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francis

Wechsel zwischen PKV-Versicherern ohne Mitnahme der Altersrückstellungen

Empfohlene Beiträge

francis

Hallo liebes Forum,

kurz meine Situation: Beamter, 31 Jahre alt, seit geraumer Zeit in der PKV versichert (schon seit 2005, vor Beginn des Studiums). Seit 7 Jahren bezahle ich den vollen Krankheitsvollkostentarif mit Altersrückstellungen. Allerdings habe ich das Pech, eben vor 2009 meinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Nun würde ich gerne meinen bisherigen Versicherer BBKK verlassen (hauptsächlich wegen der schlechten Leistungen im Tarif bei vergleichsweise hohem Beitrag) und zur Barmenia wechseln, die mich auch nehmen würde und die deutlich bessere Leistungen bietet. Das Problem hierbei: Meine Altersrückstellungen kann ich dann vergessen bzw. erhöht sich durch die fehlende Mitnahme der Altersrückstellungen der Beitrag bei der neuen Gesellschaft um ca. 30 Euro im Vergleich zu einem Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer (dann hätte ich zwar einen besseren, aber immer noch keinen so guten Tarif wie bei der neuen Gesellschaft).

Meine Frage lautet nun: Wäre es arg dumm von mir, die bisherigen Altersrückstellungen einfach abzuhaken und mit einen klaren Schnitt bei einem neuen Versicherer neu anzufangen, oder haltet ihr einen Verbleib beim bisherigen Versicherer für intelligenter? Ich habe ausgerechnet, dass ich über die nächsten 40 Jahre bei einem angenommenen gleichbleibenden Abstand von 30 Euro zwischen dem Beitrag beim alten und neuen Versicherer ca. 20.000 Euro mehr an Beiträgen zahle. Dafür hätte ich natürlich bessere Leistungen, von denen ich aber nur profitiere, falls ich (ernster) krank werde - was ich natürlich nicht hoffe, aber darum geht es ja auch nicht.

Kann man das so sehen oder mache ich es mir zu einfach?

Ich freue mich über eure Meinungen!

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Xeronas

Woher weist du, das Barmenia dich nehmen würde?

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francis

Risikovoranfrage ist erfolgt und war positiv, ohne Erschwernisse.

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yuser
· bearbeitet von yuser

Wenn Du aktuell 31 bist und seit 7Jahren Altersrückstellungen bildest (im Studium eher nicht? Oder was war das für ein Tarif?) und dich lieber von der Absicherung optimal aufstellen möchtest solange das möglich ist... mh.. ich persönlich würde dann vermutlich zur Barmenia wechseln, in die jetzt passenden Beihilfetarife... ist aber meine persönliche Meinung..

 

Schon mal detailliert in einem Leistungsvergleich verglichen, was dir gegenüber der Barmenia beim bisherigen Versicherer fehlt?

 

Ich schaue immer gerne hier die Synopsen durch:

https://entry.axa.de/oed-portal/pb/site/oed-makler/get/documents/oed-portal/Datentransfer/Infopool/Werbliche Unterstützung/Druckstücke DBV/Kranken/Synopsen/Synopsen_komplett PDF.pdf
 

Da wird, immer aus Sicht der DBV, verglichen - BBKK ist auch enthalten, genauso wie die Barmenia.

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francis
vor 47 Minuten von yuser:

ist aber meine persönliche Meinung..

genau darum geht's mir ja, deswegen danke für diese Meinung!

 

vor 47 Minuten von yuser:

im Studium eher nicht? Oder was war das für ein Tarif?

damals war ich noch bei meinen Eltern mitversichert in der PKV, deswegen bin ich mir sicher dass da nichts an Altersrückstellungen gebildet wurde. Dazu noch mit 80% Beihilfe.

 

vor 48 Minuten von yuser:

Schon mal detailliert in einem Leistungsvergleich verglichen, was dir gegenüber der Barmenia beim bisherigen Versicherer fehlt?

ja, ich habe schon ziemlich detailliert auch mit Hilfe eines Maklers verglichen und war mir eigentlich schon sicher, dass ich den Wechsel mache - bis mir kurz vorher aufgefallen ist, dass ich durch den Versicherungsbeginn vor 2009 wirklich gar nichts an Rückstellungen mitnehmen kann, was dann doch nochmal eine andere Sache ist als bei einer zumindest teilweisen Übernahme seit 2009

 

Danke für die Synopsen, die kannte ich noch nicht :thumbsup:

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Nostradamus
vor 3 Minuten von francis:

ja, ich habe schon ziemlich detailliert auch mit Hilfe eines Maklers verglichen und war mir eigentlich schon sicher, dass ich den Wechsel mache - bis mir kurz vorher aufgefallen ist, dass ich durch den Versicherungsbeginn vor 2009 wirklich gar nichts an Rückstellungen mitnehmen kann, was dann doch nochmal eine andere Sache ist als bei einer zumindest teilweisen Übernahme seit 2009

Was sagt denn der Makler zu dem Punkt verlorengegangene Altersrückstellungen vs. bessere Leistungen?

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francis
vor 2 Minuten von Nostradamus:

Was sagt denn der Makler zu dem Punkt verlorengegangene Altersrückstellungen vs. bessere Leistungen?

Er argumentiert für die besseren Leistungen, was mich jetzt wenig überrascht, wenn man bedenkt, dass er ohne Wechsel meinerseits auch kein Geld verdient. Das meine ich aber gar nicht böse, denn seine Beratung ist wirklich inhaltlich sehr gut - nur ist dies eine Entscheidung, die ich wohl oder übel selber treffen muss. 

 

Sein Argumente pro bessere Leistungen sind z.B.

  • bisheriger Beitrag bei altem Versicherer war aufgrund der nicht möglichen Übertragung wahrscheinlich günstiger als dies bei Vertrag ab 2009 der Fall gewesen wäre (stimmt wahrscheinlich, auch wenn ich den "Wert" dieses Vorteils auf nicht mehr als 10-15 Euro beziffern würde wenn man bedenkt, dass der aktuellere Tarif bei der BBKK, in den ich wechseln könnte, mich 30 Euro mehr kosten würde, bei deutlich besseren Leistungen als bisher)
  • der höhere Beitrag würde auch eine höhere Absetzbarkeit bei der Steuer bedingen (stimmt zwar im Prinzip, aber der tatsächliche Effekt ist meiner Berechnung nach ziemlich klein (bei meinem Steuersatz vielleicht 50 Euro) und würde bei weitem nicht die mehreren hundert Euro mehr Beitrag aufwiegen)

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liki90

In welchen Bereichen sind die Leistungen bei der Barmenia so viel besser (auch im Vergleich zu den neuen Tarifen der BBKK) , dass es sich lohnen könnte zu wechseln?  Neben dem Verlust der Altersrückstellungen würde ich persönlich auch die Möglichkeit einer Anzeigepflichtverletzung ausschließen (wollen)....hängt natürlich stark von deinen Vorerkrankungen und Arztbesuchen ab.

 

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francis
· bearbeitet von francis
vor 12 Minuten von liki90:

In welchen Bereichen sind die Leistungen bei der Barmenia so viel besser (auch im Vergleich zu den neuen Tarifen der BBKK) , dass es sich lohnen könnte zu wechseln?

schlechtere Leistungen sind hauptsächlich 

  • Ergänzungstarif BBKK hat mehr Lücken, Heilmittel sind beschränkt auf beihilfefähige Höhe
  • GOÄ  ambulant und Zähne auf 3,5-fachen Satz limitiert (bei Zähnen war das noch ok, ambulant... hmmm)
  • Zahnersatz max. 6000 Euro
  • ein interessanter Ausschluss von Leistungen bei "inneren Unruhen"

dazu kommt, dass die BBKK nach dem Bild, das ich bei der Recherche gewonnen habe, finanziell nicht unbedingt glänzend dasteht. Nicht falsch verstehen, ich habe nicht Angst, dass sie pleite gehen könnten, sondern mir geht es um die langfristige Wahrscheinlichkeit der Beitragsstabilität. Die kann man zwar nicht an ein paar Kennzahlen ablesen, aber die Tendenz ist vorhanden. Auch findet wohl gerade eher ein Kundenverlust als ein Zuwachs statt.

 

Aber - die Gretchenfrage ist ja gerade, ob diese Unterschiede es wert wären - das bereitet mir gerade ganz schön Kopfzerbrechen :ermm: Deswegen die Frage an euch hier! Wie siehst du die BBKK, @liki90?

 

vor 12 Minuten von liki90:

würde ich persönlich auch die Möglichkeit einer Anzeigepflichtverletzung ausschließen (wollen)....hängt natürlich stark von deinen Vorerkrankungen und Arztbesuchen ab.

Richtig, aber da mache ich mir weniger Gedanken darum. In den abgefragten Zeiträumen und auch sonst habe ich eigentlich nichts zu verbergen.

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Peter Wolnitza

Thema Verlust der Alterungsrückstellungen
a) dürfte sich das in sehr überschaubaren Summenbereichen bewegen. (Schüler, Student --> nahezu 0 Rückstellungen dann Restkostentarif mit 20%  ist wohl auch eher zu vernachlässigen)

b) helfen Dir angesparte Alterungsrückstellungen nix, wenn Du in ein Fettnäpfchen trittst, das bei der BBKK NICHT versichert ist, oder schlechter als bei der Barmenia - und da gibt es reichlich von

 

Wenn die Gesundheitshistorie sauber aufbereitet ist und Dich der Leistungsumfang der B. überzeugt und der Makler Ahnung von PKV hat, dann wechsle.

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francis
vor 20 Minuten von Peter Wolnitza:

dürfte sich das in sehr überschaubaren Summenbereichen bewegen. (Schüler, Student --> nahezu 0 Rückstellungen dann Restkostentarif mit 20%  ist wohl auch eher zu vernachlässigen)

aber seit 7 Jahren zahle ich ja den vollen KV-Beitrag - Student ist hier nur relevant, weil mein Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde und damit kein Übertragungswert existiert - also verliere ich doch einiges?! Nach dem was ich so gelesen habe macht die Altersrückstellung schon einen großen Teil des Beitrags aus. Wobei es gar nicht um die Altersrückstellung an sich geht, sondern vielmehr um den höheren Beitrag bei der Barmenia, den ich aufgrund der fehlenden Übertragung zahlen muss. Ich rechne schon damit, dass ein Übertragungswert von ca. 5.000 bis 7.000 Euro vorhanden wäre, wäre ich in einem Tarif nach 2009 versichert. Beim neuen Versicherer würde das mindestens 20-25 Euro pro Monat weniger bedeuten

 

vor 24 Minuten von Peter Wolnitza:

helfen Dir angesparte Alterungsrückstellungen nix, wenn Du in ein Fettnäpfchen trittst, das bei der BBKK NICHT versichert ist, oder schlechter als bei der Barmenia - und da gibt es reichlich von

ein guter Punkt, danke!

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liki90

Würde mich auch wahnsinnig machen die Entscheidung. :) Ich persönlich würde zur Barmenia wechseln. BBKK ist für mich eine Versicherung für Leute die ihrem Sparkassenberater blind vertrauen.... Vorausgesetzt aber du hast alles was relevant ist in den Gesundheitsfragen angegeben und bist bereit u.U.  in Zukunft auch mehr zu zahlen, da du ja auch bessere Leistungen erhältst.  Keine Begrenzung ambulant und Zahn finde ich etwas gefährlich, da die Ärzte/Zahnärzte ohnehin sehr gierig sind und dann schnell auch mehr als nötig abgerechnet wird (kenne ich aus eigener Erfahrung). Auf der anderen Seite ist man im Falle der Fälle sehr gut abgesichert, man muss nur für dieses Stück Sicherheit bereit sein auch mehr zu bezahlen. 

 

 

 

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Peter Wolnitza
vor 11 Minuten von francis:

aber seit 7 Jahren zahle ich ja den vollen KV-Beitrag - Student ist hier nur relevant, weil mein Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde und damit kein Übertragungswert existiert - also verliere ich doch einiges?! Nach dem was ich so gelesen habe macht die Altersrückstellung schon einen großen Teil des Beitrags aus. Wobei es gar nicht um die Altersrückstellung an sich geht, sondern vielmehr um den höheren Beitrag bei der Barmenia, den ich aufgrund der fehlenden Übertragung zahlen muss. Ich rechne schon damit, dass ein Übertragungswert von ca. 5.000 bis 7.000 Euro vorhanden wäre, wäre ich in einem Tarif nach 2009 versichert. Beim neuen Versicherer würde das mindestens 20-25 Euro pro Monat weniger bedeuten

 

Die Höhe der gebildeten AR kann man doch beim Versicherer anfragen. Netter Job für Deinen Makler.

Du schätzt übrigens gewaltig daneben. Faustformel:  10k AR-Guthaben = ca. 50.- € BAP

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francis
vor 18 Minuten von Peter Wolnitza:

Die Höhe der gebildeten AR kann man doch beim Versicherer anfragen. Netter Job für Deinen Makler.

 

ich habe schon angefragt. Antwort: für die KV 0 (bzw. wird nicht ausgewiesen, da nicht berechtigt), für die PPV ein paar hundert Euro

 

vor 19 Minuten von Peter Wolnitza:

Du schätzt übrigens gewaltig daneben. Faustformel:  10k AR-Guthaben = ca. 50.- € BAP

aber dann bin ich doch mit 5.000 AR-Guthaben und 25 Euro Reduktion beim Beitrag gar nicht so falsch gelegen?

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ava2
vor 6 Stunden von francis:

ich habe schon angefragt. Antwort: für die KV 0 (bzw. wird nicht ausgewiesen, da nicht berechtigt), für die PPV ein paar hundert Euro

Da würde ich nochmal nachfragen und auf eine Antwort von der Mathematik bestehen. Die müssen dir halt ausrechnen wie hoch deine Altersrückstellungen sind.

 

Bei einem Wechsel der PKV würde ich ganz genau nachfragen, mit welchem Rechnungszins im Bestands- und im Zieltarif gerechnet wird. Nicht dass es bei der Barmenia bei der nächsten BAP ein böses Erwachen gibt (in der Regel sind die großen Beitragssteigerungen in der PKV auch auf eine Senkung des Rechnungszinses zurückzuführen).

 

Die BBKK ist der Tarifwechsel-Leitlinie des PKV-Verbands beigetreten. Hast du bei der BBKK schon nach einem Tarifwechsel gefragt? (Das kannst du auch ohne Makler machen)

 

Ich halte würde ganz genau prüfen, ob ich dem Kollektiv meine AR schenken würden, daher meine Anmerkungen zur Anregung.

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francis
vor 59 Minuten von ava2:

Da würde ich nochmal nachfragen und auf eine Antwort von der Mathematik bestehen. Die müssen dir halt ausrechnen wie hoch deine Altersrückstellungen sind.

das kann ich machen, aber was bringt es wenn ich die Rückstellungen sowieso nicht mitnehmen kann?

 

vor einer Stunde von ava2:

Bei einem Wechsel der PKV würde ich ganz genau nachfragen, mit welchem Rechnungszins im Bestands- und im Zieltarif gerechnet wird.

gute Idee, danke! Welche Aussagekraft hätte der Rechnungszins? Je niedriger, desto realistischer?

vor einer Stunde von ava2:

Die BBKK ist der Tarifwechsel-Leitlinie des PKV-Verbands beigetreten. Hast du bei der BBKK schon nach einem Tarifwechsel gefragt? (Das kannst du auch ohne Makler machen)

 

ja, habe ich. Wie oben geschrieben könnte ich in einen besseren (Unisex-) Tarif wechseln, der mich ca. 30 Euro weniger als der Barmenia-Tarif kosten würde. Ums Sparen ging es primär nicht, eher um eine vollständigere Absicherung als es mein aktueller Bisex-Tarif bietet

 

vor einer Stunde von ava2:

Ich halte würde ganz genau prüfen, ob ich dem Kollektiv meine AR schenken würden, daher meine Anmerkungen zur Anregung.

ja, das bereitet mir eben Kopfzerbrechen!

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ava2
vor 10 Stunden von francis:

gute Idee, danke! Welche Aussagekraft hätte der Rechnungszins? Je niedriger, desto realistischer?

Ja, je niedriger der Rechnungszins, umso realistischer ist der Beitrag im Niedrigzinsumfeld kalkuliert (die Ottonova kalkuliert glaub ich mit 1 % - ist aber auch ein junger Versicherer). Wenn ein Versicherer den Rechnungszins sinkt, fallen die Beitragssprünge eher höher aus, da der Rechnungszins sich deutlich in der Kalkulation auswirkt. Für mich wäre relevant, wie die Versicherer die Senkung des Rechnungszinses bereits in den Tarifen vollzogen haben.

 

Zitat

Ergänzungstarif BBKK hat mehr Lücken, Heilmittel sind beschränkt auf beihilfefähige Höhe

GOÄ  ambulant und Zähne auf 3,5-fachen Satz limitiert (bei Zähnen war das noch ok, ambulant... hmmm)

Zahnersatz max. 6000 Euro

ein interessanter Ausschluss von Leistungen bei "inneren Unruhen"

Ich kenne die Tarife der BBKK nicht wirklich, aber die Beihilfetarife sind doch in der Regel modular, also du kannst einen zusätzlichen Schutz mit einem Baustein ergänzen. Das klingt für mich nach einem rein beihilfekonformen Tarif, der auf Niveau einer Vollversicherung upgegradet werden kann.

 

Wann hattest du mal Arztrechnungen über dem 3,5-fachen Satz? Das geht doch eh nur mit einer gesonderten Honorarvereinbarung. Zahnersatz wäre mit persönlich zu niedrig.

 

Ich würde eher bei einem Tarif mit Begrenzung bleiben und notfalls den höheren Satz aus eigener Tasche draufzahlen. In Tarifen ohne GOÄ-Begrenzung können die Leistungsausgaben beim Versicherer auch mal leicht explodieren, wenn zu viele Leistungen über dem 3,5-fachen Satz einreichen. Das zahlst du dann über BAPs mit.

 

Was meinst du mit "inneren Unruhen"? Nach den MB/KK § 7 Abs. 1 lit. a) gilt ein Leistungsausschluss bei jedem Versicherer "für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versiche-rungsschutz eingeschlossen sind".

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berliner

Sind die Altersrückstellungen wirklich einen selbst zugeordnet oder ist das nicht eher eine Größe, die sich aus den Rückstellungen der Versichertengruppe (also die Tarifgemeinschaft)  und was die zusammen angespart hat, ergibt?

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francis
vor 7 Stunden von ava2:

Ja, je niedriger der Rechnungszins, umso realistischer ist der Beitrag im Niedrigzinsumfeld kalkuliert

ich hab die Informationen heute eingeholt:

  • BBKK: 1,9-2,0%
  • Barmenia: 2,3-2,5% - dies gilt je nach genauem Tarif (Ein-,Zwei-,Mehrbett)

Der Unterschied ist für mich nicht riesig, interpretiere ich das richtig? Insbesondere liegen beide ja deutlich unter den empfohlenen 2,75% für Bisex-Tarife.

 

vor 7 Stunden von ava2:

Für mich wäre relevant, wie die Versicherer die Senkung des Rechnungszinses bereits in den Tarifen vollzogen haben.

was meinst du damit genau? Wie sie die Senkung seit Beginn des Tarifs umgesetzt haben oder wie lange die letzte Senkung zurückliegt?

 

vor 7 Stunden von ava2:

die Beihilfetarife sind doch in der Regel modular, also du kannst einen zusätzlichen Schutz mit einem Baustein ergänzen

das würde für meinen bisherigen Tarif gelten; beim neuen Tarif der BBKK wäre alles an Beihilfeergänzung schon dabei; trotzdem wäre der Tarif noch leicht im Nachteil gegenüber Barmenia

 

vor 7 Stunden von ava2:

Ich würde eher bei einem Tarif mit Begrenzung bleiben und notfalls den höheren Satz aus eigener Tasche draufzahlen.

so war mein bisheriger Gedanke auch, aber das ist natürlich immer eine Wette darauf wie krank man wird in Zukunft

 

vor 7 Stunden von ava2:

Was meinst du mit "inneren Unruhen"?

In den MB/KK der BBKK steht:

 

Zitat

(2) Bei einem Aufenthalt im Ausland besteht bei Kriegsereignissen oder inneren Unruhen Versicherungsschutz bis längstens zum Ende des 7. Tages nach Bekanntgabe einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen kriegerischer Ereignisse oder innerer Unruhen. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen

 

vor 2 Stunden von berliner:

Sind die Altersrückstellungen wirklich einen selbst zugeordnet oder ist das nicht eher eine Größe, die sich aus den Rückstellungen der Versichertengruppe (also die Tarifgemeinschaft)  und was die zusammen angespart hat, ergibt?

so genau weiß ich das leider nicht. Sicher ist, dass wenn ich sie (oder meinen virtuellen Anteil, wie auch immer) nicht mitnehmen kann, beim neuen Versicherer einen ordentlichen Aufschlag auf den Beitrag habe :rolleyes:

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Peter Wolnitza
vor 8 Stunden von ava2:

 

Wann hattest du mal Arztrechnungen über dem 3,5-fachen Satz? Das geht doch eh nur mit einer gesonderten Honorarvereinbarung. Zahnersatz wäre mit persönlich zu niedrig.

 

Ich würde eher bei einem Tarif mit Begrenzung bleiben und notfalls den höheren Satz aus eigener Tasche draufzahlen. In Tarifen ohne GOÄ-Begrenzung können die Leistungsausgaben beim Versicherer auch mal leicht explodieren, wenn zu viele Leistungen über dem 3,5-fachen Satz einreichen. Das zahlst du dann über BAPs mit.

Sorry, sehe ich klar anders: Gerade im Stationären Bereich kommt es recht häufig zu Überschreitungen des 3,5 fachen Satzes.

Hier wäre mein Minimalanspruch an eine gute PKV, dass auch darüber hinaus geleistet wird, wenn die Rechnung im Prinzip nach GOÄ gestellt wird.
Luxusstufe wäre dann: Keine Rechnungsstellung nach GOÄ erforderlich. (hat man oft in Privatkliniken so)

Es gibt nun halt mal in D Spezialisten, die für den 3,5 fachen Satz kein Skalpell in die Hand nehmen. (Symbolisch gemeint  kann man jetzt gut finden oder nicht, ist aber so)  Und wenn ich eine Erkrankung habe, die eine Behandlung durch die Nummer 1 sinnvoll erscheinen lässt, muss ich dann ggfls. auf Nummer 12,13 ausweichen (der erste in der Liste, der nicht mehr als 3,5 verlangt) oder ich muss meine Geldbörse aufmachen - evtl. sehr weit, weiter, als ich vorher über die Jahre potentiell am Beitrag gespart habe.

Es gibt eine Reihe Versicherer, die sogar die zitierte Luxusstufe anbieten und dennoch preiswerter sind als andere mit 3,5 Begrenzung.

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liki90
vor 55 Minuten von Peter Wolnitza:

Sorry, sehe ich klar anders: Gerade im Stationären Bereich kommt es recht häufig zu Überschreitungen des 3,5 fachen Satzes.

Hier wäre mein Minimalanspruch an eine gute PKV, dass auch darüber hinaus geleistet wird, wenn die Rechnung im Prinzip nach GOÄ gestellt wird.
Luxusstufe wäre dann: Keine Rechnungsstellung nach GOÄ erforderlich. (hat man oft in Privatkliniken so)

Es gibt nun halt mal in D Spezialisten, die für den 3,5 fachen Satz kein Skalpell in die Hand nehmen. (Symbolisch gemeint  kann man jetzt gut finden oder nicht, ist aber so)  Und wenn ich eine Erkrankung habe, die eine Behandlung durch die Nummer 1 sinnvoll erscheinen lässt, muss ich dann ggfls. auf Nummer 12,13 ausweichen (der erste in der Liste, der nicht mehr als 3,5 verlangt) oder ich muss meine Geldbörse aufmachen - evtl. sehr weit, weiter, als ich vorher über die Jahre potentiell am Beitrag gespart habe.

Es gibt eine Reihe Versicherer, die sogar die zitierte Luxusstufe anbieten und dennoch preiswerter sind als andere mit 3,5 Begrenzung.

Es geht ja nicht um den stationären Bereich sondern nur um den ambulanten. Stationär hat er wahrscheinlich >3,5 Satz. 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 7 Minuten von liki90:

Es geht ja nicht um den stationären Bereich sondern nur um den ambulanten. Stationär hat er wahrscheinlich >3,5 Satz. 

Na, wenn Du das vermutest, ist ja alles in Butter. Ist das jetzt der nächste Level im "heiteren Tarife raten"?

 

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liki90
vor 7 Minuten von Peter Wolnitza:

Na, wenn Du das vermutest, ist ja alles in Butter. Ist das jetzt der nächste Level im "heiteren Tarife raten"?

 

@francis liege ich mit meiner Annahme richtig? Hattest nur ambulant erwähnt... vielleicht verrätst du uns den Tarif (aktuell und neu bei BBKK und Barmenia). :D

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francis
vor einer Stunde von liki90:

Es geht ja nicht um den stationären Bereich sondern nur um den ambulanten. Stationär hat er wahrscheinlich >3,5 Satz. 

Ja, tut mir leid für die Verwirrung. Stationär zahlen beide > 3,5 fach, das ist aber auch meine Grundvoraussetzung. Andere Tarife habe ich deswegen ausgeschlossen

 

vor 45 Minuten von liki90:

vielleicht verrätst du uns den Tarif (aktuell und neu bei BBKK und Barmenia)

Gerne, ist ja nichts Geheimes:

also, aktuell bei BBKK: B 20K/2 + B 30/2, ZEB 50+ZEB 50 plus + KHT + PVB -> ca. EUR 270

möglicher neuer Tarif bei BBKK: BC 20k, BC 30, BKlinik+ 20k, BKlinik+ 30, BErgänzung+, KHT, KurT, PVB -> ca. EUR 305 (aber nur, weil bereits BBKK versichert; als Neukunde ca. 340)

möglicher neuer Tarif bei Barmenia: VB230U, VB2ZU, VE50U, PVB, KH+, VK100U -> ca. EUR 340

 

Ich hoffe ihr könnt damit etwas anfangen, sonst kann ich auch gerne noch etwas dazusagen. 

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

Es gibt eine Reihe Versicherer, die sogar die zitierte Luxusstufe anbieten und dennoch preiswerter sind als andere mit 3,5 Begrenzung.

d.h. es wird unabhängig einer Bindung an die GOÄ geleistet in bestimmten Quotentarifen? Nach welchen Grundlagen wird in so einem Fall dann die Rechnung erstellt, wenn nicht auf Basis der GOÄ? Übernehmen die Tarife dann auch die Lücke durch eine Nichtleistung der Beihilfe? Ich vermute mal die Beihilfe leistet hier gar nicht und 50% oder 70% selber bezahlen wäre keine Option...

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