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MichaelMueller

Anrechnungszeiten deutsche Rentenversicherung

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Kontenklärung beantragen. Entsprechende Angaben machen und Nachweise einreichen.

Sorry ich habs leider noch nicht verstanden :(. Ich merk schon, muss noch ein paar Lücken schließen. Danke für deine Hilfe!


In der Ausbildung wurde in die DRV eingezahlt, also sind die Zeiten doch schon berücksichtigt und bekannt oder was genau kann man dort noch eintragen lassen?

Ich habe gelesen, man muss/sollte nur kontrollieren, dass die Ausbildungszeit auch als solche deklariert (Höherbewertung?) ist.

 

Noch eine andere Frage zu meiner Situation:
Ich habe hier mal eine Übersicht gefunden:
Ich habe in dem v0510 Formular bei Punkt 2 "eine berufsbildende schulische Ausbildung (Fachschulbesuch)".

Deklaration in BW ist dafür "dreijährige Erstausbildung (Berufskolleg)"

 

Bekommt man dafür doch Rentenpunkte oder "nur" Anrechnungszeiten?
Berufsfachschule: "Anrechnungszeit und keine Pflichtbeitragszeit. Aber Berücksichtigung mit 75 % der Entgeltpunkte in der Gesamtleistungsbewertung (max. 0,0625 Entgeltpunkte je Monat), wenn die Schule nach dem 17. Lebensjahr besucht wird"

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chirlu
vor 17 Minuten von MichaelMueller:

In der Ausbildung wurde in die DRV eingezahlt, also sind die Zeiten doch schon berücksichtigt und bekannt oder was genau kann man dort noch eintragen lassen?

 

Sprichst du jetzt von einer betrieblichen Ausbildung? Ich war noch bei der schulischen Ausbildung, von der wir die ganze Zeit bisher gesprochen haben. Bei einer betrieblichen Ausbildung, die als solche im Versicherungsverlauf markiert ist, gibt es weiter nichts zu tun.

 

vor 20 Minuten von MichaelMueller:

Berücksichtigung (…) in der Gesamtleistungsbewertung

 

Das ist das, was wir schon einmal hatten: Einfluss (nur) auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

 

Ich meine, es gibt noch ein paar wenige Fachschulzeiten, die auch für die Altersrente bewertet werden; so wie früher auch Hochschulzeiten. Ich weiß aber nicht, welche im einzelnen.

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MichaelMueller
vor 50 Minuten von chirlu:

Sprichst du jetzt von einer betrieblichen Ausbildung? Ich war noch bei der schulischen Ausbildung, von der wir die ganze Zeit bisher gesprochen haben. Bei einer betrieblichen Ausbildung, die als solche im Versicherungsverlauf markiert ist, gibt es weiter nichts zu tun.

Das war eine Frage mittendrin bzw. ein Satz von jemand anders, da wollte ich nur nachhaken. Ist nicht meine Situation, aber ich habe eine betrieblichen Ausbildung gemeint für meine Frau, falls wir dort auch noch was machen müssen.

 

vor 51 Minuten von chirlu:

Das ist das, was wir schon einmal hatten: Einfluss (nur) auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Achso okay, also das ist relativ klar bei mir für 6 Jahre und eindeutig. 

 

vor 52 Minuten von chirlu:

Ich meine, es gibt noch ein paar wenige Fachschulzeiten, die auch für die Altersrente bewertet werden; so wie früher auch Hochschulzeiten. Ich weiß aber nicht, welche im einzelnen.

Okay mal schauen ob ich da was rausfinden kann.

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Sapine
vor 2 Stunden von chirlu:

Das ist das, was wir schon einmal hatten: Einfluss (nur) auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Beides Fälle die durchaus vorkommen. Mit Mitte 50 kann man dann wenig machen, denn der Zug für Nachzahlungen bei Ausbildungszeiten ist dann abgefahren. Auch wenn heute nicht klar ist nach welchen Regeln in zwanzig Jahren gerechnet wird, kann es selten falsch sein, sich die Zeiten zu sichern. 

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MichaelMueller
vor 2 Minuten von Sapine:

Beides Fälle die durchaus vorkommen. Mit Mitte 50 kann man dann wenig machen, denn der Zug für Nachzahlungen bei Ausbildungszeiten ist dann abgefahren. Auch wenn heute nicht klar ist nach welchen Regeln in zwanzig Jahren gerechnet wird, kann es selten falsch sein, sich die Zeiten zu sichern. 

Das mache ich auf jeden Fall für die ersten 6 Jahre, mich hat nur interessiert ob es dafür auch Rentenpunkte gibt und eben das Fernstudium für die "restlichen" 2 Jahre, aber das wird wohl nicht ganz so einfach ;)

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Sapine

Mir ging es um Zeiten, die man nicht automatisch bekommt. Die frühen Zeiten Schule/Hochschule bekommt man ja auch noch nachträglich, wenn man die Nachweise bringt. Da könnte man höchstens die Wertigkeit aufstocken aber das ist sehr ungewiss was das bringen würde. Wer aber ein oder zwei Jahre mehr gebraucht hat bei Studium/unbezahlter Ausbildung, der muss sich kümmern, damit die Zeiten nicht verloren gehen. 

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investorfonds

Hi Leute, vergesst nicht die Zeit zwischen 16 und 17 Lebensjahr.

Für die kann man bei Schulbesuch nachzahlen bis zum 45!

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MichaelMueller
vor 7 Stunden von investorfonds:

Hi Leute, vergesst nicht die Zeit zwischen 16 und 17 Lebensjahr.

Für die kann man bei Schulbesuch nachzahlen bis zum 45!

Hast schon jemand hier gemacht?

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investorfonds
vor 44 Minuten von MichaelMueller:

Hast schon jemand hier gemacht?

Ja, geht problemlos. 

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chirlu
vor 45 Minuten von MichaelMueller:

Hast schon jemand hier gemacht?

 

Ja, mehrere Leute.

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Bolanger
vor 3 Stunden von MichaelMueller:

Hast schon jemand hier gemacht?

Überleg Dir dabei genau, was Du erreichen willst. Geht es nur darum, die Zeiten zu belegen, dann reicht der Mindestbeitrag. Möchtest Du hingegen ernsthaft in die gesetzliche Rente investieren, dann zahl mehr ein. nachträglich den Betrag aufzustocken geht nämlich nicht.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von Bolanger:

Geht es nur darum, die Zeiten zu belegen, dann reicht der Mindestbeitrag.

 

Wobei das den Durchschnittswert (Gesamtleistungswert) reduziert, der bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zum Tragen kommt. Normalerweise geht das 17. Lebensjahr nämlich nicht in den Nenner des Durchschnitts ein, aber nach einer Nachzahlung schon.

 

Also ja, man muss in der Tat genau nachdenken, was man mit der Nachzahlung will und mit welcher Zahlung man das am besten erreicht.

 

vor 10 Stunden von investorfonds:

die Zeit zwischen 16 und 17 Lebensjahr.

 

Zur Klarstellung, es geht um die Zeit zwischen dem 16. und dem 17. Geburtstag, also das 17. Lebensjahr. (Ganz exakt: den Monat des 16. Geburtstags bis zum Monat vor dem 17. Geburtstag.)

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller

Okay danke, dafür habe ich noch ein wenig Zeit zum Nachdenken und müsste mal nachrechnen/nachdenken.
Prinzipiell würde ich gerne die schnell die 45 Jahre voll machen, nach aktuellem Stand würde die Rente gut reichen, wenn ich weiterhin über BBG einzahle. 
Blöd, dass man das man das bis 45 entscheiden muss :P

 

Das mit der Gesamtleistungswert Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten muss ich mir nochmal genauer anschauen, das habe ich noch nicht ganz verstanden :).

Gibt es irgendwo ein Online-Rechner oder Erklärung, wieviel Punkte man für welchen Betrag bekommt?

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chirlu
vor einer Stunde von MichaelMueller:

Gibt es irgendwo ein Online-Rechner oder Erklärung, wieviel Punkte man für welchen Betrag bekommt?

 

Für etwa 7500 Euro gibt es derzeit einen Entgeltpunkt; genau weiß man es erst im nachhinein. Für ein Jahr Höchstbeitrag (derzeit 1357,80 Euro pro Monat) somit etwas mehr als 2 Entgeltpunkte.

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MichaelMueller
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Für etwa 7500 Euro gibt es derzeit einen Entgeltpunkt; genau weiß man es erst im nachhinein. Für ein Jahr Höchstbeitrag (derzeit 1357,80 Euro pro Monat) somit etwas mehr als 2 Entgeltpunkte.

Top danke, aber die Punkte können sich nachträglich nicht mehr ändern, sondern „nur“ der Wert oder?

 

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chirlu

Wenn die Entgeltpunkte einmal feststehen (im Herbst des Folgejahrs), ändern sie sich nicht mehr.

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MichaelMueller
vor 10 Minuten von chirlu:

Wenn die Entgeltpunkte einmal feststehen (im Herbst des Folgejahrs), ändern sie sich nicht mehr.

Okay alles klar dank dir.

 

Ist halt auch eine Wette ob sich das wirklich auszahlt oder gibt es dazu schon wirkliche Auswertungen aus der Vergangenheit?

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s1lv3r
vor 4 Stunden von MichaelMueller:

Ist halt auch eine Wette ob sich das wirklich auszahlt oder gibt es dazu schon wirkliche Auswertungen aus der Vergangenheit?

 

Was meinst du denn mit "auszahlen", den aktuellen Rentenwert? Das ist der monatliche Betrag, den man jeweils an Rente für einen Rentenpunkt bekommt. Bei Wikipedia gibt es eine Tabelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert

 

Für die zukünftige Entwicklung würde ich da aber glaube ich einfach mit einer realen Nullrendite rechnen, d.h. nur Inflationsausgleich.

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MichaelMueller

Einfach Rechnung wäre ja 2 Punkte = 72€

15.000/72/12 = >17 Jahre Rente beziehen, aber bis in 20 Jahre sieht die Rechnung mit Inflationsausgleich eben anders aus.

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MichaelMueller

Hier hat doch bestimmt schon jemand durchgerechnet, wie die Auswirkungen der 2 Punkte im Alter sind oder die 15k lieber >30 Jahre in einen ETF anzulegen oder :)?

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Sapine

Natürlich sollte das Geld in einem ETF am Ende mehr Rendite bringen, aber so einfach kann man das denke ich nicht vergleichen. Bei der GRV geht es um einen eher konservativen Baustein, der eine lebenslange Einnahmequelle darstellt. Daher kann sich die monatliche Auszahlung durchaus sehen lassen aber zu erben gibt es hinterher nichts. Daneben zählen die Punkte nicht nur für die Altersvorsorge sondern auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung oder zur Hinterbliebenenabsicherung. Aber auch die jährlichen Rentenanpassungen sind nicht zu verachten gerade wenn man lange lebt. Nicht zuletzt bietet die GRV eine andere Absicherung für Krisensituationen. Während beispielsweise Geldanlagen nach den Weltkriegen ziemlich schlecht aussahen, konnten Rentner in der Nachkriegszeit durchaus auf ein auskömmliches Einkommen schauen. Das ist natürlich keine Garantie für die Zukunft, aber für mich eine absolut sinnvolle Diversifizierung. 

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Bolanger
vor 11 Stunden von MichaelMueller:

Hier hat doch bestimmt schon jemand durchgerechnet, wie die Auswirkungen der 2 Punkte im Alter sind oder die 15k lieber >30 Jahre in einen ETF anzulegen oder :)?

Wie sieht denn Deine Rechnung dazu aus?

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MichaelMueller
vor 14 Stunden von Bolanger:

Wie sieht denn Deine Rechnung dazu aus?

Meine Rechnung besagt, dass ich >30 Jahre Rente beziehen müsste, damit es sich lohnen würde/könnte

Am 27.2.2023 um 21:18 von Sapine:

Natürlich sollte das Geld in einem ETF am Ende mehr Rendite bringen, aber so einfach kann man das denke ich nicht vergleichen. Bei der GRV geht es um einen eher konservativen Baustein, der eine lebenslange Einnahmequelle darstellt. Daher kann sich die monatliche Auszahlung durchaus sehen lassen aber zu erben gibt es hinterher nichts. Daneben zählen die Punkte nicht nur für die Altersvorsorge sondern auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung oder zur Hinterbliebenenabsicherung. Aber auch die jährlichen Rentenanpassungen sind nicht zu verachten gerade wenn man lange lebt. Nicht zuletzt bietet die GRV eine andere Absicherung für Krisensituationen. Während beispielsweise Geldanlagen nach den Weltkriegen ziemlich schlecht aussahen, konnten Rentner in der Nachkriegszeit durchaus auf ein auskömmliches Einkommen schauen. Das ist natürlich keine Garantie für die Zukunft, aber für mich eine absolut sinnvolle Diversifizierung. 

Stimmt grundsätzlich sind es 2 verschiedene Risikoklassen. Jedoch, wenn die Renteneinzahlung- und Punkte bisher ganz ordentlich aussehen ist es ja schon eine Überlegung wert, die ca. 15k vielleicht risikoreicher anzulegen. 

 

Ob es sich lohnt nur den Mindestbeitrag einzuzahlen, um das Anrechnungsjahr zu gewinnen, dafür aber der durchschnittliche Gesamtleistungswert sinkt, konnte ich mir bisher keine Meinung bilden. Wie seht ihr das? 

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chirlu
vor 6 Minuten von MichaelMueller:

Ob es sich lohnt nur den Mindestbeitrag einzuzahlen, um das Anrechnungsjahr zu gewinnen, dafür aber der durchschnittliche Gesamtleistungswert sinkt, konnte ich mir bisher keine Meinung bilden. Wie seht ihr das?

 

Kommt auf die individuelle Situation an: Was bringen die zusätzlichen Zeiten (läge man ohne sie knapp unter einer Mindestzeit?), und wie wahrscheinlich ist eine Nicht-Altersrente? Der Hebel des Gesamtleistungswerts ist auch höher (in diesem Fall also die negative Wirkung stärker), wenn man früh einzahlt, als wenn man es erst auf den letzten Drücker mit 44 macht.

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Bolanger

 

vor 2 Stunden von chirlu:

Der Hebel des Gesamtleistungswerts ist auch höher (in diesem Fall also die negative Wirkung stärker), wenn man früh einzahlt, als wenn man es erst auf den letzten Drücker mit 44 macht.

Was meinst Du damit?

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