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stagflation

Änderung der AGB: was passiert, wenn Kunden nicht zustimmen

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich glaube, man muss zwei Fälle unterscheiden:

  1. Ohne Kündigung durch die Bank
  2. Mit Kündigung durch die Bank

Die Sparda-Bank Hannover hat wohl nicht gekündigt.

 

Andere Banken wollen kündigen - und glauben, dass eine Weiternutzung trotz Kündigung dann eben doch als Zustimmung gewertet werden kann.

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incts
vor 10 Stunden von stagflation:

Andere Banken wollen kündigen - und glauben, dass eine Weiternutzung trotz Kündigung dann eben doch als Zustimmung gewertet werden kann.

Wie funktioniert denn dieses Szenario? Die Bank kündigt das Konto zum Termin x, lässt das Konto aber nach x weiterhin bestehen und somit kann der Kunde es weiter nutzen?

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whister
vor 12 Stunden von stagflation:

Andere Banken wollen kündigen - und glauben, dass eine Weiternutzung trotz Kündigung dann eben doch als Zustimmung gewertet werden kann.

Wenn die Bank trotz Kündigung die Leistungen weiter anbietet dann kann man wohl eher davon ausgehen dass sie die Kündigung zurückgezogen hat (was einseitig eigentlich nicht geht) und der Vertrag zu den vorherigen Konditionen fortgesetzt wird.

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mattes77
· bearbeitet von mattes77

Ich denke, in diesem Bereich bleibt es sehr spannend. Und gerade an der Vorgehensweise der Banken in diesem Bereich kann

man zumindest aus meiner sicht auch gut die "Kundenfreundlichkeit" einer Bank erkennen.

Wer durch "tricks" die Zustimmung der Kunden zu Preiserhöhungen herstellt, kann wohl kein "Vertrauen" der Kunden erwarten.

Wer klar kommuniziert und handelt, wird wohl weiterhin "treue" Kunden haben!:pro:

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stagflation

Ein Handelblatt-Artikel berichtet von aktuellen Entwicklungen:

 

Einerseits werden jetzt Massen-Kündigungen versendet:

Zitat

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Sparkasse Köln-Bonn, eine der fünf größten Sparkassen des Landes, an 38.000 Kunden Kündigungsschreiben versandt hat. Die Sparkasse Nürnberg hat Ende vergangenen Jahres rund 10.000 Kündigungen verschickt.

 

Andererseits wollen Banken und CDU/CSU Änderungen am BGB:

Zitat

 

Die deutschen Banken und Sparkassen wollen die Zustimmungspflicht bei Gebührenerhöhungen wieder loswerden. Sie streben eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches an, nach der Preisanhebungen bei Girokonten grundsätzlich ohne explizite Einwilligung der Kundinnen und Kunden möglich wären – so wie es bis vor zwei Jahren der Fall war.

[...]

Konkret schlagen die Bankenverbände, die sich in der DK zusammengetan haben, nun vor, dass §675g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergänzt wird. Ergebnis wäre, dass zumindest Preisanhebungen bei bereits kostenpflichtigen Girokonten wieder ohne Zustimmung möglich sind.

[...]

Mit Rückendeckung der Unionsparteien immerhin kann die Finanzbranche rechnen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Ende des vergangenen Jahres einen Antrag für eine Gesetzesänderung eingebracht, der in dieselbe Richtung geht wie der DK-Vorschlag. Auch er zielt auf eine Ergänzung des §675g BGB ab.

 

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Moin,

 

die Sparda-Bank Hannover eG macht Nägel mit Köpfen.

 

Mit (Rück-)Datierung vom 15.03.2023 ging heute die Kündigung des Girokontos zum 31.05.2023 ein.

"Der Grund: Ihre fehlende Zustimmung zu den aktualisieren allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen, dem Preis- und Leisungsverzeichnis sowie dem Preisaushang."

 

Man möchte auch weiter die Bank an meiner Seite sein und bietet mir an:

1. Zustimmung im Online-Banking

2. Zustimmung am Geldautomaten oder SB-Gerät

3. Konkludente Zustimmung durch aktive Nutzung vom 01.06.2023 bis zum 30.06.2023

 

In wie weit 3. von dem hier zitierten Urteil

Am 10.12.2022 um 01:04 von Maciej:

Nun gibt es bereits ein Gerichtsurteil zur Weiterführung des Kontos durch konkludentes Handeln: Weiternutzung des Kontos bedeutet keine Zustimmung

Zitat

Aus Sicht von Verbraucherschützern stimmen Kundinnen und Kunden durch die Nutzung ihres Kontos nicht automatisch Vertragsänderungen wie beispielsweise Preisanpassungen zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist in einem Fall gegen die Sparda-Bank Hannover vorgegangen und hat nun vor Gericht recht bekommen.
Das Landgericht Hannover habe der einstweiligen Verfügung stattgegeben und das Vorgehen der Bank untersagt, teilte der VZBV am Dienstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

abweicht, kann ich nicht erkennen (abgesehen vom Datum). Immerhin gibt die Sparda Gericht und Aktenzeichen an: Landgericht Hannover vom 28.11.2022 (Az. 13 O 173/22).

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8110dce1-f0e8-48e0-b5f1-1e80e834a371

Man habe Berufung eingelegt, könne aber das endgültige Urteil nicht abwarten.

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FranzFerdinand

Vereinfacht gesagt funktionert das mit der konkludenten Weiternutzung sicher für "Nebenabreden" ieS, also zB Preiserhöhungen für Leistungen, die gesondert beauftragt werden (zB Neueinrichtung eines Dollar-Kontos etc.) und auch für sonstige AGB-Kosmetik (Änderung von Sicherungsmedien etc.).

Gebühren einführen wo bisher keine sind überschreitet aber nach meinem Verständnis die Schwelle der Rechtsprechung. Deswegen wird die DKB sich kaum auf "konkludente Nutzung" für Girokarten-Gebühren berufen.

Bisschen verfahrene Situation, aber ich sitze es auch erstmal aus. Verlieren möchte ich die DKB nicht, da dort dutzende, wenn nicht hunderte Lastschriften unseres Haushaltes zusammenlaufen. Das will ich nicht umziehen müssen, um nen Euro pro Monat zu sparen. Aber man kann halt auch nicht einfach einseitig Preise einführen, wo früher keine waren. Kann ich ja auch nicht (Leistungen einführen, wo früher keine waren :D).

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cjdenver
vor 5 Stunden von FranzFerdinand:

da dort dutzende, wenn nicht hunderte Lastschriften unseres Haushaltes zusammenlaufen. 

 

OT: wie bekommt man denn so eine Anzahl an Lastschriften hin? :shock:

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avator
· bearbeitet von avator

@FranzFerinand Ich verstehe nicht, was du schreibst, hast du nicht zugestimmt und sitzt das Ganze aus, oder hast du zugestimmt, weil dir das Risiko nur um nen Euro zu sparen es nicht wert ist?

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ZfT

Ich nehme an, er hat nicht zugestimmt. Ich übrigens auch nicht, und bislang führt die DKB mein Konto brav weiter, kostenlose Girocard inklusive :D

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FranzFerdinand
vor 14 Stunden von avator:

@FranzFerinand Ich verstehe nicht, was du schreibst, hast du nicht zugestimmt und sitzt das Ganze aus, oder hast du zugestimmt, weil dir das Risiko nur um nen Euro zu sparen es nicht wert ist?

Ich warte ab, werde es aber nicht zur Kündigung kommen lassen, wenn sie mir die Pistole auf die Brust setzen.

 

@cjdenver: Das war etwas übertrieben, es laufen aber viele Geschäftsbeziehungen über das Konto, 20-25 sind es sicher.

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chirlu
vor 3 Stunden von FranzFerdinand:

Ich warte ab, werde es aber nicht zur Kündigung kommen lassen, wenn sie mir die Pistole auf die Brust setzen.

 

Und wenn sie dir keine allerallerallerletzte Frist geben, sondern gleich kündigen? :-*

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FranzFerdinand

3, 2, 1 Risiko!

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Moin,

Am 21.3.2023 um 15:18 von Laser12:

die Sparda-Bank Hannover eG macht Nägel mit Köpfen.

 

Mit (Rück-)Datierung vom 15.03.2023 ging heute die Kündigung des Girokontos zum 31.05.2023 ein.

"Der Grund: Ihre fehlende Zustimmung zu den aktualisieren allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen, dem Preis- und Leisungsverzeichnis sowie dem Preisaushang."

 

Man möchte auch weiter die Bank an meiner Seite sein und bietet mir an:

1. Zustimmung im Online-Banking

2. Zustimmung am Geldautomaten oder SB-Gerät

3. Konkludente Zustimmung durch aktive Nutzung vom 01.06.2023 bis zum 30.06.2023

 

In wie weit 3. von dem hier zitierten Urteil

Am 10.12.2022 um 01:04 von Maciej:

Nun gibt es bereits ein Gerichtsurteil zur Weiterführung des Kontos durch konkludentes Handeln: Weiternutzung des Kontos bedeutet keine Zustimmung

Zitat

Aus Sicht von Verbraucherschützern stimmen Kundinnen und Kunden durch die Nutzung ihres Kontos nicht automatisch Vertragsänderungen wie beispielsweise Preisanpassungen zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist in einem Fall gegen die Sparda-Bank Hannover vorgegangen und hat nun vor Gericht recht bekommen.
Das Landgericht Hannover habe der einstweiligen Verfügung stattgegeben und das Vorgehen der Bank untersagt, teilte der VZBV am Dienstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

abweicht, kann ich nicht erkennen (abgesehen vom Datum). Immerhin gibt die Sparda Gericht und Aktenzeichen an: Landgericht Hannover vom 28.11.2022 (Az. 13 O 173/22).

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8110dce1-f0e8-48e0-b5f1-1e80e834a371

Man habe Berufung eingelegt, könne aber das endgültige Urteil nicht abwarten.

das am 30.03.1999 bei der Sparda-Bank Hannover eG eröffnete "Girokonto zum Nulltarif - ohne Wenn und Aber" habe ich über eine Online-Nachricht am 25.05.23 zum 26.05.23 gekündigt, den Genossenschaftsanteil zum 31.12.23.

 

Das Girokonto ist am Nachmittag des 26.05.23 aus dem Online-Banking verschwunden. Beim Geschäftsanteilkonto ist das von mir benannte neue Konto für die Auszahlung hinterlegt.

Der Girokontosaldo wurde taggleich bis auf eine kleinere Differenz auf das neue Konto überwiesen. Dass ich in der Kündigung noch einmal hilfsweise alle Einzugsermächtigungen widerrufen habe, hat die Bank offensichtlich nicht gestört.

Für die Erstattung belasteter Entgelte habe ich den Termin 30.06.23 gesetzt.

 

Die 70-tägige Frist für die bankseitige Kündigung hat für 2 Banken (1822direkt, Norisbank) nicht ausgereicht, rechtzeitig ein neues Konto zu eröffnen und nutzbar zu machen, um dorthin umzuziehen. 2 Wochen Vorlaufzeit haben für diverse Zahlungsempfänger nicht ausgereicht, um die Änderung der Bankverbindung rechtzeitig zu verarbeiten.

 

Die vollmundigen Versprechen beim Kontowechselservice sollte man sich rechtzeitig genau ansehen. Einige Banken ziehen nur SEPA-Mandate um, andere auch Daueraufträge. Die einen drucken, kuvertieren und versenden auf Bankkosten, andere scheinen nur PDFs zum Ausdruck bereitzustellen?

 

Santander Consumer Bank AG zieht nur SEPA-Mandate um und stellt eine Liste der Daueraufträge bereit. Allerdings erfolgen Druck und Versand auf Kosten der Bank.

 

Hilfreich ist auf jeden Fall, eine funktionierende "Vorratsbank" und sehr viel Zeit für den Umzug in der Hinterhand zu haben.

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stagflation
Am 27.5.2023 um 00:46 von Laser12:

Dass ich in der Kündigung noch einmal hilfsweise alle Einzugsermächtigungen widerrufen habe, hat die Bank offensichtlich nicht gestört.

Für die Erstattung belasteter Entgelte habe ich den Termin 30.06.23 gesetzt.

 

Wenn ich es richtig verstehe, kann man Lastschriftmandate seit 2014 nicht mehr bei der Bank widerrufen. Das geht nur noch beim Lieferanten.

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Laser12

Für Kontoführungsengelte ist die Bank der Lieferant.

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