Zum Inhalt springen
Glory_Days

Freiwillige Einzahlungen in die GRV für 2022

Empfohlene Beiträge

Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Laut Webseite der GRV sind freiwillige Einzahlungen in die GRV für das Vorjahr 2022 noch bis zum 31. März dieses Jahres möglich. Dafür muss der "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (V0060)" bei der DRV gestellt werden.

Eine Frage:
Ist es zeitlich noch möglich, diesen morgen zu stellen - oder ist hier das Posteingangsdatum bei der DRV entscheidend? Kann man diesen Antrag auch digital stellen?

Es geht um einen Fall, die Wartezeit für langjährige Versicherte von 35 Jahren durch freiwillige Einzahlungen in die GRV zu erreichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 4 Minuten von chirlu:

Vielen Dank für den Link - ist hierfür eine Registrierung notwendig, oder kann die Abgabe des Formulars selbstständig im Laufe des morgigen Tages durchgeführt werden?

 

[Edit]

Zitat

Werden die Online-Dienste ohne Registrierung genutzt (z. B. die elektronische Antragstellung) kann der Kunde Daten nur zur Deutschen Rentenversicherung übermitteln; ein Abruf von Daten von der Deutschen Rentenversicherung erfolgt nicht.

Sollte also funktionieren :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Faszinierend! Dass so etwas immer einen Tag vor Ultimo auffällt!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gruber

Anträge kann man auch online stellen. Voraussetzung hierfür: entsprechend freigeschalteter Personalausweis oder passende Signaturkarte

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Hinweise/Technische_Voraussetzungen/technische_voraussetzungen.html

 

Ich vermute mal, dass es nach dem Eingangsdatum bei der DRV geht. Bei uns im Haus z.B. werden Kuverts üblicherweise in der Poststelle entfernt. Man sieht also dann keinen Poststempel bzw. Absendedatum mehr, sondern hat nur noch den Eingangsstempel der Poststelle.

Anträge sollte man auch bei der Gemeinde oder dem Landratsamt abgeben können. Hier zählt dann der Eingang dort.

Ich wohne auf dem Land, da ist es kein Problem auch morgen noch schnell einen Termin in der Gemeinde zu kriegen. In München ist es wahrscheinlich einfacher den Antrag bei der DRV direkt einzuwerfen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu

Ja, das geht. Ich würde nicht bis zur letzten Minute warten – die DRV schiebt manchmal zum ungünstigen Zeitpunkt ein Wartungsfenster ein.

 

vor 2 Minuten von gruber:

Voraussetzung hierfür: entsprechend freigeschalteter Personalausweis oder passende Signaturkarte

 

Nein, ist nicht nötig.

 

vor 2 Minuten von gruber:

Ich vermute mal, dass es nach dem Eingangsdatum bei der DRV geht.

 

Ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 14 Minuten von stagflation:

Faszinierend! Dass so etwas immer einen Tag vor Ultimo auffällt!

Das ist in diesem Fall eher Zufall, da ich gerade über einen mir bekannten Fall geschaut habe, mich mit der Einzahlung freiwilliger Beiträge beschäftigt habe und dabei auf den 31. März als Stichtag gestoßen bin (ohne dass mir dieser vorher bekannt gewesen wäre).

vor 13 Minuten von gruber:

Anträge kann man auch online stellen. Voraussetzung hierfür: entsprechend freigeschalteter Personalausweis oder passende Signaturkarte

Dann würde es daran wohl scheitern - dafür wird ein Auslesegerät benötigt, oder?

vor 12 Minuten von chirlu:

Nein, ist nicht nötig.

Das wäre gut, sonst wirds schwierig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
3dbruce
vor 12 Minuten von Glory_Days:

Dann würde es daran wohl scheitern - dafür wird ein Auslesegerät benötigt, oder?

Hier die Liste von Smartphones und Tablets, mit denen es gehen sollte: https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 31 Minuten von Glory_Days:

Das wäre gut, sonst wirds schwierig.

 

Habe es erst im Februar gemacht und das V0060 Formular über den hier schon genannten Link ausgefüllt. Wie chirlu schon sagt: Es geht definitiv ohne Personalausweis/sonstige Legitimation. Man braucht nur die eigene Versicherungsnummer.

 

Der Bescheid mit den Überweisungsinformation war zwei Wochen später schon im (analogen) Briefkasten - ggf. kann man auch schon parallel zur Antragsbearbeitung selbstständig überweisen. In meinem Musterdepot-Thread steht hierzu noch ein bisschen was (und garantiert auch an ganz vielen anderen Stellen im Forum :lol:).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 17 Minuten von s1lv3r:

Wie chirlu schon sagt: Es geht definitiv ohne Personalausweis/sonstige Legitimation. Man braucht nur die eigene Versicherungsnummer.

Super, vielen Dank euch allen. Jetzt muss ich morgen nur noch einmal bei der Service-Hotline erfragen, wie hoch die aktuelle Wartezeit tatsächlich ist und wie viele Monate zu den 35 Jahren für langjährige Versicherte noch fehlen (bzw. alternativ die Zeiten aus dem Versicherungsverlauf selbst zusammenrechnen).

Zum 31.03. sollte man dann ja max. 15 Monate auf einmal einzahlen können (bzw. zum 01.04 dann 16), d.h. ich hoffe, dass bis zu den 35 Jahren weniger als 16 Monate fehlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Ist wirklich das Antragsdatum relevant oder das Datum der Zahlung? Ich habe meine Nachzahlungen bisher immer ganz ohne Antrag einfach überwiesen und dort vermerkt was ich zahle. Hat zweimal reibungslos funktioniert (aber natürlich keine Garantie). 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
Gerade eben von Sapine:

Ist wirklich das Antragsdatum relevant oder das Datum der Zahlung? Ich habe meine Nachzahlungen bisher immer ganz ohne Antrag einfach überwiesen und dort vermerkt was ich zahle. Hat zweimal reibungslos funktioniert (aber natürlich keine Garantie). 

Guter Punkt - wohin müsste denn überwiesen werden? Müsste DRV Bund sein, oder?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Bankverbindung/Bankverbindung.html#null

D.h. neben dem Antrag sollte auch direkt überwiesen werden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

So würde ich es machen - die Kontonummer hatte ich von der Internetseite der DRV. Und da morgen ultimo ist am besten Blitzüberweisung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 8 Minuten von Sapine:

So würde ich es machen - die Kontonummer hatte ich von der Internetseite der DRV. Und da morgen ultimo ist am besten Blitzüberweisung

Wenn es nicht mehr rechtzeitig wäre, müsste die DRV den Beitrag einfach wieder zurücküberweisen, nehme ich mal an. Denke aber auch, dass eine Echtzeitüberweisung das sichere Mittel der Wahl wäre.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 15 Minuten von Glory_Days:

Jetzt muss ich morgen nur noch einmal bei der Service-Hotline erfragen, wie hoch die aktuelle Wartezeit tatsächlich ist und wie viele Monate zu den 35 Jahren für langjährige Versicherte noch fehlen (bzw. alternativ die Zeiten aus dem Versicherungsverlauf selbst zusammenrechnen).

 

Keine Hektik … Die Entscheidung über die tatsächliche Zahlung oder Nichtzahlung hat ja noch ein bis zwei Monate Zeit.

 

vor 17 Minuten von Glory_Days:

Zum 31.03. sollte man dann ja max. 15 Monate auf einmal einzahlen können (bzw. zum 01.04 dann 16), d.h. ich hoffe, dass bis zu den 35 Jahren weniger als 16 Monate fehlen.

 

Geht es denn wirklich um Rentenbeginn Mai? Jeder spätere Rentenbeginn reduziert dann auch den Abschlag, also ist der frühestmögliche Beginn vielleicht sowieso nicht der richtige.

 

vor 17 Minuten von Sapine:

Ist wirklich das Antragsdatum relevant oder das Datum der Zahlung?

 

Ja, wirklich das Antragsdatum.

 

vor 15 Minuten von Glory_Days:

Guter Punkt - wohin müsste denn überwiesen werden? Müsste DRV Bund sein, oder?

 

Das können wir nicht wissen.

 

vor 15 Minuten von Glory_Days:

D.h. neben dem Antrag sollte auch direkt überwiesen werden?

 

Ich würde es nicht machen. Schon gar nicht, wenn nicht einmal feststeht, ob überhaupt gezahlt werden soll.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Richie_Rich

Zuerst Antragstellung, der Rest findet sich. Panik ist ein schlechter Ratgeber.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 3 Stunden von chirlu:

Keine Hektik … Die Entscheidung über die tatsächliche Zahlung oder Nichtzahlung hat ja noch ein bis zwei Monate Zeit.

Gut zu wissen, d.h. entscheidend ist erst einmal der formelle Antrag und die Zahlung kann (aber muss nicht) später erfolgen.

Zitat

Geht es denn wirklich um Rentenbeginn Mai? Jeder spätere Rentenbeginn reduziert dann auch den Abschlag, also ist der frühestmögliche Beginn vielleicht sowieso nicht der richtige.

Es geht darum die 35 Jahre Wartezeit für langjährig Versicherte voll zu bekommen. Der frühestmögliche Rentenbeginn mit Abschlägen liegt bereits wenige Monate in der Vergangenheit. Die Idee wäre dann frühzeitig mit Abschlägen in Rente gehen zu können.

Zitat

Ich würde es nicht machen. Schon gar nicht, wenn nicht einmal feststeht, ob überhaupt gezahlt werden soll.

Alles klar, wenn das Antragsdatum hinreichend ist, dann hat man noch ein bisschen Luft mit der finalen Entscheidung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Antrag wurde ohne Probleme und ohne elektronischen Nachweis (Perso/Signatur) online gestellt. Leider ist die DRV-Servicehotline wegen der Energiekrise heute nicht erreichbar, aber ich habe die Informationen (Rentenauskunft) einfach online angefordert.

Besten Dank nochmal an alle für die schnelle und kompetente Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schlumich

Muss denn hier nicht erst die "Rentenlücke" und die fehlenden Punkte (nach Antragstellung) berechnet werden und ein OK der GRV erfolgen, dass überhaupt Zahlungen möglich sind und wenn ja, wie hoch?

 

Ich fürchte, das könnte knapp werden....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Minute von Schlumich:

Muss denn hier nicht erst die "Rentenlücke" und die fehlenden Punkte (nach Antragstellung) berechnet werden

 

Du bist gedanklich ganz woanders, und zwar bei Nachzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen.

 

vor 2 Minuten von Schlumich:

ein OK der GRV erfolgen, dass überhaupt Zahlungen möglich sind

 

Ja, auf den jetzt gestellten Antrag hin wird irgendwann ein Bescheid erlassen, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zulässig ist (oder ggf. auch nicht).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
Am 31.3.2023 um 14:28 von chirlu:

Ja, auf den jetzt gestellten Antrag hin wird irgendwann ein Bescheid erlassen, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zulässig ist (oder ggf. auch nicht).

 

Ich hoffe, ich darf Thread noch einmal aus der Versenkung holen :lol: ... wenn der V0060 "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung" positiv beschieden wurde, kann man meinem Verständnis nach ja in den Folgejahren einfach selbsttätig freiwillige Beiträge an die GRV überweisen. Und das jeweils bis zum 31. März für das jeweils vorangegangene Jahr.

 

Aber gibt es irgendwo eine offizielle Stelle, an der die jeweiligen Mindest- und Maximalbeträge veröffentlicht werden? Auf der Seite der GRV steht als Mindestbetrag 96,72€ (also x12 = 1160,64€), aber ist das tatsächlich der Betrag für (rückwirkende Zahlungen) für 2023?

 

Und auf welchem Weg kriegt man eigentlich eine entsprechende Bescheinigung über die Zahlungen für die Steuererklärung? Ich hatte irgendwie gehofft, dass die GRV im Jahr 2024 sowas digital meldet und es dann über den Belegabruf per ELSTER zur Verfügung steht. Schließlich funktioniert das für Rürup und Riester ja auch, aber scheinbar habe ich da zu viel erwartet. :-*:lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ende Dezember bekomme ich jedes Jahr einen Brief, in dem Mindestbeitrag, Regelbeitrag und Höchstbeitrag für das nächste Jahr und eine Kontonummer für die Überweisung mitgeteilt werden.

 

Ende Februar bekomme ich einen Brief, in dem die Beiträge für das vergangene Jahr bescheinigt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Ich habe immer selbständig überwiesen ohne Antrag, ging problemlos. Bescheinigung fürs Finanzamt kam auch automatisch. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Danke für eure Rückmeldungen ... :thumbsup:

 

vor 10 Minuten von stagflation:

Ende Dezember bekomme ich jedes Jahr einen Brief, in dem Mindestbeitrag, Regelbeitrag und Höchstbeitrag für das nächste Jahr und eine Kontonummer für die Überweisung mitgeteilt werden.

So einen Brief hätte ich auch gerne ... :unsure: Stimmen denn die 96,72€ für 2023?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matunus
· bearbeitet von Matunus
vor einer Stunde von s1lv3r:

Aber gibt es irgendwo eine offizielle Stelle, an der die jeweiligen Mindest- und Maximalbeträge veröffentlicht werden? Auf der Seite der GRV steht als Mindestbetrag 96,72€ (also x12 = 1160,64€), aber ist das tatsächlich der Betrag für (rückwirkende Zahlungen) für 2023?

Mindestbeitrag = Geringfügigkeitsgrenze * Beitragssatz

 

Für 2023: 520 * 0,186 = 96,72

Für 2024: 538 * 0,186 = 100,068 = 100,07 (ob gerundet oder abgeschnitten wird, weiß ich aus dem Kopf nicht. offenbar gerundet)
 

Die Geringfügigkeitsgrenze ergibt sich aus dem Mindestlohn und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/bekanntmachung-bundesanzeiger-geringfuegigkeitsgrenze-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=7

 

Höchstbeitrag = Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) * Beitragssatz

 

Für 2023: 7.300 * 0,186 = 1.357,80

Für 2024: 7.550 * 0,186 = 1.404,30

 

Die Beitragsbemessungsgrenze wird in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung veröffentlicht: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungsrechengroessen-verordnung-2024.html

 

Bei Nachzahlung für Ausbildungszeiten (also V0080, nicht V0060), kam die Beitragsbescheinigung bei mir nach ca. 6 Wochen. 

 

vor 10 Minuten von s1lv3r:

So einen Brief hätte ich auch gerne ... :unsure: Stimmen denn die 96,72€ für 2023?

Vielleicht reicht auch V0091? Wobei das aktuelle Blatt schon für 2024 ist…

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...