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Sparbuechse

BGH Urteil Entgelte Girokonto - wie reagiert Eure Bank und was macht ihr?

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Sparbuechse

Hallo zusammen,

ich bin Postbank-Kunde und wurde von denen angeschrieben, weil ich doch bitte den Geschäftsbedingungen nachträglich zustimmen sollte und wurde darüber erst auf das BGH Urteil zu den Entgelten aufmerksam. Wie geht Ihr mit diesen Schreiben um? Theoretisch könnte man ja das Entgelt seit 2018 zurückfordern (zumindest laut Finanztest-Einschätzung), das ist bei mir inkl. Überziehungszinsen aber deutlich unter 100 Euro und lohnt sich eigentlich nicht. Im Netz habe ich gelesen, dass kleinere Banken dann die Geschäftsverbindung kündigen, das ists mir beim Girokonto nicht wert, auch wenn die Postbank ja keine kleinere Bank ist.

Zählen Überziehungszinsen überhaupt zu dem, was zurückforderbar ist? Wie geht Ihr damit um? Ein Erfahrungsaustausch wäre mal interessant.

Viele Grüße, Sparbüchse

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 17 Minuten von Sparbuechse:

Hallo zusammen,

ich bin Postbank-Kunde und wurde von denen angeschrieben, weil ich doch bitte den Geschäftsbedingungen nachträglich zustimmen sollte und wurde darüber erst auf das BGH Urteil zu den Entgelten aufmerksam. Wie geht Ihr mit diesen Schreiben um?

Ich lasse es erst einmal liegen, weil ich an vielen wesentlich größeren Baustellen sitze, und werde schaue, wie sich das bei anderen entwickelt, die das mit höherer Priorität angehen (können). 

 

Da ich inzwischen auch Girokonten von Banken auflöse, die ihre Versprechen nicht halten, kann das auch die Postbank treffen, zumal sie ja hartleibig auftreten will, wie https://finanz-szene.de/banking/banken-stellen-kunden-vor-wahl-hoehere-preise-oder-rauswurf/ berichtet. Andererseits ist es schon eine Überwindung, ein uraltes Girokonto mit fest eingeprägter Kontonr. aufzulösen.

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west263
vor 14 Minuten von Sparbuechse:

Ein Erfahrungsaustausch wäre mal interessant.

naja, was für Erfahrungen möchtest Du da austauschen? Das ganze ist noch relativ frisch und bisher hat sich bei mir z.B. nur die Deutsche Bank gemeldet.

 

Entweder stimmst Du rückwirkend zu, das die erhobenen Gebühren zulässig waren und Du sie akzeptierst oder Du tust es nicht und die Bank zahlt dir die zu unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurück und kündigt dir höchstwahrscheinlich die Geschäftsverbindung.

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DST

Ich hatte drüber nachgedacht bei meiner sowieso schon gekündigten Bank unrechtmäßige Gebühren zurückzufordern, habe es dann aber sein gelassen, da der Betrag lächerlich niedrig gewesen wäre.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von west263:

Entweder stimmst Du rückwirkend zu, das die erhobenen Gebühren zulässig waren und Du sie akzeptierst oder Du tust es nicht und die Bank zahlt dir die zu unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurück und kündigt dir höchstwahrscheinlich die Geschäftsverbindung.

Ich denke, es gibt noch die Alternative Zustimmung + Rückforderung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine rückwirkende Zustimmung rechtlich möglich ist.

Gekündigt werden kann man natürlich trotzdem.

 

Ansonsten ist es auch bei mir so, dass die Beträge pro Bank <100 EUR liegen, so dass sichein größerer Aufwand kaum lohnt. Einzige Ausnahme ist flatex mit den Habenzinsen, aber die sind leider nicht mehr im BVB -> kein Schlichtungsverfahren mehr möglich, man müsste im Zweifel klagen.

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Sparbuechse

Vielleicht noch als Tip für andere: Bei der Postbank habe ich eine kostenfreie Entgeltaufstellung angefordert, die sie mittlerweile erfüllt haben. Man sollte nur keinen Bezug zum Urteil reinschreiben, sonst wirds nicht bearbeitet, wie man mir am Telefon sagte. So muß man sich das wenigstens nicht raussuchen, und ich warte jetzt auch auf jeden Fall mal noch ab.

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west263
vor 41 Minuten von kleinerfisch:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine rückwirkende Zustimmung rechtlich möglich ist

aber genau das ist es. 

Ich habe mit denen von der Deutschen Bank telefoniert. Aktuell betrifft es bei denen das vergangene Preis Leistungsverzeichnis. Und für das wollen sie die aktive Zustimmung. 

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chirlu
vor 2 Stunden von Sparbuechse:

Wie geht Ihr mit diesen Schreiben um?

 

Ich habe bisher auch nur das von der Postbank bekommen. Das habe ich unterschrieben und zurückgeschickt (und vorher die optionalen Passagen bezüglich werblicher Ansprache per Mail und Telefon gestrichen).

 

War interessant, mal im mitgeschickten PLV zu schmökern. Vor einem Aufenthalt im Nicht-Euro-Ausland muß ich mir echt andere Karten besorgen …

 

Die Postbank will die Zustimmung übrigens nur für die Zukunft, gültig ab Oktober. Ob sie für die Vergangenheit und Gegenwart automatisch rückerstatten, haben sie nicht gesagt.

 

vor 2 Stunden von Sparbuechse:

Zählen Überziehungszinsen überhaupt zu dem, was zurückforderbar ist?

 

Unwahrscheinlich. Die werden ja wohl bei jeder Bank von Anfang an in den AGB vorgesehen gewesen sein.

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HalloAktie

Von der Postbank zur PSD Bank ist es ja kein weiter Sprung, daher:

 

Die PSD Bank Berlin-Brandenburg wollte Anfang des Jahres erstmals Kontoführungsgebühren einführen, hat aber das Urteil und Begründung abgewartet. Da die Bank in der Vergangenheit sehr aggressiv mit Gebührenfreiheit geworben hat, bin ich einer Empfehlung der Verbraucherzentrale gefolgt und habe ihnen mit der Ablehnung des Wechsels auf das neue Kontenmodell die entsprechenden Claims und Werbematerialien vorgehalten. U.a. eine Frau, die den Vogel zeigt, begleitet von einem Text sinngemäß: "Kontoführungsgebühren- bei uns nicht". Mal sehen, ob und wann sie kündigen, denn ich habe noch eine andere Sache außer dem Konto da laufen- dürfte also eine Mischkalkulation sein :-)

 

Allerdings habe ich ihnen als Ausgleich angeboten, eine Kreditkarte aufzubuchen und dafür 25 Euro jährlich zu berechnen, da meine bei der DKB auch bald kostenpflichtig werden soll.

 

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Ramstein
vor 2 Stunden von west263:

aber genau das ist es. 

Ich habe mit denen von der Deutschen Bank telefoniert. Aktuell betrifft es bei denen das vergangene Preis Leistungsverzeichnis. Und für das wollen sie die aktive Zustimmung. 

Aber für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit. Es sei denn, du hättest eine andere Version bekommen, als ich.

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SkyWalker

Ich werde das ganze unterschreiben und gut ist. Der Aufwand einer neuen Bankverbindung für den Zahlungsverkehr wiegt deutlich schwerer als die paar Euro zukünftig. Ich sehe es so, leben und leben lassen.

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Geldhaber
vor 3 Stunden von Sparbuechse:

Bei der Postbank habe ich eine kostenfreie Entgeltaufstellung angefordert, die sie mittlerweile erfüllt haben. Man sollte nur keinen Bezug zum Urteil reinschreiben, sonst wirds nicht bearbeitet, wie man mir am Telefon sagte.

Ein merkwürdiges Geschäftsgebaren. - Na wenigstens sind die MitarbeiterInnen am Telefon erfrischend ehrlich. 

 

vor 5 Stunden von west263:

Entweder stimmst Du rückwirkend zu, das die erhobenen Gebühren zulässig waren und Du sie akzeptierst

Rückwirkende Zustimmung? Ganz sicher? - Das wäre eine weitere (besonders clevere?) Variante. 

Sparda-Bank Baden-Württemberg lt. finanz-szene.de: Entweder 5 Euro pro Monat und dabei Verzicht auf Rückerstattung oder 7,50 Euro pro Monat mit Möglichkeit der Rückerstattung. 

https://finanz-szene.de/banking/banken-stellen-kunden-vor-wahl-hoehere-preise-oder-rauswurf/

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west263
vor 2 Stunden von Ramstein:

Aber für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit. Es sei denn, du hättest eine andere Version bekommen, als ich.

vielleicht dann doch etwas unglücklich von mir ausgedrückt.

Sie möchten meine aktive Zustimmung zum aktuellen PLV, welches schon seit dem Tag X in Kraft ist.

 

Tatsächlich ist es dann doch interessant, was passiert, wenn man sich die Gebührenerhöhungen erstatten lassen würde, von 2018 bis zum Start des aktuellen PLV, dem man ja jetzt zustimmt.

ok, @Sparbuechsevielleicht dann doch ein Erfahrungsaustausch ;)

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ava2
vor 5 Stunden von kleinerfisch:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine rückwirkende Zustimmung rechtlich möglich ist.

doch, nennt sich aber Genehmigung (und nicht Zustimmung)

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Mara Cash
vor 5 Stunden von HalloAktie:

Von der Postbank zur PSD Bank ist es ja kein weiter Sprung, daher:

 

Die PSD Bank Berlin-Brandenburg wollte Anfang des Jahres erstmals Kontoführungsgebühren einführen, hat aber das Urteil und Begründung abgewartet. Da die Bank in der Vergangenheit sehr aggressiv mit Gebührenfreiheit geworben hat, bin ich einer Empfehlung der Verbraucherzentrale gefolgt und habe ihnen mit der Ablehnung des Wechsels auf das neue Kontenmodell die entsprechenden Claims und Werbematerialien vorgehalten. U.a. eine Frau, die den Vogel zeigt, begleitet von einem Text sinngemäß: "Kontoführungsgebühren- bei uns nicht". Mal sehen, ob und wann sie kündigen, denn ich habe noch eine andere Sache außer dem Konto da laufen- dürfte also eine Mischkalkulation sein :-)

 

Allerdings habe ich ihnen als Ausgleich angeboten, eine Kreditkarte aufzubuchen und dafür 25 Euro jährlich zu berechnen, da meine bei der DKB auch bald kostenpflichtig werden soll.

 

Es gibt noch andere PSD-Banken mit (noch) kostenlosem Konto- die Nürnberger sogar mit (noch)kostenloser Mastercard.

Die Postbank hat mir vor Jahren gekündigt, weil ich das neue PLVZ nicht akzeptieren wollte und da bin ich zur regionalen PSD.

Als die Gebühren eingeführt haben, den PSD gewechselt.

Langsam wird es dünn-zumal Dividenden auf Genossenschaftsanteile mittlerweile auch bescheiden geworden sind nach Steuern.

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TTT

Um welches Urteil geht es denn und wer kann was zurückfordern?

Hat jemand einen Link dazu oder so?

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HalloAktie
· bearbeitet von HalloAktie
Link entfernt
Gerade eben von Mara Cash:

Es gibt noch andere PSD-Banken mit (noch) kostenlosem Konto- die Nürnberger sogar mit (noch)kostenloser Mastercard. [...]

Langsam wird es dünn-zumal Dividenden auf Genossenschaftsanteile mittlerweile auch bescheiden geworden sind nach Steuern.

Ja, ich habe auch noch ein anderes kostenloses Girokonto bei einer Sparda-Bank, daher bin ich recht entspannt. Die kostenlose Kreditkarte (nicht Debit) wird wohl verschwinden, gegen die Kontoführungsgebühren will ich mich allerdings noch wehren :-)

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TTT
· bearbeitet von TTT
vor 54 Minuten von Mara Cash:

Aktuell geht es wohl um das des EuGH- nach diesem sind Gebühren 10 Jahre rückwirkend einforderbar:

https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/

Danke! Interessantes Urteil aber für mich lohnt sich das wohl nicht wirklich.

Wenn man jetzt noch Zins-Senkungen z.B. auf TG-Konten ohne Zustimmung des Kunden ebenfalls als rechtswidrig einstufen würde, wäre ich aber wieder dabei... :D

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Sparbuechse
vor 5 Stunden von Geldhaber:

Ein merkwürdiges Geschäftsgebaren. - Na wenigstens sind die MitarbeiterInnen am Telefon erfrischend ehrlich. 

Na das war vielleicht etwas kurzgefaßt und deshalb missverständlich von mir formuliert. Ich habe deren Schreiben mit dem 108seitigen PLV bekommen und habe dann mit einem Einzeiler die Entgeltübersicht angefordert. Dann kam ein Schreiben, ich würde ja Bezug zum BGH Urteil nehmen, und deshalb würden sie in der Fachabteilung noch eine Prüfung durchführen. Als ich dann wegen was anderem die Hotline anrief, sagte man mir, das sei dann falsch zugeordnet worden und meine Anfrage werde nun bearbeitet. 

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tfhb
· bearbeitet von tfhb
vor 3 Stunden von Geldhaber:

... und hier noch die §§ im BGB: 

§ 182 Zustimmung

§ 184 Rückwirkung der Genehmigung

Die Normen sind zwar die falschen, da es bei diesen um die Zustimmung eines Dritten (entweder vorher [= Einwilligung] oder nachher [= Genehmigung]) zu einem Rechtsgeschäft geht, jedoch stimmt es, dass die Bank ohne weiteres mit ihrem Kunden vereinbaren kann, dass er nachträglich für irgend etwas zahlt, solange der Kunde das freiwillig mit macht. Dies folgt aus der in den Art. 1, 2, 9 sowie 14 GG verankerten und z. B. in § 311 BGB in Erscheinung tretenden Privatautonomie.

 

Sorry für das Klugscheissen, aber da juckt es dem Jurist doch zu stark in den Fingern, die falschen Normen unkommentiert stehen zu lassen. :rolleyes:

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mattes77

Also ich habe außer bei der bereits angesprochenen PSD Bank Nürnberg noch keine Reaktionen. Die PSD Bank Nürnberg hat mir nur "offiziell" mitgeteilt, dass sie zukünftig zwei Punkte ihrer AGB nicht mehr verwenden (Diese sind mehr oder weniger nichts anderes als die Muster AGB des BVR = Bundesverband der Volks- u. Raiffeisenbanken). Darin geht es oben um die im Urteil behandelte "fiktive" Zusimmung! 

Die INg hat ka laut eigener Veröffentlichung ihre Änderungen ausgesetzt. Ein eigenes Schreiben habe ich nicht erhalten. Die DKB soll laut den Schilderungen im "Vielfliegertreff"  gelegentlich das in "finanz-szene.de" thematisierte Verfahren anwenden und Kunden bei Ablehnung der "neuen" Bedingungen mit Kündigungen drohen. Ich selbst habe kein entsprechendes Schreiben der DKB erhalten! :welcome:

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Sparbuechse

Schon beeindruckend, wie sich die Top-Juristen der Banken vom BGH eines besseren belehren lassen mussten…

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Mara Cash
· bearbeitet von Mara Cash
vor 2 Stunden von mattes77:

Also ich habe außer bei der bereits angesprochenen PSD Bank Nürnberg noch keine Reaktionen. Die PSD Bank Nürnberg hat mir nur "offiziell" mitgeteilt, dass sie zukünftig zwei Punkte ihrer AGB nicht mehr verwenden (Diese sind mehr oder weniger nichts anderes als die Muster AGB des BVR = Bundesverband der Volks- u. Raiffeisenbanken). Darin geht es oben um die im Urteil behandelte "fiktive" Zusimmung!

Ich habe vor einigen Wochen per Zufall gesehen, das Negativzinsen eingeführt wurden.

Entweder gilt das nur für Neukunden oder man hat mich nicht informiert, weil ich dort nur mein Gehaltskonto habe und keine 10.000 pro Monat verdiene.

Da werden die "armen Schlucker" nicht behelligt.:lol:

 

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