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franko
vor 9 Stunden von DennyK:

"§ 675t BGB – Wertstellung und Verfügbarkeit von Zahlungsbeträgen

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers hat sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers unmittelbar nach der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers mit dem Datum der Wertstellung (Valuta) verfügbar gemacht wird."

Ist das eine Halluzination? Im BGB steht dieser Text nicht.

 

vor 9 Stunden von DennyK:

Artikel 94 Abs. 1 der Richtlinie 2015/2366/EU:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Datum der Wertstellung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.“

Und auch diesen Text findet man nicht in Artikel 94 der Richtlinie.

 

Zur Wertstellung von Echtzeitüberweisungen würde ich in Art. 5a Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nachlesen:

Zitat

d) ungeachtet des Artikels 87 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers sicher, dass die Wertstellung des Betrags des Zahlungsvorgangs auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers zum selben Datum erfolgt wie die zugehörige Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers durch seinen Zahlungsdienstleister [...]

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DennyK
vor 10 Stunden von franko:

Ist das eine Halluzination? Im BGB steht dieser Text nicht.

 

„(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist“

 

verfügbar = Valuta

vor 10 Stunden von franko:

Und auch diesen Text findet man nicht in Artikel 94 der Richtlinie.

Ist nur die falsche Nummer, es steht genau so unter 87.

 

 

 

 

IMG_4426.png

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robert2020

Weiß jemand, was passiert, wenn man die Scalable App deinstalliert und dann wieder neu installiert? Wird das Handy dann noch erkannt oder muss man es dann neu aktivieren, so als ob man die App zum ersten Mal installiert hätte?

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franko
vor 2 Stunden von DennyK:

verfügbar = Valuta

Nein, es ist "Wertstellung = Valuta", und die Wertstellung ist in Satz 2 geregelt.

 

vor 2 Stunden von DennyK:

Ist nur die falsche Nummer, es steht genau so unter 87.

Woher stammt denn dein obiges Zitat (wo es noch Artikel 94 war)? Mit dem Screenshot stimmt es jedenfalls auch nicht vollständig (Wort für Wort) überein.

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Holgerli
vor 2 Stunden von robert2020:

Weiß jemand, was passiert, wenn man die Scalable App deinstalliert und dann wieder neu installiert? Wird das Handy dann noch erkannt oder muss man es dann neu aktivieren, so als ob man die App zum ersten Mal installiert hätte?

Zu SC kann ich es Dir nicht sagen. Bei der ING muss das Handy komplett neu eingerichtet werden. Du solltest aber beim Verdongeln des Handys ein Code von SC bekommen haben, mit dem das gehen sollte bzw. kannst im Notfall 3x (aber dann nie mehr), es über Deine Telefonnummer anstoßen, wenn ich es richtig verstanden habe. Gemacht habe ich es selbst noch nie, ich habe nur einmal von alten auf das neue Handy übergeben. Das hat funktioniert.

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robert2020

Danke Dir @Holgerli. Stimmt, da gibt es einen Code, den hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm.

Ich warte aber jetzt erstmal noch auf Antwort vom Support, da kamen bisher nur FAQ-Textbausteine.

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DennyK
vor 2 Stunden von franko:

Nein, es ist "Wertstellung = Valuta", und die Wertstellung ist in Satz 2 geregelt.
 

Im zweiten Absatz steht:
 

„Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist.


Im BGB § 675n Zugang von Zahlungsaufträgen steht unter anderen in Absatz 1:

 

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem der an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligte Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

 

Damit ergibt sich das, bezogen auf Echtzeitüberweisungen, jeder Tag ein Geschäftstag ist und somit auch die Wertstellung am selben Tag erfolgen muss.

 

vor 2 Stunden von franko:

Woher stammt denn dein obiges Zitat (wo es noch Artikel 94 war)? Mit dem Screenshot stimmt es jedenfalls auch nicht vollständig (Wort für Wort) überein.

Das hatte Gemini mir rausgesucht. Ob Artikel

94 oder 87 spielt letztlich auch keine Rolle, nachwievor steht es in der Richtlinie drin.

 

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franko
vor 2 Stunden von DennyK:

Das hatte Gemini mir rausgesucht.

Für mich sah es zunächst wie ein echtes Zitat aus.

 

vor 2 Stunden von DennyK:

Ob Artikel 94 oder 87 spielt letztlich auch keine Rolle, nachwievor steht es in der Richtlinie drin.

So? Vergleiche doch noch mal Wort für Wort.

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DennyK

Ich habe jetzt schon mehr Zeit damit verbracht als sinnvoll für mich ist. Letztendlich bin ich ja nicht betroffen.

 

Du darfst gerne formulieren was dich noch immer stört, oder was dir noch unklar ist. Für mich ist klar das Scalable einen Fehler gemacht hat.

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