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sparfux

Vorabpauschale bei keiner/zu geringer Liquidität

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Maciej

comdirect (Quelle)

- zunächst Abzug von eingereichtem Freistellungsauftrag

- falls keiner vorhanden/ausgeschöpft, Belastung des Verrechnungskontos bzw. Girokontos (ggf. bis der verfügbare Kreditrahmen ausgeschöpft ist)

- falls nicht ausreichend Guthaben vorhanden, Meldung ans Finanzamt

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Sucher

Handelt es sich nicht sowieso um wenige hundert Euro? Nehmen wir mal an, man hat 1 thesaurierenden Aktien-ETF mit 1 Mio. EUR zu Jahresbeginn.

 

Dann ist doch die Rechnung (laut test):

1) Vorabpauschale = 1 Mio. EUR * 0,87% (Basiszins) * 0,7 (Faktor Basiszins) = 6.090 EUR --> damit kleiner als die Wertsteigerung dieses Jahr

2) Zu versteuernder Betrag = 6.090 EUR * 0,7 (Teilfreistellung) = 4.263 EUR

3) Zu bezahlende Steuer = 4.263 EUR * 0,26375 (KESt) = 1.124 EUR

 

Da die meisten vermutlich deutlich weniger als 1 Mio. EUR in thesaurierenden ETF halten, hält sich die Steuerlast doch in Grenzen. Ein paar hundert Euro kann man doch auf dem Verrechnungskonto parken? Oder sehe ich das falsch / rechne falsch?

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chirlu
vor 1 Minute von Sucher:

Dann ist doch die Rechnung

 

Es ist sogar noch weniger, weil der Basiszins gesunken ist und für 2019 nur noch 0,52% beträgt.

 

Bei mir wird die Vorabpauschale tatsächlich in jedem Fall von Freistellungsaufträgen abgedeckt. Manche wollen die aber vielleicht nicht jeder Bank erteilen, oder sie haben wirklich hohe Beträge in thesaurierenden Fonds.

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whister
vor 3 Minuten von Sucher:

Dann ist doch die Rechnung (laut test):

1) Vorabpauschale = 1 Mio. EUR * 0,87% (Basiszins) * 0,7 (Faktor Basiszins) = 6.090 EUR --> damit kleiner als die Wertsteigerung dieses Jahr

2) Zu versteuernder Betrag = 6.090 EUR * 0,7 (Teilfreistellung) = 4.263 EUR

3) Zu bezahlende Steuer = 4.263 EUR * 0,26375 (KESt) = 1.124 EUR

Der Basiszins für 2019 beträgt 0,52% und nicht 0,87%. Somit sollte die Steuerlast noch niedriger sein.

 

vor 4 Minuten von Sucher:

Da die meisten vermutlich deutlich weniger als 1 Mio. EUR in thesaurierenden ETF halten, hält sich die Steuerlast doch in Grenzen. Ein paar hundert Euro kann man doch auf dem Verrechnungskonto parken? Oder sehe ich das falsch / rechne falsch?

Ich persönlich sehe keinen Grund mehrere hundert Euro auf dem Verrechnungskonto zu parken. Daher bevorzuge ich die Variante dass Banken die Steuer einfach ins Soll buchen und ich das dann ausgleiche.

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beamter97
Am 27.12.2019 um 15:31 von sparfux:

Falls jemand bei weiteren Brokern Informationen hat, bitte gerne posten. Ich ergänze das Startpost dann mit den Informationen.

 

Beim S-Broker gab es am 13.12.2019 ein Schreiben in der Postbox:

 

 

Zitat

Sollte Ihr Konto durch die Steuerabbuchung überzogen werden, ist das Vorgehen wie folgt:

  • Sie werden per Mail (oder falls uns keine E-Mail-Adresse vorliegt per Brief) darüberinformiert, dass durch die Abbuchung der Steuer ein Sollsaldo auf Ihrem Konto entstanden ist.
  • Von diesem Zeitpunkt an haben Sie 10 Arbeitstage Zeit, um den Sollsaldo auszugleichen. Je nachdem, ob dies erfolgt oder nicht, gibt es zwei unterschiedliche Konsequenzen:
  1. Wenn Sie den Saldo innerhalb dieser Frist ausgleichen, wird die Steuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.
  2. Sollte nach 10 Arbeitstagen kein Ausgleich des Kontos erfolgt sein, wird die Abbuchung storniert. Gleichzeitig sind wir in diesem Falle gesetzlich verpflichtet, eine Finanzamtsmeldung zu machen. Diese Meldung löst für Sie als Kunden die Pflicht aus, im betreffenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben.

Wir empfehlen Ihnen – auch im Hinblick auf die eventuelle Ausführung von Sparplänen – im oben genannten Zeitraum für ausreichende Deckung auf Ihrem Verrechnungskonto zu sorgen.

 

In meinen Augen ist diese Vorgehen kundenfreundlich und vorbildhaft

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beamter97
Am 27.12.2019 um 16:04 von whister:

Ich persönlich würde jedoch einen Zwangsverkauf vor Meldung ans Finanzamt präferieren

Was hindert dich daran, dich durch den Hinweis in der Postbox gezwungen zu fühlen, Fondsanteile zu verkaufen?

Immerhin hast du dann die Möglichkeit, Fondsanteile deiner Wahl zu veräußern, und es wird nicht - wie bei eBase - von jeder Fondsposition in deinem Depot ein Scheibchen abgeschnitten (inc. der FIFO-Problematik, Altbestände etc.)

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phlp112
· bearbeitet von phlp112
Am 27.12.2019 um 16:40 von sparfux:

 

Da hast Du aber nicht verstanden, worum es hier eigentlich geht ...

 

 

Was passiert, wenn keine Liquidität auf dem Abwicklungskonto ist? Dazu gibt es keine Aussage.

Ich habe vor ein paar Monaten in einem Seminar u.a. Zum InvStG vom Dozenten, der selber Fonds bei der FFB hat, gehört, dass die FFB Zwangsverkäufe vornimmt. Eine Quelle kann ich dir nicht liefern, meine es aber im Anschluss damals in den faq der FFB gelesen zu haben. 
 

wenn ich mich recht erinnere, hatte das bei der FFB mit dem Kontentyp zu tun. Je nach Typ des Kontos dort konnte man auch ein Konto bei einer Drittbank benennen, von dem die Vorabpauschale eingezogen werden soll. Das war zumindest die Aussage von dem Dozenten, wie er es selber handhabt. 

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sparfux
vor 15 Stunden von beamter97:

 

Beim S-Broker gab es am 13.12.2019 ein Schreiben in der Postbox:

 

 

 

In meinen Augen ist diese Vorgehen kundenfreundlich und vorbildhaft

 

In der Tat! So würde ich mir das auch vorstellen als vernünftigen Ablauf.

 

Ich habe mal alles bis hier im Eingangspost ergänzt.

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MeinNameIstHase

Also wenn mich nicht alles täuscht, müssen die Sachen mit dem Kunden vereinbart werden. Ohne Vertrag oder AGB darf die Bank das Depot eines Kunden nicht antasten (wg. Anteilsverkauf) oder ein Konto in die Miesen buchen (->Kreditvereinbarung). Deshalb würde ich in den Geschäftsbesorgungsverträgen mal nachschauen und in den AGB für die Depotverwahrung. Es mag auch noch Individualvereinbarungen geben. Was in einer FAQ steht, mag zwar verständlicher sein, ist aber nicht verbindlich.

 

Und der Fall mag vielleicht bei Investmentfonds und deren Vorabpauschalen am häufigsten auftreten. Die richtig teuren Fälle sind aber bei Aktien die Sachausschüttungen nach Kapitalmaßnahmen, die nicht die Kriterien einer Spaltung erfüllen, wenn junge/neue Aktien als Dividenden behandelt werden.

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chirlu
vor 21 Minuten von MeinNameIstHase:

Also wenn mich nicht alles täuscht, müssen die Sachen mit dem Kunden vereinbart werden.

 

Es gibt auch eine gesetzliche Ermächtigung in § 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG:

Zitat

Zu diesem Zweck kann der zum Steuerabzug Verpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen. Soweit der Gläubiger nicht vor Zufluss der Kapitalerträge widerspricht, darf der zum Steuerabzug Verpflichtete auch insoweit die Geldbeträge von einem auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Gläubiger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde.

Vereinbarungen kommen natürlich noch dazu.

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Nachdenklich
vor 2 Stunden von phlp112:

Ich habe vor ein paar Monaten in einem Seminar u.a. Zum InvStG vom Dozenten, der selber Fonds bei der FFB hat, gehört, dass die FFB Zwangsverkäufe vornimmt. Eine Quelle kann ich dir nicht liefern, meine es aber im Anschluss damals in den faq der FFB gelesen zu haben. 

Ich habe der FFB gegenüber erklärt, daß ich statt dessen eine Abbuchung von meinem (bei einer anderen Bank geführten) Referenzkonto wünsche.

Die FFB hat mir gegenüber schriftlich bestätigt, daß dies zukünftig so geschehen wird.

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sparfux
Am 27.12.2019 um 15:58 von whister:

Beim Fondsdepot wird dier Steuer auf die Vorabpauschale durch Zwangsverkauf ausgeglichen. Man kann das jedoch per Mail auf Ausgleich per Einzug vom Referenzkonrto umstellen:

Ich hatte nach Deinem Tipp auch gleich eine Mail geschrieben. Heute kam ein Rückruf, dass per Mail nicht reicht. Ich habe jetzt noch einen formlosen Auftrag mit Unterschrift einscannen und hinschicken müssen.

 

Der Einzug der Vorabpauschale erfolgt lt Aussage meines Gespprächspartners am 10.01. Er meinte, es würde schon knapp mit der Hinterlegung und ich solle am 6.1. am besten nochmal anrufen, um das zu überprüfen.

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whister
vor 2 Stunden von sparfux:

Ich hatte nach Deinem Tipp auch gleich eine Mail geschrieben. Heute kam ein Rückruf, dass per Mail nicht reicht. Ich habe jetzt noch einen formlosen Auftrag mit Unterschrift einscannen und hinschicken müssen.

Dann scheint das Vorgehen wohl geändert geworden zu sein. Ich hatte die Mail am 18.10.2018 an info@ffb.de gesendet.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel

Hat jemamd von Euch, mit betroffenen Fonds im Depot, in letzter Zeit von der Depotbank einen Hinweis bekommen wie z.B.

"In ihrem Depot befinden sich Fonds, für die wir Anfang 2020 eine Steuer-Vorabpauschale von Ihrem Konto ... abbuchen werden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung."?

Am besten unter Nennung des ungefähr anfallenden Betrages.

So ein proaktives Verhalten der Banken sollte doch in Zeiten der EDV einfach zu realisieren sein; einfacher als nachträgliche individuelle Hinweise, Zwangsverkauf von Anteilen und/oder eine Meldung ans FA.

BTW: Bevor Zertifikate oder Anleihen fällig werden, bekomme ich auch oft einen Hinweis auf diesen Termin.

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west263

letztes Jahr wäre das erste Jahr gewesen, wo die Vorabpauschale angefallen wäre. Gab aber nur ganz ganz wenige Fonds / ETF die positiv das Jahr abgeschlossen haben.

Dann kommt halt in den nächsten 2 Wochen die ganze Wahrheit. Spätestens dann weiß jeder, was er zu zahlen hat.

 

Für die Banken ist auch was neues.

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beamter97
vor 2 Stunden von Maikel:

Hat jemamd von Euch, mit betroffenen Fonds im Depot, in letzter Zeit von der Depotbank einen Hinweis bekommen

Ja!

 

siehe hier

 

Am 28.12.2019 um 18:29 von beamter97:

 

Beim S-Broker gab es am 13.12.2019 ein Schreiben in der Postbox:

 

 

 

In meinen Augen ist diese Vorgehen kundenfreundlich und vorbildhaft

 

Habe das Schreiben mal angehängt.

 

Bei Tausenden von Fonds sind die Broker sicher nicht in der Lage, eine Vorab-Schätzung durchzuführen.

Aber das kannst Du als Anleger ja selbst machen.

Ich habe mir die Formel in Excel eingegeben, tippe am 2.1. Jahresanfangskurse und Basiszins hinein, schätze die Jahresendkurse mit +10% und habe einen Maximalbetrag je Fonds, den ich im Laufe des Jahres bei Ausschüttungen oder extremen Kursabstürzen nach unten korrigiere.

2019-12-13_Investmentsteuer auf Fonds Anfang 2020.pdf

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whister

Onvista Bank schreibt in dieser Broschüre:

 

Zitat

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als dem Anleger zugeflossen und unterliegt zu diesem Zeitpunkt der Steuererhebungdurch die onvista bank, erstmalig für das Kalenderjahr 2018 zum 02. Januar 2019. Sofern das Kundenkonto kein ausreichendes Guthaben (einschließlich eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits, dessen Inanspruchnahme für die Kapitalertragssteuererhebung nicht widersprochen wurde) für die Steuerbelastung ausweist, wird die onvista bank i.d.R. die Steuerbuchung nicht ausführen. Stattdessen istdie onvista bank gesetzlich verpflichtet,eine Finanzamtsmeldung abzugeben. [...]

 

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MariusM

Wurde bei euch schon die Vorabpauschale, falls anstehend, berechnet? Bei meinem thesaurierenden ETF, bei dem das passieren sollte, hat sich noch nichts getan.

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west263
vor 8 Minuten von MariusM:

hat sich noch nichts getan.

sollen jetzt 300 Leute hier über das Wochenende hinweg schreiben, bei mir auch noch nicht.

Bleib locker und entspannt, der Staat holt sich schon noch dein Geld. Dauert noch ein paar Tage.

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MariusM
vor 8 Minuten von west263:

sollen jetzt 300 Leute hier über das Wochenende hinweg schreiben, bei mir auch noch nicht.

Bleib locker und entspannt, der Staat holt sich schon noch dein Geld. Dauert noch ein paar Tage.

Das trifft nicht den Punkt. Es handelt sich um eine klare gesetzliche Regelung und ich hätte erwartet, dass der Abzug direkt automatisiert zum ersten Bankarbeitstag geschieht. Die Abgeltungssteuer auf Dividenden etc. wird ja auch direkt erhoben. Es gibt für mich keinen ersichtlichen Grund, wieso die Banken hier mehrere Tage warten sollten.

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whister
vor 3 Minuten von MariusM:

Das trifft nicht den Punkt. Es handelt sich um eine klare gesetzliche Regelung und ich hätte erwartet, dass der Abzug direkt automatisiert zum ersten Bankarbeitstag geschieht. Die Abgeltungssteuer auf Dividenden etc. wird ja auch direkt erhoben. Es gibt für mich keinen ersichtlichen Grund, wieso die Banken hier mehrere Tage warten sollten.

Doch gibt es: Die Banken müssen auf die Veröffentlichung des offiziellen NAV am Jahresende durch die KAG warten. Ohne diesen Wert kann die Vorabpauschale nicht auf die tatsächliche Wertentwicklung gedeckelt werden.

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chirlu
vor 4 Minuten von MariusM:

Es gibt für mich keinen ersichtlichen Grund, wieso die Banken hier mehrere Tage warten sollten.

 

Dann eben ein für dich nicht ersichtlicher Grund: Es haben noch nicht alle Fondsgesellschaften für alle Fonds den Jahresschlußkurs veröffentlicht. Und es ist naheliegend, daß die Banken alles in einem Aufwasch erledigen wollen.

 

vor 7 Minuten von MariusM:

Die Abgeltungssteuer auf Dividenden etc. wird ja auch direkt erhoben.

 

Sobald die Dividende gebucht wird – was auch nicht immer gleich am Zahltag passiert.

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MariusM
· bearbeitet von MariusM

Danke, die Verzögerung der Bekanntgabe des Schlusskurses war mir in der Tat nicht bewusst.

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west263

ich habe versucht es wieder zu finden, die Tage gab es doch einen Beitrag, wo 0,07% als Basiszinssatz für 2019 genannt wurden.

Da hieß es auch noch, das dieser erst noch offiziell bestätigt werden muss.

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chirlu
vor 3 Minuten von west263:

ich habe versucht es wieder zu finden, die Tage gab es doch einen Beitrag, wo 0,07% als Basiszinssatz für 2019 genannt wurden.

 

Hier:

 

vor 3 Minuten von west263:

Da hieß es auch noch, das dieser erst noch offiziell bestätigt werden muss.

 

Ja, aber den Wert braucht man erst in einem Jahr, wenn die Vorabpauschalen für 2020 berechnet werden.

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