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Bolanger

Ausgleich von Abschlägen bei der gesetzlichen Rentenversicherung

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monstermania
vor 7 Minuten von Bolanger:

Hätte die Extrapolation nicht bis zum 67. weitergeführt werden müssen? Daraus ergäben sich dann entsprechen höhere Ausgleichsbeträge.   

Nö, das ist schon richtig so.

Es geht ja um den Ausgleich des Rentenabschlags und nicht darum die Rentenhöhe generell zu steigern.

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Bolanger

Ich kann Euch bzw. der DRV nicht folgen. Die Regel ist doch, dass man pro Monat früheren Renteneintritts 0,3% Kürzung hat. Die Kürzung bezieht sich dann doch auf das reguläre Renteneintrittsalter.

Hier die Beispiele:

50 jähriger Durchschnittsverdiener würde bis zum 67. Geburtstag jährlich einen Punkt und insgesamt 45 Punkte erwerben. Er geht aber schon mit 63 in Rente und hat dafür 14,4% Abschläge. Das wären Abschläge im Wert von etwa 6,5 Punkten, die er ausgleichen könnte (45 Punkte x 14,4%).

Nach der Berechnung, die ich gesehen habe, würde er bis zum 63. Geburtstag insgesamt 41 Punkte erwerben. Davon werden ihm 14,4%, also 5,9 Punkte abgezogen, die er ausgleichen könnte. 

Die Ausgleichszahlung der 2. Berechnung fällt also um 0,6 Punkte geringer aus. Das ist schon eine ordentliche Differenz.

   

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Shylock
· bearbeitet von Shylock
typo

Es werden nur Abschläge auf tatsächlich vorhandene Rentenpunkte berechnet. Da die Beiträge nur bis 63 und nicht bis 67 gezahlt werden, sind bei Rentenbeginn halt auch nur 41 Punkte vorhanden. Die Differenz zu den 45 Punkten sind kein Abschlag sondern resultieren aus den geringeren Beiträgen.

 

Warum es aus Deiner Sicht Abschläge für die längere Bezugsdauer auf nicht vorhandene Rentenpunkte geben sollte erschließt sich mir nicht.

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WerPinguin

Ob es jetzt logisch ist, wie die DRV das macht, will ich nicht beurteilen. Ich finde beide Rechenweisen plausibel. In der Praxis dürfte das aber oft kein Problem sein, zumindest wenn man tatsächlich früher in Rente will und dann auch aufhört zu arbeiten: Dann kann man sich ja bis zur Regelaltersrente freiwillig versichern und die gewünschte Differenz dann noch einzahlen.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

Am einfachsten und gut nachvollziehbar wird das ganze, wenn man über das Formular V0210 einen "Antrag auf Auskunft einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente wegen Alters" stellt.

Dann bekommt man die Punkte ausgerechnet, die man nachkaufen kann. Eigentlich ist das Ganze dort sehr logisch dargestellt, so dass die Fragen, die hier auftreten beantwortet werden sollten.

 

Ein persönlicher Termin bei der Rentenberatung schadet auch nichts - die Herrschaften füllen dort auf Nachfrage auch das Formular V0210 aus und gehen dann Schritt für Schritt im gleichen Termin mit dem Antragsteller das Formular durch. Alles bis dahin unverbindlich und kostenlos.

Dann erhält man ein paar Wochen später ein Schreiben von der DRV nochmals mit allen Daten und einer Bankverbinung, wo man -  wenn man möchte - die komplette Lücke oder Teile davon ausgleichen kann. Das "Angebot" ist dann 3 Monate gültig.

 

Idealerweise hätte man das 2022 machen sollen, weil da der Punkt historisch günstig war (wegen Absenkung des Durchschnittslohns in 2021 wegen Corona). In 2023 ist der Preis des Punktes von 7235€ auf 8024€ gestiegen. 

 

Wenn ich mich recht erinnere gab es 2022 auf Finanztipp einen sehr guten Beitrag wie sich die Berechnung gestaltet. Den habe ich mir angeschaut, bevor ich zum Beratungstermin gegangen bin. Finde ihn leider aktuell nicht mehr.

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von Bolanger:

Hätte die Extrapolation nicht bis zum 67. weitergeführt werden müssen?

 

Schließe mich den Antworten von monstermania, Shylock und WerPinguin an: Ausgeglichen werden kann der Abschlag, nicht die fehlenden Beiträge durch früheren Ruhestand. Du könntest allerdings auch erklären, mit z.B. 65 in Rente gehen zu wollen; dann würde bis 65 hochgerechnet, allerdings auch nur ein Abschlag von 7,2% berücksichtigt, der ausgeglichen werden kann.

 

vor 4 Stunden von Bolanger:

(…) insgesamt 45 Punkte erwerben. Er geht aber schon mit 63 in Rente und hat dafür 14,4% Abschläge. Das wären Abschläge im Wert von etwa 6,5 Punkten, die er ausgleichen könnte (45 Punkte x 14,4%).

 

Wobei der Ausgleich nicht im Einzahlen von rund 6,5 Entgeltpunkten, sondern von etwa 7,5 Entgeltpunkten bestünde; Rechenweg: 45/(1–14,4%)–45. Denn die zusätzlichen Entgeltpunkte unterliegen ja auch dem Abschlag.

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Bolanger
vor 18 Stunden von chirlu:

Ausgeglichen werden kann der Abschlag, nicht die fehlenden Beiträge durch früheren Ruhestand.

Genau das ist die Zusammenfassung des Problems. Die übliche Beschreibung, dass man mit Renteneintritt im Alter von 63 statt 67 Rentenabschlähe von 14,4% hinehmen müsse, ist in gewisser Weise irreführend. Denn zusätzlich zu den Abschlägen hat man 4 weitere Jahre, in denen man keine Rentenansprüche erwirbt.

Für den Eckrentner bedeutet das folgendes: Im Alter von 67 würde er mit 45 Punkten in Rente gehen. Im Alter von 63 hätte er aber mit 41 Punkten grob 10% weniger Punkte erworben, die dann zusätzlich um14,4% gekürzt werden. Die tatsächliche Rente im Alter von 63 (ohne Ausgleichszahlungen) fällt damit um etwa 1/4 geringer aus, als wenn er bis 67 weitergearbeitet hätte.

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Shylock
· bearbeitet von Shylock
Zusatz

Ja aber das sind halt zwei verschiedene Paar Schuhe. Es gibt in der Konstellation praktisch drei verschiedene Möglichkeiten:

 

Rente = Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenwert (RW)

 

Beiträge bis 67, Rente ab 67: 45 x 1 x RW

Beiträge bis 63, Rente ab 67: 41 x 1 x RW

Beiträge bis 63, Rente ab 63: 41 x 0.856 x RW

 

Nur die letzte Kürzung, d.h. die Minderung des Zugangsfaktors ist per Definition der Abschlag um den es hier geht. Das andere sind geringere Beiträge und damit eine andere Baustelle (durch die die Rente natürlich auch geringer ausfällt, aber wie gesagt andere Baustelle).

 

Edit: Bei der abschlagfreien "Rente mit 63" wird auch nur der Zugangsfaktor angepasst und keine zusätzlichen Entgeltpunkte gutgeschrieben. Es ist halt einfach die Definition des Begriffes Rentenabschlag. Man kann ja von mir aus der Meinung sein, dass es anders definiert sein sollte. Ist es aber nicht.

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dev
vor 2 Minuten von Shylock:

Das andere sind geringere Beiträge und damit eine andere Baustelle (durch die die Rente natürlich auch geringer ausfällt, aber wie gesagt andere Baustelle).

Das kann man so sehen, aber wie hier im Verlauf zu sehen ist, gibt es bei diesem Punkt auch Wissenslücken, deshalb sollte man schon das Gesamtbild GRV betrachten.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

Danke für die Deutlichkeit ... ich habe noch ein paar Jahre, bevor ich mich damit näher beschäftigen muss.

Ich hatte bisher immer gemeint verstanden zu haben, dass man den Abschlag (14,4% auf 41 EP) plus die fehlenden 4 EP und den Abschlag da drauf, also ~6,89 EP + ~4,67 EP = ~11,56 EP, ausgleichen kann - also:  (41 EP + ~11,56 EP) x 0,856 = ~44,99 EP 

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WerPinguin
vor 7 Stunden von Bolanger:

Genau das ist die Zusammenfassung des Problems. Die übliche Beschreibung, dass man mit Renteneintritt im Alter von 63 statt 67 Rentenabschlähe von 14,4% hinehmen müsse, ist in gewisser Weise irreführend. Denn zusätzlich zu den Abschlägen hat man 4 weitere Jahre, in denen man keine Rentenansprüche erwirbt.

Das ist korrekt, aber das kannst du dann ja leicht beheben, indem du dich nach Renteneintritt bis zum Regelalter einfach freiwillig versichert.

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Bolanger
vor 37 Minuten von WerPinguin:

Das ist korrekt, aber das kannst du dann ja leicht beheben, indem du dich nach Renteneintritt bis zum Regelalter einfach freiwillig versichert.

... und dabei den Arbeitgeberanteil selbst zahlst.... Natürlich kann man das mit ausreichendem Kapitaleinsatz ausgleichen. Die Kosten eines vorzeitigen Rentenbezugs mit Einbußen von 0,3% pro Monat zu beziffern ist eben nur die halbe Wahrheit. 

 

 

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WerPinguin
vor 29 Minuten von Bolanger:

... und dabei den Arbeitgeberanteil selbst zahlst.... 

Der Kapitaleinsatz pro Rentenanspruch ist der gleiche, wie wenn du das als Ausgleich für Abschläge einzahlst.

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chirlu
vor 2 Stunden von Bolanger:

... und dabei den Arbeitgeberanteil selbst zahlst....

 

Du kannst natürlich auch mit 63 in Rente gehen und einfach weiterarbeiten, dann zahlt weiterhin der Arbeitgeber seine Hälfte. :-*

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timk

Mal eine etwas andere Frage in dem Zusammenhang.

 

Meldet die Rentenversicherung die Ausgleichszahlungen ans Finanzamt? Sollte es eigenltich.

Und wie lange dauert das?

 

Sämtliche Belege sind bei mir mittlerweile im Belegabrauf vorhanden bis auf die Ausgleichszahlungen, die ich im letzten Jahr geleistet habe.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 12 Minuten von timk:

Mal eine etwas andere Frage in dem Zusammenhang.

 

Meldet die Rentenversicherung die Ausgleichszahlungen ans Finanzamt? Sollte es eigenltich.

Und wie lange dauert das?

 

Sämtliche Belege sind bei mir mittlerweile im Belegabrauf vorhanden bis auf die Ausgleichszahlungen, die ich im letzten Jahr geleistet habe.

Ich hatte letztes Jahr Pünktchen gekauft. Ein Anruf bei der DRV genau zu dieser Frage wurde mit einem Nein beantwortet. Man sagte mir, dass ich die Bescheinigung der DRV bei der Steuer beilegen soll.

 

Nette Geschichte am Rande: Die Bescheinigung per Post über die Einzahlung an mich kam übrigens schon 3 Monate nach der Einzahlung. Meine Frage warum dies so lange dauert wurde mit einer "langen Druckstraße" beantwortet...

 

 

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timk
vor einer Stunde von Schlumich:

Ich hatte letztes Jahr Pünktchen gekauft. Ein Anruf bei der DRV genau zu dieser Frage wurde mit einem Nein beantwortet. Man sagte mir, dass ich die Bescheinigung der DRV bei der Steuer beilegen soll.

Unfassbar! Digitalisierungsneuland Deutschland. Also, zurück zur Papierform. :wallbash:

 

Zitat

Nette Geschichte am Rande: Die Bescheinigung per Post über die Einzahlung an mich kam übrigens schon 3 Monate nach der Einzahlung. Meine Frage warum dies so lange dauert wurde mit einer "langen Druckstraße" beantwortet...

Kommt mir bekannt vor...

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chirlu
vor einer Stunde von timk:

Digitalisierungsneuland Deutschland.

 

Beschwerden an den Gesetzgeber.

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WOVA1
vor 15 Stunden von Schlumich:

Ich hatte letztes Jahr Pünktchen gekauft. Ein Anruf bei der DRV genau zu dieser Frage wurde mit einem Nein beantwortet. Man sagte mir, dass ich die Bescheinigung der DRV bei der Steuer beilegen soll.

 

Nette Geschichte am Rande: Die Bescheinigung per Post über die Einzahlung an mich kam übrigens schon 3 Monate nach der Einzahlung. Meine Frage warum dies so lange dauert wurde mit einer "langen Druckstraße" beantwortet...

Bei mir waren die Papier-Bescheinigungen 2-4 Wochen nach der jeweiligen Einzahlung da. Mag aber auch davon abhängen, welchem Klub man zugeteilt ist - bei mir war es die 'Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz'.

Entsprechend gingen die Zahlungen auf ein Konto einer Voba in der Pfalz - der Rentenbescheid kam dann aus Andernach.

Wobei das Finanzamt das Papier nur im ersten Jahr sehen wollte - ich nehme mal an, dass die im Zweifelsfall anhand der SV-Nummer dies auch abfragen könnten.

 

Ich hatte diesen Antrag 2018 gestellt - eigentlich zu spät.  Damals hätte man ab dem 57. Lebensjahr diese Zahlungen leisten können - heute ist es wohl ab dem 50. Lebensjahr möglich.

Damals ging das noch in einem persönlichen Gespräch bei der Rentenstelle. Da wurde von dem Mitarbeiter der GRV auch auf die Nachteile sehr deutlich hingewiesen. 

Es gibt halt in der GRV (im Gegensatz zur privaten Konkurrenz) keine Rentengarantiezeiten oder Beitragsrückgewähr. Stirbt man früh, ist das Geld halt im GRV-Topf - allenfalls via Witwen/Witwer-Rente gibt für die Hinterbliebenen was.  

GRV ist halt eine reine Langlebigkeit-Versicherung mit einem impliziten (via Lohnniveau) Inflationsausgleich.

Für mich war ich zu dem Schluß gekommen, dass sich das nur lohnt, wenn man diese freiwilligen Beiträge steuerlich in den Altersvorsorge-Beträgen unterbringen kann und in den Jahren der Zahlung einen hohen Grenzsteuersatz hat.

Jedenfalls einen höheren als dann in der Rentenzeit - ansonsten müsste man ewig alt werden. Und idealerweise wäre man dann auch noch in der PKV (ich nicht) - dann würde man für die so gekauften Rentenpunkte auch noch den Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen.

 

Das Zusammenwirken zwischen Steuer und Sozialversicherung in Deutschland führt manchmal zu Ergebnissen, die eigentlich nicht so toll sozial sind. Bei meiner Partnerin, die ein paar Rentenpunkte mehr dringender gebraucht hätte, hätte sich die Sache kaum gerechnet.

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timk

Manchmal nervt das Finanzamt einfach!

 

Erst hieß es, ich bräuchte keine Nachweise über den Punktekauf mit der Steuererklärung einreichen. Sie würden sich melden, wenn sie Infos bräuchten. Gestern kam der Bescheid: Anrechnung des Punktekaufs wurde abgelehnt ohne Unterlagen nachgefordert zu haben :wallbash:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wo ist das Problem?

 

Nachweis einscannen, in Elster Online das Einspruchsformular wählen, kurzen (!) Text schreiben, eingescannten Nachweis anhängen, absenden.

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cjdenver
vor 7 Stunden von timk:

Gestern kam der Bescheid: Anrechnung des Punktekaufs wurde abgelehnt ohne Unterlagen nachgefordert zu haben

Vielleicht ist die Ablehnung ja nicht dadurch begründet dass du keinen Nachweis erbracht hast?

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chirlu
vor 9 Stunden von timk:

Erst hieß es, ich bräuchte keine Nachweise über den Punktekauf mit der Steuererklärung einreichen. Sie würden sich melden, wenn sie Infos bräuchten. Gestern kam der Bescheid: Anrechnung des Punktekaufs wurde abgelehnt ohne Unterlagen nachgefordert zu haben :wallbash:

 

Ja, hat mein Finanzamt auch immer gemacht. In der Tat sehr nervig. :tdown:

 

vor 9 Stunden von stagflation:

Nachweis einscannen, in Elster Online das Einspruchsformular wählen, kurzen (!) Text schreiben, eingescannten Nachweis anhängen, absenden.

 

Ja, das ist die Vorgehensweise. Dem Einspruch wird dann abgeholfen.

 

vor 9 Stunden von stagflation:

Wo ist das Problem?

 

Psychologie. Ein Bescheid, der meine Angaben einfach ignoriert und gegen den ich fristgebunden Rechtsmittel (hier: Einspruch) ergreifen muss, ist etwas völlig anderes als eine Bitte, einen Beleg nachzureichen.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 11 Stunden von chirlu:

Psychologie. Ein Bescheid, der meine Angaben einfach ignoriert und gegen den ich fristgebunden Rechtsmittel (hier: Einspruch) ergreifen muss, ist etwas völlig anderes als eine Bitte, einen Beleg nachzureichen.

Das hat mich in der Vergangenheit auch schon einen geringen vierstelligen Betrag gekostet. Als Gegenwert dafür hab' ich eben die Umgangsformen kennen gelernt. :-*

Kann ich so leider nur bestätigen.

 

vor 20 Stunden von stagflation:

in Elster Online das Einspruchsformular wählen

Wahlweise (falls passender) Antrag auf schlichte Änderung via "sonstige Nachricht an das FA" ebenda stellen. (Edit: So ging das zumindest letztes Mal noch.)

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CorMaguire

Die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung ergab für mich eine Minderung von 230 € (gerundet) ausgleichbar mit einer Zahlung von 55.550 € (gerundet). Außerdem würde sich ja auch der Zuschuss zur PKV mindern, müssten so ca. 20€ sein. 250*12 = 3000. 3000 wäre eine Verzinsung von 5,4%.

 

Außerdem steigt die nicht geminderte Rente bei der (jährlichen) Rentensteigerung natürlich nominal höher. Ich komme so auf ca. 0,05% Punkte p.a. (bei einer Rentensteigerung von 1%). Also in 20 Jahren 1%.

 

Um, nur unter diesem Blickwinkel, besser zu fahren als mit der Ausgleichszahlung, müsste ich also eine risikoarme Anlage mit min. 6% Verzinsung finden. Oder bin ich gerade irgendwie auf dem Holzweg?

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