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indianahorst

[Steuern] Von alten Krypto-ETPs in neue Krypto-ETPs umschichten?

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indianahorst

Das mit der TER ist ein valider Punkt. Ich sehe es so, dass ich dafür kein Wallet aufmachen und mich nicht um die Sicherheit der Coins kümmern muss. Der Bitcoin Coinshare-ETP hat übrigens nur eine TER von 0,98%, der Ethereum-ETP 1,25% und Solana 0% (+3% Staking Reward). Tendenziell werden die TER mit zunehmender Konkurrenz auch immer geringer, ich schätze mal dass wir in ein paar Jahren bei 0,5% angekommen sind.

 

Was die Steuern anbelangt, bist du wohl auf dem falschen Dampfer. Der Witz bei privaten Veräußerungsgeschäften nach einem Jahr Haltedauer ist ja gerade, dass man sie NICHT in der Steuererklärung angeben muss. Siehe dazu auch das oben verlinkte Video ab ca. Minute 4:00: 

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor einer Stunde von indianahorst:

 

Was die Steuern anbelangt, bist du wohl auf dem falschen Dampfer. Der Witz bei privaten Veräußerungsgeschäften nach einem Jahr Haltedauer ist ja gerade, dass man sie NICHT in der Steuererklärung angeben muss. Siehe dazu auch das oben verlinkte Video ab ca. Minute 4:00: 

Videos sind irrelevant in Steuerfragen. Es zählen nur geschriebene Gesetze, Verordnungen und im Fall von Krypto zusätzlich noch diese Bundesfinanzministeriums-PDF. Steuerrecht wird nicht bei YouTube gemacht und auch nicht dort verkündet.

 

Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert physischer Kryptobesitz jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären. In spezialisierten Kryptoforen unendlich oft erklärt. Nur weil die Verfolgung dieser Pflicht derzeit nicht bei jedem durchgesetzt wird weil z. B. ausländisch domizilierte Kryptobroker sich regelmäßig Regulierung entziehen oder physische Wallets eben nicht kontrollierbar sind heißt das nicht, dass man keine Pflichten mehr hat. Die Pflicht zur jährlichen Erklärung besteht auch wenn du nichts zahlen musst. Uli Hoeneß dachte ebenfalls, dass er nichts steuerlich erklären muss mit seinen Forex-Wetten in der Schweiz.

 

Ich kann das aber hier nicht ausdiskutieren. Es gibt Moderatoren, die eine Diskussion zu diesem Sachpunkt durch kommentarloses Löschen gewaltsam unterdrücken. Wie auf der letzten Seite wieder erneut passiert.

 

Von daher kann ich abwarten, bis auch dieser Beitrag wieder gelöscht wird. Und du damit allein dastehst mit der Empfehlung, in Steuerangelegenheiten doch einfach auf irgendwelche Videos zu setzen statt auf Gesetze, Verordnungen oder offizielle Dokumente vom BMF.

 

Zeitstempel: 19:45 Uhr. Schauen wir mal, bis der/die Löschmoderatorin wieder vorbei schaut. :)

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Maciej
vor 3 Stunden von tyr:

Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert physischer Kryptobesitz jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären. In spezialisierten Kryptoforen unendlich oft erklärt.

Bitte gib dazu mal einen Link zu einer seriösen Quelle an! So allgemein formulert ist das Unsinn. Gewinne aus Kryptos müssen nur deklariert werden, wenn überhaupt ein Verkauf stattgefunden hat. Bei Staking sieht die Sache evtl. anders aus, da bin ich aktuell nicht auf dem Laufenden. Wer z.B. nur BTC als Coin in der Wallet hält, der muss gar nichts in der Steuererklärung angeben, solange kein Verkauf stattgefunden hat oder andersweitig Gewinne durch den Coin erzielt wurden.

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
vor 30 Minuten von Maciej:

Bitte gib dazu mal einen Link zu einer seriösen Quelle an! So allgemein formulert ist das Unsinn. Gewinne aus Kryptos müssen nur deklariert werden, wenn überhaupt ein Verkauf stattgefunden hat. Bei Staking sieht die Sache evtl. anders aus, da bin ich aktuell nicht auf dem Laufenden. Wer z.B. nur BTC als Coin in der Wallet hält, der muss gar nichts in der Steuererklärung angeben, solange kein Verkauf stattgefunden hat oder andersweitig Gewinne durch den Coin erzielt wurden.

So ist es. Und wenn der Verkauf mehr als ein Jahr nach Anschaffung stattfindet, ist der Gewinn nicht nur nicht steuerpflichtig, sondern nicht einmal steuerbar, weil er nicht unter die 7 Einkunftsarten des EStG fällt.

vor 3 Stunden von tyr:

Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert physischer Kryptobesitz jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären.

 

Nein. Nur wenn Gewinn >600 EUR bei Haltedauer < 1 Jahr. Schau in § 23 EStG.

Falls du weiterhin anderer Meinung bist, bitte Quelle nennen.

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PKW
vor 3 Stunden von tyr:

Steuerrecht wird nicht bei YouTube gemacht und auch nicht dort verkündet.

In diesem Fall erklärt ein Professor für Steuerrecht wie Kryptos steuerrechtlich zu behandeln bzw. zu deklarieren sind.

Ich weiß nicht, wie Du auf diesen Draht (jährliche Erklärung auch wenn Du nichts zahlen mußt) kommst. Das ist doch allenfalls ein Spezialfall, wenn eine Kapitalgesellschaft Krypto hält.

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chirlu
vor 14 Minuten von indianahorst:

Falls du weiterhin anderer Meinung bist

 

Darauf kannst du Gift nehmen. :-*

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vanity

Deshalb werden wir auch noch viel Freude hier im Thread haben (falls die hochverehrte, unignorierbare Moderatorenschaft nicht moderierend eingreift :vintage:).

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indianahorst
vor 14 Stunden von tyr:

Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert physischer Kryptobesitz jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären.

 

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich, aber in diesem Fall passt es: analog zu deiner Aussage könnte man auch formulieren:

"Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert einer Luxusuhr / Whiskysammlung / Briefmarkensammlung jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären. "

 

Merkst du selbst, dass das Quatsch ist, oder? Nichts anderes ist bei Krypto der Fall: ein Wirtschaftsgut wie Fremdwährungen, Krypto, Luxusuhren, etc. ist beim Verkauf nicht steuerbar, wenn die Jahresfrist eingehalten wird (bei Immobilien 10 Jahre). Demzufolge MUSS man in der Steuererklärung auch nichts erklären, KANN es aber auf freiwilliger Basis in der Anlage SO tun.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
Am 23.9.2022 um 10:49 von indianahorst:

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich, aber in diesem Fall passt es: analog zu deiner Aussage könnte man auch formulieren:

"Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert einer Luxusuhr / Whiskysammlung / Briefmarkensammlung jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären. "

 

Merkst du selbst, dass das Quatsch ist, oder? Nichts anderes ist bei Krypto der Fall: ein Wirtschaftsgut wie Fremdwährungen, Krypto, Luxusuhren, etc. ist beim Verkauf nicht steuerbar, wenn die Jahresfrist eingehalten wird (bei Immobilien 10 Jahre). Demzufolge MUSS man in der Steuererklärung auch nichts erklären, KANN es aber auf freiwilliger Basis in der Anlage SO tun.

 

Du bist der Meinung, dass Steuerrecht bei YouTube gemacht und verkündet wird. Ich bin anderer Meinung. Nur Gesetze, Verordnungen und offizielle Dokumente wie das verlinkte BMF-PDF zählen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html

 

Auf die Anfrage der Diskussion der Details des BMF-PDFs und wie das zu euren Ansichten passt kommen von euch nur YouTube-Links und persönliche Angriffe.

 

Warum sollte ich mir die Mühe machen, auf dem Niveau viel Zeit zu verwenden, alles sauber recherchiert und mit Quellen zitiert zu erklären?

 

Hier viel zu zu erklären lohnt weiterhin nicht, solange jederzeit der Löschmoderator vorbei kommt und den Inhalt nach Lust und Tageslaune kommentarlos entsorgt.

 

entweder kurze sachliche Diskussion auf Basis von verlinkten zitierten Ausschnitten aus offiziellen Steuerrechtstexten oder gar nichts.

 

p.s. ein Zitat ist nicht, dass man auf das EStG verweist und damit einen Einzelfall begründen will. Ein Zitat zitiert Text. Auf der Basis könnte eine Diskussion zu einem Sachthema geführt werden.

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CorMaguire
vor 46 Minuten von tyr:

Du bist der Meinung, dass Steuerrecht bei YouTube gemacht und verkündet wird. Ich bin anderer Meinung. Nur Gesetze, Verordnungen und offizielle Dokumente wie das verlinkte BMF-PDF zählen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html...

Dann schau halt in die TZ 53 des BMF-Schreibens. Da kannst Du nachlesen dass "Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert physischer Kryptobesitz jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären." so nicht stimmt.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 14 Minuten von CorMaguire:

Dann schau halt in die TZ 53 des BMF-Schreibens. Da kannst Du nachlesen dass "Du musst zwingend ab dem ersten Eurocent Wert physischer Kryptobesitz jährlich selbständig ungefragt von dir aus die Steuerangelegenheiten dazu erklären." so nicht stimmt.

Ich sehe den Abschnitt, sehe aber nicht, wo der Bezug zu deiner Aussage sein soll.

 

Leider wieder kein Zitat, auf dem man eine Sachdiskussion auf Basis einzelner schriftlicher Regeln im Steuerrecht führen kann.

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CorMaguire
vor 12 Minuten von tyr:

Ich sehe den Abschnitt, sehe aber nicht, wo der Bezug zu deiner Aussage sein soll.

 

Leider wieder kein Zitat, auf dem man eine Sachdiskussion auf Basis einzelner schriftlicher Regeln im Steuerrecht führen kann.

Ok.

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PKW
vor 4 Stunden von tyr:

Du bist der Meinung, dass Steuerrecht bei YouTube gemacht und verkündet wird. Ich bin anderer Meinung. Nur Gesetze, Verordnungen und offizielle Dokumente wie das verlinkte BMF-PDF zählen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html

Leserservice: Da viele sich nicht die Mühe machen werden, das Originaldokument zu lesen, hier der von CorMaguire genannte Abschnitt aus dem verlinkten Dokument:
Beginnend mit Rz 53:
"Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token sind ein „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (vgl. Randnummer 31).
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (für die ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token vgl. Randnummern 77 ff.).
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist dabei nicht zu prüfen, da sie bereits aufgrund der Veräußerung innerhalb der Frist objektiviert vorliegt.
Die Gewinne bleiben jedoch nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn die Summe der aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr erzielten Gewinne (Gesamtgewinn)
weniger als 600 € beträgt."

Damit ist klar umrissen, welche "Kryptogeschäfte" einkommenssteuerrelevant sind.

Von den nächsten Randziffern schreibe ich mal nur eine sinnvolle Beschreibung rein
54. Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang.
55. Die Veräußerungsfristen des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG beginnen nach jedem Tausch neu.
56. Betrifft „Change Output“
57. Gewinn oder Verlust ... ermittelt sich aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungs- und der Werbungskosten
58. Beim Tausch Token vs Token gilt der Eurowert am Tauschtag
59. Definition Anschaffungsnebenkosten
60. Token vs Ware analog zu 58
61. FiFo gilt
62. Es gilt eine walletbezogene Betrachtung
63. Keine Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre

 

Damit sind Kryptos einkommensteuerlich wie physisches Gold zu betrachten.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 50 Minuten von PKW:

Damit sind Kryptos einkommensteuerlich wie physisches Gold zu betrachten.

 

Amen o:) ... und da wir schon gerade dabei sind aus dem Dokument zu zitieren: in 85-87 ist glasklar geregelt, dass für die hier in diesem Thread besprochenen ETPs mit physischem Auslieferungsanspruch die gleichen Regelungen wie für Xetra-Gold gelten (es wird sogar explizit exakt dieser Vergleich gezogen!) ... nach der Logik von Tyr müssten dann also auch alle Anleger die Verkäufe von Xetra-Gold außerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist brav in ihrer Steuererklärung angeben. :rolleyes: Der steuerliche Tatbestand ist hier exakt derselbe!

 

Zitat

85 Vermittelt die Schuldverschreibung ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung einer beim Emittenten hinterlegten festgelegten Menge von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token oder einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token durch den Emittenten, liegt keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG, sondern ein Sachleistungsanspruch vor. Die BFH-Rechtsprechung zu Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2015, VIII R 35/14, BStBl II S. 834 und VIII R 4/15, BStBl II S. 835, BFH-Urteil vom 6. Februar 2018, IX R 33/17, BStBl II S. 525) und die BFH Rechtsprechung zu Gold-Bullion-Securities (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2020, VIII 7/17, BStBl II 2021 S. 9) sind entsprechend anzuwenden. Seite 23

 

86 Die Veräußerung einer solchen Schuldverschreibung führt gegebenenfalls zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. Auf die entsprechenden Ausführungen der Randnummern 53 ff. wird verwiesen. Zahlungen des Emittenten während der Laufzeit der Schuldverschreibung stellen beim Anleger sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG dar. Die zugewendeten Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token sind im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten.

 

87 Stellt die Schuldverschreibung hingegen eine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG dar, führen während der Haltezeit vereinnahmte Erträge zu Einkünften aus Kapitalvermögen (laufende Kapitalerträge). Eine Veräußerung der Schuldverschreibung fällt in den Anwendungsbereich des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG. Bei nicht in Euro erhaltenen Einnahmen sind § 20 Absatz 3 und § 20 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 EStG zu beachten.

 

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PKW
vor 16 Minuten von s1lv3r:

... in 85-87 ist glasklar geregelt, dass für die hier in diesem Thread besprochenen ETPs mit physischem Auslieferungsanspruch die gleichen Regelungen wie für Xetra-Gold gelten

Man kann nur hoffen, dass die Banken das auch entsprechend umsetzen: Zeitnah, und nicht erst nach zig Kundenbeschwerden.
Früher gab es auch Banken, die Xetra-Gold-Gewinne generell mit Kapitalertragssteuer beaufschlagt haben und die Kunden konnten dann sehen, wie sie das vom Finanzamt zurückkriegen. Wenn es diesmal die Kryptojünger trifft, dann ist es nur ein schwacher Trost, dass andere auch schon ins Klo gegriffen haben :'( 
Vorher fragen!

PS: nein ich war nicht persönlich betroffen

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 15 Stunden von PKW:

Leserservice: Da viele sich nicht die Mühe machen werden, das Originaldokument zu lesen, hier der von CorMaguire genannte Abschnitt aus dem verlinkten Dokument:
Beginnend mit Rz 53:
"Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token sind ein „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (vgl. Randnummer 31).
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (für die ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token vgl. Randnummern 77 ff.).
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist dabei nicht zu prüfen, da sie bereits aufgrund der Veräußerung innerhalb der Frist objektiviert vorliegt.
Die Gewinne bleiben jedoch nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn die Summe der aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr erzielten Gewinne (Gesamtgewinn)
weniger als 600 € beträgt."

Damit ist klar umrissen, welche "Kryptogeschäfte" einkommenssteuerrelevant sind.

 

Großartig, endlich eine Sachdiskussion! :thumbsup: Geht doch. Warum nicht gleich so?

 

Der ganze Abschnitt behandelt den Punkt, wie Gewinne aus einer Veräußerung von Kryptowährungen, Token usw. versteuert werden. Veräußerung: man tauscht Crypto Coins gegen Euro ein. Der Punkt aus dem Abschnitt ist breit bekannt und war schon vorher unstrittig.

 

Hier wurde jedoch unsachlich darüber gestritten, welche Erklärungspflichten sind nur durch puren Besitz ergeben. Darüber schweigt sich der Abschnitt aus.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 20 Minuten von tyr:

Hier wurde jedoch unsachlich darüber gestritten, welche Erklärungspflichten sind nur durch puren Besitz ergeben. Darüber schweigt sich der Abschnitt aus.

 

Hast du denn schon irgendwo einen Beleg für deine Sichtweise geliefert, dass der bloße Besitz eine solche Erklärungspflicht auslösen würde? Aber bitte kein Blogbeitrag/Youtube-Video, etc. Aus dem von dir verlinkten BMI Dokument geht es ja offensichtlich nicht hervor, sonst hättest du ja längst ein entsprechendes Zitat geliefert.

 

Aus dem BMI Dokument geht hingegen eindeutig hervor, dass Krypto-Besitz und der Besitz von Krypto-ETPs mit physischem Auslieferungsanspruch steuerlich exakt den gleichen steuerlichen Regelungen wie Gold unterliegen, also wie physischer Goldbesitz und der Besitz von Xetra-Gold gewertet werden. Es ist der selbe steuerliche Tatbestand der "anderen Wirtschaftsgüter". Und bei Gold geht wie gesagt eben auch keiner von irgendeiner "Erklärungspflicht" aus ...

 

Ehrlich gesagt bin ich ebenso der Meinung, dass du dich bei diesem Thema ziemlich verrannt hast, aufgrund dessen nicht in der Lage sein wirst einen solchen Beleg zu liefern und daher längst zu einer Rauch&Nebel-Argumentationstaktik übergegangen bist ...

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 12 Minuten von s1lv3r:

Hast du denn schon irgendwo einen Beleg für deine Sichtweise geliefert,

Wo hast du einen Beleg für das Gegenteil geliefert, der deine persönlichen Angriffe ansatzweise rechtfertigen könnte?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 1 Minute von tyr:

Wo hast du einen Beleg für das Gegenteil geliefert, der deine persönlichen Angriffe ansatzweise rechtfertigen könnte?

 

vor 9 Minuten von s1lv3r:

Ehrlich gesagt bin ich ebenso der Meinung, dass du dich bei diesem Thema ziemlich verrannt hast, aufgrund dessen nicht in der Lage sein wirst einen solchen Beleg zu liefern und daher längst zu einer Rauch&Nebel-Argumentationstaktik übergegangen bist ...

Quod erat demonstrandum. :rolleyes:

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 4 Minuten von s1lv3r:

 

Quod erat demonstrandum. :rolleyes:

Nur mal so am Rande ein Fakt: ich bin der Einzige, der hier offizielle Rechtstexte in die Diskussion eingebracht hat und darauf besteht, auf dieser Faktenbasis zu diskutieren. Von euch kommen stattdessen bis auf wenige Ausnahmen wie von @PKW oben nur persönliche Angriffe und Unsachlichkeiten.

 

Ich hab gerade etwas zur Erklärungspflicht recherchiert, aber nach deinem blöden Kommentar irgendwie hier keine Lust mehr, das zu schreiben. Wozu? Ich muss dummes Zeug über mich ergehen lassen für die Faktenfindung und wenn es schlecht läuft kommt der Löschmoderator wieder vorbei.

 

Willkommen auf der Ignore-Liste.

 

Es scheint wirklich unglaublich schwer zu sein, die Fakten sachlich auszudiskutieren.

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s1lv3r
vor 1 Minute von tyr:

Ich hab gerade etwas zur Erklärungspflicht recherchiert, aber nach deinem blöden Kommentar irgendwie hier keine Lust mehr, das zu schreiben. Wozu? Ich muss dummes Zeug über mich ergehen lassen für die Faktenfindung und wenn es schlecht läuft kommt der Löschmoderator wieder vorbei.

 

Du hast bisher nicht einen einzigen Hinweis beigebracht, der deine Auffassung bestätigen würde, während alle hier reihenweise Argumente liefern, die du einfach beiseite schiebst und stattdessen ein offizielles Dokument verlangst, welches bestätigt, dass es eine Pflicht zu etwas nicht gibt. Wir sollen also ein Gegenteil beweisen (was kaum möglich sein wird) und du darfst einfach behaupten. Das ist alles andere als eine sachliche Argumentationsweise von dir.

 

vor 1 Minute von tyr:

Willkommen auf der Ignore-Liste.

 

Ich glaube da finde ich mich in guter Gesellschaft. Die muss ja komplett überquellen, mit jedem der dir irgendwann mal widersprochen hat. :narr:

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PKW
vor 26 Minuten von tyr:

Hier wurde jedoch unsachlich darüber gestritten, welche Erklärungspflichten sind nur durch puren Besitz ergeben. Darüber schweigt sich der Abschnitt aus.

Solange es der Staat nicht explizid fordert (per Gesetz, BMF Schreiben usw.), unterliegt nichts einer Erklärungspflicht!

Wo steht denn geschrieben, dass ich eine Erfklärungspflicht für mein altes Motorrad (seit Jahren abgemeldet) habe?
Wenn der Gesetzgeber verlangen würde, dass ich den Besitz meines altes Mopped erklärte, dann würde er explizid eine Erklärungspflicht mittels Gesetz (oder BMF Schreiben) bekannt geben.
 

Der Gesetzgeber wird auch keine Du_darfst_Liste für alle "steuerlichen Nicht-Tatbestände" verfassen.
Denn dann müsten ja nicht nur mein Mopped, Krügerrand und Dogecoin in die Liste aufgenommen werden, sondern man würde eine vollständige Liste verlagen können. Sonst unterläge mein Taschenmesser, Hornhauthobel und unbenutzte Kondome ja doch wieder der Erklärungspflicht.

Wo der Staat was haben will, da gibt er es bekannt.
Wo er nichts haben will, dazu schweigt er.

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Maciej
vor 7 Stunden von tyr:

Wo hast du einen Beleg für das Gegenteil geliefert, der deine persönlichen Angriffe ansatzweise rechtfertigen könnte?

Mal davon abgesehen, dass es eigentlich Common Sense sein sollte, dass prinzipiell erstmal alles erlaubt ist, was durch Gesetze nicht explizit verboten oder eingeschränkt wird, liefert in einer Diskussion immer derjenige die Belege, der die Behauptung aufstellt.

 

Du hast die wilde Theorie in den Raum geworfen "der alleinige Besitz von Kryptos verplichtet zur Angabe in der Steuererklärung" und deine Argumentationskette war "Beweist ihr mir doch mal das Gegenteil!". Alle Gegenbelege hast du als unseriös abgewiesen, beharrst selbst aber weiter auf deinem Standpunkt, ohne irgendwelche Indizien anzubringen, die deine These stützen. Ist es da wirklich so verwunderlich, dass die Leute keine Lust mehr haben, mit dir sachlich zu diskutieren?

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tyr
· bearbeitet von tyr
Am 25.9.2022 um 21:59 von Maciej:

Mal davon abgesehen, dass es eigentlich Common Sense sein sollte, dass prinzipiell erstmal alles erlaubt ist, was durch Gesetze nicht explizit verboten oder eingeschränkt wird, liefert in einer Diskussion immer derjenige die Belege, der die Behauptung aufstellt.

Es ist keine Behauptung, über das Thema wird in spezialisierten Kryptoforen ebenfalls erbittert gestritten und es gibt zwei Fraktionen zu dem Thema so wie ich das überblicke. Nur weil die Erklärungspflichten aktuell so wie ich lesen konnte in vielen Fällen noch nicht erzwungen werden heißt das nicht, dass sie nicht bestehen: Vollzugsdefizit. Auch die Diskussion ist nicht neu und wurde anderswo genau so durchdiskutiert. Aber wozu dies hier weiter diskutieren...

Zitat

Du hast die wilde Theorie in den Raum geworfen "der alleinige Besitz von Kryptos verplichtet zur Angabe in der Steuererklärung" und deine Argumentationskette war "Beweist ihr mir doch mal das Gegenteil!". Alle Gegenbelege hast du als unseriös abgewiesen, beharrst selbst aber weiter auf deinem Standpunkt, ohne irgendwelche Indizien anzubringen, die deine These stützen. Ist es da wirklich so verwunderlich, dass die Leute keine Lust mehr haben, mit dir sachlich zu diskutieren?

Nope, ich muss gar nichts. Ergibt auch keinen Sinn mehr, hier Rechercheergebnisse zum Sachthema zu präsentieren und für die Faktenfindung dann permanent dummes Zeug über mich ergehen zu lassen oder den Beitrag vom Löschmoderator kommentar- und grundlos entsorgt zu bekommen, weil dem/derjenigen mal wieder danach ist.

 

Da gibt es anderswo besser geführte Communities, in denen die Sache ebenso kontrovers diskutiert wird, aber im Gegensatz zu hier sachlich und auf Faktenbasis.

 

Im Ergebnis ist es für alle Seiten gut: ihr könnt euch in eurer Blase entspannt gegenseitig in euren Meinungen bestätigen, der in der Moderation unfähige Löschmoderator hat seine Ruhe und ich muss kein dummes Zeug über mich ergehen lassen zu Sachthemen und beteilige mich lieber bei besser geführten Communities zum Thema. Gut für alle. :thumbsup:

 

Wenn ich es könnte, hätte ich am liebsten meine Aktivität, hier für das Krypto-Unterforum zu kämpfen nie gestartet. Selbst wenn dieser Faden aufgekommen wäre, hätte ich den bestimmt übersehen. Wieder etwas gelernt, wo es sich lohnt, sich einzubringen und wo nicht.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 49 Minuten von tyr:

Es ist keine Behauptung, über das Thema wird in spezialisierten Kryptoforen ebenfalls erbittert gestritten und es gibt zwei Fraktionen zu dem Thema so wie ich das überblicke. Nur weil die Erklärungspflichten aktuell so wie ich lesen konnte in vielen Fällen noch nicht erzwungen werden heißt das nicht, dass sie nicht bestehen: Vollzugsdefizit. Auch die Diskussion ist nicht neu und wurde anderswo genau so durchdiskutiert. Aber wozu dies hier weiter diskutieren...

 

Mit dir zu diskutieren ist sinnlos, aber da hier auch andere mitlesen, die ggf. von dir beeinflusst werden, muss man es immer wieder klar stellen: Du schreibst Schwachsinn. Hast dich argumentativ total verrannt und konntest bisher nicht den My eines Belegs für deine krude Rechtsauffassung darlegen.

 

Dein bisheriger Argumentationsansatz war bisher wiederholt und ausschließlich "Ich habe total viele Argumente, Rechercheergebnisse, entsprechende Rechtstexte, etc. aber ich zeige sie euch nicht, weil hier alle gemein zu mir sind und mir nicht glauben."

 

Wo sind denn die spezialisierten Foren, wo diese Diskussion ernsthaft verfolgt werden? Ein Zitat + direkten Link bitte, wo ein "Experte" deine Meinung vertritt.

 

Eine erneute Nebelkerze von dir.

 

Sachargumente sind dir scheinbar mehr als fern. Es ist nicht so, dass ich in meiner Meinung festgefahren wäre, aber du konntest bisher eben nicht ein einziges noch so klitzekleines Argument für deine Auslegung liefern. Wenn du das wundersamerweise doch noch tun solltest, bin ich nach wie vor gerne bereit, meine Meinung zu revidieren.

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