lektüre des §8 Gewerbesteuergesetz "Hinzurechnungen"

Mieten, Pachten, Leasingraten, Zinsen ...

Vieles, was landläufig als Kosten angesehen wird,  wird zur Erhebung der GewSt wieder dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.

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Gast
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