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fredyausosterwal

Quellensteuer zurückholen reduzieren welcher Broker?

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reko
· bearbeitet von reko
vor 19 Minuten von oktavian:

Also wenn die Dividende so 22€ ist lassen die das wohl, aber was ist bei 40€? Es gibt da keine Übersicht und es dauert viel länger als wenn man es selbst macht.

 

Aus der gleichen Antwort:

"Wir stellen automatisch einen Rückerstattungs- oder Vorabbefreiungsantrag, wenn der rückforderbare Teil der Quellensteuer in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den zu zahlenden Entgelten steht. Das heißt, dass nach Abzug der anfallenden Bearbeitungsentgelte und sonstiger Kosten pro Zahlungsvorgang ein Nettobetrag von mindestens 25 Euro verbleibt."

 

Ich habe keine Bedenken dass es funktioniert, wenn es angestoßen wird. Es ist aber unbefriedigend, dass man nicht weiß für welche Länder überhaupt etwas unternommen wird. Comdirect ist anscheinend zu bequem um bei der Verwahrstelle nachzufragen. Ev. liegt es daran, dass es mehrere Verwahrstellen gibt. Die Tabelle bei Maxblue ist vorbildlich auch wenn sie von 2013 stammt. Man könnte es selbst machen, das kostet dann aber doch einige Mühe um bei unterschiedlichen Ländern unterschiedliche und sich ev verändernde Verfahren auszuführen.

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reko
· bearbeitet von reko
vor 6 Stunden von Halicho:

Ist bei maxblue lediglich die Vollmacht einzusenden? Wie oft? Welche Kosten werden fällig? Muss keine Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt werden?

Initial braucht die Bank einmalig eine Vollmacht und länderspezifische Formulare, die ev auch erneuert werden müssen. Selten kommen dazu weitere Formulare. Zum Finanzamt mußte ich dazu bisher nicht. Die Vorabbefeiung in USA und Kanada funktioniert bei mir problemlos und ohne Kosten. Beim Rückholen sind die Gebühren und Spesen je nach Land und Bank im Bereich 50 .. 200€. Das ist dann nur bei größeren Dividendenzahlungen "wirtschaftlich sinnvoll". Bisher habe ich solche Aktien gemieden. Zukünftig will ich von Spanien rückholen, habe aber noch keine Erfahrung.

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Halicho

Fördert die DB von sich aus nach Bevollmächtigung auf, weitere Formulare abzugeben?

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reko
· bearbeitet von reko
vor 56 Minuten von Halicho:

Fördert die DB von sich aus nach Bevollmächtigung auf, weitere Formulare abzugeben?

wenn nötig, ja. Das werden wohl auch andere Banken so handhaben, sonst bräuchte man keine Vollmacht.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor 12 Stunden von reko:

wenn nötig, ja. Das werden wohl auch andere Banken so handhaben, sonst bräuchte man keine Vollmacht.

Wird dann zuvor jedesmal eine Wirtschaftlichkeitsprüfung seitens der DB durchgeführt? Die Deutsche Bank AG wird die Anträge auf eine Vorabbefreiung sowie auf Steuererstattung nach bestem Ermessen ausschließlich dann stellen, wenn nach Abzug anfallender Auslagen vom Erstattungsbetrag (Bruttobetrag) voraussichtlich ein angemessener Nettobetrag verbleibt. Andere Gesichtspunkte werden in der Ermessensentscheidung nicht berücksichtigt. (aus dem Formular)

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reko
vor 8 Stunden von Halicho:

Wird dann zuvor jedesmal eine Wirtschaftlichkeitsprüfung seitens der DB durchgeführt? 

Das ist eine Zeile Programmcode in der Depotverwaltung.

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netzneutron
Am 2.4.2021 um 15:08 von superarmin:

Ich habe bei DKB eine Vorabbefreiung für Canada, Frankreich und Norwegen.

Kostet jeweils 11,90 Euro pro Land für das laufende Jahr und 2 weitere Jahre.

Und funktioniert einwandfrei.

Gilt dort für alle Aktien im Depot, egal ob dort gekauft oder dorthin übertragen.

Einziges Problem ist bei mir immer das Finanzamt, das 3 Monate braucht, um meine Dokumente zu unterschreiben und einen Stempel drauf zu machen.

Anrufe um das zu beschleunigen sind zwecklos...

Das war der Grund für mich mit den kanadischen Aktien nach Maxblue und nicht zur DKB umzuziehen. Alle 3 Jahre deutesches FA war mir zu riskant...

@reko Danke für die Infos!

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Schlumich

Mal eine Frage zur Quellensteuer Kanada auf Dividenden und DIBA - hat hier jemand Erfahrung?

 

Über Google habe ich das hier beim Stichwort DIBA und Kanada QS gefunden:

 

"Welche Unterlagen benötige ich zur Rückforderung kanadischer Quellensteuer?

Zur Rückforderung werden von den Kanadischen Steuerbehörden verschiedene Bestätigungen gefordert. Unter anderem wird von jeder Bank oder Verwahrstelle, die an der Dividendenzahlung beteiligt war, eine notarielle Beglaubigung benötigt. Daher können Sie die Erstattung nur über uns einreichen. Dieser Vorgang ist jedoch mit einem großen Aufwand und sehr hohen Kosten für Sie verbunden. Daher können wir Ihnen hierbei keine Unterstützung anbieten."

 

Klingt für mich nicht so prickelnd....

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oktavian
vor 12 Stunden von Schlumich:

Mal eine Frage zur Quellensteuer Kanada auf Dividenden und DIBA - hat hier jemand Erfahrung?

 

Über Google habe ich das hier beim Stichwort DIBA und Kanada QS gefunden:

 

"Welche Unterlagen benötige ich zur Rückforderung kanadischer Quellensteuer?

Zur Rückforderung werden von den Kanadischen Steuerbehörden verschiedene Bestätigungen gefordert. Unter anderem wird von jeder Bank oder Verwahrstelle, die an der Dividendenzahlung beteiligt war, eine notarielle Beglaubigung benötigt. Daher können Sie die Erstattung nur über uns einreichen. Dieser Vorgang ist jedoch mit einem großen Aufwand und sehr hohen Kosten für Sie verbunden. Daher können wir Ihnen hierbei keine Unterstützung anbieten."

 

Klingt für mich nicht so prickelnd....

Vorabbefreiung ist wesentlich besser. Frankreich ist auch so schlimm. Das kann man nicht selbst machen und wird (zu) teuer. --> Suche Depot mit Vorabbefreiung aus. Diese Ansässigkeitsbescheinigung ist doch schnell vom FA ausgestellt und die schicken das einem sogar kostenlos zurück ohne dass man RückPorto beilegen muss. Du kannst sogar hingehen und einschmeißen um Porto zu sparen. Billiger kommt man da nicht weg. Bei Erstattung weiß du auch nie den Status oder ob es angekommen ist bei der ausländischen Behörde (oder verschickt ihr das mit Gerichtsvollzieher?).

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Ich habe mich da mal (auch aus Eigeninteresse) eingelesen und finde folgendes.

 

Um die erstattungsfähige kanadische QSt schon bei der Bank einzusparen, muss Deine Bank das Formular https://www.canada.ca/content/dam/cra-arc/formspubs/pbg/nr301/nr301-13e.pdf unterstützen. Die auszahlende Stelle in Kanada reduziert sonst nicht die QSt. Viele Banken sind ja nicht selbst in Kanada steuerlich registriert und werden sich das wohl kaum antun, für jedes Wertpapier dann den entsprechenden Verwahrer über das Vorliegen des Formulars zu unterrichten.

 

Will man zu viel bezahlte erstattungsfähige QSt selbst zurückfordern, braucht man das Formular https://www.canada.ca/en/revenue-agency/services/forms-publications/forms/nr7-r.html (Standardfall, ohne Besonderheiten). 

 

Dazu fand ich folgende Hinweise: https://www.canada.ca/en/revenue-agency/services/forms-publications/publications/ic77-16/non-resident-income-tax.html

Basis ist das DBA D-CA in der kanadischen Version: https://www.canada.ca/en/department-finance/programs/tax-policy/tax-treaties/country/germany-agreement-1981.html

 

Die Formulare und Erläuterungen sind auf der Webseite der CRA (kanadische Steuerbehörde) abrufbar.

 

Wenn im Formular NR7 dann steht: "we require an (notarized) affidavit of beneficial ownership" (notariell beglaubigte/eidesstattliche Erklärung) klingt das abschreckend. Im Zuge der Cum-Ex-Skandale kann man das aber nachvollziehen, wenn die CRA die Hürden so hoch setzt.

 

Ich bin allerdings überfragt, wie hoch die Hürde einer eidestattlichen Erklärung tatsächlich ist. Die beteiligten Banken erklären inhaltlich ja nicht mehr, als was sie beim Buchen der Dividendengutschrift auch schon tun: Nämlich, dass sie die QSt einbehalten haben. Und der Kunde, der sie zurück haben möchte, erklärt schon bei Depoteröffnung, dass er wirtschaftlicher Berechtigter ist. Und der auf den Namen des Kunden ausgestellte "NR4 slip" gilt als Nachweis, dass die Qellensteuer einbehalten wurde.

 

Alles in allem ist der bürokratische Aufwand hoch. Aber die deutschen Finanzbehörden verlangen ja von einem Kanadier im umgekehrten Fall nicht weniger. Selbst ein in  Deutschland Steuerpflichtiger, der z.B. sich die QSt auf eine Daimler-Dividende, die er in einem ausl. Depot hält, als Abgeltungssteuer anrechnen lassen will, braucht eine "Steuerbescheinigung" der Verwahrstelle (die dt. Version des NR4 slip).

 

Fluchen ist erlaubt ... Ob ich mir das antue? Muss das mal sacken lassen, ob sich der Aufwand für jede Dividendenzahlung wirklich lohnt.

 

 

 

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beamter97
vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

ob sich der Aufwand für jede Dividendenzahlung wirklich lohnt.

Kannst du nicht sammeln?

wann verjähren die Erstattungsansprüche lt. DBA?

 

Bei meinen Dänen sind das 5 Jahre und ich stelle alle 4 Jahre einen Erstattungsantrag.

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Schlumich
vor 11 Stunden von oktavian:

Vorabbefreiung ist wesentlich besser. Frankreich ist auch so schlimm. Das kann man nicht selbst machen und wird (zu) teuer. --> Suche Depot mit Vorabbefreiung aus. Diese Ansässigkeitsbescheinigung ist doch schnell vom FA ausgestellt und die schicken das einem sogar kostenlos zurück ohne dass man RückPorto beilegen muss. Du kannst sogar hingehen und einschmeißen um Porto zu sparen. Billiger kommt man da nicht weg. Bei Erstattung weiß du auch nie den Status oder ob es angekommen ist bei der ausländischen Behörde (oder verschickt ihr das mit Gerichtsvollzieher?).

Die Suche einer neuen Bank wollte ich mir eigentlich sparen. Es geht ja "nur" um die über die Brookfield Renewable LPS eingebuchten Brookfield Renew. Aktien, die in Kanada notiert sind.

Die Position ist so klein, dass ich eigentlich noch aufstocken wollte. Jetzt werde ich wohl entweder verkaufen (die Gebühren dafür sind dann aber prozentual zum Erlös sehr hoch) oder ich lass die Miniposition einfach liegen und gönne Kanada die QS.

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hund555
Am 11.5.2021 um 21:49 von Schlumich:

Mal eine Frage zur Quellensteuer Kanada auf Dividenden und DIBA - hat hier jemand Erfahrung?

 

Über Google habe ich das hier beim Stichwort DIBA und Kanada QS gefunden:

 

"Welche Unterlagen benötige ich zur Rückforderung kanadischer Quellensteuer?

Zur Rückforderung werden von den Kanadischen Steuerbehörden verschiedene Bestätigungen gefordert. Unter anderem wird von jeder Bank oder Verwahrstelle, die an der Dividendenzahlung beteiligt war, eine notarielle Beglaubigung benötigt. Daher können Sie die Erstattung nur über uns einreichen. Dieser Vorgang ist jedoch mit einem großen Aufwand und sehr hohen Kosten für Sie verbunden. Daher können wir Ihnen hierbei keine Unterstützung anbieten."

 

Klingt für mich nicht so prickelnd....

DIBA hat früher Quellensteuer von Kanada erstattet, irgendwann wollten sie Geld sparen...

Aber sehr hohe Kosten können es nicht sein, früher ging es, bei Maxblue geht es und bei  DKB für 11,90 Euro für 3 Jahre geht es auch

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eugenkss
· bearbeitet von eugenkss
vor 11 Stunden von hund555:

DIBA hat früher Quellensteuer von Kanada erstattet, irgendwann wollten sie Geld sparen...

Aber sehr hohe Kosten können es nicht sein, früher ging es, bei Maxblue geht es und bei  DKB für 11,90 Euro für 3 Jahre geht es auch

Nein, DiBa hat die Quellensteuer nicht "erstattet".

Sie haben eine Vorabreduzierung der Quellensteuer durchgeführt. So wie die DKB jetzt auch.

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hund555
vor 10 Stunden von eugenkss:

Nein, DiBa hat die Quellensteuer nicht "erstattet".

Sie haben eine Vorabreduzierung der Quellensteuer durchgeführt. So wie die DKB jetzt auch.

richtig

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juliusjr

Die Vorabbefreiungen von DKB sind schon klasse, aber bei Norwegen wurde meine Quellensteuer auf 15% reduziert, aber nicht angerechnet. Mehr ist aber wohl nicht zu machen, oder?

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chirlu
vor 1 Minute von juliusjr:

Mehr ist aber wohl nicht zu machen, oder?

 

Doch, du mußt deinem Finanzamt glaubhaft machen, daß du sie nicht erstattet bekommst, dann kannst du sie dort anrechnen lassen. (Norwegen hat zwei alternative Systeme bei der Quellensteuer.)

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juliusjr

Ok. Dankeschön. Reicht da die Abrechnung dem Finanzamt zu schicken?

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chirlu
vor 9 Minuten von juliusjr:

Reicht da die Abrechnung dem Finanzamt zu schicken?

 

Das hängt wohl von deinem Sachbearbeiter ab, was für Unterlagen nötig sind.

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juliusjr

Ok. Besten Dank. Ja bei der Rückerstattung von maxblue sind ja glaub auch nur immer 15% rückerstattet worden, wenn ich mich nicht täusche. Die anderen 15% hab ich nichts unternommen. 

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oktavian

Hat jemand das Mal für Italien durchgeführt?

https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/english/nse/individuals/double-taxation-relief/conventions-for-the-avoidance-of-double-taxation

 

Das Formular wäre Form A dividends. Das muss man ausfüllen und dann zum deutschen Finanzamt, damit die Wohnsitz bescheinigen.

Zitat

In case of refund claims, taxpayers have to submit the request within 48 months from the date on which the tax was paid or withheld at source and send it to:

Agenzia delle Entrate – Centro Operativo di Pescara – via Rio Sparto, 21 65129 Pescara, Italia
Fax: 08552145
Email: cop.pescara.rimborsinonresidenti@agenziaentrate.it

Welche Belege für die Dividendenzahlung würdet ihr noch beilegen?

 

Zitat

Documentation: documentation showing the entitlement to refund is required (e.g.: documentation concerning requirements relating to the holding of participation, original or certified copy of certification proving the actual payment of dividends or interest to the beneficiary).

Keine Ahnung, ob da die PDFs von der Bank als Dividendenabrechnung reichen. Per Email wäre dann quasi wie original (kommt eh als pdf von der Bank), aber keine Ahnung, was genau die haben wollen.
 

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pUDPHNcSoS5CawPf

Hier die Antwort vom DKB-Support, vielleicht für den einen oder anderen nützlich:

 

Zitat

Ihr Depot ist bereits US-Quellensteuerdokumentiert. Sie

erhalten bei Dividenden den verringerten Quellensteuersatz und

die Gebühr in Höhe von 11,90 Euro entfällt.

 

Für folgende Länder können Sie für je 11,90 Euro eine

Quellensteuervorabreduzierung einrichten:

 

- Finnland
- Frankreich
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Kanada
- Norwegen
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Südafrika
- Südkorea
- Tschechische Republik

 

Für folgende Länder ist die Quellensteuervorabreduzierung

bereits automatisch eingerichtet:

 

- Australien
- Brasilien
- China
- Estland
- Neuseeland
- Österreich

 

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Owl

sorry wenn OT.. aber postive entwicklung.

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west263
vor 57 Minuten von Owl:

sorry wenn OT.. aber postive entwicklung.

da würde ich nicht viel drauf geben. Die EU redet mal darüber.

sh. auch die Finanztransaktionssteuer, wird auch nur drüber geredet, der Sekundenhandel geht weiter und nichts passiert.

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