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sparfux

Vorabpauschale bei keiner/zu geringer Liquidität

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ein Thema, das mich jetzt gerade zum Jahreswechsel umtreibt ist das Verhalten diverser Broker bei der Eintreibung der Vorabpauschale bei nicht vorhandener bzw. nicht ausreichender Liquidität auf dem Verrechnungskonto. Das kann mir durchaus mal passieren, da ich Auschüttungen etc. normalerweise nicht immer einfach auf dem Verrechnungskonto für lange Zeit liegen lasse. Speziell Broker mit einem automatischen Zwangsverkauf von Fondsanteilen würde ich gerne vermeiden.

 

Leider sind die Informationen dazu teilweise sehr schwer zu finden, weshalb ich sie hier in einem Thread gerne zusammentragen würde.

 

Ich habe bisher folgende Broker recherchiert:

 

Comdirect: https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Abbuchung-der-Vorabpauschale/m-p/50216/highlight/true#M30341

- Belastung des Verrechnungskontos bzw. Girokontos (ggf. bis der verfügbare Kreditrahmen ausgeschöpft ist)

- Falls nicht ausreichend Guthaben vorhanden, Meldung ans Finanzamt

- Keine Angaben zu mehrmaligen Versuchen oder Vorwarnzeiten

 

Consors: https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer#Investmentsteuerreform

- Mehrmaliger Belastungsversuch vom Verrechnungskonto mit Hinweis in der Postbox.

- Danach Meldung an Finanzamt

- Damit anscheinend kein Zwangsverkauf von Fondsanteilen

 

ebase: https://www.ebase.com/aktuelles/regulatorik/investmentsteuerreform/

- Zwangsverkauf von Fondsanteilen

 

Fideltity: https://www.ffb.de/public/wissen/investmentsteuerreform.html#tabcontent01

- Bei Depotmodellen ohne Abrechnungskonto Zwangsverkauf von Fondsanteilen

- Bei Depotmodellen mit Abrechnungskonto Einzug von diesem

- Keine konkreten Informationen gefunden, was bei zu gringer Liquidität passiert

- Möglicherweise Zwangsverkauf

- Einzug von Referenzkonto kann beauftragt werden (Quelle)

 

Flatex:

- Keine konkreten Informationen gefunden

 

ING: https://www.ing.de/kundenservice/steuern/investmentsteuer-reform/#!

- Einzug vom hinterlegten Verrechnungskonto

- Meldung ans Finanzamt bei unzureichender Deckung

- Keine Angaben zu mehrmaligen Versuchen oder Vorwarnzeiten

 

OnVista: https://www.onvista.de/news/was-berater-ueber-die-vorabpauschale-wissen-sollten-170144047

- Keine konkreten Informationen gefunden

 

S-Direkt: https://www.wertpapier-forum.de/topic/57477-vorabpauschale-bei-keinerzu-geringer-liquidität/?page=2#comment-1254020

- Abbuchung vom Verrechnungskonto

- Information per Mail (oder falls uns keine E-Mail-Adresse vorliegt per Brief), dass Konto im Soll ist

- 10 Tage Zeit zum Ausgleich des Solls

- Danach Meldung ans Finanzamt falls nicht ausgeglichen

 

Targobank:

- Keine konkreten Informationen gefunden

 

Am 27.12.2019 um 16:39 von kleinerfisch:

hier und hier gibt es Zusammenstellungen diverser Banken und Broker und ihr Verhalten bzgl Vorabpauschalen.

 

Falls jemand bei weiteren Brokern Informationen hat, bitte gerne posten. Ich ergänze das Startpost dann mit den Informationen.

 

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Leeloo Dallas

Wenn da nicht genug Liq. vorhanden ist, geben das die Banken weiter an das Finanzamt. Das Finanzamt wird sich nicht lumpen lassen und die Kohle selbst eintreiben. 

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Nicht direkt Vorabpauschale aber ein ähnliches Thema mit der Postbank aus 2018:

Ein Fonds wurde "zwangsverkauft" weil über Grenzen fusioniert. Ich bekam also die Anteile ausgebucht und Anteile eines anderen Fonds eingebucht. Da die Operation steuerwirksam war und der alte Fonds im Gewinn, fiel KapESt an. Das Verrechnungskonto war leer.

Die Postbank hat daraufhin ohne Versuche des Eintreibens mich informiert, dass die fälligen Beträge dem Finanzamt gemeldet worden seien.

Ich vermute, bei Vorabpauschalen ohne Kontodeckung wird dort genauso vorgegangen.

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sparfux
vor 14 Minuten von Leeloo Dallas:

Wenn da nicht genug Liq. vorhanden ist, geben das die Banken weiter an das Finanzamt. Das Finanzamt wird sich nicht lumpen lassen und die Kohle selbst eintreiben. 

 

Wenn das bei allen so wäre, wäre das OK. Es geht mir ja nicht darum, keine Vorabpauschale zu zahlen sondern darum, einen Zwangsverkauf von Fondsanteilen zu vermeiden.

 

Bei Fidelity habe ich zwar leider auch keine genauen Informationen gefunden, was bei nicht vorhandener Liquidität passiert. Allerdings, sieht es da so wie es sich liest sehr nach einem möglichen Zwangsverkauf aus...

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whister
vor 23 Minuten von sparfux:

Fideltity: https://www.ffb.de/public/wissen/investmentsteuerreform.html#tabcontent01

 

- Keine Informationen gefunden

- Möglicherweise Zwangsverkauf

Beim Fondsdepot wird dier Steuer auf die Vorabpauschale durch Zwangsverkauf ausgeglichen. Man kann das jedoch per Mail auf Ausgleich per Einzug vom Referenzkonrto umstellen:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr whister,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Gerne werden wir Ihren Auftrag berücksichtigen und die Vorabpauschale zu Lasten Ihres Referenzkonto bei der XYZ Bank belasten.

 

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

 

Freundliche Grüße

 

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whister
vor 30 Minuten von sparfux:

Consors: https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer#Investmentsteuerreform

 

- Mehrmaliger Belastungsversuch vom Verrechnungskonto mit Hinweis in der Postbox.

- Danach Meldung an Finanzamt

- Damit anscheinend kein Zwangsverkauf von Fondsanteilen

Dieses Vorgehen finde ich vorbildlich. Ich persönlich würde jedoch einen Zwangsverkauf vor Meldung ans Finanzamt präferieren. Die Meldung ans Finanzamt wird vermutlich dazu führen dass die bereits versteuerte Vorabpauschale dann bei einem späteren Verkauf nicht automatisch berücksichtigt wird.

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Leeloo Dallas
vor 6 Minuten von whister:

Beim Fondsdepot wird dier Steuer auf die Vorabpauschale durch Zwangsverkauf ausgeglichen. Man kann das jedoch per Mail auf Ausgleich per Einzug vom Referenzkonrto umstellen:

 

 

Zitat

Eine Nachzahlung der Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ist dann auf Bankenebene nicht mehr möglich. Ist also eine zu zahlende Steuer auf dem steuerlichen Verrechnungskonto nicht buchbar, sind wir verpflichtet, darüber die Finanzbehörde zu informieren. Wir gehen davon aus, dass das jeweilige zuständige Finanzamt auf die betroffenen Kunden zugehen wird, um den fehlenden Steuerbetrag nachzuerheben.

 

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chirlu
vor 33 Minuten von sparfux:

 

Da hast du aber nicht sehr gründlich gelesen …

 

Zitat

Die FFB nutzt folgende Bezahlwege (Voreinstellung am Depot):

  • Kunde hat ein Fondsdepot Plus → Abbuchung vom Abwicklungskonto
  • Kunde hat ein Standarddepot (ohne Abwicklungskonto) → Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist
  • Ausnahme: Passivdepot (ohne Abwicklungskonto) → Abbuchung vom Referenzkonto, um die bestandsgeschützten "Alt-Bestände" weiterhin zu schützen.

 

Falls du Fonds hast, für die die 0,1% Verwahrentgelt anfallen, ist es übrigens so ähnlich. Dafür kannst du aber online einen Fonds benennen, der zur Deckung verkauft werden soll.

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whister
vor 4 Minuten von Leeloo Dallas:

Eine Nachzahlung der Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ist dann auf Bankenebene nicht mehr möglich. Ist also eine zu zahlende Steuer auf dem steuerlichen Verrechnungskonto nicht buchbar, sind wir verpflichtet, darüber die Finanzbehörde zu informieren. Wir gehen davon aus, dass das jeweilige zuständige Finanzamt auf die betroffenen Kunden zugehen wird, um den fehlenden Steuerbetrag nachzuerheben.

Was möchtest du mir (oder uns) damit sagen?

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Leeloo Dallas
· bearbeitet von Leeloo Dallas
vor 9 Minuten von chirlu:

 

Da hast du aber nicht sehr gründlich gelesen …

 

 

Falls du Fonds hast, für die die 0,1% Verwahrentgelt anfallen, ist es übrigens so ähnlich. Dafür kannst du aber online einen Fonds benennen, der zur Deckung verkauft werden soll.

Das ist dann aber eher Sonderverhalten von Fidelity so wie es aussieht. 

vor 5 Minuten von whister:

Was möchtest du mir (oder uns) damit sagen?

Das ist einfach der Standard der bei alle den Banken gilt, bei denen ich nachgefragt hatte: Onvista, DKB, Sbroker, ING

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whister
vor 4 Minuten von Leeloo Dallas:

Das ist einfach der Standard der bei alle den Banken gilt, bei denen ich nachgefragt hatte

Das ist ja auch korrekt und hat auch Niemand infrage gestellt. Jede Bank definiert jedoch "steuerlichen Verrechnungskonto" und "nicht buchbar" anders. Genau darum soll es doch hier gehen.

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Leeloo Dallas
vor 4 Minuten von whister:

Das ist ja auch korrekt und hat auch Niemand infrage gestellt. Jede Bank definiert jedoch "steuerlichen Verrechnungskonto" und "nicht buchbar" anders. Genau darum soll es doch hier gehen.

Ja und jetzt? Hab ich dich in Frage gestellt? Ich hab die zwei Optionen gegenübergestellt mehr nicht. 

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kleinerfisch
vor 15 Minuten von Leeloo Dallas:
  Zitat

Eine Nachzahlung der Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ist dann auf Bankenebene nicht mehr möglich. Ist also eine zu zahlende Steuer auf dem steuerlichen Verrechnungskonto nicht buchbar, sind wir verpflichtet, darüber die Finanzbehörde zu informieren. Wir gehen davon aus, dass das jeweilige zuständige Finanzamt auf die betroffenen Kunden zugehen wird, um den fehlenden Steuerbetrag nachzuerheben.

Erstens finde ich ein Zitat ohne Quellenangabe total sinnfrei und zweitens stellt sich die Frage wann das "dann" im ersten Satz erfüllt ist.

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Leeloo Dallas
vor 1 Minute von kleinerfisch:

Erstens finde ich ein Zitat ohne Quellenangabe total sinnfrei und zweitens stellt sich die Frage wann das "dann" im ersten Satz erfüllt ist.

Hast du verstopfungen? Quelle: Google

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whister
vor 7 Minuten von Leeloo Dallas:

Ja und jetzt? Hab ich dich in Frage gestellt? Ich hab die zwei Optionen gegenübergestellt mehr nicht. 

Fühl dich bitte nicht gleich angegriffen. Ich verstehe den Zusammenhang zwischen meinem Beitrag deinem Zitat leider nicht. Daher habe ich nachgefragt.

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gruber

ebase https://www.ebase.com/aktuelles/regulatorik/investmentsteuerreform/

Sofern eine Vorabpauschale als Ertrag anfällt und nicht durch einen Freistellungsauftrag, eine NV-Bescheinigung oder einen sonstigen Freistellungsgrund freigestellt werden kann, wird die darauf entfallende Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer durch einen entsprechenden Stückeverkauf des betroffenen Investmentfonds beglichen.

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kleinerfisch
vor 13 Minuten von Leeloo Dallas:

Quelle: Google

Ich hätte erst mal Deine Signatur lesen sollen: Lethargy bordering on sloth, sagt ja schon alles.

Aber ich bin ja geduldig und hilfreich: https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-google-als-quelle-in-einem-referat-angeben

 

Um mal was Konstruktives beizutragen:

hier und hier gibt es Zusammenstellungen diverser Banken und Broker und ihr Verhalten bzgl Vorabpauschalen.

 

 

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sparfux
vor 32 Minuten von chirlu:

Da hast du aber nicht sehr gründlich gelesen …

 

Da hast Du aber nicht verstanden, worum es hier eigentlich geht ...

 

Zitat

Kunde hat ein Fondsdepot Plus → Abbuchung vom Abwicklungskonto

 

Was passiert, wenn keine Liquidität auf dem Abwicklungskonto ist? Dazu gibt es keine Aussage.

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kleinerfisch

Habe gerade mal bei der FFB nachgeschaut. Ich finde keine Infos, kann aber online die Fonds priorisieren, die zuerst für eine Deckung nicht weiter spezifizierter "Entgelte" verkauft werden sollen. Ich nehme mal an, dazu gehören dann auch abzuführende Steuern. Ich habe ein (hoffentlich gut genug gedecktes) Abwicklungskonto und somit wohl Fondsdepot Plus.

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Flip

Ing:

 

Zitat

Sollte der verfügbare Betrag auf Ihrem Depotverrechnungskonto für die Belastung der Vorabpauschale nicht ausreichen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Höhe des Kapitalertrages zusammen mit Ihren persönlichen Daten an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden.

 

Quelle: https://www.ing.de/kundenservice/steuern/investmentsteuer-reform/#!

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chirlu
vor 37 Minuten von kleinerfisch:

Ich finde keine Infos, kann aber online die Fonds priorisieren, die zuerst für eine Deckung nicht weiter spezifizierter "Entgelte" verkauft werden sollen.

 

Das sind erst einmal die erwähnten 0,1% Verwahrentgelt. Vielleicht benutzen sie das wirklich auch für die Vorabpauschale bei leerem Konto, erscheint mir aber nicht gewiß.

 

vor 39 Minuten von kleinerfisch:

Ich habe ein (hoffentlich gut genug gedecktes) Abwicklungskonto und somit wohl Fondsdepot Plus.

 

Ich auch, und sowohl genügend Geld für die Verwahrung wie auch Freistellungsvolumen für die Vorabpauschale. Insofern gut gerüstet.

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Moneycruncher
vor 3 Stunden von kleinerfisch:

Um mal was Konstruktives beizutragen:

hier und hier gibt es Zusammenstellungen diverser Banken und Broker und ihr Verhalten bzgl Vorabpauschalen.

Gratulation! Der einzige konstruktive Beitrag in diesem ganzen Thread, der auf die Frage des TO eingeht..

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nikolov

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass beim Fondsanteilverkauf zur Deckung der Steuer auf die Vorabpauschale natürlich so viel verkauft wird, dass NACH Steuern der Erlös zur Deckung ausreicht.

 

Das macht das ganze natürlich noch ägerlicher (immerhin hat man für den Kauf noch Gebühren/Spread/Ausgabeaufschlag bezahlt). Wenn diese Vorgehensweise dann auch noch zur Begleichung von Depotführungskosten angewendet wird, ist dann endgültig Schluss. ebase wird mich jedenfalls nicht mehr wiedersehen. :angry:

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chirlu
vor 11 Minuten von nikolov:

Wenn diese Vorgehensweise dann auch noch zur Begleichung von Depotführungskosten angewendet wird, ist dann endgültig Schluss. ebase wird mich jedenfalls nicht mehr wiedersehen. :angry:

 

Ist bei den Fondsbanken so üblich. Auch Ebase hat aber Depotmodelle mit einem Verrechnungskonto, von dem dann die Depotgebühr genommen wird. Die Depotmodelle können dann leider mit anderen Nachteilen versehen sein.

 

vor 14 Minuten von nikolov:

immerhin hat man für den Kauf noch Gebühren/Spread/Ausgabeaufschlag bezahlt

 

Ungünstige Währungskurse nicht zu vergessen (Dollar bei Ebase ±0,25%, bei FFB ±0,6%).

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