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MichaelMueller

Anrechnungszeiten deutsche Rentenversicherung

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller

Das mit den Anrechnungszeiten hat soweit geklappt. Aber die Aktenlage ist echt schwer zu überblicken. Sämtliche Zeiten sind teilweise immer nur im 3-4 Monate Takt aufgelistet. Darum ist das Dokument riesig.Nachweise sind so gut wie keine mehr vorhanden vor allem aus den 80er und 90er.
Regelaltersrente ist 01.05.2029
Geb: 01.08.1962

Beitragszeit: 457

Anrechnungszeit: 45

Fehlzeiten für besonders langjährig Versicherte (Eintritt 2024): 62 = 56 Monate ALG 2 und 6 Monate Überbrückungszeit

 

Meine Fragen:

1. Die Beitragszeit + Anrechnungszeit ergeben doch knapp 42 Jahre. Warum werden aber knapp 5 Jahre als Fehlzeiten gelistet?

2. Wäre es möglich durch die 42 Jahre Beitragszeit nicht auch früher ohne Abschlag in Rente zu gehen (2024 + 3 Jahre). Also 2027 mit 65 Jahre? Steht die Info irgendwo auf den ganzen Seiten ab wann man ohne Abschlag in Rente könnte und ich habe Sie nur überlesen? 

3. Der Person kommen die 56 Monate Arbeitslosenhilfe/ALG2 zu lange vor und er hat die Infos wohl von der Krankenkasse. Selber natürlich keine Nachweise oder Unterlagen. 

Kann man die Infos/Unterlagen nach so langer Zeit noch irgendwo erhalten? Bundesagentur für Arbeit?
 

 

 

 

 

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timk
vor 51 Minuten von MichaelMueller:

2. Wäre es möglich durch die 42 Jahre Beitragszeit nicht auch früher ohne Abschlag in Rente zu gehen (2024 + 3 Jahre). Also 2027 mit 65 Jahre? Steht die Info irgendwo auf den ganzen Seiten ab wann man ohne Abschlag in Rente könnte und ich habe Sie nur überlesen?

Als Jahrgang 1962 hast du mit 66 Jahren + 8 Monate die Regelaltersgrenze erreicht.

 

Es ist möglich bis zu 4 Jahre vor erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen.

  • Abschlagfrei als besonders langjährig Versicherter mit 45 Jahren Versicherungszeit
  • Mit Abschlägen (0,3% pro Monat, bei 4 Jahren 14,4%) als langjährig Versicherter mit 35 Jahren Versicherungsjahre

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chirlu
vor einer Stunde von MichaelMueller:

Die Beitragszeit + Anrechnungszeit ergeben doch knapp 42 Jahre.

 

Für die Rente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie vorgezogene Rente) zählen aber keine Anrechnungszeiten.

 

Die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlag) geht.

vor 16 Minuten von timk:

0,3% pro Monat, bei 4 Jahren 14,4%

Hier maximal 3 Jahre und 8 Monate, also 13,2%.

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MichaelMueller
vor 1 Stunde von chirlu:

Für die Rente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie vorgezogene Rente) zählen aber keine Anrechnungszeiten.

Ah da ist der Denkfehler. 
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
 

Zitat

Nicht berücksichtigt werden:

-Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.

-Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.

-Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

-Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Das heißt für jemand mit Abitur + Studium eigentlich fast unmöglich, außer man zahlt die Jahre nach, korrekt?

Jemand noch ein Tip oder Erfahrung woher man fehlende Unterlagen Nachweise eventuell anfragen kann?

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chirlu
vor 4 Minuten von MichaelMueller:

Das heißt für jemand mit Abitur + Studium eigentlich fast unmöglich, außer man zahlt die Jahre nach, korrekt?

 

Am 2.3.2023 um 01:12 von chirlu:

Wenn du vor 24 nicht gearbeitet hast (auch nicht neben Schule/Studium), dann geht das tatsächlich nicht. Nicht umsonst gilt die abschlagsfreie Rente als SPD-Geschenk für Facharbeiter ohne Studium.

 

Mit Nebenjob neben dem Studium geht es schon. Man darf sich dann aber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was viele machen.

 

Am 2.3.2023 um 01:12 von chirlu:

Ein Jahr kann man hinzufügen, indem man für das 17. Lebensjahr Beiträge nachzahlt (Voraussetzung: Schulbesuch in dem Jahr), aber mehr geht nicht.

 

Man kann auch nicht für Schul-/Studienzeiten nachzahlen, soweit sie als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

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Sapine
vor 23 Minuten von chirlu:

Mit Nebenjob neben dem Studium geht es schon. Man darf sich dann aber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was viele machen.

Nicht für ältere Jahrgänge. Früher konnte man keine Rentenbeiträge zahlen für Nebenjobs während Schule und Studium. Ich weiß nicht, wann genau das geändert wurde. 

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chirlu
vor 14 Minuten von Sapine:

Ich weiß nicht, wann genau das geändert wurde. 

 

Geringfügige Beschäftigung: April 1999. Bei Werkstudententätigkeiten weiß ich nicht, ob die überhaupt jemals versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren.

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Sapine

Ich rede nicht von geringfügiger Beschäftigung. Ich habe mir mein Studium durch Nebenjobs verdient und hätte gerne in die Rentenversicherung einbezahlt aber das war nicht zulässig. Mein Arbeitgeber hat sich sicher die Hände gerieben. 

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chirlu
vor 24 Minuten von chirlu:

Werkstudententätigkeiten

 

Oktober 1996 anscheinend.

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MichaelMueller
vor 52 Minuten von chirlu:

Mit Nebenjob neben dem Studium geht es schon. Man darf sich dann aber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was viele machen.

Verstehe, habe ich natürlich auch gemacht, schade :).

 

vor 54 Minuten von chirlu:

Man kann auch nicht für Schul-/Studienzeiten nachzahlen, soweit sie als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

Ich merke schon viel zu spät damit beschäftigt 

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hilflos
Am 30.12.2023 um 14:55 von Sapine:

Ich rede nicht von geringfügiger Beschäftigung. Ich habe mir mein Studium durch Nebenjobs verdient und hätte gerne in die Rentenversicherung einbezahlt aber das war nicht zulässig. Mein Arbeitgeber hat sich sicher die Hände gerieben. 

bei Gehalt über der geringfügigen Beschäftigung wurden schon immer Rentenbeiträge fällig. außer offiziellen Werkstudenten. Arbeitgeber hat trotzdem den Rentenbeitrag gezahlt,

Am 30.12.2023 um 11:36 von timk:

Als Jahrgang 1962 hast du mit 66 Jahren + 8 Monate die Regelaltersgrenze erreicht.

 

Es ist möglich bis zu 4 Jahre vor erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen.

nein, vor 63 geht nicht

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Sapine
vor 2 Minuten von hilflos:

bei Gehalt über der geringfügigen Beschäftigung wurden schon immer Rentenbeiträge fällig. außer offiziellen Werkstudenten. Arbeitgeber hat trotzdem den Rentenbeitrag gezahlt,

nein, vor 63 geht nicht

Ich war nie Werksstudent und du irrst dich - die Regelungen waren früher anders.

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chirlu
vor 1 Stunde von Sapine:

Ich war nie Werksstudent

 

Das ist einfach die Bezeichnung für Studenten, die neben dem Studium arbeiten. Wenn für dich sozialversicherungsrechtliche Sonderregeln gegolten haben, wie du schreibst,

Am 30.12.2023 um 14:55 von Sapine:

habe mir mein Studium durch Nebenjobs verdient und hätte gerne in die Rentenversicherung einbezahlt aber das war nicht zulässig.

war es eine Werkstudententätigkeit.

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Sapine

Nun - zu meinen Zeiten verstand man darunter was anderes mit einem besonderen Bezug zum Studium. Aber kann schon sein, dass es heute so definiert ist. Wikipedia bestätigt mich jedenfalls insoweit, als dass es erst ab 1996 ein Rentenversicherungsmöglichkeit ja sogar -pflicht gab für Studierende. 

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