Zum Inhalt springen
Ingo_I

Abschaffung Steuerklassen III & V

Empfohlene Beiträge

Ingo_I

Moin zusammen,

 

nach dem Hinweis zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III & V im Koalitionsvertrag 2021-2025 kommen nun einige Meldungen zum Thema in den Medien auf.

In unterschiedlichen Artikeln wird nun der Bogen zur damit verbundenen Abschaffung des Ehegattensplittings gespannt. 

 

Link

 

Was bitte haben die Steuerklassen mit dem Ehegattensplitting zu tun!?

Ich denke die Hürden zur Abschaffung des Ehegattensplittings werden höher sein als die zur Abschaffung von Steuerklassen.

 

Wir persönlich nutzen die Steuerklassen III Frau & V Mann (obwohl ich deutlich mehr verdiene) aus taktischen Gründen für das Elterngeld ab nächsten Sommer.

Aber auch geplantes Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld ließ sich grundsätzlich mit geschickter Verteilung von III/V verbessern.

Diese Möglichkeiten werden zukünftig wohl wegfallen, oder was ist mit IV/IV Faktor noch möglich? Der Faktor wird ja auf Grundlage der "voraussichtlichen Jahresbruttolöhne" ermittelt.

 

Gruß

 

Ingo

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 13 Minuten von Ingo_I:

Aber auch geplantes Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld ließ sich grundsätzlich mit geschickter Verteilung von III/V verbessern.

Diese Möglichkeiten werden zukünftig wohl wegfallen

...und das finde ich gut.

Findest du es logisch oder richtig, dass man durch Gestalterei Vorteile erhält?

Völliger Quatsch u. unnötige Bürokratie.

Klarheit und KISS wäre mal angebracht in Deutschland. Sollen sie es so machen, dass jeder ohne Aufwand das erhält, was einige aktuell noch mit Gestalterei herauskitzeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 9 Minuten von Ingo_I:

Wir persönlich nutzen die Steuerklassen III Frau & V Mann (obwohl ich deutlich mehr verdiene) aus taktischen Gründen für das Elterngeld ab nächsten Sommer.

off-topic: Diese und andere Tricksereien könnten einer der Gründe sein, das III/V-Konstrukt abzuschaffen. Ich schreibe bewusst im Konjunktiv, will unseren Politikern ja nichts böses unterstellen.

 

vor 15 Minuten von Ingo_I:

Was bitte haben die Steuerklassen mit dem Ehegattensplitting zu tun!?

Sie sollen im "klassischen" Modell (Vielverdiener: III, Geringverdiner: V) dafür sorgen, dass es schon unterjährig zu einer niedrigeren Steuerzahlung kommt.

vor 2 Minuten von Madame_Q:

Klarheit und KISS wäre mal angebracht in Deutschland.

:thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Ich fände eine Abschaffung der StKl III / V auch sehr gut.

 

Völlig unnötig kompliziert und von verheerender psychologischer Wirkung. Die derzeitigen Gestaltungmöglichkeiten würde ich auch nutzen, wenn sie da wären, aber inhaltlich sind die natürlich Käse. Braucht kein Mensch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

:thumbsup: für die Abschaffung. Ob’s so kommt oder am Ende doch komplizierter geworden sein wird als vorher, wird man sehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 24 Minuten von Madame_Q:

Sollen sie es so machen, dass jeder ohne Aufwand das erhält, was einige aktuell noch mit Gestalterei herauskitzeln.

Das wird wohl kaum dabei heruaskommen.

Heute gilt mit Blick auf die genannten staatlichen Leistungen StKl III > IV > V. Wenn III und V also wegfallen, wird es für die nicht so gewieften besser und für die "Trickser" schlechter. Aber auch gerechter und somit insgesamt besser für alle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Die Digitalisierung (die Ampel will ja viel voran bringen) in Verbindung mit KI-Prognosemodellen (Plausibilitätsprüfung) und Echtzeit-Datenübermittlung durch die Arbeitgeber Software würde doch die Steuerklassen eh unnötig machen. Das sollte alles unterjährig schon beim Finanzamt zusammen laufen.

Idealerweise könnte man mit dem E-Perso authentifiziert einfach direkt angeben, was man so an Werbungskosten extra erwartet etc. Derzeit müsste man einen Antrag schreiben.

--> Sehe da generell nicht so den Bedarf bei den starren Steuerklassen (Steinzeitmethode). Der Jahresausgleich könnte auch zeitnäher automatisiert erfolgen. Bin also fürs Abschaffen.

 

Bedingungsloses Ehegattensplitting ist abzuschaffen, da auch die arbeitslosen, kinderlosen Partner gegenüber Single-Privatiers bevorzugt besteuert werden und GKV kostenlos bekommen :narr:, bei gleichzeitig keinem größeren Nutzen für den Staat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 1 Minute von oktavian:

Die Digitalisierung (die Ampel will ja viel voran bringen) in Verbindung mit KI-Prognosemodellen (Plausibilitätsprüfung) und Echtzeit-Datenübermittlung durch die Arbeitgeber Software würde doch die Steuerklassen eh unnötig machen.

Du übersiehst, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt.

 

Aber zurück zur eigentlichen Frage:

Was ist mit IV/IV Faktor möglich?

Nutzt das überhaupt jemand? Kennt jemand jemand, der das nutzt?

Ist das nicht ein weiteres bürokratisches Monster?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 5 Minuten von kleinerfisch:

Das wird wohl kaum dabei heruaskommen.

Heute gilt mit Blick auf die genannten staatlichen Leistungen StKl III > IV > V. Wenn III und V also wegfallen, wird es für die nicht so gewieften besser und für die "Trickser" schlechter. Aber auch gerechter und somit insgesamt besser für alle.

:thumbsup:

Lieber gerecht/gleich und mit neuem Nachteil für einige, als weiter ungerecht und mit Vorteil für wenige.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Quailman

Ich bin PRO Vereinfachung von Steuergesetzen, dazu zählt dann auch die Abschaffung dieser Steuerklassen und der damit verbundenen Spielerei / Gestaltung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 17 Minuten von kleinerfisch:

Du übersiehst, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt.

man kann jetzt auch auch schon: 10 - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten (Formular-ID: 034008_21) nutzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ingo_I
· bearbeitet von Ingo_I

Als Berechnungsgrundlage von Sozialleistungen das Netto und nicht das Brutto zu nehmen ist für mich auch unlogisch bis unlauter.

Ich kenne aber nicht die historische Motivation des Staates dafür.

 

Das Problem der Trickserei ist, dass sie nur die durchführen können die die Tricks a) kennen und b) sich auch leisten können. III/V nicht klassisch verteilt kann sich nicht jeder Haushalt erlauben.

Das deutsche Steuersystem ist voll mit Möglichkeiten für Tricksereien. Güterstandsschaukel nur als weiteres Beispiel genannt. Je nach persönlicher krimineller Energie und Anstand kann man sich innerhalb des Spektrums bewegen.

 

Aber nochmal zur Frage zurück bzgl. Splittingtarif.

 

Folgender Artikel suggeriert, dass ich bei der Einkommensteuererklärung das Splitting nur machen kann wenn die Steuerklassen III/IV gewählt wurden.

 

Link

 

Zitat

Denn die Steuerklassenkombination III/V ist die einzige Möglichkeit, das Ehegattensplitting zu nutzen.

 

Ist diese Aussage so richtig? Ich dachte immer ich mache das Häkchen bei gemeinsamer Veranlagung und schwupps wird der Splittingtarif berechnet. Egal ob ich nun unterjährig mein Netto durch III/IV, IV/III oder IV/IV optimiert habe.

 

Mich interessiert es nur grundsätzlich. Bei uns macht das Splitting glaube ich 80€ im Jahr aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 7 Minuten von oktavian:

man kann jetzt auch auch schon: 10 - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten (Formular-ID: 034008_21) nutzen.

Ist da was grundlegend neues geschehen? Antrag auf Lohnsteuerermäßigung konnte man doch "schon immer" stellen.

Und was hat das damit zu tun, dass der Arbeitgeber die Steuer abführt?

 

Gerade eben von Ingo_I:
Zitat

Denn die Steuerklassenkombination III/V ist die einzige Möglichkeit, das Ehegattensplitting zu nutzen.

 

Ist diese Aussage so richtig?

Nein, im Jahresausgleich wird sowieso alles ausgeglichen, was ausgeglichen werden soll. Soweit ich mich erinnere (ist schon ein paar Jahre her...) kann es bei III/V sogar zu Steuervorauszahlungen und -nachzahlungen kommen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ingo_I
vor 1 Minute von odensee:

Ist da was grundlegend neues geschehen? Antrag auf Lohnsteuerermäßigung konnte man doch "schon immer" stellen.

Und was hat das damit zu tun, dass der Arbeitgeber die Steuer abführt?

 

Nein, im Jahresausgleich wird sowieso alles ausgeglichen, was ausgeglichen werden soll. Soweit ich mich erinnere (ist schon ein paar Jahre her...) kann es bei III/V sogar zu Steuervorauszahlungen und -nachzahlungen kommen.

 

Eben. Deswegen wundert mich die Brücke von der Abschaffung der Steuerklassen hin zur Abschaffung des Ehegattensplittings.

Ich vermute, da wird auch das Bundesverfassungsgericht Bedenken haben. Da ja die gegenseitige Unterhaltspflicht von Ehepartnern steuerlich berücksichtigt werden sollte - was letztlich im Ehegattensplittung mündete.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Minuten von Ingo_I:

Ich vermute, da wird auch das Bundesverfassungsgericht Bedenken haben.

 

Das kommt auf die konkrete Umsetzung an. Es gibt ja Vorschläge zum Beispiel mit einem übertragbaren Freibetrag, aber sonst separater Besteuerung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 6 Minuten von Ingo_I:

Ich vermute, da wird auch das Bundesverfassungsgericht Bedenken haben.

Ich habe den Originaltext nicht, zitiere daher aus der Welt  (https://www.welt.de/debatte/article228422585/SPD-und-Ehegatten-Splitting-auf-Kosten-der-Mittelschicht.html)

 

Zitat

 

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Ehegattensplitting eine am grundrechtlichen Schutz der Ehe und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten orientierte sachgerechte Besteuerung. Das bedeutet aber nicht, dass eine andere Besteuerung unmöglich ist. Sie muss allerdings den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Die Karlsruher Richter betonen insofern, dass der Staat im Steuerrecht alles zu unterlassen hat, „was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt“.

 

Der Gesetzgeber muss „Regelungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen“. Dazu gehört auch „die Entscheidung, ob ein Ehepartner sich ausschließlich dem Haushalt und der Erziehung der Kinder widmen“ will. Zu einer „bestimmten Gestaltung ihrer Ehe“ dürfen Ehepaare nicht „gedrängt werden“.

 

Zumindest der markierte Teil lässt sich wunderbar in einem Familiensplitting verwirklichen.

 

Warum gibt es überhaupt ein Ehegattensplitting? Wikipedia meint dazu:

Zitat

Das aus dem Jahre 1939 stammende Einkommensteuergesetz sah eine Zusammenveranlagung von Ehegatten vor dergestalt, dass zwei Steuerpflichtige zu einem Steuersubjekt zusammengefasst wurden. Erklärtes Ziel dieser Norm war eine Lenkung von verheirateten Frauen, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies erklärte das Gericht für verfassungswidrig.

(leicht off-topic: erst seit 1977 dürfen in der BRD verheiratete Frauen ohne Genehmigung des Ehemanns einen Beruf ausüben).

 

Es könnte also sein, dass Verfassungsrichter im zweiten Fünftel des 21. Jahrhunderts eine andere Sicht auf das Ehegattensplitting haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von odensee:

Wikipedia meint dazu:

Zitat

Das aus dem Jahre 1939 stammende Einkommensteuergesetz sah eine Zusammenveranlagung von Ehegatten vor dergestalt, dass zwei Steuerpflichtige zu einem Steuersubjekt zusammengefasst wurden.

 

Was damit gemeint ist, weil die Formulierung m.E. unklar ist: Das Einkommen von Eheleuten wurde gemeinsam veranlagt, es gab aber keinen Splittingtarif, sondern die Progression schlug voll durch. Wenn z.B. zwei Leute jeweils 50000 Euro verdienen und dann heiraten, würden sie mit diesem System gemeinsam sehr viel mehr an Steuern bezahlen (nämlich wie eine Einzelperson mit 100000 Euro Verdienst) als vorher, als sie noch unverheiratet waren. Das hat das BVerfG in den Fünfzigern – richtigerweise – für gleichheitswidrig befunden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 1 Minute von chirlu:

Das hat das BVerfG in den Fünfzigern – richtigerweise – für gleichheitswidrig befunden.

Danke für die Klarstellung. Ich habe die falsche Passage betont - war leicht "erschüttert" über den zugrundeliegenden Gedankengang.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Warum wird in der gesamten Diskussion unterschlagen, dass die Abschaffung von 3/5 staatsfreundlich ist? Man wird zum einen zum Bittsteller - weil man als Arbeitnehmer seine zuviel gezahlten Steuern zurück haben möchte (eine Anpassung der Vorauszahlung wie bei Selbstständigen/Gewerbe u.a. ist nicht möglich) und gleichzeitig "sichert" sich der Staat im vorraus Geld welches ihm nach Gesetz nicht zusteht sowie teilweise auch vollständig, da nicht jeder Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführt (bei 3/5 ja immerhin Zwang). 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

@Bassinus: Sehe ich nicht, insbesondere nicht, falls der Normalfall 4-Faktor würde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel

Kaum sind Rot-Grün (voaussichtlich) wieder am Steuer, setzen sie wieder beim Ehegattensplitting an.

 

Rot-Grün unter Schröder hatte das auch schon auf dem Plan. Ich erinnere noch die Wochenendklausur, auf der die Details ausgearbeitet werden sollten. Ergebnis 1 war, daß man sich nicht auf eine Lösung einigen konnte/wollte.

 

Ergebnis 2 wurde schnell aus dem Hut gezaubert, um die eingeplanten Mehr-Einnahmen zu erzielen. Dafür sollte die Spekulationsfrist für Wertpapiere auf 5 Jahre erhöht werden. Trotz später ausgearbeiteter Details (z.B. Übergangsregelung) kam es nicht dazu; ich erinnere leider nicht mehr, warum. Finanzminister war damals ein Herr Eichel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ineedadollar
vor 2 Stunden von Bassinus:

Warum wird in der gesamten Diskussion unterschlagen, dass die Abschaffung von 3/5 staatsfreundlich ist? Man wird zum einen zum Bittsteller - weil man als Arbeitnehmer seine zuviel gezahlten Steuern zurück haben möchte (eine Anpassung der Vorauszahlung wie bei Selbstständigen/Gewerbe u.a. ist nicht möglich) und gleichzeitig "sichert" sich der Staat im vorraus Geld welches ihm nach Gesetz nicht zusteht sowie teilweise auch vollständig, da nicht jeder Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführt (bei 3/5 ja immerhin Zwang). 

Sieh es als RK1-Anteil. Kurzfristige Bundesanleihe ohne Negativzinsen, wo gibt es sowas heute noch ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Wertpapiernoob

Es ist dermaßen lächerlich das bei einer solchen Veränderung mit einer Gleichstellung von Mann und Frau oder einer vereinfachten Steuererklärung argumentiert wird. Ich bin Einzelverdiener und meine Frau kann krankheitsbedingt nicht arbeiten, für den Fall das diese Änderung tatsächlich durchgeführt wird verlieren wir (nach aktuellen Stand) zwischen 300 EUR bis 400 EUR an Einkommen im Monat.

 

Mit der Entscheidung zu heiraten hat meine Frau den Anspruch auf Sozialleistungen aufgegeben und gleichzeitg haben wir uns entschlossen füreinander einzustehen, der Staat hat uns einen Vorteil mit Stk. 1 auf Stk. 3 gewährt und mich als Einzelverdiener um den Grundbetrag steuermäßig entlastet, durch die Änderung werde ich dann wie Stk. 1 besteuert werden obwohl ich eine zweite Person noch zu versorgen habe? Das stellt doch sämtliche Entscheidungen auf dem Kopf! Wir werden nicht die einzigen in dieser Konstellation sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 59 Minuten von Wertpapiernoob:

 

Seid ihr nicht in der Lage, eine Einkommensteuer-Erklärung zu erstellen? Dann beauftragt Profis, das für euch zu tun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 1 Stunde von Wertpapiernoob:

Mit der Entscheidung zu heiraten hat meine Frau den Anspruch auf Sozialleistungen aufgegeben und gleichzeitg haben wir uns entschlossen füreinander einzustehen, der Staat hat uns einen Vorteil mit Stk. 1 auf Stk. 3 gewährt und mich als Einzelverdiener um den Grundbetrag steuermäßig entlastet, durch die Änderung werde ich dann wie Stk. 1 besteuert werden obwohl ich eine zweite Person noch zu versorgen habe? Das stellt doch sämtliche Entscheidungen auf dem Kopf! Wir werden nicht die einzigen in dieser Konstellation sein.

So sehe ich das auch. Die Ehe ist quasi ein Vertrag, bei dem man auf einer Seite auf staatliche Ansprüche verzichtet, auf anderer Seite dafür Vorteile bekommt. Man kann jetzt nicht nur die Vorteile einseitig streichen. Falls sie das machen wollen, fände ich es nur fair, wenn auch ein Anspruch auf Sozialleistungen unabhängig vom Ehepartner wird. Ansonsten lassen sich "einfach" alle scheiden, leben weiter zusammen und beantragen dann wieder Sozialleistungen?

 

Von mir aus dürfen sie 3/5 als Klasse abschaffen und 4/4 für alle machen, diese Sonderregeln verkompliziert es nur und ermöglichen eine Optimierung von zB Elterngeld (das auf Nettolohn basiert). Aber am Ende nach der Steuererklärung sollte schon die Freibeträge zusammengelegt werden können.

 

Was man ändern sollte, sind die Beitragsbemessungsgrenzen, die sollten bei verheirateten doppelt so hoch sein. Ansonsten zahlt ein Paar mit 100.000 / 0 Euro Einkommen weniger in die Rente ein als eines mit 50000/50000.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...