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Bigwigster

Institutionelle Fonds Tranche kaufbar - Erfahrungen

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Bigwigster

Hallo zusammen,

 

mich würde interessieren ob jemand Erfahrung damit hat Fonds Tranchen zu kaufen die eigentlich auf Grund der Mindestanlagesumme nicht kaufbar wären.

Speziell stellt sich mir die Frage ob man befürchten muss, dass dies nur temporär ist (um z.b. das Fondsvolumen schneller zu steigern). 

 

Konkretes Beispiel ist der Global Portfolio One:

image.png.975f8c26267e61ec372827e643dbd71a.png

 

Aktuell kaufbar über Smartbroker trotz "Minimum 5 Mio."

 

Gruß

Bigwigster

 

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q

Was ich beisteuern kann:

Bei Ebase konnte man vor einiger Zeit ganz normal einen Amundi ETF kaufen (insti).

Dies stellte sich einige Zeit später laut Ebase aber als "Irrtum/Versehen" heraus. Entsprechend wurde der ETF wieder gesperrt. Er hätte laut Ebase gar nicht angeboten werden dürfen.

Ich wäre daher äußerst vorsichtig mit dieser Anteilsklasse.

Es muss nicht heißen, dass man diese Anteile nie wieder los bekommt, aber ein Übertrag an andere Depotbanken ist oft schon ein Problem.

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chirlu
vor 4 Minuten von Madame_Q:

Dies stellte sich einige Zeit später aber als Irrtum/Versehen heraus.

 

Und wer war schuld daran, daß es sich herausstellte? :rolleyes:

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q

Familie Q bekennt sich schuldig :teach:

Es flog aber durch genau die gleiche Frage auf, die hier gestellt wurde und berechtigt ist.

@Bigwigster hätte die Frage auch Smartbroker stellen können und auch das wäre nachvollziehbar/verständlich gewesen, denn logisch ist es einfach nicht.

Wobei...Ich könnte das auch tun (habe noch ein Depot dort).:w00t:

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whister
vor 14 Minuten von Madame_Q:

Es muss nicht heißen, dass man diese Anteile nie wieder los bekommt, aber ein Übertrag an andere Depotbanken ist oft schon ein Problem.

Sofern die Bank eine Vertriebsvereinbarung mit der KAG hat sollte die Rückgabe auch kein Problem sein.

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whister
vor 3 Minuten von Madame_Q:

Es kann schonmal vorkommen dass eine Vertriebsvereinbarung gekündigt wird. Bei einer großen KAG, die auch viele Retail-Tranchen anbietet, ist das aber unwahrscheinlich. Im Zweifel muss man einen Depotübertrag machen und bei einer anderen Bank verkaufen. Ich sehe darin kein Problem.

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 33 Minuten von Bigwigster:

Hallo zusammen,

 

mich würde interessieren ob jemand Erfahrung damit hat Fonds Tranchen zu kaufen die eigentlich auf Grund der Mindestanlagesumme nicht kaufbar wären.

Speziell stellt sich mir die Frage ob man befürchten muss, dass dies nur temporär ist (um z.b. das Fondsvolumen schneller zu steigern). 

 

Konkretes Beispiel ist der Global Portfolio One:

image.png.975f8c26267e61ec372827e643dbd71a.png

 

Aktuell kaufbar über Smartbroker trotz "Minimum 5 Mio."

 

Gruß

Bigwigster

 

Normalerweise werden bei Institranchen die Käufe von der jeweiligen Gesellschaft abgelehnt wenn sie die Mindestsumme nicht erreichen.

Dass der Broker diese zulässt hat erstmal nichts zu sagen.

Natürlich könnte die Gesellschaft eine generelle Ausnahme machen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Verkauf ist überhaupt kein Problem, sollte man dennoch an diese Anteile kommen. Es können auch einzelne Anteile verkauft werden. Die Mindestsumme gilt nur für Kauf bzw. das Gesamtinvestment (was alleine schon bei Retailbrokern schwer zu kontrollieren sein dürfte)

 

Man könnte ja bei diesen Anteilen 5 Mio. kaufen und einen Monat später 1 Mio nachkaufen. Das geht prinzipiell, weil die KVG das dann freigeben kann. Wird aber ein Retailbroker nicht machen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 22 Minuten von Madame_Q:

Familie Q bekennt sich schuldig :teach:

Du hast im Ernst ebase informiert und daraufhin wurde der Insti-ETF gesperrt? Na schönen Dank auch!

 

vor 4 Minuten von YingYang:

Dass der Broker diese zulässt hat erstmal nichts zu sagen.

Wenn der Kauf durchgeht, sind die Wertpapiere im Depot. Falls die Transaktion nicht ausgeführt wird, ist es halt so.

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 12 Minuten von whister:

Im Zweifel muss man einen Depotübertrag machen und bei einer anderen Bank verkaufen.

...sofern andere Banken diese Anteilsklasse führen. Aber genau das ist ja selten der Fall.

vor 9 Minuten von bondholder:

Du hast im Ernst ebase informiert  und daraufhin wurde der Insti-ETF gesperrt? Na schönen Dank auch!

Ruhig Blut!

Es wurde bei Ebase eine normale Frage zu diesem Fonds gestellt und ob es eine Mindestsumme für den Kauf gibt. Darf man das nicht fragen?

Wir haben also nicht "informiert" oder "gepetzt", sondern ähnlich wie der TE hier gefragt, nur eben den Broker direkt.

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YingYang
vor 2 Minuten von bondholder:

Wenn der Kauf durchgeht, sind die Wertpapiere im Depot. Falls der Kauf abgelehnt wird, ist es halt so.

Ja, aber ob der Kauf durchgeht hat mit dem Broker nichts zu tun.

Das entscheidet die KVG des Fonds. Und eine Miniorder für eine Institranche wird blockiert, sofern die Tranche nicht tatsächlich für alle geöffnet wurde.

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Bigwigster
vor 2 Minuten von YingYang:

Normalerweise werden bei Institranchen die Käufe von der jeweiligen Gesellschaft abgelehnt wenn sie die Mindestsumme nicht erreichen.

Dass der Broker diese zulässt hat erstmal nichts zu sagen.

Natürlich könnte die Gesellschaft eine generelle Ausnahme machen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Ach das kann auch noch nachdem man einen Order abgeben konnte passieren?

Ich habe bisher mit meiner begrenzten praktischen Erfahrung gedacht, wenn ich den Order geben kann wird dieser auch ausgeführt. Z.b. beim ARERO - Der Weltfonds - Nachhaltig IC (ISIN: LU2114851756) ist es gar nicht möglich ein Kauf auszuführen. Was ja auf Grund einer 25 Mio. Mindestanlage auch Sinn macht. So dachte ich müsste es im "Normalfall" verhindert sein.

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 11 Minuten von Bigwigster:

Ach das kann auch noch nachdem man einen Order abgeben konnte passieren?

Ja, kann es. Erst wenn die Anteile im Depot erscheinen und das Geld abgebucht wurde, würde ich mir sicher sein.

Zitat

Ich habe bisher mit meiner begrenzten praktischen Erfahrung gedacht, wenn ich den Order geben kann wird dieser auch ausgeführt. Z.b. beim ARERO - Der Weltfonds - Nachhaltig IC (ISIN: LU2114851756) ist es gar nicht möglich ein Kauf auszuführen. Was ja auf Grund einer 25 Mio. Mindestanlage auch Sinn macht. So dachte ich müsste es im "Normalfall" verhindert sein.

Das ist dann die Schranke des Brokers die das verhindert. Wenn der Broker keine Schranke drin hat, kann die Order ggf. geroutet werden. Aber die KVG, die den Fonds verwaltet schaut natürlich selbst nochmal und vertraut nicht blind auf den Broker, von dem die Order kommt. Denn wie gesagt: Prinzipiell würden kleinere Orders schon auch "funktionieren" (siehe 5+1 Mio. Beispiel), aber sie brauchen dann meist eine manuelle Freigabe bei der KVG.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 7 Minuten von YingYang:

Ja, aber ob der Kauf durchgeht hat mit dem Broker nichts zu tun.

Das entscheidet die KVG des Fonds. Und eine Miniorder für eine Institranche wird blockiert, sofern die Tranche nicht tatsächlich für alle geöffnet wurde.

Es kommt darauf an:

Es gibt Investmentfonds, bei denen die KVG einen Mindestanlagesumme angibt, aber keinen Mindestkaufbetrag. Nachkäufe sind daher auch mit kleineren Beträgen möglich. Wenn bei der Depotbank von diesem Investmentfonds insgesamt mehr Anteile als die Mindestanlagesumme von Kunden gehalten werden, kann die KVG dann wissen, für wen die kleine Order ausgeführt werden soll?

 

vor 9 Minuten von Madame_Q:

Kannst du mal einen anderen Ton einschlagen?

Ja, das kann ich.

 

vor 9 Minuten von Madame_Q:

Es wurde bei Ebase eine normale Frage zu diesem Fonds gestellt und ob es eine Mindestsumme für den Kauf gibt. Darf man das nicht fragen?

Manchmal ist es klüger zu schweigen.

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 3 Minuten von bondholder:

Es kommt darauf an:

Es gibt Investmentfonds, bei denen die KVG einen Mindestanlagesumme angibt, aber keinen Mindestkaufbetrag. Nachkäufe sind daher auch mit kleineren Beträgen möglich. Wenn bei der Depotbank von diesem Investmentfonds insgesamt mehr Anteile als die Mindestanlagesumme von Kunden gehalten werden, kann die KVG dann wissen, für wen die kleine Order ausgeführt werden soll?

Wenn es sich um Retailklassen handelt und wir reden von 5000 EUR Mindestanlagesumme, wird es der KVG den Aufwand nicht wert sein.

Wenn wir von Instiklassen reden, wird der Insti (oder seine Depotbank) in der Regel ein Vorabavis an die KVG senden, dass diese Bescheid weiß und den Kaufauftrag für die Stücke freigibt.

Es gibt auch Beispiele, die ich kenne, in der ein Fonds in drei verschiedenen Depots gekauft wurde, bei drei verschiedenen Depotbanken. Jeweils unter dem Mindestvolumen.

Oder manche Vermögensverwalter zählen für die KVGs als "ein Kunde" und können daher ihren Kunden Instianteile ins Depot legen, obwohl diese die Mindestsummen nicht erreichen.

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whister
vor 11 Minuten von Madame_Q:

...sofern andere Banken diese Anteilsklasse führen. Aber genau das ist ja selten der Fall.

Die Bank muss diese Anteilsklasse nicht führen. Sie muss lediglich eine Vertriebsvereinbarung mit der KAG haben - dann kann ich auch Anteile von einem Fonds zurückgeben die normalerweise bei dieser Bank nicht kaufbar sind.

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bondholder
vor 5 Minuten von YingYang:

Oder manche Vermögensverwalter zählen für die KVGs als "ein Kunde" und können daher ihren Kunden Instianteile ins Depot legen, obwohl diese die Mindestsummen nicht erreichen.

Ja, solche Fälle meine ich.

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 2 Minuten von bondholder:

Ja, solche Fälle meine ich.

Das ist individuell verhandelt zwischen KVG und VV. Wenn der sagt: Ich nehme Anteile für 20 Mio. EUR und verteile sie auf 100 Depots, wird die KVG da in der Regel mitspielen. Wie gesagt: Verhandlungssache. Aber da besteht ein direkter Kontakt zwischen KVG und VV und es läuft nicht einfach "anonym" über einen Retailbroker. Von daher kann man das nicht wirklich vergleichen.

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bondholder
vor 6 Minuten von YingYang:

Wenn es sich um Retailklassen handelt und wir reden von 5000 EUR Mindestanlagesumme, wird es der KVG den Aufwand nicht wert sein.

Es gibt Investmentfonds, bei denen bessere Konditionen (geringere TER) bereits ab z.B. 200k angeboten werden, also mehrere Retailklassen.

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YingYang
Gerade eben von bondholder:

Es gibt Investmentfonds, bei denen bessere Konditionen (geringere TER) bereits ab z.B. 200k angeboten werden, also mehrere Retailklassen.

Dazu kann ich nichts sagen wie das technisch läuft.

Fonds sind eigentlich recht anonym. Heißt die KVGs wissen oft nicht wer ihre Anleger sind. Evtl. gibt es hier eine Vereinbarung mit der Bank, dass die solche Sachen überprüfen muss. Ich weiß es nicht.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Minuten von YingYang:

Dazu kann ich nichts sagen wie das technisch läuft.

Fonds sind eigentlich recht anonym. Heißt die KVGs wissen oft nicht wer ihre Anleger sind. Evtl. gibt es hier eine Vereinbarung mit der Bank, dass die solche Sachen überprüfen muss. Ich weiß es nicht.

In der Realität bedeutet das erstmal, dass die meisten Vertriebe normalen Privatkunden nur die teurere Tranche (ohne Mindestanlagesumme) anbieten werden. Das ist halt lukrativer.

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TWP17

Habe Insti Tranchen (I-Tranchen) von Fonds bei mir seit mehreren Jahren auch im Depot. Ist kein Problem, da sie ähnlich wie andere Fonds/ETF auf die gleiche Grundbasis gehen (aber die besseren Konditionen haben) . Hatte zusätzlich auch Depot-Übertragungen bereits gehabt, wichtig war das das aufnehmende Institut diesen entsprechenden Fond auch verkauft.

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Pirx
· bearbeitet von Pirx

Solange man sich der eventuellen Einschränkungen beim Depotübertrag bewusst ist, spricht, insbesondere bei geringeren Kosten, meines Erachtens nichts gegen den Kauf institutioneller Anteilsklassen.  Ich selbst habe Anteile des Vanguard Global Small-Cap Index Fund - EUR Dist. (IE00BDCXSH02), da es keinen vergleichbaren kostengünstigen Ausschütter für Small Caps gibt.

Im ungünstigsten Fall müsste der Bestand verkauft und eine andere Position eröffnet werden, sodass eventuell aufgelaufene Gewinne vorzeitig versteuert werden müssten. Dem gegenüber stehen z.B. Vorteile wie eine unter Umständen deutliche günstigere Kostenstruktur.

 

LG,

 

Pirx

 

PS: Solange kaufbar, sollte man sich nachfragen beim Broker diesbezüglich auch bitte tunlichst verkneifen und bei Interesse einfach ordern. 

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Geldhaber
Am 20.5.2021 um 15:12 von Bigwigster:

mich würde interessieren ob jemand Erfahrung damit hat Fonds Tranchen zu kaufen die eigentlich auf Grund der Mindestanlagesumme nicht kaufbar wären.

Speziell stellt sich mir die Frage ob man befürchten muss, dass dies nur temporär ist (um z.b. das Fondsvolumen schneller zu steigern). 

 

Konkretes Beispiel ist der Global Portfolio One:

image.png.975f8c26267e61ec372827e643dbd71a.png

 

Aktuell kaufbar über Smartbroker trotz "Minimum 5 Mio."

Hast Du (oder ein Mitleser) eigentlich inzwischen die Insti-Tranche des Global Portfolio One (AT0000A2B4U1) gekauft? 

 

Hier noch Zitate aus dem Verkaufsprospekt:

Zitat

 

Institutionelle Tranche (11T):           Thesaurierer: ISIN AT0000A2B4T3
Superinstitutionelle Tranche (I2T):   Thesaurierer: ISIN AT0000A2B4U1

 

1. AT0000A2B4T3 (I1T):  Mindestinvestment: EUR 300.000,-

2. AT0000A2B4U1 (I2T): Mindestinvestment: EUR 5.000.000,-

 

Ursprünglich waren also beides Insti-Tranchen, aber aus I1T (AT0000A2B4T3) wurde eine Retail Tranche. 

I2T (AT0000A2B4U1) zu erwerben, wäre natürlich aufgrund der niedrigeren Kosten attraktiv. 

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Bigwigster
vor 6 Stunden von Geldhaber:

Hast Du (oder ein Mitleser) eigentlich inzwischen die Insti-Tranche des Global Portfolio One (AT0000A2B4U1) gekauft? 

Ja, hatte ich schon vorher einmal und auch ein Order am Tag der Erstellung dieses Threads ist ausgeführt worden.

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