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fredyausosterwal

Quellensteuer zurückholen reduzieren welcher Broker?

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chirlu
Posted
vor 15 Minuten von west263:

da würde ich nicht viel drauf geben. Die EU redet mal darüber.

 

Bei Mobiltelefonroaming hat es viel gebracht. Bei ausländischen Hauptversammlungen immerhin ein bißchen.

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west263
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Gerade eben von chirlu:

Bei Mobiltelefonroaming hat es viel gebracht.

das stimmt, da hast Du recht.

Jetzt muss es halt nur noch in die andere Richtung auch angepasst werden.

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west263
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da ja heute schon etwas wegen Irland Quellensteuer Befreiung im Kommentar Thread zu Aktientransaktionen geschrieben wurde, denke ich, das es hier besser aufgehoben ist.

Ich habe mir mal das PLV der DB angeschaut, in dem auch Maxblue integriert ist.

https://www.maxblue.de/service-kontakt/informationen/preise-leistungen.html

 

und da steht auf Seite 25 für Maxblue

"Bearbeitung von Quellensteuerrückerstattungsanträgen   41,65 EUR.

Der Preis wird je Antrag berechnet. Im Rahmen des db PrivatMandat Premium und des db PrivatMandat Aktiv ist die Bearbeitung
von Quellensteuerrückerstattungsanträgen kostenfrei."

 

ich habe dann mal geschwind bei Maxblue angerufen und es ist tatsächlich so, das da 41,65€ pro Antrag anfallen.

@berliner, @hattifnatt

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hattifnatt
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vor einer Stunde von west263:

ich habe dann mal geschwind bei Maxblue angerufen und es ist tatsächlich so, das da 41,65€ pro Antrag anfallen.

@berliner, @hattifnatt

Danke für die Info, das ist dann wieder nix für ein stark diversifiziertes Portfolio :-*

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eugenkss
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Sprecht ihr denn von der selben Dienstleistung? Rückerstattung ist ja was anderes als Vorabbefreiung/Vorabreduzierung...

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Malvolio
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Kostet eine Vorabbefreiung, z.B. für kanadische QSt bei Maxblue etwas?

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hattifnatt
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vor 55 Minuten von eugenkss:

Rückerstattung ist ja was anderes als Vorabbefreiung/Vorabreduzierung...

Das stimmt.

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wolf666
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vor 16 Stunden von Malvolio:

Kostet eine Vorabbefreiung, z.B. für kanadische QSt bei Maxblue etwas?

Nein, einmalig ein Formular ausfüllen, das wars.

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Malvolio
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Am 11.1.2023 um 09:20 von wolf666:

Nein, einmalig ein Formular ausfüllen, das wars.

Danke für die Info!

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Geldhaber
Posted · Edited by Geldhaber

Es dürfte sich dabei um dieses Formular handeln: https://www.maxblue.de/dam/maxblue/de/files/pdf/maxblue_Vollmacht_Steuererstattung_deutsch-englisch.pdf

 

Edit: Das Formular wurde schon in diesem Thread verlinkt. Es hat sich nicht geändert. 

 

Edit 2: Zur Ergänzung (obwohl auch schon hier gebracht) Comdirect: 

https://www.comdirect.de/faq/dba-vollmacht 

https://www.comdirect.de/pbl/member/formcenter/DownloadPdfDocumentRH.do?redirected=720907&ePdfInstance=236315&ePageId=&pdf=&name=Doppelbesteuerung&combined=true

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Geldhaber
Posted

Gibt es Erfahrungen mit "Vorabbefreiung/Vorabreduzierung" bei Comdirect? 

Funktioniert das für die Schweiz? Falls ja, welche Kosten sind damit verbunden? PLV, Seite 11 sagt 5 € je Zahlungsvorgang + USt. + fremde Spesen. Was kommt am Ende dabei heraus?

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chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor einer Stunde von Geldhaber:

Gibt es Erfahrungen mit "Vorabbefreiung/Vorabreduzierung" bei Comdirect?

 

Ich glaube nicht, dass das angeboten wird. Wäre jedenfalls neu. (Edit: Anscheinend für Norwegen inzwischen.)

 

vor einer Stunde von Geldhaber:

Funktioniert das für die Schweiz?

 

Da habe ich auch noch nie gehört, dass die Schweiz eine Vorabbefreiung ermöglichen würde.

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Geldhaber
Posted · Edited by Geldhaber
vor 15 Stunden von chirlu:
vor 15 Stunden von Geldhaber:

Gibt es Erfahrungen mit "Vorabbefreiung/Vorabreduzierung" bei Comdirect?

Ich glaube nicht, dass das angeboten wird. Wäre jedenfalls neu. (Edit: Anscheinend für Norwegen inzwischen.)

Immerhin findet sich das in deren PLV (S. 11): 

2023-01-16_202539_www.comdirect_de.thumb.png.0c2d9aee16b837116ece1a15eeede650.png

 

vor 15 Stunden von chirlu:
vor 15 Stunden von Geldhaber:

Funktioniert das für die Schweiz?

Da habe ich auch noch nie gehört, dass die Schweiz eine Vorabbefreiung ermöglichen würde.

Danke für die Info! Dann ginge also nur Rückerstattung und da wäre Comdirect unattraktiv, weil Tax Voucher 14,90 € + USt. kosten. 

 

 

ING scheint mir hier vorbildlich zu sein: (Link

Zitat

Von der ING erhalten Sie zusammen mit der Ertragszahlung kostenfrei bereits alle notwendigen Unterlagen, die von den Schweizer Steuerbehörden gefordert werden. Die sind alle im gleichen Beleg drin:

Ertragsabrechnung (Seite 1 + 2)

Tax Voucher (Seite 3) 

Infos und Erklärung (Seite 4) 

und 

Zitat

Bitte beachten Sie:
Die Erstattung erfolgt in Schweizer Franken. Daher kann es vorkommen, dass Ihnen Gebühren für die Fremdwährungsgutschrift bei der Bank entstehen, bei der das von Ihnen im Erstattungsantrag angegebene Konto geführt wird. Die ING berechnet Ihnen hier keine zusätzlichen Gebühren.

 

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Malvolio
Posted · Edited by Malvolio

Ich habe da mal eine ganz praktische Frage. Meine Bank hat mir ein mehrseitiges Formular für die Österreichischen Steuerbehörden zur Erstattung der Quellensteuer für meine Strabag Aktien zugesandt. Ich soll dort auf einer Seite eine Wohnsitzbescheinigung mir Stempel und Unterschrift meines Finanzamtes anbringen lassen und das ganze wieder zurück schicken.

 

Also ist der Plan, den Papierstapel an mein Wohnsitzfinanzamt zu schicken. Ich frage mich aber nun, ob das dann so alles funktioniert. Die Jungs und Mädels dort sollten sowas ja schon mal gesehen haben und wissen, was zu tun ist. Aber das Formular ist schon etwas unübersichtlich und womöglich nicht so ohne weiteres selbsterklärend. Soll ich da noch ein Begleitschreiben beilegen? Soll ich einen Umschlag für die Rücksendung beilegen? Oder einfach das Formular hinschicken? 

 

Wie macht ihr das?

 

 

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Solara
Posted
vor 2 Minuten von Malvolio:

Also ist der Plan, den Papierstapel an mein Wohnsitzfinanzamt zu schicken. Ich frage mich aber nun, ob das dann so alles funktioniert. Die Jungs und Mädels dort sollten sowas ja schon mal gesehen haben und wissen, was zu tun ist. Aber das Formular ist schon etwas unübersichtlich und womöglich nicht so ohne weiteres selbsterklärend. Soll ich da noch ein Begleitschreiben beilegen? Soll ich einen Umschlag für die Rücksendung beilegen? Oder einfach das Formular hinschicken? 

Ich gehe davon aus, dass die Daten schon von deiner Bank vorausgefüllt sind wie Name, Adresse, Aktie, Stückzahl, Dividende. Aber selbst dann wirst du noch deine Steuernummer reinschreiben müssen und möglichst die Unterschriften nicht vergessen.

 

Ich schicke immer ein freundliches Anschreiben mit, wer will es sich schon mit dem Finanzamt verderben, aber keinen Freiumschlag. Dafür zahle ich zuviel Steuer. ;)

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Sapine
Posted

Das Finanzamt ist keine 5 Minuten von mir entfernt, da spar ich mir mein eigenes Porto und lass es mir vor Ort in der Sprechstunde abstempeln. Die Aktion dauert inklusive Weg zwischen 15 und 30 Minuten. 

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eugenkss
Posted

Habe auch mal gelesen, dass man die Formulare bei MeinElster hochladen könne und das Finanzamt einem die dann ausgefüllt per Post zuschickt.

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reko
Posted

Da ich aktuell nach der Quellensteuerrückholung bei Targo gesucht habe:

 

targobank.de/de/amc-content/pdf/07-25/vollmacht.pdf (muß per Post an Targo geschickt werden)

Zitat

3) Angebotene Länder
Eine Ermäßigung wird in folgenden Ländern beantragt:
Dividendenzahlungen: Australien, Kanada, Schweden
Zinszahlungen: Australien, Spanien, Portugal
Eine Erstattung wird in folgenden Ländern beantragt:
Dividendenzahlungen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Norwegen, Österreich, Schweden,
Schweiz.
Zinszahlungen: keine

 

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Ziethen
Posted
Am 18.6.2024 um 11:18 von eugenkss:

Habe auch mal gelesen, dass man die Formulare bei MeinElster hochladen könne und das Finanzamt einem die dann ausgefüllt per Post zuschickt.

Ja, funktioniert aber nur theoretisch.

Hab ich probiert. Antrag ist leider automatisch bei meinem Sachbearbeiter für die Einkommensteuer gelandet, der damit nichts anfangen konnte, da diese Bescheinigung von einer separaten Stelle bearbeitet wird.

Nachdem keine Antwort kam, habe ich das nochmal mit einem entsprechendem Anschreiben per Post verschickt.

Daraufhin rief mich die zuständige Dame an und erklärte mir, dass die Elster das leider nicht an die richtige Stelle schickt und es der Intelligenz des Einkommensteuersachbearbeiter überlassen ist, ob er den Antrag an sie weiterleitet.

 

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