Zum Inhalt springen
Ingo_I

Abschaffung Steuerklassen III & V

Empfohlene Beiträge

odensee
vor 15 Minuten von slowandsteady:

Falls sie das machen wollen, fände ich es nur fair, wenn auch ein Anspruch auf Sozialleistungen unabhängig vom Ehepartner wird. Ansonsten lassen sich "einfach" alle scheiden, leben weiter zusammen und beantragen dann wieder Sozialleistungen?

Geht das? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft. Und ist die "Bedarfgemeinschaft" Unverheirateter auch steuerlich bevorzugt durch Splitting?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Wertpapiernoob
· bearbeitet von Wertpapiernoob
vor 47 Minuten von bondholder:

Seid ihr nicht in der Lage, eine Einkommensteuer-Erklärung zu erstellen? Dann beauftragt Profis, das für euch zu tun.

Was hat das mit der Einkommensteuer-Erklärung zu tun? Die mache ich nach wie vor, aber durch den Wegfall der Steuerklasse 3 gibt es für mich nicht mehr doppelten Steuerfreibetrag und damit mehr Lohnsteuerabzug. So einfach ist das, dafür benötigt man keinen Profi.

 

vor 2 Minuten von odensee:

Geht das? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft. Und ist die "Bedarfgemeinschaft" Unverheirateter auch steuerlich bevorzugt durch Splitting?

Wenn mann nicht zusammenwohnt gibt auch es keine Bedarfsgemeinschaft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 3 Minuten von Wertpapiernoob:

Wenn mann nicht zusammenwohnt gibt auch es keine Bedarfsgemeinschaft.

Aha.  :rolleyes: Das war aber nicht die Frage. @slowandsteady schrieb ja "leben weiter zusammen"

 

 

vor 5 Minuten von Wertpapiernoob:

aber durch den Wegfall der Steuerklasse 3 gibt es für mich nicht mehr doppelten Steuerfreibetrag

Woher weißt du das? Gute Connection zum zukünftigen Finanzminister? Das sind doch ungelegte Eier.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
vor 3 Minuten von odensee:

Geht das? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft. Und ist die "Bedarfgemeinschaft" Unverheirateter auch steuerlich bevorzugt durch Splitting?

Das machen genug Leute, zB viele Frauen die Unterhalt vom Ex bekommen. Auf dem Papier wohnt der neue Freund irgendwo anders, aber de-facto wohnt man zusammen und ist halt nur "zu Besuch". Wer will das kontrollieren?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 1 Minute von slowandsteady:

Wer will das kontrollieren?

Darum geht es mir nicht. Sozialbetrug, Steuerhinterziehung und legale, aber nicht gewollte, Tricksereien etc wird es immer geben.

 

Dein Argument war, dass man in der Ehe auf bestimmte Sozialleistungen keinen Anspruch mehr hat und als Entschädigung (sinngemäß) dafür steuerliche Vorteile bekommt. Ersteres (kein Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen) gilt auch für Bedarfsgemeinschaften. (Warum) bekommen die keine steuerlichen Vorteile? Ist das gerecht? Ist das verfassungsgemäß?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
vor 3 Minuten von odensee:

Ersteres (kein Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen) gilt auch für Bedarfsgemeinschaften. (Warum) bekommen die keine steuerlichen Vorteile? Ist das gerecht? Ist das verfassungsgemäß?

Verfassungsgemäß kann ich nicht beurteilen. Aber du hast Recht, ich habe nicht an Bedarfsgemeinschaften gedacht. Fair finde ich es definitiv nicht, vllt. sollte man die Steuervorteile einer derartigen "Bedarfsgemeinschaft" dann auch gewähren. Natürlich ist das dann in der Realität alles etwas kompliziert, wenn man zB alle 2 Monate mit einem neuen Freund in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt... Es ist nicht leicht, dass ganze "fair" für alle Situationen zu machen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Wertpapiernoob
vor 22 Minuten von odensee:

Aha.  :rolleyes: Das war aber nicht die Frage. @slowandsteady schrieb ja "leben weiter zusammen"

 

Woher weißt du das? Gute Connection zum zukünftigen Finanzminister? Das sind doch ungelegte Eier.

Wer "Geld in die Hand nehmen" will der muss es sich das auch beschaffen, die politische Marschrichtung sagt mir das dies bewusst in Kauf genommen wird. Der "Arbeitsanreiz" besteht ja darin, dass man den einen Partner was wegnimmt, damit der andere motiviert wird mehr zu tun. Das sind Scheinvorteile.

 

Du hast Recht das ich es nicht weiß, aber auszuschließen ist es auch nicht. Es wird als sozialer Ausgleich verteilt, passt doch ganz in den Tenor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter
vor 42 Minuten von Wertpapiernoob:

Was hat das mit der Einkommensteuer-Erklärung zu tun? Die mache ich nach wie vor, aber durch den Wegfall der Steuerklasse 3 gibt es für mich nicht mehr doppelten Steuerfreibetrag und damit mehr Lohnsteuerabzug. So einfach ist das, dafür benötigt man keinen Profi.

 

...

Die Steuerklassen sind eine reine Vorauszahlung der Lohnsteuer, über die Erklärung gibt es dann die doppelten Steuerfreibeträge.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 9 Minuten von Allesverwerter:

Die Steuerklassen sind eine reine Vorauszahlung der Lohnsteuer, über die Erklärung gibt es dann die doppelten Steuerfreibeträge.

Ich hoffe, dass das hier jeder eh weiß. Sonst können wir erstmal ganz von vorne "im Grundkurs" anfangen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee
vor 23 Minuten von Wertpapiernoob:

Der "Arbeitsanreiz" besteht ja darin, dass man den einen Partner was wegnimmt, damit der andere motiviert wird mehr zu tun. Das sind Scheinvorteile.

Ich verstehe nicht, was du schreibst. Wem nimmt man was weg? Wer wird motiviert, mehr zu tun? Wo steht das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Wertpapiernoob
vor 3 Stunden von Allesverwerter:

Die Steuerklassen sind eine reine Vorauszahlung der Lohnsteuer, über die Erklärung gibt es dann die doppelten Steuerfreibeträge.

Danke für die Aufklärung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 7 Stunden von slowandsteady:

 

Von mir aus dürfen sie 3/5 als Klasse abschaffen und 4/4 für alle machen, diese Sonderregeln verkompliziert es nur und ermöglichen eine Optimierung von zB Elterngeld (das auf Nettolohn basiert). Aber am Ende nach der Steuererklärung sollte schon die Freibeträge zusammengelegt werden können.

Am Ende ist es ohnehin egal. Die Kombi 3/5 ist halt besser fürs monatliche netto wenn einer wenig oder nichts verdient. Mit 4 Faktor lässt sich aber genau das gleiche erreichen, nur halt mit mehr Bürokratie. 

 

vor 7 Stunden von slowandsteady:

 

Was man ändern sollte, sind die Beitragsbemessungsgrenzen, die sollten bei verheirateten doppelt so hoch sein. Ansonsten zahlt ein Paar mit 100.000 / 0 Euro Einkommen weniger in die Rente ein als eines mit 50000/50000.

Im ersten Fall erhält ja auch nur einer 2 Rentenpunkte. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 37 Minuten von DancingWombat:

Die Kombi 3/5 ist halt besser fürs monatliche netto wenn einer wenig oder nichts verdient.

 

Insgesamt ja, sie ist aber sehr viel schlechter für das monatliche Netto desjenigen mit der Klasse 5. Und das ist das (psychologische) Problem dabei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ingo_I
Am 2.12.2021 um 17:04 von Bassinus:

Warum wird in der gesamten Diskussion unterschlagen, dass die Abschaffung von 3/5 staatsfreundlich ist? Man wird zum einen zum Bittsteller - weil man als Arbeitnehmer seine zuviel gezahlten Steuern zurück haben möchte (eine Anpassung der Vorauszahlung wie bei Selbstständigen/Gewerbe u.a. ist nicht möglich) und gleichzeitig "sichert" sich der Staat im vorraus Geld welches ihm nach Gesetz nicht zusteht sowie teilweise auch vollständig, da nicht jeder Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführt (bei 3/5 ja immerhin Zwang).

Moin,

 

bei Antragsveranlagung nach 4 Jahren ab dem Veranlagungsjahr und bisher 6% Zinsen pro Jahr war es kein schlechter Deal dem Staat Geld zu leihen.

 

Bei Pflichtveranlagung (3/5) natürlich nicht umsetzbar.

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 11 Minuten von chirlu:

 

Insgesamt ja, sie ist aber sehr viel schlechter für das monatliche Netto desjenigen mit der Klasse 5. Und das ist das (psychologische) Problem dabei.

Das stimmt. Es müssen das halt beide wollen. Sonst nimmt man 4/4 und hat die Diskussion nicht. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NewGuy

Ich bin immer wieder überrascht wie viele das Konzept des Ehegattensplittings und der Steuerklassen 3/5 nicht verstehen. 

Ein guter Indikator dafür ist die Nachwuchsplanung. In meinem Bekanntenkreis blieben einige in M-Stk3 F-Stk5,  im Glauben, dass man am Ende des Tages damit weniger Steuern zahlt ohne zu realisieren, dass man sich unnötig das Elterngeld reduziert hat.

Einige Frauen gehen auch pauschal davon aus,  dass sich arbeiten nicht rentiert,  da die Abzüge wegen der Gottgegebenen Stk5 zu hoch sind. 

Am Ende der Ehe stehen sie dann ohne Karriere und ausreichend Rentenpunkte da (beim Teilen der Ansprüche bleibt sehen genug um 2 Singlehaushalte zu stemmen).

 

Was fairer Weise auf jeden Fall geboten wäre, ist die Abschaffung der kostenlosen Familienversicherung bis zur Einkommensgrenze von 470 Euro (also Beiträge ab dem 1. Euro) sowie die Anwendung der doppelten Beitragsbemessungsgrenze für die GKV auf die Summe beider Einkommen, so dass es hier zu keinem Rabatt kommen kann. Bei steigenden Gesundheitskosten ist es nicht vermittelbar,  warum die Gesellschaft die Kosten für die Hausfrau im Gutverdienerhaushalt bezahlen soll. 

 

Die Abschaffung des Ehegattensplitting werden wir leider nicht erleben,  aber hoffentlich die Abschaffung der LStK 3.

Ohne das sich unterm Strich groß etwas ändert muss es in der heutigen Zeit möglich sein das dynamisch so zu gestalten,  dass der geringere Verdiener erstmal ähnlich 4/4 von seinem Freibetrag profitiert und der sich ergebende Splittingvorteil direkt beiden hälftig zufließt. Genauso sollten Rentenpunkte und Anwartschaften direkt hälftig geteilt und zugewiesen werden. 

Man mag argumentierten "außer Spesen nichts gewesen" aber es gibt auch Haushalte wo der Mann wie selbstverständlich sein höheres Netto wie seinen Verdienst ansieht und die Frau kurz hält, ohne das klar ist,  dass die Frau dieses höhere Netto überhaupt erst ermöglicht hat. Da muss man auch ein wenig die schützende Hand drüber halten, den nicht alle Partnerschaften agieren auf Augenhöhe und beide durchdringen das ganze.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 4 Minuten von NewGuy:

muss es in der heutigen Zeit möglich sein das dynamisch so zu gestalten,  dass der geringere Verdiener erstmal ähnlich 4/4 von seinem Freibetrag profitiert und der sich ergebende Splittingvorteil direkt beiden hälftig zufließt.

 

Ja, das ist das Prinzip bei der existierenden Steuerklasse „4 mit Faktor“.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 16 Minuten von NewGuy:

Ich bin immer wieder überrascht wie viele das Konzept des Ehegattensplittings und der Steuerklassen 3/5 nicht verstehen. 

Ein guter Indikator dafür ist die Nachwuchsplanung. In meinem Bekanntenkreis blieben einige in M-Stk3 F-Stk5,  im Glauben, dass man am Ende des Tages damit weniger Steuern zahlt ohne zu realisieren, dass man sich unnötig das Elterngeld reduziert hat.

Das wechseln der Steuerklasse vor dem Elterngeldbezug muss man aber schnell machen um davon zu profitieren. Meine Frau und ich haben das gemacht damit sie die 1800€ bekommt. Bei mir war es egal. Unterjährig war das Netto geringer, aber dafür gab es mehr Elterngeld. Das ist zwar legal aber eigentlich nicht wirklich fair, da sich viele damit garnicht auseinander setzen. 

Zitat

Einige Frauen gehen auch pauschal davon aus,  dass sich arbeiten nicht rentiert,  da die Abzüge wegen der Gottgegebenen Stk5 zu hoch sind. 

Das ist eher ein Problem das daher rührt, das viele nichtmal grundlegendes Steuerwissen haben. Sowas müsste man eigentlich in der Schule lernen oder sich eben selbst aneignen. Das Formular zum Steuerklassenwechsel müssen beide unterschreiben. 

 

Zitat

 

Was fairer Weise auf jeden Fall geboten wäre, ist die Abschaffung der kostenlosen Familienversicherung bis zur Einkommensgrenze von 470 Euro (also Beiträge ab dem 1. Euro) 

Anderes Thema, aber volle Zustimmung. 

 

Zitat

 

sowie die Anwendung der doppelten Beitragsbemessungsgrenze für die GKV auf die Summe beider Einkommen, so dass es hier zu keinem Rabatt kommen kann.

Die einfache BBG ist meiner Meinung nach schon so hoch, dass hier überproportional viel gezahlt wird. Würde die Familienversicherung abgeschafft, bräuchte es das aber auch nicht. 

 

Zitat

 

Bei steigenden Gesundheitskosten ist es nicht vermittelbar,  warum die Gesellschaft die Kosten für die Hausfrau im Gutverdienerhaushalt bezahlen soll. 

Volle Zustimmung. 

 

Zitat

Die Abschaffung des Ehegattensplitting werden wir leider nicht erleben,  aber hoffentlich die Abschaffung der LStK 3.

Ohne das sich unterm Strich groß etwas ändert muss es in der heutigen Zeit möglich sein das dynamisch so zu gestalten,  dass der geringere Verdiener erstmal ähnlich 4/4 von seinem Freibetrag profitiert und der sich ergebende Splittingvorteil direkt beiden hälftig zufließt.

Das ist 4 mit Faktor, kann man heute auch schon wählen. 4/4 ist ja der Standard, solange man sich nicht aktiv für 3/5 entscheidet. Damit wäre auch erstmal niemand schlechter gestellt. 

 

Zitat

Genauso sollten Rentenpunkte und Anwartschaften direkt hälftig geteilt und zugewiesen werden. 

Das würde wahrscheinlich viele Ehen verhindern. 

 

Zitat

Man mag argumentierten "außer Spesen nichts gewesen" aber es gibt auch Haushalte wo der Mann wie selbstverständlich sein höheres Netto wie seinen Verdienst ansieht und die Frau kurz hält, ohne das klar ist,  dass die Frau dieses höhere Netto überhaupt erst ermöglicht hat.

Siehe oben zum Thema Bildung. 

 

Zitat

Da muss man auch ein wenig die schützende Hand drüber halten, den nicht alle Partnerschaften agieren auf Augenhöhe und beide durchdringen das ganze.

Man kann auch ein gewisses Maß an Selbstverantwortung erwarten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 4 Minuten von DancingWombat:

Das ist eher ein Problem das daher rührt, das viele nichtmal grundlegendes Steuerwissen haben. Sowas müsste man eigentlich in der Schule lernen

Teils richtig. Noch besser wäre es, dass es so gestaltet ist, dass jeder gar nichts wissen muss und keiner Vorteile durch spezielles Wissen hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 3 Minuten von Madame_Q:

Teils richtig. Noch besser wäre es, dass es so gestaltet ist, dass jeder gar nichts wissen muss und keiner Vorteile durch spezielles Wissen hat.

Wenn man erwartet das der Staat es richtet kann man das so sehen. Etwas Steuerwissen würde aber dennoch niemandem schaden. Mein Eindruck ist, dass viele einfach zu faul sind sich mit dem größten Ausgabenposten zu beschäftigen. 

Man könnte ja z.B. beim Elterngeld (oder auch anderen Sozialleistungen) einfach auf das Brutto schauen. Dann bräuchte es sowas nicht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady

Ich würde es so machen:

 

  • 450 Euro Jobs werden abgeschafft, denn damit wird nur Lohndumping durch Weglassen der Sozialabgaben auf Kosten der Allgemeinheit ermöglicht. Ab dem ersten Euro werden die vollen Beiträge fällig, dafür wird der Mindestlohn entsprechend angehoben.
  • Dieses Nullsummenspiel mit der 50/50 Aufteilung der Sozialversicherungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer kann man dann auch gleich abschaffen. Warum nicht das "echte Brutto" draufschreiben und dann entsprechend 100% abziehen...
  • Kostenlose Mitversicherung in den Sozialversicherungen gibt es nur noch für Kinder. Bei Verheirateten wird für die Sozialversicherung einfach das Brutto von beiden genommen, durch 2 geteilt und dann entsprechend für jeden abgezogen. Dies entspricht einer Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze.
  • Ebenso wird die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung verdoppelt. Dann "muss" der arbeitende Partner nämlich besser vorsorgen für den, der daheim bleibt. Bei einer Scheidung werden die Punkte ja geteilt.
  • Kinderfreibeträge bei der Steuer würde ich auch abschaffen, das kann man viel besser über die Höhe des Kindergeld steuern. Geringverdiener profitieren nicht oder sehr wenig von Steuerfreibeträgen für Kinder.
  • Beamte werden gleich behandelt wie Angestellte. Von mir aus bleiben sie wie bisher "lebenslang unkündbar" und dafür "ohne Streikrecht", aber warum sie nicht in die Sozialversicherungen einzahlen sollten, ist mir schleierhaft. Auch die Entscheidung für GKV/PKV steht dann Beamten frei, sofern sie über der JAEG verdienen.

Fazit: Ein Ehepaar steht unter allen Umständen immer so da, als hätte jeder von beiden Gesamtbrutto/2 verdient. Egal, ob nur einer gearbeitet hat, oder beide. Kinder werden durch Kindergeld unterstützt, aber nicht durch Steuer. Eheschließung "lohnt" sich dann trotzdem noch, da ansonsten das Brutto ja nicht verteilt wird.

Am 5.12.2021 um 10:27 von DancingWombat:

Das wechseln der Steuerklasse vor dem Elterngeldbezug muss man aber schnell machen um davon zu profitieren. Meine Frau und ich haben das gemacht damit sie die 1800€ bekommt. Bei mir war es egal. Unterjährig war das Netto geringer, aber dafür gab es mehr Elterngeld. Das ist zwar legal aber eigentlich nicht wirklich fair, da sich viele damit garnicht auseinander setzen. 

Das muss man machen, bevor man mit dem Zeugungsvorgang beginnt! Blöd nur, wenn das Kind ungeplant war :) 

Am 3.12.2021 um 19:08 von DancingWombat:
Zitat

 

Was man ändern sollte, sind die Beitragsbemessungsgrenzen, die sollten bei verheirateten doppelt so hoch sein. Ansonsten zahlt ein Paar mit 100.000 / 0 Euro Einkommen weniger in die Rente ein als eines mit 50000/50000.

Im ersten Fall erhält ja auch nur einer 2 Rentenpunkte. 

Ja, wodurch ein verheiratetes Paar "Gutverdiener/in + Hausmann/frau" weniger vorsorgen muss als in der anderen Situation.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 41 Minuten von slowandsteady:

Kinderfreibeträge bei der Steuer würde ich auch abschaffen,

Der Vorschlag könnte vom Verfassungsgericht wieder einkassiert werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von slowandsteady:

Dieses Nullsummenspiel mit der 50/50 Aufteilung der Sozialversicherungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer kann man dann auch gleich abschaffen. Warum nicht das "echte Brutto" draufschreiben

 

Es macht einen Unterschied, wenn die Beitragssätze geändert werden. Wie es jetzt ist, steigt/sinkt dadurch automatisch das „echte Brutto“.

 

vor einer Stunde von slowandsteady:

450 Euro Jobs werden abgeschafft, denn damit wird nur Lohndumping durch Weglassen der Sozialabgaben auf Kosten der Allgemeinheit ermöglicht.

 

Ich denke, da mißverstehst du das Problem. Der Arbeitgeber zahlt 30% Beitrag, der Arbeitnehmer 3,6%; unter Berücksichtigung dessen, daß es dafür keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und kein Krankengeld gibt, ist das angemessen hoch. Was quasi wegfällt, sind nicht die Sozialabgaben, sondern die Steuern.

 

vor einer Stunde von slowandsteady:

Kinderfreibeträge bei der Steuer würde ich auch abschaffen, das kann man viel besser über die Höhe des Kindergeld steuern. Geringverdiener profitieren nicht oder sehr wenig von Steuerfreibeträgen für Kinder.

 

Für die ist ja eben das Kindergeld da – es gibt den Steuervorteil der Freibeträge, mindestens aber das Kindergeld. (Nie beides, auch wenn viele das denken.) Und wie @odensee schon sagte, wirst du die Kinderfreibeträge verfassungshalber kaum loswerden.

 

Auch bei Beamten werden Änderungen schwierig, denn die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ stehen ebenfalls im Grundgesetz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor einer Stunde von slowandsteady:

Warum nicht das "echte Brutto" draufschreiben und dann entsprechend 100% abziehen...

Das hat den Hintergrund, dass wenn Sozialbeiträge steigen (AV, KV sind bedarfsorientiert), dann steigt bislang zur Hälfte auch Dein gedankliches Brutto. Wäre dagegen das Brutto fix, würde jede Änderung der Sozialbeiträge voll zu Lasten des Nettos gehen. Dann müsste man das in den Lohnverhandlungen jedes Mal nachfordern.

 

vor einer Stunde von slowandsteady:

Ebenso wird die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung verdoppelt. Dann "muss" der arbeitende Partner nämlich besser vorsorgen für den, der daheim bleibt. Bei einer Scheidung werden die Punkte ja geteilt.

Dann steigen auch die Rentenansprüche derjenigen, die so hohe Beiträge zahlen. Unterm Strich eine Milchmädchenrechnung, die kurzfristig allerdings für mehr Cash sorgt. Die Rente ist vom Grundaufbau keine Sozialleistung, sondern ein durch Beiträge erworbener Anspruch. Wer viel zahlt, bekommt später auch mehr. Wenn Renten nach einer Scheidung durch Grundabsicherung aufgestockt werden, so ist das eine echte Sozialleistung. Darüber kann man separat streiten. Trenne das von der Witwen/Witwer-Rente, die immer schon Bestandteil des Rentensystems war. Letzteres ist ein Ausgleich dafür, dass Paare für die Kinder sorgten, die zukünftige Beiträge erarbeiten und per Ehe eine Schicksalsgemeinschaft bilden, die in vielen Lebenssituationen massiv den Staat entlasten (z.B. bei der Pflege).

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Wäre dagegen das Brutto fix, würde jede Änderung der Sozialbeiträge voll zu Lasten des Nettos gehen. Dann müsste man das in den Lohnverhandlungen jedes Mal nachfordern.

Das ist aktuell schon so mit dem GKV Zusatzbeitrag und der Deckelung der Arbeitgeberbeiträge. Jede weitere Steigerung zahlt doch der Arbeitnehmer zu 100%. Es würde sich nichts ändern, außer den Zahlen... Und selbst wenn, dann müsste man eben mehr Gehaltserhöhung verlangen - als AG tun die +X% brutto dann ja nicht mehr so weh wie aktuell, wo mit steigendem Brutto auch die Sozialbeiträge für den AG steigen.

Bei Mietverträgen greift doch auch ständig der Staat ein und ändert bestehende Verträge zwischen Vermieter und Mieter im Nachhinein, Stichwort Mietpreisbremse. Dann kann ich doch auch gesetzlich festzuschreiben, dass sich Brutto-Gehälter automatisch anpassen bei steigenden/fallenden Sozialabgaben.

 

vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Wenn Renten nach einer Scheidung durch Grundabsicherung aufgestockt werden, so ist das eine echte Sozialleistung.

Darum geht es mir - nur so ist sichergestellt, dass jeder einen ordentlichen Anspruch hat, auch bei der Scheidung. Ich sehe nicht, warum man bei 50k/50k als Ehepaar mehr einzahlen muss als ein 100k/0k.... Außerdem würde ich bei Tod von Partner A die Punkte an Partner B übertragen und dafür die Witwenrente abschaffen.

 

vor 2 Stunden von chirlu:

Und wie @odensee schon sagte, wirst du die Kinderfreibeträge verfassungshalber kaum loswerden.

vor 2 Stunden von chirlu:

Auch bei Beamten werden Änderungen schwierig, denn die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ stehen ebenfalls im Grundgesetz.

Ich habe nie behauptet, dass das oben vorgeschlagene in der Realität so umsetzbar wäre.

 

Aber deswegen kann ich es trotzdem gut finden. Es gibt auch im Grundgesetz Dinge, die meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß sind und man mal ändern sollte, Off-Topic Beispiele:

  • GG §7:
    • Ich bin für einen bundesweit einheitlichen Lehrpläne und zentral einheitliche Abitur/Realschul/Mittelschul-Abschlüsse. Wir brauchen keine 16 Kultusministerien.
    • Warum dürfen Eltern bestimmen, in welchen Religionsunterricht Kinder gehen? Ich möchte einen neutralen Religionsunterricht für alle, in dem die wichtigen Religionen gleich und neutral unterrichtet werden.
  • GG $6, §12a: Warum werden nur Mütter geschützt? Warum sind nur Männer wehrpflichtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...