Zum Inhalt springen
Rebentao

Gesetzliche Einlagensicherung - ein schlechter Witz

Empfohlene Beiträge

bmi
Am 26.3.2023 um 08:31 von reko:
Am 26.3.2023 um 08:16 von bmi:

In den USA gab es bereits mehrere Anläufe von Full-Reserve-Banken (also >= 100% besicherte Einlagen)

Islamischen Banken ist das Geld verleihen verboten und sind deshalb ähnlich hoch besichert. Dort ist das Problem, dass die Banken kaum Gewinn erwirtschaften und deshalb stärker Insolvenz gefährdet sind.

Teilreservebanken würden mMn in einem wirklich freien Markt nicht überleben. Teilreservebanken werden quasi durch die Einlagensicherung subventioniert, Vollreservebanken zusätzlich besteuert.

 

Vollreservebanken müssten eine Gebühr für das Verwahren verlangen, wohingegen Teilreservebanken den Kunden eine Gebühr für das Risiko geben können (über das sich die meisten Kunden gar nicht im klaren sind) und im Zweifel durch die Einlagensicherung gerettet werden.

 

Kein fairer Markt. 

 

Alleine die Tatsache, dass Anträge für Vollreservebanken aktuell aus Angst vor Bankruns abgelehnt werden spricht Bände. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
No.Skill
· bearbeitet von No.Skill

Gerd Kommer Vor allem haben wir darüber gesprochen, was Anleger jetzt mit ihrem Geld machen sollen.

Warum Profis wie Warren Buffett ihr Geld niemals auf dem Konto liegen lassen,

warum sich Anleihen und Geldmarktfonds als Alternativen zum Girokonto viel besser eignen und was eigentlich bei Silicon Valley Bank und Credit Suisse falsch gelaufen ist und Sparer auch bei der Deutschen Bank und Co. niemals zu viel Geld einfach auf dem Konto liegen lassen sollten. Denn es gibt ein Risiko, über das fast niemand spricht – und das betrifft die Einlagensicherung.

 

Sehr interessant, sollte man wissen und es gibt auch eine prima Lösung.

 

Grüße No.Skill

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rebentao
vor 22 Stunden von No.Skill:

Gerd Kommer Vor allem haben wir darüber gesprochen, was Anleger jetzt mit ihrem Geld machen sollen.

Grüße No.Skill

 

Aufschlussreiches Video, Gerd Kommer redet da Klartext. Vor allem erklärt er auch das dem das Gesetz zur Einlagensicherung nicht für mehrere Banken pro Kunde und jeweils 100k "gedacht" ist und man es nicht als sicher annnehmen sollte das wenn man das Geld auf meherere Banken verteilt alles zurückbekommt falls mehrere Banken Pleite gehen.

Der Tip von einigen hier "verteile es doch auf mehrere Banken" kann insofern "gefährlich" sein.

 

Marc Friedrich erklärt hier auch das wohl vielen nicht klar ist das man nur eine Forderung an die Bank und für sein "eigenes Geld" und man bei Sichteinlagen Gläubiger der Bank ist. (ist den Forenteilnehmern natürlich bekannt)

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bmi
vor 3 Minuten von Rebentao:

Marc Friedrich

Diskreditierung in 3...2...1... 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 9 Minuten von bmi:
vor 14 Minuten von Rebentao:

Marc Friedrich

Diskreditierung in 3...2...1...

 

Hast du ja dankenswerterweise schon übernommen. :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reko
· bearbeitet von reko
vor 22 Stunden von No.Skill:

Sehr interessant, sollte man wissen und es gibt auch eine prima Lösung.

Geldmarktfonds waren interessant als es Zinsen gab. Aber man ist auch da Gläubiger z.T. auch von Banken. Einen Effekt hat nur die Diversifikation.

Wenn wirklich alle Einlagen aller Banken gesichert werden müssten, dann hilft keine Einlagensicherung. Dann helfen auch keine Staatsanleihen. Bei einzelnen zu rettenden Banken hat man mit Konten bei mehreren Banken auch einen Diversifikationseffekt und der Staat wird deshalb nicht die Umgehungstatbestandskarte ziehen. In einer Bankenkriese könnten Banken aber schnell fusionieren und man doch wieder nur bei einer Bank Kunde ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rebentao
· bearbeitet von Rebentao
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Hast du ja dankenswerterweise schon übernommen. :thumbsup:

Gerne

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Stunde von Rebentao:

Gerne

 

Bist du jetzt bmi? :blink:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dw_
vor 11 Stunden von reko:

Geldmarktfonds waren interessant als es Zinsen gab. Aber man ist auch da Gläubiger z.T. auch von Banken. Einen Effekt hat nur die Diversifikation.

Nach meinem Verständnis sind die Swaps mit Sicherheiten hinterlegt, und zwar zu mehr als 100%.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Minuten von dw_:

Nach meinem Verständnis sind die Swaps mit Sicherheiten hinterlegt

 

Unabhängig von der Swap-Frage (und somit auch bei direkt abbildenden Fonds) können auch die Geldmarktpapiere selbst ausfallen. Das war hier gemeint.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bmi
vor 16 Stunden von chirlu:

Bist du jetzt bmi? :blink:

Habe ich soeben mein 2. Ich über ein Forum kennengelernt? :ermm:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
eugenkss
vor 3 Stunden von Touchwood:

 Und dass der Staat einspringt ist kein Gesetz, sondern nur ein Versprechen.

Einlagensicherungsgesetz

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 3 Stunden von Touchwood:

Denn die Einlagensicherung der Banken reichen bei weitem nicht, wenn eine größere Bank bankrott geht.

Woher willst du das wissen? Kennst du irgend eine Zahl, die das belegt?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241023
vor 31 Minuten von odensee:

Woher willst du das wissen? Kennst du irgend eine Zahl, die das belegt?

 

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB liegt bei 0,8% der gedeckten Einlagen und muss bis 2024 erreicht sein.

 

https://edb-banken.de/fuer-verbraucher/haeufig-gestellte-fragen-faq/

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 8 Minuten von * moneto *:

Die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB liegt bei 0,8% der gedeckten Einlagen und muss bis 2024 erreicht sein.

Ja. Und es gibt im Falle des Falles eine Nachschusspflicht für alle beteiligten Banken. Einfach mal das Gesetz lesen.

Daneben bleibt natürlich auch zu hoffen, dass bei einer Bankpleite nicht ALLES weg ist und Teile der Insolvenzmasse noch ausgezahlt werden können.

Wird aber off-topic hier.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
t.klebi
vor 1 Minute von odensee:

Daneben bleibt natürlich auch zu hoffen, dass bei einer Bankpleite nicht ALLES weg ist und Teile der Insolvenzmasse noch ausgezahlt werden können.

Und es sind ja auch üblicherweise ALLE Banken auf einmal von einer Insolvenz betroffen. :rolleyes:

0,8% aller (!) inländischen Bankguthaben ist auch nicht wirklich wenig. Das fängt auch eine größere Bank auf. Darüber hinaus, können wir sicher sein, dass bei einer systemischen Bankenkrise aller Banken gleichzeitig der deutsche Staat einspringen wird. Und wenn die Bundesrepublik Insolvenz anmeldet, wäre sowieso alles zu spät. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Es ist off-topic, aber das heißt nicht, dass Unsinn kommentarlos stehen bleiben muss.

vor 25 Minuten von Touchwood:

Bitte richtig lesen, was ich geschrieben habe. Der Fonds reicht nicht!

Du hast geschrieben:  (Hervorhebung durch mich...)-

vor 9 Stunden von Touchwood:

Denn die Einlagensicherung der Banken reichen bei weitem nicht, wenn eine größere Bank bankrott geht. Und dass der Staat einspringt ist kein Gesetz, sondern nur ein Versprechen.

Und die Einlagensicherung ist nun mal mehr als der Fonds.

 

vor 27 Minuten von Touchwood:

Und mal nur nebenbei. Wertpapiere sind über die Anlegerentschädigung nur über 20.000 € abgesichert.

Wertpapiere sind in erster Linie mal dadurch gesichert, dass sie Sondervermögen sind.

 

vor 27 Minuten von Touchwood:

Ansonsten mal diese Serie lesen.

Ich rate dir, dich mal mit dem Einlagensicherungsgesetz zu beschäftigen, statt mit den zum Teil falschen Aussagen eines Internetportals, bevor du dich noch mehr vergaloppierst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 1 Minute von Touchwood:

Dass der Staat einspringt, wenn der Sicherungsfonds nicht ausreicht ist NICHT gesetzlich garantiert.

Behauptet auch niemand, der noch bei klarem Verstand ist.

 

vor 2 Minuten von Touchwood:
Zitat

Und die Einlagensicherung ist nun mal mehr als der Fonds.

Aha, was meinst du damit?  Die freiwilligen zusätzlichen Sicherungssysteme einzelner Banken?

Nein, ich meine die Nachschußpflicht ("Sonderbeiträge"). Lies einfach mal das Einlagensicherungsgesetz. Insbesondere die §27 bis §30

 

vor 7 Minuten von Touchwood:

Nur Schäden, die darüber hinausgehen, übernimmt die freiwillige Einlagensicherung, die privatrechtlich organisiert ist. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf diesen erweiterten Schutz besteht aber nicht.

:dumb:Die freiwillige Einlagensicherung hat nun mal so gar nichts mit der gesetzlichen zu tun. Und selbstverständlich kann man was freiwilliges nicht einklagen. Aber blamier dich ruhig weiter. EOD meinerseits,

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 27 Minuten von Touchwood:
Zitat

Wertpapiere sind in erster Linie mal dadurch gesichert, dass sie Sondervermögen sind.

Auch da Satz mit X. Genau wie ich gesagt habe 90 % bzw. max. 20.000 € :P

Si tacuisses ... muss wohl die Hitze sein. Nochmal der relevante Abschnitt aus https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html:

Zitat

Wertpapiere (zum Beispiel Aktien, Zertifikate, Investmentfondsanteile) sind ebenfalls keine Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung geschützt. Sie sind aber Eigentum der Kundinnen und Kunden und werden für diese von der Bank oder dem Wertpapierhandelsunternehmen verwahrt. Im Insolvenzfall können Sie daher vom Institut die Herausgabe der Finanzinstrumente verlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, soweit die Papiere nicht als Sicherheit für Forderungen (Kreditsicherheit) dienen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee

Eigentlich wollte ich ja nicht mehr antworten. Aber es tut weh, solchen hanebüchenen Unsinn unkommentiert stehen zu lassen.

vor 47 Minuten von Touchwood:

Die Nachschusspflicht betrifft aber eben nicht alle Banken!

Natürlich nicht alle Banken. Sondern:

Zitat

Die Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen besteht nur für CRR-Kreditinstitute, die der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bereits zu Beginn des Abrechnungsjahres, in dem ein Sonderbeitrag oder eine Sonderzahlung erhoben wird, zugeordnet waren und zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung noch angehörten.

(Quelle: Einlagensicherungsgesetz)

 

Und diese Banken müssen...

Zitat

 

(1) Reichen die verfügbaren Finanzmittel einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nicht aus, um die Einleger eines der Entschädigungseinrichtung zugeordneten CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sind die dieser gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zugeordneten CRR-Kreditinstitute verpflichtet,

1. Sonderbeiträge als Vorausleistung zur Deckung des Mittelbedarfs in einem Entschädigungsfall gemäß § 29 zu leisten oder

2. Sonderzahlungen zur Rückführung von Krediten zur Deckung des Mittelbedarfs in einem Entschädigungsfall gemäß § 30 zu leisten.

 

(Quelle: Einlagensicherungsgesetz)

Das heißt, wenn der "Fonds" leer ist, müssen die anderen Banken Sonderzahlungen leisten. Und da das in einem Gesetz steht, geht es um die gesetzliche Einlagensicherung und nicht um irgendwas freiwilliges.

 

vor 47 Minuten von Touchwood:

Sondern wie ich sagte:

vor 2 Stunden von Touchwood:

zusätzlichen Sicherungssysteme einzelner Banken

Also was willst du eigentlich? Vermische die Kontexte und nicht und lies nach.

Die zusätzlichen (freiwilligen) Sicherungssysteme haben nichts, aber auch gar nichts mit der Pflicht zu Sonderbeiträgen zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu tun.

 

vor einer Stunde von Touchwood:

Das einzige wo ich widerspreche, dass die Einlagen so sicher sind wie es vorgegaukelt wird

Es gaukelt niemand was vor. Es gibt ein Gesetz, dass den Entschädigungsfall klar regelt. Nennt sich Einlagensicherungsgesetz. Ein Teil der Einlagensicherung ist der "Fonds", der andere Teil sind Sonderbeiträge bzw. Kredite.

 

vor einer Stunde von Touchwood:

ich behaupte weiterhin, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, dass der Staat die Banken wieder rettet, sprich die Einlagensicherung aufstockt falls der Fonds der Banken nicht ausreicht.

Wie ich oben schon schrieb: niemand der bei klarem Verstand ist, behauptet einen solchen Blödsinn. Falls der Fonds nicht ausreicht, müssen die Banken den wieder aufstocken. Nicht der Staat. Siehe Einlagensicherungsgesetz.

 

Und ob "der Staat" im Falle eines deutschland- oder europa- oder weltweiten Bankencrashs freiwillig Banken rettet und ob er das dann überhaupt noch kann, hat nichts mit der gesetzlichen Einlagensicherung zu tun.

 

Moderation: mag jemand ab #3525 entsorgen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor einer Stunde von Touchwood:

Ihr solltet mal an euren Textverständnisproblemen arbeiten ;)

 

So viele Geisterfahrer!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Weil es hier gerade um Einlagensicherung geht :)

Annahme: Die Neobroker sind keine Banken, sondern Wertpapierhandelsunternehmen. Die Verrechnungskonten werden bei den kooperierende Banken gehalten. Wer also über drei Neobroker, drei Verrechnungskonten bei, sagen wir der B-Bank, hat, ist also bezüglich der Guthaben auf den Konten über 100.000 € abgesichert. Weil die Einlagensicherung gilt ja pro Kunde/Bank (EdB). Bei Schäden aus Wertpapiergeschäften über drei mal 20.000€ (EdW).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
altaso

Einlagensicherung... Eine Erfindung aus dem Jahre 2008, als der Bankrun bevor stand.

Wenn es hart auf hart kommt, zählen solche Gesetze auch nichts mehr...

Wenn ich Gläubiger bin und der Schuldner pleite, dann krieg ich zwar per Gesetz recht, zu holen ist trotzdem nichts.

Das auch Banken oder gar einem Staat das passieren kann, wissen wir mittlerweile alle.

Und in einer solche Krise kommt es auch zu Maßnahmen, wo sich jeder Bürger dran beteiligen muss, denn er bürgt ja für den Staat.

Sind die Kassen also leer, wird man von den 100k nochmal was abgeben dürfen... Eure gefühlte Sicherheit will ich haben :D

Übrigens gleiches bei Sondereigentum. Auch das kann gestohlen, unterschlagen, beraubt, zerstört werden, und dann?

Es gibt keine 100% Sicherheit, seht es ein. Können Bankengruppen oder Staaten nicht mehr, ist es vorbei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 1 Minute von altaso:

Es gibt keine 100% Sicherheit,

Behauptet auch niemand. Auch Gold ist nicht 100% sicher. Das gibst du raus, wenn es hart auf hart kommt (weil du sonst erschossen wirst). Ich würde auf Konserven und hochkonzentrierten Alkohol setzen.

 

vor 5 Minuten von altaso:

Einlagensicherung... Eine Erfindung aus dem Jahre 2008, als der Bankrun bevor stand.

Falsch. Lies mal nach, was nach der Herstattpleite (in den 70ern) gemacht wurde. Und es gab schon früher erste Ansätze.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...