Sapine 16. August Nachdem der Basiszins für 2025 höher ist als in den Vorjahren, dürften auch Anleger mit Ausschüttern stärker betroffen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muigi 16. August · bearbeitet 16. August von Muigi vor 7 Stunden von Wishmueller: Tja, so schnell kann man sich täuschen. Der Faktor 0,7 den sie meint, ergibt sich aus § 18 Absatz 1 InvStG und ist konstant (hat nichts damit zu tun, dass es sich um einen Aktien-ETF handelt). Die Teilfreistellung von 30% bei Aktien-ETFs dürfen dann nochmal zur Berechnung der zu entrichtenden Steuer von der Vorabpauschale abgezogen werden (Vorabpauschale x 0,7 = Steuer-Bemessungsgrundlage, davon dann 26,375% + evtl. KiSt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 16. August vor 6 Minuten von Muigi: Tja, so schnell kann man sich täuschen. Der Faktor 0,7 den sie meint, ergibt sich aus § 18 Absatz 1 InvStG und ist konstant (hat nichts damit zu tun, dass es sich um einen Aktien-ETF handelt). Die Teilfreistellung von 30% bei Aktien-ETFs dürfen dann nochmal zur Berechnung der zu entrichtenden Steuer von der Vorabpauschale abgezogen werden (Vorabpauschale x 0,7 = Steuer-Bemessungsgrundlage, davon dann 26,375% + evtl. KiSt). Das ist halt wirklich das komplizierte und missverständliche am System der VAP. Es gibt Faktor 0,7. Immer. Und es gibt 30% TFS auf Aktien ETFs, was ja auch einem Faktor von 0,7 rechnerisch entspricht. Es gibt also bei derlei Fonds 2x 0,7 Das kann der ein oder andere schon mal falsch verstehen. Und es ist auch unfassbar blöd gemacht. Ich hab mich schon damals gefragt, wer auf so eine idee mit dem generellen 0,7 Faktor gekommen ist. Hätte man nicht einfach eine Formel finden können, die passt, ohne das es diesen Faktor bedarf? Dann hatte es mit der TFS auch keinerlei verwechselungsgefahr gegeben. Aber neee, es musste ja dieser Faktor da rein ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wishmueller 16. August Wie gesagt, bei dem Thema bin ich nicht so im Detail drin, von daher ist mir das dann auch nicht aufgefallen..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 16. August vor 48 Minuten von satgar: Hätte man nicht einfach eine Formel finden können, die passt, ohne das es diesen Faktor bedarf? Da es um deutsche Steuergesetzgebung geht, wäre das wohl zu einfach gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 16. August · bearbeitet 16. August von chirlu Man kann den Faktor einfach streichen. Dann fällt die Vorabpauschale eben um 43% höher aus. Das wird allgemein auf größte Begeisterung stoßen. Realistischer wäre es, die Aktienteilfreistellung zu reduzieren, wie ja schon aus anderen Gründen vorgeschlagen wurde. Dann hätte man für die einen anderen Wert, und Verwechslungen sind weniger wahrscheinlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 17. August Zum Video noch. Tatsächlich waren zwei Stellen dabei, wo es inhaltlich falsch war. Unter anderem auch der häufige Fehler dass Vorabpauschale und die Steuer darauf verwechselt wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag