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MichaelMueller

Anrechnungszeiten deutsche Rentenversicherung

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 58 Minuten von Bolanger:

Was meinst Du damit?

 

Wenn du einen Durchschnitt aus drei Werten hast (1, 1, 1 – Durchschnitt 1) und dann einen vierten Wert hinzufügst (1, 1, 1, 2 – Durchschnitt 1,25), ist die Auswirkung größer, als wenn du einem Durchschnitt aus zehn Werten (1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1 – Durchschnitt 1) einen elften Wert hinzufügst (1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 2 – Durchschnitt 1,09). Das verstärkt sich zusätzlich dadurch, dass im ersten Fall der Durchschnitt entsprechend öfter verwendet wird zum Auffüllen der Zurechnungszeit.

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Saek
On 2/24/2023 at 9:28 PM, akista said:

dadurch andere Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden können (weil 8 Jahre voll sind), gehen dir evtl. Jahre verloren.

Anrechnungszeiten zählen meines Wissens nicht zu den 45 Jahren. Man könnte also versuchen, parallel zur Ausbildung/Studium immer Pflichtbeiträge zu zahlen, damit die Zeit nicht 'verlorengeht'.

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chirlu
vor 34 Minuten von Saek:

Anrechnungszeiten zählen meines Wissens nicht zu den 45 Jahren.

 

Richtig, ist aber hier egal, weil das Fernstudium ja parallel zu Berufstätigkeit lag.

 

vor 35 Minuten von Saek:

Man könnte also versuchen, parallel zur Ausbildung/Studium immer Pflichtbeiträge zu zahlen, damit die Zeit nicht 'verlorengeht'.

 

Oder freiwillige Beiträge. Aber das kann man nicht mehr lange im nachhinein; jeweils im April des Folgejahres ist der Zug abgefahren.

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MichaelMueller
vor 10 Stunden von Saek:

Anrechnungszeiten zählen meines Wissens nicht zu den 45 Jahren. Man könnte also versuchen, parallel zur Ausbildung/Studium immer Pflichtbeiträge zu zahlen, damit die Zeit nicht 'verlorengeht'.

Immer wenn ich dachte ich kapiere es so einigermaßen, kommt so ein Satz und ich bin wieder verwirrt :(:unsure:.

Wenn die Anrechnungszeit nicht zu den 45 Jahren zählt, was genau bringen die 8 Jahre anrechnen lassen dann genau?

 

vor 10 Stunden von chirlu:

Richtig, ist aber hier egal, weil das Fernstudium ja parallel zu Berufstätigkeit lag.

Jein, 2 Jahre waren Fernstudium die anderen 6 Jahre sind schon ganz "normale" Schulzeiten

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investorfonds
vor 7 Stunden von MichaelMueller:

Immer wenn ich dachte ich kapiere es so einigermaßen, kommt so ein Satz und ich bin wieder verwirrt :(:unsure:.

Wenn die Anrechnungszeit nicht zu den 45 Jahren zählt, was genau bringen die 8 Jahre anrechnen lassen dann genau?

 

Jein, 2 Jahre waren Fernstudium die anderen 6 Jahre sind schon ganz "normale" Schulzeiten

Siehe Rentenversicherung:

 

Anrechnungszeiten zählen in der Regel nicht bei den Wartezeitmonaten mit. Sie können aber die Rentenhöhe beeinflussen.

 

Unser Tipp: Die Wartezeit von 35 Jahren müssen Sie erfüllen, wenn Sie eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen beantragen wollen. Bei ihrer Berechnung zählen auch Anrechnungszeiten mit

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chirlu
vor 7 Stunden von MichaelMueller:

Wenn die Anrechnungszeit nicht zu den 45 Jahren zählt, was genau bringen die 8 Jahre anrechnen lassen dann genau?

 

Am 23.2.2023 um 21:56 von chirlu:

Für die Altersrente typischerweise gar nichts. Eine eventuelle Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente würde es möglicherweise leicht erhöhen, weil die Studienzeit aus der Durchschnittsberechnung herausgenommen würde; wenn du also davor und danach insgesamt wesentlich mehr verdient hast, würde sich der Durchschnitt erhöhen.

 

Falls die Fachschulzeiten bewertet werden, würde das auch etwas bringen. (Hatten wir ebenfalls oben schon.)

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MichaelMueller

@chirludanke habe ich falsch verstanden. Ich dachte: "Für die Altersrente typischerweise gar nichts." bezieht sich auf die Höhe der Altersrente d.h. das ich durch die Anrechnungszeit keine Rentenpunkte erhalten.

Ich hatte bisher so gerechnet das ich mit 18 + 45 = 63 Jahre ohne Abschlag in die Rente gehen kann, aber wenn die Anrechunsgszeiten ( 6 Jahre ) nicht zählen, kann ich das quasi schon gar nicht mehr erreichen, da 24 + 45 = 69 Jahre ist.

 

@Bolanger was sagst du zu der Rechnung?
Wenn ich (bis 67 Jahre) hätte ich 84 Punkte. Denkst du wirklich es macht viel aus ob 84 oder 86 Punkte? 

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investorfonds
vor 1 Stunde von MichaelMueller:

@chirludanke 

Ich hatte bisher so gerechnet das ich mit 18 + 45 = 63 Jahre ohne Abschlag in die Rente gehen kann, aber wenn die Anrechunsgszeiten ( 6 Jahre ) nicht zählen, kann ich das quasi schon gar nicht mehr erreichen, da 24 + 45 = 69 Jahre ist.

 

@Bolanger 

Je nach Geburtsjahr gilt 63 + X Jahre!

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chirlu
vor 3 Stunden von MichaelMueller:

Ich dachte: "Für die Altersrente typischerweise gar nichts." bezieht sich auf die Höhe der Altersrente d.h. das ich durch die Anrechnungszeit keine Rentenpunkte erhalten.

 

Das auch (außer unter Umständen für Fachschulzeiten).

 

vor 3 Stunden von MichaelMueller:

Ich hatte bisher so gerechnet das ich mit 18 + 45 = 63 Jahre ohne Abschlag in die Rente gehen kann

 

Das geht auf gar keinen Fall:

vor 1 Stunde von investorfonds:

Je nach Geburtsjahr gilt 63 + X Jahre!

Ab Geburtsjahrgang 1964 ist X = 2 Jahre, d.h. frühestmöglicher Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente ist mit 65. Ab 63 eine Rente beziehen kann man nur gegen Abschläge. Dafür muss man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, für die auch Anrechnungszeiten gezählt werden.

 

vor 3 Stunden von MichaelMueller:

aber wenn die Anrechunsgszeiten ( 6 Jahre ) nicht zählen, kann ich das quasi schon gar nicht mehr erreichen, da 24 + 45 = 69 Jahre ist.

 

Wenn du vor 24 nicht gearbeitet hast (auch nicht neben Schule/Studium), dann geht das tatsächlich nicht. Nicht umsonst gilt die abschlagsfreie Rente als SPD-Geschenk für Facharbeiter ohne Studium.

 

Ein Jahr kann man hinzufügen, indem man für das 17. Lebensjahr Beiträge nachzahlt (Voraussetzung: Schulbesuch in dem Jahr), aber mehr geht nicht.

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Bolanger
vor 15 Stunden von MichaelMueller:

Wenn ich (bis 67 Jahre) hätte ich 84 Punkte. Denkst du wirklich es macht viel aus ob 84 oder 86 Punkte? 

nach aktuellem Stand sind das etwa 72 EUR, von denen ich persönlich eine Kaufkraftanpassung erwarte.

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MichaelMueller
vor 18 Stunden von chirlu:

Wenn du vor 24 nicht gearbeitet hast (auch nicht neben Schule/Studium), dann geht das tatsächlich nicht. Nicht umsonst gilt die abschlagsfreie Rente als SPD-Geschenk für Facharbeiter ohne Studium.

 

Ein Jahr kann man hinzufügen, indem man für das 17. Lebensjahr Beiträge nachzahlt (Voraussetzung: Schulbesuch in dem Jahr), aber mehr geht nicht.

Ich hatte schon Minijobs/Aushilfsjob. Jedoch habe ich dort keine Beiträge in die DRV gezahlt. 

Würde mir das eine Jahr dann in der Konstellation überhaupt was bringen?

Aber okay, wenn dann nur mit Abschläge in die Rente verstanden :)

 

vor 6 Stunden von Bolanger:

nach aktuellem Stand sind das etwa 72 EUR, von denen ich persönlich eine Kaufkraftanpassung erwarte.

Das ist mir soweit klar und das hat welche Aussagekraft?

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Bolanger
vor 1 Stunde von MichaelMueller:
vor 8 Stunden von Bolanger:

nach aktuellem Stand sind das etwa 72 EUR, von denen ich persönlich eine Kaufkraftanpassung erwarte.

Das ist mir soweit klar und das hat welche Aussagekraft?

*ggg* 72 EUR ist doch eine sehr präzise Antwort auf folgende Frage

Am 1.3.2023 um 21:21 von MichaelMueller:

Denkst du wirklich es macht viel aus ob 84 oder 86 Punkte? 

 

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MichaelMueller

Nichts was ich vorher nicht wusste ;)

Und ganz korrekt ist es ja nicht, da noch Abzüge kommen 

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chirlu
vor einer Stunde von MichaelMueller:

Ich hatte schon Minijobs/Aushilfsjob. Jedoch habe ich dort keine Beiträge in die DRV gezahlt.

 

Ja, mit eigenen Rest-Beiträgen wären das vollwertige Beitragszeiten geworden. Aus den reinen Arbeitgeberbeiträgen werden auch Zuschlagsmonate gebildet, aber deutlich weniger.

 

vor 2 Stunden von MichaelMueller:

Würde mir das eine Jahr dann in der Konstellation überhaupt was bringen?

 

Wahrscheinlich nicht, müsste man aber genau rechnen mit dem vollständigen Versicherungsverlauf. Andererseits sind natürlich Rechtsänderungen möglich in verschiedene Richtungen (andere Altersgrenzen, komplette Abschaffung der abschlagsfreien Rente u.a.).

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Daniel24
· bearbeitet von Daniel24
vor 21 Stunden von chirlu:

 

Das auch (außer unter Umständen für Fachschulzeiten).

 

 

Das geht auf gar keinen Fall:

Ab Geburtsjahrgang 1964 ist X = 2 Jahre, d.h. frühestmöglicher Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente ist mit 65. Ab 63 eine Rente beziehen kann man nur gegen Abschläge. Dafür muss man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, für die auch Anrechnungszeiten gezählt werden.

 

 

Wenn du vor 24 nicht gearbeitet hast (auch nicht neben Schule/Studium), dann geht das tatsächlich nicht. Nicht umsonst gilt die abschlagsfreie Rente als SPD-Geschenk für Facharbeiter ohne Studium.

 

Ein Jahr kann man hinzufügen, indem man für das 17. Lebensjahr Beiträge nachzahlt (Voraussetzung: Schulbesuch in dem Jahr), aber mehr geht nicht.

Das ist korrekt so, ich komme gerade heute von einem Beratungstermin bei der GRV. Für die 45 Jahre (um abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können) zählen nur echte Beitragszeiten, somit mit normalem Studium (ohne die ganze Zeit nebenher versicherungspflichtig zu arbeiten) nicht zu schaffen. 
 

Für die 35 Jahre zählen auch Anrechnungszeiten. 

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chirlu
vor 1 Minute von Daniel24:

ohne die ganze Zeit nebenher versicherungspflichtig zu arbeiten

 

Ein Minijob reicht, damit ist man in der Rentenversicherung versicherungspflichtig (in den anderen Versicherungszweigen nicht). Man kann sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen, und das machen – leider – die meisten.

 

(Früher war es umgekehrt: Mit Minijob war man zunächst einmal nicht versicherungspflichtig, konnte es aber werden, indem man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat. Das haben die meisten – leider – nicht gemacht.)

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Sapine
vor 2 Minuten von chirlu:

Ein Minijob reicht, damit ist man in der Rentenversicherung versicherungspflichtig (in den anderen Versicherungszweigen nicht). Man kann sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen, und das machen – leider – die meisten.

Früher konnte man sich als nebenher arbeitender Student gar nicht versichern bei der GRV. 

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Bolanger

Bekommt man heute als Minijobbber pro Monat weniger Gehalt angerechnet als es mit dem Mindestbeitrag für freiwillige Versicherung der Fall wäre, erwirbt aber dennoch normale Zeiten? Könnte man diese Beiträge ggf. aufstocken, da unter Mindestbeitrag?

 

Solche Mini-mini-Beiträge würden dann ja den Schnitt der Beitragszahlungen nach unten ziehen

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chirlu
vor 7 Stunden von Sapine:

Früher konnte man sich als nebenher arbeitender Student gar nicht versichern bei der GRV.

 

Stimmt, ist allerdings schon lange her (vor April 1999).

 

vor 3 Stunden von Bolanger:

Bekommt man heute als Minijobbber pro Monat weniger Gehalt angerechnet als es mit dem Mindestbeitrag für freiwillige Versicherung der Fall wäre, erwirbt aber dennoch normale Zeiten?

 

Jein: Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung ergibt sich aus der Minijobgrenze von derzeit 520 Euro; d.h. der Beitrag aus einem „maximalen“ Minijob mit einem Verdienst von 520 Euro ist gleich hoch. Bei einem Minijob mit geringerem Verdienst, z.B. nur 400 Euro, ist der Beitrag geringer. Im Minijob gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro, d.h. wer weniger verdient, zahlt trotzdem den Beitrag wie für 175 Euro.

 

Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, zahlt weniger (Arbeitnehmeranteil 0), bekommt aber keine vollwertigen Beitragszeiten, sondern nur die erwähnten Zuschlagsmonate.

 

vor 3 Stunden von Bolanger:

Könnte man diese Beiträge ggf. aufstocken, da unter Mindestbeitrag?

 

Nein. Der Beitrag errechnet sich aus dem tatsächlichen Verdienst (außer unter 175 Euro, aber auch da hat man keine Wahlmöglichkeit).

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MichaelMueller
vor 11 Stunden von chirlu:

Wahrscheinlich nicht, müsste man aber genau rechnen mit dem vollständigen Versicherungsverlauf. Andererseits sind natürlich Rechtsänderungen möglich in verschiedene Richtungen (andere Altersgrenzen, komplette Abschaffung der abschlagsfreien Rente u.a.).

Okay ich habe mal online geschaut, da sind keine Informationen hinterlegt, vielleicht doch mal anfordern und schauen was dort so drin steht

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MichaelMueller

@chirluich habe aktuell bei meinen Eltern das Problem, dass die Schule den Nachweis nicht ausfüllt, weil Sie sagt sie hat nur 20 Jahre Aufbewahrungspflicht und keine Daten mehr.

 

Zeugnis wurde von der DRV nicht anerkannt. 
Was kann man in so einem Fall machen?

 

Ich beantrage auf jeden Fall nochmal die Akte, steht da dann eine Begründung drin?

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monstermania
vor 23 Minuten von MichaelMueller:

ich habe aktuell bei meinen Eltern das Problem, dass die Schule den Nachweis nicht ausfüllt, weil Sie sagt sie hat nur 20 Jahre Aufbewahrungspflicht und keine Daten mehr.

So pauschal kann man das nicht sagen.

Ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.

M.W.n. gilt in SH sogar eine 40 jährige Aufbewahrungsfrist für Abschlusszeugnisse und -prüfungsergebnisse. Das sollte ja eigentlich als Nachweiß reichen, selbst wenn die reinen Schülerlisten inzwischen vernichtet wurden. Ich hate jedenfalls in SH nach mehr als 20 Jahren kein Problem ein Nachweis über Studienzeiten zu erhalten.

 

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chirlu
vor 27 Minuten von MichaelMueller:

ich habe aktuell bei meinen Eltern das Problem, dass die Schule den Nachweis nicht ausfüllt, weil Sie sagt sie hat nur 20 Jahre Aufbewahrungspflicht und keine Daten mehr.

 

Zeugnis wurde von der DRV nicht anerkannt. 
Was kann man in so einem Fall machen?

 

Grundsätzlich gilt (laut den gemeinsamen rechtlichen Anweisungen):

Zitat

Der Nachweis kann durch alle geeigneten Unterlagen geführt werden (§ 21 SGB X). In Betracht kommen hierbei vorrangig Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Diplomurkunden, Bescheinigungen der Schulen oder Studienbücher.

Es muss halt den Sachbearbeiter überzeugen.

 

Ich würde erst einmal telefonisch nachfragen, warum ihm das, was ihr vorgelegt habt, nicht genügt und was überzeugender wäre. Ich würde auch, wenn die Schule keine Unterlagen mehr hat (obwohl in vielen Bundesländern die Aufbewahrungsfrist sehr viel länger ist, z.B. 50 oder 55 Jahre), beim zuständigen Archiv nachfragen, ob die Unterlagen vielleicht dort sind.

 

Eventuell würden zusätzlich zum Abschlusszeugnis noch frühere Jahres- oder Halbjahreszeugnisse helfen, die einen kontinuierlichen Schulbesuch belegen; oder Auszüge aus einer Abizeitung o.ä., falls es eine gab; oder notfalls schriftliche Zeugenaussagen von damaligen Mitschülern oder so.

 

Mir hat meine Schule seinerzeit mit dem Abiturzeugnis auch gleich eine Schulzeitbescheinigung gegeben. Ich weiß nicht, in welchen Bundesländern das seit wann üblich oder vorgeschrieben ist; aber vielleicht auch noch einmal im Umfeld des Zeugnisses schauen, ob da noch etwas ist.

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MichaelMueller

Danke werde ich mal so versuchen.

Bundesland der Schule ist BW. Muss ich mal die Fristen prüfen

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Shodan
vor 6 Stunden von MichaelMueller:

ich habe aktuell bei meinen Eltern das Problem, dass die Schule den Nachweis nicht ausfüllt, weil Sie sagt sie hat nur 20 Jahre Aufbewahrungspflicht und keine Daten mehr.

 

Zeugnis wurde von der DRV nicht anerkannt. 

Interessant. Mir wurde damals mit dem Abiturzeugnis eine extra Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung ausgestellt. Als ich dann die Ausbildungszeiten bei einem persönlichen Termin habe nachtragen lassen, wollte die Sachbearbeiterin diese Bescheinigung aber gar nicht sehen sondern hat sich mit dem Zeugnis zufrieden gegeben. ¯\_(ツ)_/¯

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