Jump to content
Mangalica

Scalable Capital - Broker-Depot

Recommended Posts

franko
Posted
vor 9 Stunden von DennyK:

"§ 675t BGB – Wertstellung und Verfügbarkeit von Zahlungsbeträgen

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers hat sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers unmittelbar nach der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers mit dem Datum der Wertstellung (Valuta) verfügbar gemacht wird."

Ist das eine Halluzination? Im BGB steht dieser Text nicht.

 

vor 9 Stunden von DennyK:

Artikel 94 Abs. 1 der Richtlinie 2015/2366/EU:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Datum der Wertstellung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.“

Und auch diesen Text findet man nicht in Artikel 94 der Richtlinie.

 

Zur Wertstellung von Echtzeitüberweisungen würde ich in Art. 5a Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nachlesen:

Zitat

d) ungeachtet des Artikels 87 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers sicher, dass die Wertstellung des Betrags des Zahlungsvorgangs auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers zum selben Datum erfolgt wie die zugehörige Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers durch seinen Zahlungsdienstleister [...]

Share this post


Link to post
DennyK
Posted
vor 10 Stunden von franko:

Ist das eine Halluzination? Im BGB steht dieser Text nicht.

 

„(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist“

 

verfügbar = Valuta

vor 10 Stunden von franko:

Und auch diesen Text findet man nicht in Artikel 94 der Richtlinie.

Ist nur die falsche Nummer, es steht genau so unter 87.

 

 

 

 

IMG_4426.png

Share this post


Link to post
robert2020
Posted

Weiß jemand, was passiert, wenn man die Scalable App deinstalliert und dann wieder neu installiert? Wird das Handy dann noch erkannt oder muss man es dann neu aktivieren, so als ob man die App zum ersten Mal installiert hätte?

Share this post


Link to post
franko
Posted
vor 2 Stunden von DennyK:

verfügbar = Valuta

Nein, es ist "Wertstellung = Valuta", und die Wertstellung ist in Satz 2 geregelt.

 

vor 2 Stunden von DennyK:

Ist nur die falsche Nummer, es steht genau so unter 87.

Woher stammt denn dein obiges Zitat (wo es noch Artikel 94 war)? Mit dem Screenshot stimmt es jedenfalls auch nicht vollständig (Wort für Wort) überein.

Share this post


Link to post
Holgerli
Posted
vor 2 Stunden von robert2020:

Weiß jemand, was passiert, wenn man die Scalable App deinstalliert und dann wieder neu installiert? Wird das Handy dann noch erkannt oder muss man es dann neu aktivieren, so als ob man die App zum ersten Mal installiert hätte?

Zu SC kann ich es Dir nicht sagen. Bei der ING muss das Handy komplett neu eingerichtet werden. Du solltest aber beim Verdongeln des Handys ein Code von SC bekommen haben, mit dem das gehen sollte bzw. kannst im Notfall 3x (aber dann nie mehr), es über Deine Telefonnummer anstoßen, wenn ich es richtig verstanden habe. Gemacht habe ich es selbst noch nie, ich habe nur einmal von alten auf das neue Handy übergeben. Das hat funktioniert.

Share this post


Link to post
robert2020
Posted

Danke Dir @Holgerli. Stimmt, da gibt es einen Code, den hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm.

Ich warte aber jetzt erstmal noch auf Antwort vom Support, da kamen bisher nur FAQ-Textbausteine.

Share this post


Link to post
DennyK
Posted
vor 2 Stunden von franko:

Nein, es ist "Wertstellung = Valuta", und die Wertstellung ist in Satz 2 geregelt.
 

Im zweiten Absatz steht:
 

„Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist.


Im BGB § 675n Zugang von Zahlungsaufträgen steht unter anderen in Absatz 1:

 

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem der an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligte Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

 

Damit ergibt sich das, bezogen auf Echtzeitüberweisungen, jeder Tag ein Geschäftstag ist und somit auch die Wertstellung am selben Tag erfolgen muss.

 

vor 2 Stunden von franko:

Woher stammt denn dein obiges Zitat (wo es noch Artikel 94 war)? Mit dem Screenshot stimmt es jedenfalls auch nicht vollständig (Wort für Wort) überein.

Das hatte Gemini mir rausgesucht. Ob Artikel

94 oder 87 spielt letztlich auch keine Rolle, nachwievor steht es in der Richtlinie drin.

 

Share this post


Link to post
franko
Posted
vor 2 Stunden von DennyK:

Das hatte Gemini mir rausgesucht.

Für mich sah es zunächst wie ein echtes Zitat aus.

 

vor 2 Stunden von DennyK:

Ob Artikel 94 oder 87 spielt letztlich auch keine Rolle, nachwievor steht es in der Richtlinie drin.

So? Vergleiche doch noch mal Wort für Wort.

Share this post


Link to post
DennyK
Posted

Ich habe jetzt schon mehr Zeit damit verbracht als sinnvoll für mich ist. Letztendlich bin ich ja nicht betroffen.

 

Du darfst gerne formulieren was dich noch immer stört, oder was dir noch unklar ist. Für mich ist klar das Scalable einen Fehler gemacht hat.

Share this post


Link to post
Holgerli
Posted

SC (neu) hat gerade die Steuerbescheinigung eingestellt. 

SC (Baader) soll die Tage kommen, lt. SC.

Share this post


Link to post
Donaurenner
Posted

Ähhhh meine ist auch schon da, mit einer Kapitalhöhe von 2,24€ . Das stimmt vorne und hinten nicht . Letztes Jahr lief gut bei mir . Sry kann ich nicht glauben was die mir da geschickt haben. 

Share this post


Link to post
Holgerli
Posted

Ich wollte die Werte auch gegenprüfen, aber was seit wann handelst Du denn auf SC (neu)? Wenn Du erst mit dem Umzug im Dezember Dividenden bekommen hast, könnte es ggfs. stimmen.

Share this post


Link to post
DiviMike
Posted
vor 28 Minuten von Donaurenner:

Ähhhh meine ist auch schon da, mit einer Kapitalhöhe von 2,24€ . Das stimmt vorne und hinten nicht . Letztes Jahr lief gut bei mir . Sry kann ich nicht glauben was die mir da geschickt haben. 

Bedenke, das betrifft nur die Erträge auf dem scalable eigenen Depot. Baader kommt extra. 

Share this post


Link to post
Holgerli
Posted

Also, bei mir passt es so Pi*Daumen. Ich komme auf 10 Euro Differenz. Ich habe 10 Euro mehr, SC (neu) 10 Euro weniger.

Ich hatte mir gerade die ganzen Dividenden-Zahlungen manuell rausgesucht.  Die Chance, dass ich dabei einen Fehler gemacht habe ist wahrscheinlich. 

Damit kann ich arbeiten und wenn die Baader Bank-Abrechnung kommt, endlich die Steuern abgeben.

Share this post


Link to post
Joker_19
Posted · Edited by Joker_19
vor einer Stunde von Donaurenner:

Ähhhh meine ist auch schon da, mit einer Kapitalhöhe von 2,24€ . Das stimmt vorne und hinten nicht . Letztes Jahr lief gut bei mir . Sry kann ich nicht glauben was die mir da geschickt haben. 

Was verstehst du unter "Kapitalhöhe"? Meinst du vielleicht Kapitalerträge? Kursgewinne werden in der Steuermitteilung ja nicht dargestellt.

 

Bei mir stimmt es soweit. Die Kapitalerträge gem. Steuerbescheid weichen nur 2 Cent von meiner Rechnung ab, aber das sind vermutlich Rundungsfehler.

Share this post


Link to post
DennyK
Posted

Bei mir kommt es auf den Cent genau hin, habe bei Scalable aktuell aber auch nur einen (ausschüttenden) ETF. Summe des zu versteuernden Anteils der 4/2025 Ausschüttung + Zinsen vom Verrechnungskonto entsprechenden genau dem Betrag der Jahressteuerbescheinigung.

Share this post


Link to post
BlauesHufeisen
Posted · Edited by BlauesHufeisen

Die obigen gesetzl. Ausführung zur Verfügbarkeit und Wertstellung beziehen sich auf Zahlungsverkehrskonten.

Das Verrechnungskonto bei SC ist kein Zahlungsverkehrskonto.

 

Im Übrigen ist „verfügbar“ keinesfalls identisch mit „wertgestellt“.

 

Share this post


Link to post
DennyK
Posted
vor 9 Stunden von BlauesHufeisen:

Die obigen gesetzl. Ausführung zur Verfügbarkeit und Wertstellung beziehen sich auf Zahlungsverkehrskonten.

Das Verrechnungskonto bei SC ist kein Zahlungsverkehrskonto.

Echtzeitüberweisungen sind nur für Zahlungsverkehrskonten verflichtend anzubieten. Woher entnimmst du die Aussage das bei freiwilliger Anbietung von Echtzeitüberweisungen dessen Vorgaben nicht erfüllt werden müssen? 
 

Die Definition was ein Geschäftstag ist ändert sich ja nicht, nur weil die Echtzeitüberweisung freiwillig angeboten wird. 

Share this post


Link to post
BlauesHufeisen
Posted · Edited by BlauesHufeisen
vor 47 Minuten von DennyK:

Echtzeitüberweisungen sind nur für Zahlungsverkehrskonten verflichtend anzubieten. Woher entnimmst du die Aussage das bei freiwilliger Anbietung von Echtzeitüberweisungen dessen Vorgaben nicht erfüllt werden müssen? 
 

Die Definition was ein Geschäftstag ist ändert sich ja nicht, nur weil die Echtzeitüberweisung freiwillig angeboten wird. 

Ich hatte überhaupt keine diesbezügliche Bewertung abgegeben.

Meine Anmerkung bezog sich auf die obigen grundsätzlichen und gesetzestextbezogenen Ausführungen.

Es ist überflüssig, sich mit langen - z.T. nicht zutreffenden - Gesetzestexten zu beschäftigen, wenn die Bank die relevanten Aussagen selbst auf der Homepage zur Verfügung stellt :

 

Die Dauer von Ein- und Auszahlungen hängt von der gewählten Zahlungsmethode ab:

Einzahlungen:

Geld verschieben (Interne Umbuchung): Erfolgt in Echtzeit zwischen Ihren Scalable-Konten.

SEPA-Echtzeitüberweisung / Instant Payments: Das Guthaben ist sofort nach der Überweisung durch Ihre Hausbank auf Ihrem Scalable-Konto verfügbar.

Standard-SEPA-Überweisung: Der Betrag ist in der Regel innerhalb von ein bis zwei Bankarbeitstagen verfügbar.

SEPA-Lastschrift: Bei Einzügen per Lastschrift (z. B. für Sparpläne) kann es bis zu fünf Bankarbeitstage dauern, bis der Betrag verbucht ist.“

Share this post


Link to post
Joker_19
Posted
vor 47 Minuten von DennyK:

Echtzeitüberweisungen sind nur für Zahlungsverkehrskonten verflichtend anzubieten. Woher entnimmst du die Aussage das bei freiwilliger Anbietung von Echtzeitüberweisungen dessen Vorgaben nicht erfüllt werden müssen? 

Referenzkonten oder Tagesgeldkonten sind aber keine Zahlungsverkehrskonten. Alle deutschen Zahlungsverkehrskonten sind meldepflichtig. Auf der Seite der Bafin findest du alle deutschen Zahlungsverkehrskonten: https://kontenvergleich.bafin.de/de

 

Scalable Capital hat derzeit keine Zahlungsverkehrskonten.

Share this post


Link to post
DennyK
Posted · Edited by DennyK

1. Scalable führt die Konten aber nicht selbst, sondern meines liegt z.B. bei der Deutschen Bank. Liegt deines bei der Scalable Bank? ;-)

2. Selbst wenn man ein Produkt nur freiwillig anbietet, muss man sich ja an deren Vorgaben halten. 

Share this post


Link to post
Joker_19
Posted
vor 25 Minuten von DennyK:

1. Scalable führt die Konten aber nicht selbst, sondern meines liegt z.B. bei der Deutschen Bank. Liegt deines bei der Scalable Bank? ;-)

Scalable bedient sich der Deutschen Bank als Dienstleister. Aber danach wird das Geld ja seitens Scalable anderweitig verwahrt/gelagert. Die Kontenführung, die die Deutsche Bank für Scalable durchführt, stellt halt keine Zahlungsverkehrskonten dar.

 

vor 25 Minuten von DennyK:

2. Selbst wenn man ein Produkt nur freiwillig anbietet, muss man sich ja an deren Vorgaben halten. 

Auf welches Produkt, das Scalable "freiwillig anbietet" beziehst du dich? Scalable bietet keine Zahlungsverkehrskonten an, und somit treffen die Regeln für Zahlungsverkehrskonten nicht zu.

 

Share this post


Link to post
BlauesHufeisen
Posted
vor 26 Minuten von DennyK:

1. Scalable führt die Konten aber nicht selbst, sondern meines liegt z.B. bei der Deutschen Bank. Liegt deines bei der Scalable Bank? ;-)

2. Selbst wenn man ein Produkt nur freiwillig anbietet, muss man sich ja an deren Vorgaben halten. 

Wer für wen die Verrechnungskonten führt ist doch völlig belanglos.

 

Wir sind im SC- Faden aber Flatex z.B. bietet ebenfalls sowohl den Empfang als auch das Senden von Zahlungen in Echtzeit an.

Das Verrechnungskonto ist ebenfalls kein Zahlungsverkehrskonto.

 

Flatex behält sich das Recht vor, entsprechende Zahlungen jederzeit nicht in Echtzeit sondern als normale SEPA-Überweisung zu erledigen oder auch Konten dauerhaft von  Echzeitzahlungen auszuschliessen.

Ein Rechtsanspruch auf Echtzeitzahlung besteht nicht.

In den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Flatex und Kunde ist nichts diesbezüglich vereinbart.

 

Im Endeffekt muss sich Scalable zunächst an die eigenen Zusagen halten.

( Zitat von mir oben)

Alle anderen Ausführungen sind an dieser Stelle weitgehend überflüssig.

 

 

 

Share this post


Link to post
DennyK
Posted

 

vor 9 Minuten von BlauesHufeisen:

Wer für wen die Verrechnungskonten führt ist doch völlig belanglos.

 

Wir sind im SC- Faden aber Flatex z.B. bietet ebenfalls sowohl den Empfang als auch das Senden von Zahlungen in Echtzeit an.

Das Verrechnungskonto ist ebenfalls kein Zahlungsverkehrskonto.

 

Flatex behält sich das Recht vor, entsprechende Zahlungen jederzeit nicht in Echtzeit sondern als normale SEPA-Überweisung zu erledigen oder auch Konten dauerhaft von  Echzeitzahlungen auszuschliessen.

Ein Rechtsanspruch auf Echtzeitzahlung besteht nicht.

In den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Flatex und Kunde ist nichts diesbezüglich vereinbart.

Ist ja alles korrekt, einen Rechtsanspruch haben wir nicht.

Aber wenn sich der Anbieter dazu entschließt es freiwillig anzubieten, dann haben Sie sich ja trotzdem an die Richtlinie für dieses Produkt zu halten.

 

Nur weil kein Recht auf Echtzeitüberweisungen für Verrechnungskonten existiert, heißt das doch noch lange nicht das bei freiwilligen anbieten dann gemacht werden kann was man will.

Du hast das Zitat, was ein Geschäftstag ist und was das bedeutet doch gelesen. 

 

Es gibt keine "Echtzeitüberweisung light", wo sich der Broker die Rosinen herauspicken kann. 

Share this post


Link to post
BlauesHufeisen
Posted · Edited by BlauesHufeisen
vor einer Stunde von DennyK:

 

Nur weil kein Recht auf Echtzeitüberweisungen für Verrechnungskonten existiert, heißt das doch noch lange nicht das bei freiwilligen anbieten dann gemacht werden kann was man will.

Du hast das Zitat, was ein Geschäftstag ist und was das bedeutet doch gelesen. 

 

Es gibt keine "Echtzeitüberweisung light", wo sich der Broker die Rosinen herauspicken kann. 

 

Ich verstehe ehrlich nicht, weshalb du dich so auf „ Echtzeit light“ oder Geschäftstage oder sonstige Regelungen und Gesetze berufst.

 

SC hat auf der Homepage ganz klar und für mich eindeutig geschrieben, wie eingehende Überweisungen behandelt werden ( sollen).

Daran bzw. auf diesen Wortlaut kann man SC gegebenenfalls „ festnageln“. 

Mehr gibt es dazu überhaupt nicht zu sagen und zu schreiben.

 

Ich schreibe jetzt zu diesem Thema auch nichts mehr ; ich bin kein Kunde von SC und habe auch kein „ Problem“…o:)

 

 

 

 

 

Share this post


Link to post

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now

×
×
  • Create New...