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francis

Wechsel zwischen PKV-Versicherern ohne Mitnahme der Altersrückstellungen

Empfohlene Beiträge

liki90
vor 3 Stunden von Xeronas:

Eine Honorarvereinbarung muss medizinisch begründet werden und diversen Kontrollen standhalten.

 

 

vor 3 Stunden von Xeronas:

Spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem sich Ärzte die Patienten aussuchen und nicht umgekehrt, wirst du über eine abbedungene Begrenzung der GOÄ dankbar sein.

 

Ist etwas widersprüchlich, aber gut. Bestätigt meine Annahme aus meinem vorherigen Kommentar. 

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francis
· bearbeitet von francis
vor 10 Stunden von kalmar:

Die allerdings dem alten VVaG gehört -> läuft faktisch aufs selbe hinaus.

gut zu wissen und aus meiner Sicht bestimmt kein Nachteil!

 

vor 10 Stunden von ava2:

Frag fünf Leute hier und jeder wird Dir was anderes raten. Es ist deine Entscheidung und du musst dich damit wohlfühlen :thumbsup:

das ist mir klar :D es geht ja nicht darum, mir die Entscheidung abzunehmen, sondern pro und contra zu sammeln (v.a. Aspekte die ich bisher nicht auf dem Schirm hatte bzw. einzelne Fakten sinnvoll einzuordnen, was mir mangels Hintergrundwissen in diesem Bereich nicht immer möglich ist. ). Das hat bisher in diesem Thread glaube ich ganz gut funktioniert :thumbsup: Ich denke in 1-2 Tagen kann ich euch das Ergebnis sagen und werde dann auch begründen, warum.

vor 10 Stunden von liki90:

Ich hatte es auf der Website anders vernommen. Baukastenprinzip -> man kann in allen 3 Bereichen (ambulant, stationär, Zahn) Zusatztarife zum Basistarif buchen und da waren zumindest auf der Homepage keine Einschränkungen (überall wird über dem Höchstsatz GOÄ/GOZ) geleistet

@liki90 bevor ich da was übersehe, auf welcher Seite hast du geschaut? Ich hier: https://www.vkb.de/beamte, und da sehe ich selbst bei "Premium" nichts von Höchstsatz bei Zahn oder ambulant. Auch der Makler hat mir darüber nichts gesagt.

 

vor 10 Stunden von ava2:

Grundsätzlich stehen alle PKVen in Deutschland ganz gut da. Die SCR-Bedeckungsquote liegt im Schnitt bei 536, die Barmenia und die BBKK sind wohl beide im Mittelfeld zu finden

ich hätte auch keine Angst, dass die Versicherung pleite geht, sondern eher dass sie nicht so gut wirtschaftet, dass dies eine stärkere Auswirkung auf die Beiträge haben könnte als bei anderen Versicherern, siehe hier https://www.assekurata.de/newsletter-artikel/newsletter-65-2018/die-pkv-in-der-zinsfalle/ z.B. die Verzinsungsmarge

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Columbus83
vor 9 Stunden von berliner:

Ich war neulich beim Radiologen zum Röntgen und MRT der Hand. Man hatte mir einen Befund per Post versprochen. Der kam nicht. Auch sonst habe ich da kaum 3 Worte mit jemand gewechselt. Trotzdem wurde (wie immer) eine Beratung abgerechnet, von der ich echt nicht weiß, worin die bestanden haben soll. "Legen Sie sich da hin und halten Sie still" ist ja wohl keine Beratung.

Warum hast du nicht gesagt, dass du den Befund gerne besprechen möchtest? Bist du PKV-versichert?

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Peter Wolnitza
vor 9 Stunden von berliner:

Man kann wissen, wie lange es den Tarif schon gibt und ob die Versicherung den Stunt in der Vergangenheit gemacht hat.

... dann dürftest Du ja definitiv nur Tarife wählen, die älter als X Jahre sind.... das X legt dann jeder für sich selbst fest?
... Tendenziell geb ich Dir allerdings recht: Es gibt Versicherer, die sich in der Rubrik "neue Tarife basteln" besonders hervor tun. Ist für sich alleine aber kein relevantes Kriterium.

 

Nochmal: Das sind alles Interpretationen, Vermutungen und aktuelle Momentaufnahmen.

 

Kann sich morgen alles per Federstrich ändern. ist eben Geschäftspolitik.

 

Das einzige was bleibt: Das, was schwarz auf weiss, kleingedruckt auf 18-20 Seiten steht.

Damit kann ich auch in 50 Jahren noch dem Vorstand unter der Nase rum wedeln und ggfls. Leistungen einklagen.

Was ich brauche, wenn ich eine PKV aussuche? Klare, transparente, optimale Vertragsbedingungen, aus den ich notfalls einen einklagbaren Rechtsanspruch habe. 

 

vor 9 Stunden von Nachdenklich:

Ich wüßte auch nicht, warum ich neue Tarife haben wollte.

z.B. künstliche Ernährung, Hospizversorgung, palliativ Versorgung etc. - alles Dinge, die in älteren Tarifwerken NICHT oder nur unzureichend geregelt sind...

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Nachdenklich
vor 3 Stunden von Peter Wolnitza:

z.B. künstliche Ernährung, Hospizversorgung, palliativ Versorgung etc. - alles Dinge, die in älteren Tarifwerken NICHT oder nur unzureichend geregelt sind...

Meine Krankenversicherung mit einem Tarif aus den 80er Jahren hat sowohl die künstliche Ernährung als auch die palliative Versorgung anstandslos bezahlt.

Hospiz fiel nicht an, da wir meine Frau daheim gepflegt haben.

Ich bin mit meinem alten Tarif zufrieden.

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Badurad
vor 5 Minuten von Nachdenklich:

Meine Krankenversicherung mit einem Tarif aus den 80er Jahren hat sowohl die künstliche Ernährung als auch die palliative Versorgung anstandslos bezahlt.

Hospiz fiel nicht an, da wir meine Frau daheim gepflegt haben.

Ich bin mit meinem alten Tarif zufrieden.

Zwischen "vertraglich fixiertem Anspruch" und "Versicherer erstattet" gibt es einen Unterschied.

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Nachdenklich
vor 1 Minute von Badurad:

Zwischen "vertraglich fixiertem Anspruch" und "Versicherer erstattet" gibt es einen Unterschied.

Rechtlich gesehen sicherlich.

Auf meinem Konto nicht. Und bei meiner Zufriedenheit mit meinem Versicherer auch nicht.

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Peter Wolnitza
vor 38 Minuten von Nachdenklich:

Rechtlich gesehen sicherlich.

Auf meinem Konto nicht. Und bei meiner Zufriedenheit mit meinem Versicherer auch nicht.

Lass es mal so formulieren:
Wenn der Versicherer keinen Bock auf Erstattung gehabt hätte, weil der Druck auf dem Leistungskessel in dem Jahr zu gross war, wäre die Situation anders ausgegangen und Du hättest nichts dagegen tun können.

Haben wir in der Praxis schon 2,3 mal erlebt, dass Leistungen (ein Fall z.B. ambulante Transportkosten zur Dialyse) eine Zeitlang geleistet wurden, (fast zwei Jahre lang!) um dann plötzlich gestrichen zu werden. 

Und bevor jetzt die Cleverles irgendwas von Gewohnheitsrecht erzählen: Vergesst es, der Versicherer hat vorher jedes mal bei Leistungserstattung drauf hin gewiesen - hat halt vorher nur niemand ernst genommen.

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francis
vor 4 Stunden von Nachdenklich:

Meine Krankenversicherung mit einem Tarif aus den 80er Jahren hat sowohl die künstliche Ernährung als auch die palliative Versorgung anstandslos bezahlt.

nach allem was ich inzwischen gelesen und gehört habe ist es wohl auch Standard, dass solche Leistungen erbracht werden, auch wenn sie nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

 

Allerdings will ich mich ebenso wie @Baduradnicht auf die Kulanz des Versicherers verlassen, v.a. wenn es auch kleinere Dinge betrifft, bei denen der Aufschrei nicht so groß wäre wie bei einer nicht gezahlten Palliativversorgung

 

vor 8 Stunden von Peter Wolnitza:

Damit kann ich auch in 50 Jahren noch dem Vorstand unter der Nase rum wedeln und ggfls. Leistungen einklagen.

 

das ist auch der Horizont den ich anstrebe, deswegen würde ich auch darauf Wert legen, dass in den Bedingungen alles, was bei Nichtübernahme in die Schulden führen könnte, schriftlich fixiert ist

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liki90

@francisMachst sicher mit dem Ansatz nichts falsch. Und ich hatte mich vertan, die Bausteine (>3,5-fach ambulant und Zahn) der BBKK  gelten nur für Angestellte. 

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francis

Ich wollte mich nur kurz zurückmelden. Am Wochenende habe ich nach langem Abwägen beschlossen, dass ich den Wechsel zur Barmenia wagen werde. Nur kurz die auschlaggebenden Argumente:

 

Kernpunkte:

  • bessere Leistungen als bei BBKK (selbst im neuen Tarif)
  • der Beitrag ist zwar jetzt höher, weil die Altersrückstellungen verloren gehen, aber wer weiß wie groß dieser Unterschied in einigen Jahren aussehen wird. Da man bei keiner der Gesellschaften abschätzen kann, wie die zukünftige Beitragsentwicklung aussehen wird, will ich dann wenigstens die besseren Leistungen haben, wenn es schon nach oben geht. Mein Worst Case wäre eine große BAP bei der BBKK, mit der sich mein 30-Euro-Vorteil wieder egalisiert hätte - und dann hätte ich trotzdem geringere Leistungen. 

zweitrangige Punkte

  • der höhere Beitrag mildert sich durch die steuerliche Absetzbarkeit noch ein wenig ab
  • die Barmenia hat einen größeren Zulauf an neuen Versicherten
  • der Tarif der Barmenia besteht schon länger, das Unternehmen hat nach allem was ich gelesen habe bessere Kennzahlen, man liest verhältnismäßig wenig über abgelehnte Rechnungen, schlechten Service, etc.
  • Kinder und zukünftige Kinder sind besser abgesichert (s.o. bessere Leistungen); dabei ist der Beitrag sogar niedriger als bei BBKK (einstelliger Eurobetrag bei einem sowieso sehr geringen Beitrag, aber trotzdem ein Pluspunkt)

drittrangige Punkte

  • die BRE ist m.E. besser gelöst, da feiner abgestuft

Danke für eure ganzen Meinungen und Einwände. Ihr habt mir bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen und ich werde einige Aspekte die genannt wurden, in Zukunft beherzigen. 

 

Von mir aus kann der Thread geschlossen werden. Ich weiß leider nicht, wie das geht bzw. ob ich das überhaupt selbst kann. 

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Dr.Akula
· bearbeitet von Dr.Akula
Am 17.6.2020 um 19:58 von Xeronas:

Falsche Schlussfolgerung

 

Grundsätzlich falsch, alleine schon deshalb weil sich ein separate Honorarvereinbarung  per definitionem als 'Grundsatz' ausschliest.

 

Eine Honorarvereinbarung muss medizinisch begründet werden und diversen Kontrollen standhalten.

Allein deshalb wird nicht grundsätzlich > 3,5 abgerechnet.

 

Die genannten Fachrichtungen (im übrigen inkl Zahnärzte) rechnen nicht aus Spaß an der Freude in bestimmten Fällen > 3,5 ab.

Neben den hohen Investitions- und Unterhaltskosten für eine Fachpraxis,

sprechen wir auch von Kenntnissen und Fähigkeiten die u. U. in der Breite nicht verfügbar sind.

Bsp: Ein Müller-Wohlfahrt wird für 3,5 im Zweifel nicht tätig, bietet dir für > 3,5 aber ein Know-How und eine Therapie, die du andersewo nicht bekommst.

 

Auch Labor-und Behsndkungskosten beim ZA können gerne > 3,5 ausfallen und zwar wegen des Know-How des Zahntechnikers und des Behandlers - je nach Konstellation kommt es gar nicht so selten vor das max 3,5 schlichtweg Aufwand und Kosten in keinem Verhältnis deckt.

 

Ein schickes Wartezimmer ist definitiv nicht die Intention.

 

Spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem sich Ärzte die Patienten aussuchen und nicht umgekehrt, wirst du über eine abbedungene Begrenzung der GOÄ dankbar sein.

 

 

 

Ich würde mal behaupten, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, in denen eine Abrechnung über dem 3,5x Satz wirklich für einen Normalsterblichen notwendig ist. Ein Starorthopäde für Fußballprofis ist genau so ein Beispiel, wo es meiner Meinung nach nicht notwendig ist.  Ich habe keine Lust, dafür mitzubezahlen, dass andere Versicherte in meiner Kohorte zum Stararzt des FC-Bayern gehen, wenn sie sich das Knie verdreht haben. Klar, der rechnet bestimmt einen hohen Satz ab. Aber ob man dann von seiner Behandlung wirklich so viel mehr profitiert als von der eines erfahrenen Kollegen an einer Uniklinik, der nicht über den GOÄ Höchstsätzen abrechnet, wage ich sehr zu bezweifeln. Für einen Profifußballer mag das was anderes sein, da kommt aber dann auch der Verein für den Starorthopäden auf.

Auf seiner Website preist M-W unter anderem die "kortisonfreie Wirbelsäulentherapie mit biologisch-homöopathischen Medikamenten" an. Davon kann man halten was man will, aber ich sehe es nicht als notwendig an, dass eine solche Therapie zu möglicherweise sehr hohen Vergütungssätzen von meiner Versicherung gedeckt ist.

 

Der weit überwiegende Anteil der medizinischen Spezialisten in Deutschland rechnet in den meisten Fällen innerhalb der GOÄ Höchstsätze ab. Mein Sohn wurde beispielsweise von Prof. Schaarschmidt in Berlin aufgrund einer Brustwanddeformität behandelt. Schaarschmidt ist nachweislich einer der 5 weltweit erfahrensten Mediziner auf diesem Gebiet. Bei ihm sind Patienten aus allen Kontinenten in Behandlung, in seiner Sprechstunde trafen wir im Wartebereich u.a. auf einen Australier und einen Amerikaner, beide extra angereist um sich dort behandeln zu lassen. Eine Überschreitung des 3,5x Satzes erfolgte nicht.

 

Auch eine normale MRT überschreitet nicht die GOÄ Höchstsätze. Auch nicht mit einem modernen 3T-Gerät. Eine Überschreitung könnte ich mir vorstellen, wenn z.B. ein offenes MRT verwendet wird oder ein 7T-Gerät, wie es vorwiegend in Forschungseinrichtungen gebräuchlich ist. Fälle, in denen das zwingend notwendig ist, sind sogut wie nicht existent. Fälle, in denen der Patient tatsächlich davon profitiert erst recht.

 

In der Medizin gilt wie in allen Lebensbereichen: Teurer heißt nicht immer auch besser. Für eine Behandlung, bei der eine Abrechnung mit dem 3,5x Satz angeblich nicht kostendeckend ist, hätte ich gerne mal ein konkretes Beispiel. 

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