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Glory_Days

Freiwillige Einzahlungen in die GRV für 2022

Empfohlene Beiträge

Sapine
vor 19 Minuten von s1lv3r:

Stimmen denn die 96,72€ für 2023?

Es scheint der Trick mit Zahlung im Folgejahr (2024) mit den Beitragssätzen 2023 funktioniert nicht mehr. Lies hier

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/231212_freiwillige_beitraege.html#:~:text=Freiwillige Beitragszahlung&text=Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung,1.357%2C80 Euro eingezahlt werden.

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chirlu
vor 30 Minuten von Sapine:

Es scheint der Trick mit Zahlung im Folgejahr (2024) mit den Beitragssätzen 2023 funktioniert nicht mehr.

 

Bisher waren es meistens unveränderte Mindestbeiträge, weil sich die Minijobgrenze und auch der Beitragssatz selten geändert haben. Das ist durch die neue Kopplung an den Mindestlohn nicht mehr so; auch nächstes Jahr wird die Minijobgrenze steigen (planmäßig auf 556 Euro, somit der Mindestbeitrag – falls der Beitragssatz weiter bei 18,6% bleibt – auf 103,42 Euro).

 

vor 1 Stunde von s1lv3r:

Und auf welchem Weg kriegt man eigentlich eine entsprechende Bescheinigung über die Zahlungen für die Steuererklärung? Ich hatte irgendwie gehofft, dass die GRV im Jahr 2024 sowas digital meldet und es dann über den Belegabruf per ELSTER zur Verfügung steht. Schließlich funktioniert das für Rürup und Riester ja auch, aber scheinbar habe ich da zu viel erwartet. :-*:lol:

 

Ja, das ist gesetzlich bisher nicht vorgesehen. Die Deutsche Rentenversicherung schickt nur Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter; Rentenversicherungsbeiträge werden nur bei Arbeitnehmern indirekt gemeldet, über die Arbeitgeber (Lohnsteuerbescheinigung). Für sonstige Zahlungen werden immer noch Bescheinigungen in Papier verschickt. Oder mutmaßlich auch elektronisch (als PDF) an den Beitragszahler, wenn der ein ePostfach im Kundenportal eingerichtet hat (ePA erforderlich).

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WerPinguin
vor 7 Stunden von chirlu:

 

Bisher waren es meistens unveränderte Mindestbeiträge, weil sich die Minijobgrenze und auch der Beitragssatz selten geändert haben. Das ist durch die neue Kopplung an den Mindestlohn nicht mehr so; auch nächstes Jahr wird die Minijobgrenze steigen (planmäßig auf 556 Euro, somit der Mindestbeitrag – falls der Beitragssatz weiter bei 18,6% bleibt – auf 103,42 Euro).

Die interessante Frage fände ich aber: Gilt in dem Fall weiterhin das Durchschnittsentgelt des Vorjahres? Da wird im Artikel nichts zu gesagt, also würde ich vermuten: ja.

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Sapine
vor 4 Stunden von WerPinguin:

Die interessante Frage fände ich aber: Gilt in dem Fall weiterhin das Durchschnittsentgelt des Vorjahres? Da wird im Artikel nichts zu gesagt, also würde ich vermuten: ja.

Lies den Artikel von mir noch mal. Da steht es ausdrücklich drin. 

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WerPinguin
vor 12 Minuten von Sapine:

Lies den Artikel von mir noch mal. Da steht es ausdrücklich drin. 

OK, zeigst du mir das bitte? Ich finde keine explizite Aussage, nur implizite durch Auslassung.

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Sapine
Zitat

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023 sollten noch bis Ende dieses Jahres eingezahlt werden. Grundsätzlich können sie auch noch bis 2. April 2024 gezahlt werden, jedoch erhöht sich ab 2024 der zu zahlende Betrag um rund 4 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

 

Werden die Beiträge noch 2023 eingezahlt, kann ein Betrag zwischen dem aktuellen monatlichen Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro eingezahlt werden.

...

Werden die Beiträge für 2023 erst 2024 geleistet, sind mindestens 100,07 Euro monatlich zu zahlen, der Höchstbeitrag bleibt unverändert.

 

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WerPinguin

Ja, wenn ich erst 2024 zahle, erhöht sich der "zu zahlende Betrag" (und damit kann nur der Mindestbeitrag gemeint sein, denn abgesehen davon kann ich mir den Betrag ja frei aussuchen, es gibt da also keinen "zu zahlenden Betrag"), um ca. 4% (eigentlich auch eher 3.5%), nämlich von 96.72€ auf 100.07€. Das sagt aber nichts darüber, welches Durchschnittsentgelt nachher für die Berechnung der Entgeltpunkte benutzt wird.

Auch die 4% passen nicht dazu, denn das (vorläufige) Durchschnittsentgelt hat sich von 2023 zu 2024 von 43142 auf 45358 erhöht, und das sind ca. 5.1%.

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Sapine

2023 wirst Du nicht mehr zahlen können oder?

 

Zur Erinnerung, deine Frage war: 

vor 14 Stunden von s1lv3r:

Stimmen denn die 96,72€ für 2023?

Antwort gemäß Zitat: nein 

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WerPinguin
vor 9 Minuten von Sapine:

2023 wirst Du nicht mehr zahlen können oder?

Für 2023 zahlen, wenn ich das schon beantragt hätte, und nur der Bescheid noch fehlte: doch. Jedenfalls war das früher so.
Außerdem ist der Artikel aus 2023 und ich beziehe mich natürlich auf eine Überlegung, die man zu dem Zeitpunkt hätte anstellen können.
 

 

vor 9 Minuten von Sapine:

Zur Erinnerung, deine Frage war: 

[...]

Antwort gemäß Zitat: nein 

Nein. Ich bin nicht s1lv3r und das war auch nicht meine Frage.

Meine Frage ist: Wenn ich die Zahlung im Dezember 2023 beantragt hätte, aber erst 2024 zahlte, welches Durchschnittsentgelt wird dann für die Berechnung der Entgeltpunkte benutzt? Das von 2023 oder 2024?

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chirlu
vor 6 Stunden von WerPinguin:

Die interessante Frage fände ich aber: Gilt in dem Fall weiterhin das Durchschnittsentgelt des Vorjahres?

 

Ja, auf Grund des „Für-Prinzips“ werden die Entgeltpunkte mit dem Durchschnittsentgelt des Jahres errechnet, für das die Beiträge gezahlt wurden. Es gibt in diesem Fall also für 3,5% mehr Beitrag auch 3,5% mehr Entgeltpunkte, denn die Bemessungsgrundlage ist ebenfalls 3,5% höher (538 Euro statt 520 Euro).

 

vor 1 Stunde von Sapine:

Lies den Artikel von mir noch mal. Da steht es ausdrücklich drin. 

 

Ich fürchte, du hast die Frage nicht richtig verstanden. In der Mitteilung steht nichts dazu.

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Sapine
vor 2 Minuten von WerPinguin:

Nein. Ich bin nicht s1lv3r und das war auch nicht meine Frage.

sorry -- dann habe ich Eure Fragen verwechselt. Zu Deiner Frage habe ich mich nicht bemüht. 

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WerPinguin
vor 24 Minuten von chirlu:

Ja, auf Grund des „Für-Prinzips“ werden die Entgeltpunkte mit dem Durchschnittsentgelt des Jahres errechnet, für das die Beiträge gezahlt wurden. Es gibt in diesem Fall also für 3,5% mehr Beitrag auch 3,5% mehr Entgeltpunkte, denn die Bemessungsgrundlage ist ebenfalls 3,5% höher (538 Euro statt 520 Euro).

Danke, genau das wollte ich wissen.

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Bolanger

Ich kapere diesen Therad auch, weil das Thema der Dokumentation und Zustellung aufkam. Ich habe mich letztens bei dedr DRV eingeloggt und wollte eine Rentenauskunft herunterladen. Bisher klappte das, nur finde ich auf diese Möglichkeit nun nicht mehr. habe ich Tomaten auf den Augen oder möchte man die überforderten Bürger nicht mit Infomationen belasten, die diese ggf. nutzen könnte, um ihre Sitiation besser zu verstehen?

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EddisHerrchen

Hallo @Bolanger

 

meinst Du auf dieser Seite ?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html

 

Oben Rechts: Kundenportal dann kommst du dahin:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/kundenportal-node.html

Auf der Seite hast Du einen Link im Text direkt zum Kundenportal,

grafik.thumb.png.c2aeaef8e5c82cf5b27b371626fd78be.png

https://kundenportal.deutsche-rentenversicherung.de/

 

dort kannst Du dann auswählen ob mit eID oder eIDAS anmelden möchtest

 

Gruß

Eddisherrchen

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chirlu
vor 24 Minuten von Bolanger:

Ich habe mich letztens bei dedr DRV eingeloggt und wollte eine Rentenauskunft herunterladen. Bisher klappte das, nur finde ich auf diese Möglichkeit nun nicht mehr.

 

Was für Optionen hast du denn? Ich bekomme nur eine Renteninformation angeboten (und Versicherungsverlauf, Lückeninformation, Versicherungsnummernnachweis), aber das kann an meinem Alter liegen, da ich ja auch planmäßig noch keine Rentenauskunft bekäme.

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WerPinguin

Ich bekomme da auch keine Rentenauskunft. Im Vorgänger-System ging das aber definitiv.

 

Ich vermute mal, das ist da vergessen und/oder wegrationalisiert worden (warum auch immer). Ich habe generell den Eindruck, dass die DRV gerne Informationen vorenthält. Auch zur Rentenauskunft gibt es ja Berechnungsanhänge, die alles besser verständlich machen, die aber per Default nicht mitgeschickt werden.

 

Auf Papier kann man die Auskunft theoretisch nach wie vor bestellen. Ob sie dann auch kommt: keine Ahnung. Als ich es gerade versucht habe, kam ein Fehler ("Bitte wählen Sie eine Anforderung"). Evtl habe ich da tatsächlich die Auswahl vergessen, aber beim zweiten Versuch kam dann:

 

"Das Datum Ihrer letzten Anforderung liegt nicht mindestens 7 Tage zurück."

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 11 Minuten von WerPinguin:

Auch zur Rentenauskunft gibt es ja Berechnungsanhänge, die alles besser verständlich machen, die aber per Default nicht mitgeschickt werden.

 

Früher wurden sie automatisch mitgeschickt (eventuell nicht bei der Rentenauskunft, aber jedenfalls beim Rentenbescheid); aber für Leute, die sich nicht vertieft damit befassen, hatte das wohl eher eine abschreckende und verwirrende Wirkung. Ja, die hätten die Anlagen einfach ignorieren können, aber es fällt wohl vielen schwer, da wichtig und unwichtig auseinanderzuhalten. Man darf nicht vergessen, dass nicht jeder angehende Rentner eine höhere Bildung hat.

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Sapine

Meine Erfahrung zur Informationsbeschaffung von der RV ist auch negativ. Oft ist unklar, was man eigentlich anfordern muss und bei meinen telefonischen Versuchen kam wenn überhaupt ausnahmslos das falsche. Die Informationen aus Angst vor Rückfragen gar nicht zu schicken und gleichzeitig die Manpower an der Hotline runterzufahren finde ich grenzwertig. 

 

Aber es gibt ja jetzt das neue Portal wo Du alles gleich einsehen kannst, vielleicht hat man sich dann entsprechende Möglichkeiten zur Anforderung von schriftlichen Informationen gleich komplett gespart. 

 

Vorsicht IRONIE!

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stagflation

Leute, Ihr müsst einfach ein bisschen Geduld haben. Das funktioniert schon alles. Ihr bekommt auch alle Abrechnungen und Bescheinigungen, die Ihr braucht. Bloß nicht so schnell, wie Ihr Euch das vielleicht wünscht.

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Sapine
vor 47 Minuten von stagflation:

Leute, Ihr müsst einfach ein bisschen Geduld haben. Das funktioniert schon alles. Ihr bekommt auch alle Abrechnungen und Bescheinigungen, die Ihr braucht. Bloß nicht so schnell, wie Ihr Euch das vielleicht wünscht.

Optimist

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chirlu
vor 6 Stunden von Sapine:

Die Informationen aus Angst vor Rückfragen gar nicht zu schicken

 

Du hast mich nicht richtig verstanden. Bestimmte Leute fühlen sich durch viel Papier mit Zahlen und Rechnungen überfordert und eingeschüchtert. Die machen dann gerade keine Rückfragen.

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WerPinguin
vor 8 Stunden von stagflation:

Leute, Ihr müsst einfach ein bisschen Geduld haben. Das funktioniert schon alles. Ihr bekommt auch alle Abrechnungen und Bescheinigungen, die Ihr braucht. Bloß nicht so schnell, wie Ihr Euch das vielleicht wünscht.

Im tollen neuen Kundenportal bekommt man eine Rentenauskunft definitiv auch nach beliebig langer Wartezeit nicht, man kann sie nämlich wie beschrieben nicht Mal anfordern.

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Bolanger
vor 10 Stunden von WerPinguin:

Ich bekomme da auch keine Rentenauskunft. Im Vorgänger-System ging das aber definitiv.

So ist es bei mir auch. Im Vorgängersystem habe ich mir 1-2 x pro Jahr direkt die Rentenauskunft heruntergeladen. Das klappt nun nicht mehr. An der IT dürfte es nicht liegen, wohl aber am Versuch, den Versicherten Informationen, die sie verwirren könnte, gar nicht erst zur Verfügung zu stellen, wie @chirlu schon dargelegt hat.

 

vor 9 Stunden von Sapine:

Aber es gibt ja jetzt das neue Portal wo Du alles gleich einsehen kannst

Welches Portal meinst Du? Das der DRV oder die digitale Rentenübersicht mit dem Überblick über BAV, Riester, GRV etc? Dieses Übersichtsportal finde ich gemeingefährlich. Dort wird nämlich eine Zahl genannt, die sich bisher nicht mal die GRV traute prominent in den Mittelpunkt zu stellen. Dort steht nämlich eine Zahl, die man (ich glaube) inkl. weiterer Einzahlungen und Inflationsausgleich erwarten kann. Das führt gerade junge Leute, die noch ein Berufsleben haben, um vorzusorgen, extrem in die Irre. Wenn die nicht genau durchblicken, dass der dort genannte Betrag der erwartete Nominalbetrag in z.B. 40 Jahren und nicht die heutige Kaufkraft ist, dann sind sie verleitet, sich schon nach wenigen Berufsjahren von der privaten Vorsorge zu verabschieden. Wozu auch vorsorgen, wenn da eine monatliche Rente von 10 K steht?! Die GRV hat bisher zumindest alle Zahlen wie derzeitiger Stand, erwarteter Stand etc. ohne herausfallende Hervorhebung eines Wertes sachlich genannt. Die Rentenübersicht hingegen sorgt nur dafür, dass heute Ruhe ist in der Bevölkerung (weil da ja schön hohe Zahlen stehen). das Kartenhaus dann aber in einigen Jahren zusammfällt, weil das Portal nicht zu mehr Vorsorge animiert,  

 

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WerPinguin
vor 17 Minuten von Bolanger:

An der IT dürfte es nicht liegen, wohl aber am Versuch, den Versicherten Informationen, die sie verwirren könnte, gar nicht erst zur Verfügung zu stellen, wie @chirlu schon dargelegt hat.

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass das die Sichtweise der DRV ist. Aber es ist schon echt haarsträubende Logik. "Die Informationen, die für manche Leute nützlich ist, könnte andere Leute verwirren, wenn sie sich in unser Portal einloggen und explizit anklicken, dass sie die Informationen haben wollen, also enthalten wir sie ihnen vor."

vor 20 Minuten von Bolanger:

... oder die digitale Rentenübersicht mit dem Überblick über BAV, Riester, GRV etc? Dieses Übersichtsportal finde ich gemeingefährlich. Dort wird nämlich eine Zahl genannt, die sich bisher nicht mal die GRV traute prominent in den Mittelpunkt zu stellen. Dort steht nämlich eine Zahl, die man (ich glaube) inkl. weiterer Einzahlungen und Inflationsausgleich erwarten kann. Das führt gerade junge Leute, die noch ein Berufsleben haben, um vorzusorgen, extrem in die Irre.

 

Das finde ich übrigens auch. Und die tolle digitale Rentenübersicht ist noch aus anderen Gründen bislang völlig sinnlos. Wahrscheinlich könnten wir alleine darüber einen Rant-Thread aufmachen.

Ich habe: GRV, Riester, Rürup, BAV. In der Rentenübersicht taucht davon auf: GRV. Das war's.

Die Anbieter von Riester und Rürup sind da nämlich noch nicht angeschlossen (aber bis Ende 2024 müssen ja alle angeschlossen sein, was bestimmt auch passieren wird).
Der Anbieter der BAV ist angeschlossen, taucht trotzdem nicht auf. Habe tatsächlich bei deren Support angefragt, warum und nach einigen Monaten auch eine Antwort bekommen: Da da nicht ich der Versicherungsnehmer bin, sondern mein Arbeitgeber, tauche die natürlich nicht auf. Ich weiß zwar nicht, was daran natürlich sein soll und welchen Zweck die Übersicht dann haben soll, aber was weiß ich schon.

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Matunus
vor einer Stunde von Bolanger:

Welches Portal meinst Du? Das der DRV oder die digitale Rentenübersicht mit dem Überblick über BAV, Riester, GRV etc? Dieses Übersichtsportal finde ich gemeingefährlich. Dort wird nämlich eine Zahl genannt, die sich bisher nicht mal die GRV traute prominent in den Mittelpunkt zu stellen. Dort steht nämlich eine Zahl, die man (ich glaube) inkl. weiterer Einzahlungen und Inflationsausgleich erwarten kann. Das führt gerade junge Leute, die noch ein Berufsleben haben, um vorzusorgen, extrem in die Irre. Wenn die nicht genau durchblicken, dass der dort genannte Betrag der erwartete Nominalbetrag in z.B. 40 Jahren und nicht die heutige Kaufkraft ist, dann sind sie verleitet, sich schon nach wenigen Berufsjahren von der privaten Vorsorge zu verabschieden. Wozu auch vorsorgen, wenn da eine monatliche Rente von 10 K steht?! Die GRV hat bisher zumindest alle Zahlen wie derzeitiger Stand, erwarteter Stand etc. ohne herausfallende Hervorhebung eines Wertes sachlich genannt. Die Rentenübersicht hingegen sorgt nur dafür, dass heute Ruhe ist in der Bevölkerung (weil da ja schön hohe Zahlen stehen). das Kartenhaus dann aber in einigen Jahren zusammfällt, weil das Portal nicht zu mehr Vorsorge animiert,  

In der digitalen Rentenübersicht werden bis zu vier Werte pro Anspruch angezeigt; nach dem Raster erreicht/erreichbar und garantiert/prognostiziert. Für die Deutsche Rentenversicherung werden eins zu eins drei Werte aus der normalen Renteninformation ausgewiesen, die man dort auch direkt herunterladen kann. Auch in dieser muss man bis zum vorletzten Absatz lesen, um beispielhaft (mit 1,5 % angenommener jährlicher Inflation) dargestellt zu bekommen, dass der hohe Nominalbetrag (bei angenommener 2 % jährlicher Erhöhung) kaufkraftbereinigt doch nicht ganz so üppig ist.

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