Gabriele vor 8 Stunden Laut Börse Stuttgart soll nachfolgende Anleihe durch den Emittenden kündbar sein. Dazu im Gegensatz steht in den „Allgemeinen Bedingungen für die Ausstattung von fix verzinslichen Bundesanleihen…“ : § 4 Kündigung Eine Kündigung der Bundesanleihen seitens des Bundes oder der Inhaber (d.h. Miteigentümer der physischen Globalurkunde nach Bruchteilen bzw der Inhaber von Anteilen oder vergleichbaren Rechten an einer digitalen Sammelurkunde) der Bundesanleihen (die "Anleihegläubiger") ist ausgeschlossen. https://www.oebfa.at/finanzierungsinstrumente/bundesanleihen/allgemeine-bedingungen-bundesanleihen.html Sind die Allgemeinen Bedingungen auf diese Anleihe anwendbar und somit die Angabe der Börse Stuttgart falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gravity vor 7 Stunden vor einer Stunde von Gabriele: Sind die Allgemeinen Bedingungen auf diese Anleihe anwendbar und somit die Angabe der Börse Stuttgart falsch? Bei AT-Bundesanleihen ist die vorzeitige Kündigung vertraglich ausgeschlossen ... siehe auch Broschüre (Seite 32): "Keine vorzeitige Kündigung durch den Emittenten möglich". Die Angaben der Börse Stuttgart und Börse Frankfurt (Schuldnerkündigungsart = Special call) sind falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag