Zum Inhalt springen
orschiro

Was genau passiert bei Übertreten des Freistellungsauftrags?

Empfohlene Beiträge

Neverdo
vor 23 Stunden von kleinerfisch:

Ich kenne jemanden, der seit Jahren (Jahrzehnten?) zu viele Freibeträge hat und diese auch ausnutzt.

Das Paar gibt aber auch regelmäßig sämtliche Kapitalerträge an.

Einzige Konsequenz, und auch das seit Jahren: Der immer gleiche Passus in den Erläuterungen zum Bescheid, den Chirlu schon in #8 zitiert hat.

Zumindest automatisiert passiert also gar nichts (vorausgesetzt alle Bundesländer verwenden die gleichen Automatismen).

 

Also lasst die Kirche mal im Dorf, was die großen Hämmer mit Steuerhinterziehung und -verkürzung betrifft.

 

Bei allem Respekt: Diesen ad hominem Teil Deines Beitrags kannst Du ruhig wieder löschen. Das hilft niemandem und schreckt höchstens andere ab, hier Fragen zu posten.

Nicht jeder hat alle Teile seines Lebens voll im Griff, das macht Erwachsene aber noch nicht zu Kindern.

Spätesten mit Vorliegen der Steuerbescheinigung der Bank(en) muss doch aber jedem klar sein was wo passiert ist ?

Insofern wundert mich, dass ein Finanzamt bei Angabe von Kapitalerträgen diese nicht fordert.

Nach meinen Erfahrungen kann man das Finanzamt heute nicht mehr übervorteilen, ich habe Schweizer Verrechnungssteuer zurückerhalten, selbst dabei tauchte der zuvor abgestempelte Antrag vom Finanzamt eben dort wieder auf und war Anlass für Nachfragen...nichts funktioniert in diesem Lanf so gut wie beim Finanzamt,...nichts wird in diesem Land so bestraft wie Steuerhinterziehung...Gewalt und Totschlag scheinen dagegen eine Kleinigkeit zu sein...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
orschiro

1. Kann man als Ehepaar eigentlich auch eine Mischung aus gemeinsamen und einzelnen FSA haben?

2. Kann/Darf man als Ehepaar bei der selben Bank zwei einzelne FSA haben oder muss das zwangsläufig ein gemeinsamer sein?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von Neverdo:

nichts wird in diesem Land so bestraft wie Steuerhinterziehung...Gewalt und Totschlag scheinen dagegen eine Kleinigkeit zu sein..

Das stimmt so nicht. Wenn man eine Berichtigung "richtig" macht, dann gibt es kein Hinterziehungsverfahren. Und selbst wenn das FA aus irgendeinem Grund "merkt", dass mit dem Sparer-Pauschbetrag was nicht stimmt, werden die in den allermeisten Fällen zuerst einfach fragen und um Aufklärung bitten. Das geht nach dem Motto: Warum soll sich das FA die Arbeit machen, wenn mit einem Schreiben um Aufklärung die Arbeit dem Steuerpflichtigen auferlegt werden kann?

Den Freischuss sollte man dann allerdings auch nutzen.

 

Kann sogar gut sein, dass durch solche Nacherklärungen noch nicht mal die Steuerbescheide geändert werden, weil die Mindestsumme zum Ändern nicht erreicht wird. Nach Kleinbetragsverordnung muss sich die zu zahlende Steuer um 25 Euro erhöhen, bevor ein Steuerbescheid geändert wird. Dann meldet sich das FA noch nicht mal zurück.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
incts
Am 29.6.2023 um 19:29 von orschiro:

1. Kann man als Ehepaar eigentlich auch eine Mischung aus gemeinsamen und einzelnen FSA haben?

Ja.

Am 29.6.2023 um 19:29 von orschiro:

2. Kann/Darf man als Ehepaar bei der selben Bank zwei einzelne FSA haben

Ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
Am 28.6.2023 um 11:20 von chirlu:

 

Da ich relativ erfolgreich versuche, (fast) genau Einkünfte in Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu erzielen, gibt es keine einzelne Adresse für mich.


Nichts bereitet einem Deutschen mehr Freude als Steuern zu sparen, so dass manche offenbar mit Begeisterung nach verlustgenerierenden Wertpapiertransaktionen suchen, um ihre Erträge auf die Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu senken. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Wir haben verstanden, dass du am reichsten bist hier.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
Am 27.6.2023 um 22:45 von B.Axelrod:

Die Daten - also jeweilige Höhe und das meldende Kreditinstitut kann man über Elster abrufen -sowohl für Steuerjahr 2022, als auch für 2021.

Entweder direkt oder über eine Steuersoftware, wie Wiso.Sofern man einen Elsterzugang und den Abruf von vorliegenden Bescheinigungen mal beantragt hat

Oh, obwohl ich seit Jahren (zwangsweise) Elster nutze, habe ich diese Funktion noch nie gesehen. Abruf der Bescheinigungen habe ich für AG, Krankenkassen, ich glaub auch Riester, usw, aber dass das auch für die Banken geht wusste ich nicht. Das wäre ja superpraktisch. Muss ich das jeweils bei der Bank freischalten oder gibt es da auch so eine Sammelfreischaltung über Elster zu beantragen?  

 

Am 28.6.2023 um 09:12 von Sapine:

Ich mache mittlerweile nur noch einen einzigen Freistellungsauftrag bei der Bank, wo ich den Pauschbetrag sicher ausschöpfe. Die Anlage KAP mache ich natürlich trotzdem, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen. 

So läuft es bei mir auch.

 

Am 29.6.2023 um 14:40 von Neverdo:

Spätesten mit Vorliegen der Steuerbescheinigung der Bank(en) muss doch aber jedem klar sein was wo passiert ist ?

Insofern wundert mich, dass ein Finanzamt bei Angabe von Kapitalerträgen diese nicht fordert.

Bekommt Ihr denn alle Bescheinigungen automatisch? Ich habe seit Jahren das Problem, dass die Banken, bei denen ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, trotz Beantragung gar keine Steuerbescheinigung schicken, so lange man eben unter dem Freistellungsauftrag bleibt. Das ist bei einer einzigen Bankverbindung ja durchaus sinnvoll, aber bei mehreren, tw freigestellt, tw nicht, eben nicht. Deshalb auch der Wechsel zur "Ein Auftrag bei einer Bank" und sonst nichts Methode. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod

Wenn Du den Abruf von Bescheinigungen vornehmen kannst, also den Abrufcode hast,

dann sollte das gehen. Ich habe nur einen FSA-so sieht es bei mir aus:

 

elst.jpg.105b266c92944fc098a7d74acf85e93c.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
orschiro

Verstehe nicht. Warum denn noch Anlage KAP einreichen, wenn man den Freistellungsauftrag bereits ausschöpft?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod

Günstigerprüfung und Verlustverrechnung würden mir da spontan einfallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
vor 9 Minuten von orschiro:

Verstehe nicht. Warum denn noch Anlage KAP einreichen, wenn man den Freistellungsauftrag bereits ausschöpft?

In deinem Fall, weil du möglicherweise mehr freigestellt hast als du hättest dürfen. Solange das Finanzamt noch keine Probleme macht, wirst du es damit höchstwahrscheinlich bereinigen können. 

 

In meinem Fall bestehen meine Einkünfte weitgehend aus Kapitaleinkünften und da macht es Sinn, über die Günstigerprüfung in der Anlage KAP zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen. 

 

Ausländische Kapitalerträge oder Verlustverrechnung wären weitere Gründe. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
vor 1 Stunde von B.Axelrod:

Wenn Du den Abruf von Bescheinigungen vornehmen kannst, also den Abrufcode hast,

dann sollte das gehen. Ich habe nur einen FSA-so sieht es bei mir aus:

Ah, cool, Danke! Genau so rufe ich auch immer ab, aber KAP ist mir neu. Werde ich auf jeden Fall bei der 2022er Erklärung mal versuchen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von Pfennigfuchser:

obwohl ich seit Jahren (zwangsweise) Elster nutze, habe ich diese Funktion noch nie gesehen. Abruf der Bescheinigungen habe ich für AG, Krankenkassen, ich glaub auch Riester, usw, aber dass das auch für die Banken geht wusste ich nicht.

 

Ist, glaube ich, seit vorletztem Jahr so. Man muss nichts zusätzlich veranlassen, die Meldungen erscheinen zwischen den sonstigen Bescheinigungen.

 

Es sind aber ausschließlich die freigestellten Beträge. Mehr (z.B. die komplette Steuerbescheinigung) wird schlicht nicht gemeldet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
vor einer Stunde von orschiro:

Verstehe nicht. Warum denn noch Anlage KAP einreichen, wenn man den Freistellungsauftrag bereits ausschöpft?

Die Freistellungaufträge passen nicht zu den Erträgen. Also Bank A hat Erträge von 1000, FSA von 500, Bank B Erträge von 500, FSA von 1000. Es bleibt eigentlich jedes Jahr irgendwo ungenutzter FSA übrig, den ich über die Erklärung anbringen kann. Außerdem ausländische Kapitalerträge und Verlustverrechnung, ich mache es also eh immer.

vor 2 Minuten von chirlu:

Es sind aber ausschließlich die freigestellten Beträge. Mehr (z.B. die komplette Steuerbescheinigung) wird schlicht nicht gemeldet.

Hmm, d.h. wenn jetzt demnächst alle Banken wenigstens einen Minizins zahlen, müsste man über den Abruf zumindest an eine vollständige Liste der Banken mit Freistellungausftrag kommen. Wäre ja auch schon einmal etwas, ich vermute, mein Mann hat da noch das ein oder andere Zombikonto, das man, wenn damals freigestellt, auf die Art angezeigt bekommen müsste. Auch ob mein uraltes Postsparbuch mit 50€ Einlage noch existiert, müsste ich so sehen können. Gefällt mir.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 11 Stunden von Pfennigfuchser:

Auch ob mein uraltes Postsparbuch mit 50€ Einlage noch existiert, müsste ich so sehen können.

Wenn Du Dich da mehr als 30 Jahre nicht bei der Postbank gemeldet hast, werden die das Sparbuch wohl nicht mehr in Deinem Namen führen, sondern das Geld als Gewinn einstreichen.

 

Du solltest die Original-Sparbuchurkunde (kurz: Sparbuch) haben und der Postbank vorlegen und die Auszahlung verlangen. Das geht auch jenseits der 30 Jahre. Solche Konten werden "nachrichtenlose Konten" genannt. Ohne Sparbuch wird die Postbank erst mal nicht auszahlen. Einen Ausweg gibt es noch: Den Verlust (den Untergang) des Sparbuchs melden.

 

Wenn das Sparbuch vor 2009 schon verlegt wurde, dann hast Du da sicher keinen FSA erteilt. Sämtliche Zinsen ab 2009 wurden unter Abzug der Abgeltungssteuer gebucht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
vor 22 Stunden von B.Axelrod:

Wenn Du den Abruf von Bescheinigungen vornehmen kannst, also den Abrufcode hast,

dann sollte das gehen. Ich habe nur einen FSA-so sieht es bei mir aus:

Ich habe mir das gestern im Elster für das Jahr 2022 angeschaut. Sieht aus wie bei Dir. Eine Bescheinigung für KAP. Nur leider habe ich mehr Konten, auf denen freigestellte Beträge vorhanden sind, die dort nicht gelistet sind. Kann es sein, dass da nur Konten auftauchen, die nur freigestellte Beträge aufweisen. D.h. keine Konten mit "die ersten 500 waren freigestellt, die nächsten 736 nicht" oder "es waren 200 freigestellt, sind jedoch Null Erträge angefallen"? Weil man für erstere eine Bescheinung zugeschickt bekommt und letztere irrelevant sind?

So ganz schlüssig erscheint mit das alles nicht. Es wäre doch (für mich und den Steuerbeamten) viel einfacher, wenn jede Bank Erträge und freigestellte Erträge melden würde?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
vor 9 Minuten von Pfennigfuchser:

"es waren 200 freigestellt, sind jedoch Null Erträge angefallen"

Warum sollte das gemeldet werden?

 

Dieser Text steht auf der besagten Meldung:

 

Zitat

Es handelt sich um tatsächlich vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge aufgrund eines Freistellungsauftrags. Bitte beachten Sie, dass der mitgeteilte Betrag nicht zwingend mit dem von Ihnen erteilten Freistellungsauftrag übereinstimmen muss. Für den Fall, dass Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben, aber keine vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge vorliegen, übermittelt Ihre Bank, Ihr (Kredit-)Insitut oder Ihre Versicherung keine Bescheinigung an die Finanzverwaltung

Etwas anderes interessiert das Finanzamt (meist) auch nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Zum ersten Punkt: ja, ich hatte ja geschreiben, dass der irrelevant ist, wäre eher so ein Vollständigkeitscheck.

 

Zum zweiten Punkt: Dann sind die Meldungen in meinem Elster definitiv nicht vollständig. Ich habe eine Bescheinigung über ca. 30€ freigestellte Erträge drin, tatsächlich hatte ich eher 750€ freigestellte Erträge auf mehreren Konten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mmusterm

Hab den Abruf der Bescheinigungen auch mal ausprobiert: Bei mir gab es nur einen FSA, der komplett ausgenutzt wurde, und das taucht unter den Bescheinigungen auf.

Von den Banken abgeführte Kapitalertragssteuer (+ Solz) lassen sich in Elster nicht abfragen?

 

Oder wird das nur anonymisiert von den Banken ans Finanzamt bezahlt?

 

Max.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 3 Stunden von Pfennigfuchser:

Kann es sein, dass da nur Konten auftauchen, die nur freigestellte Beträge aufweisen. D.h. keine Konten mit "die ersten 500 waren freigestellt, die nächsten 736 nicht" oder "es waren 200 freigestellt, sind jedoch Null Erträge angefallen"?

 

Erstere sollten erscheinen (mit 500), letztere nicht.

 

vor 14 Minuten von mmusterm:

Bei mir gab es nur einen FSA, der komplett ausgenutzt wurde, und das taucht unter den Bescheinigungen auf.

 

Dann ist es ja richtig.

 

vor 15 Minuten von mmusterm:

Von den Banken abgeführte Kapitalertragssteuer (+ Solz) lassen sich in Elster nicht abfragen?

 

Nein, denn

Am 5.7.2023 um 12:42 von chirlu:

Mehr (z.B. die komplette Steuerbescheinigung) wird schlicht nicht gemeldet.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
vor 1 Stunde von chirlu:

Erstere sollten erscheinen (mit 500),

Sind definitv nicht da. Ich habe ein Steuerbescheinigung der Bank hier liegen, >1.300 Erträge, 150 ausgenutzer Sparerpauschbetrag, in Elster ist nichts dazu abzurufen. Ist allerdings auch Comdirect, die sind ja auch sonst gerne mal langsam mit Bescheinigungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 13 Minuten von Pfennigfuchser:

Ist allerdings auch Comdirect, die sind ja auch sonst gerne mal langsam mit Bescheinigungen.

 

Stimmt, Comdirect hat bei mir auch (noch?) nicht für 2022 gemeldet. Außerdem fehlt noch eine kleine Wohnungsgenossenschaft, und eine andere hat erst am 12. April (also weit nach Deadline) gemeldet. Die restlichen zu erwartenden Meldungen (Ebase, FFB, DKB, BHW) liegen dagegen vor.

 

Für 2021 hat die Comdirect bei mir auch nie gemeldet. Da läuft also definitiv etwas schief.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
Am 6.7.2023 um 15:06 von chirlu:

Stimmt, Comdirect hat bei mir auch (noch?) nicht für 2022 gemeldet.

 

Jetzt habe ich in Mein Elster gesehen, dass sie es irgendwann im späteren Juli doch noch geschafft haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...