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padd1

Verluste aus Stillhaltergeschäften Versteuern

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padd1

Hallo Leute,

 

ohne Optionen war die Steuererklärung immer ein Klacks... Seit 2022 habe ich allerdings bei IBKR viel mit Optionen gehandelt...

 

Es gibt ja die Verlustbeschränkung von 20.000 EUR. bei Termingeschäften. Laut dem IBKR-Bericht werden auch meine Verluste aus Stillhaltergeschäften zu diesen Verlusten aus Termingeschäften dazu gezählt, und dadurch sind die Verluste jetzt über 20.000 EUR.  So wie ich das allerdings auffasse, werden Verluste aus Stillhaltergeschäfte im deutschen Steuerrecht aber nicht zu den Verlusten aus Termingeschäften gezählt, richtig?

 

In welche Zeile der Anlage KAP muss ich denn nun die Verluste aus Stillhaltergeschäften eintragen?

 

UND..  Ich hab sowohl Covered Calls als auch nackte Calls verkauft. Liege ich richtig, dass bei beiden Fällen die Verluste zu den Verlusten aus Stillhaltergeschäften gehören? Und, dass es egal ist, ob die Option ausgeführt wird, oder ob ich die Option mit Verlust glattstelle -> beides zählt zu Verlusten aus Stillhaltergeschäften?

 

Vielen Dank euch!!!

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padavona

Ich bin selbst nur Steuerlaie.

 

Aber ich bin auch der Meinung, dass Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht zu den Verlusten aus Termingeschäften zählen und daher auch nicht von der 20k-Regel betroffen sind. Hat man also aus Stillhaltergeschäften per Saldo Verluste, trägt man diese nach meinem Verständnis in Zeile 22 KAP ein (z. B. lässt WISO in Zeile 21 nur positive Einträge zu). Ob ein verkaufter Call nackt oder covered ist, ist für die Steuer zunächst egal. In beiden Fällen ist eine Glattstellung mit Verlust ein Verlust aus einem Stillhaltergeschäft.

 

Wird man ausgeübt, ist die eingenommene Prämie weiterhin als Einnahme aus einem Stillhaltergeschäft zu versteuern. Da muss man beim Performance-Bericht von Interactive Brokers aber aufpassen: Wird eine Option ausgeübt, weißt IB die Prämie nicht als Einnahme durch die Option aus, sondern rechnet die Prämie auf den Anschaffungs- bzw. Veräußerungspreis der Aktien an. Damit werden - nach deutschem Steuerrecht - zwei steuerlich getrennt zu behandelnde Vorgänge vermischt. Würde man also beispielsweise durch eine Put-Option angediente Aktien nach einiger Zeit wieder mit Gewinn verkaufen und einfach die G&V-Zahlen aus dem IB Performance Bericht verwenden, würde man Einkünfte aus Stillhalterprämien unzulässigerweise als Gewinn aus Aktienveräußerungen versteuern.

 

Und der Steuerbericht von Interactive Brokers ist für Optionshändler leider völlig nutzlos, meiner Ansicht nach. Wenn ich die dortigen Angaben einfach in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP übernehmen würde, müsste ich mehr Steuern zahlen als mein Depot wert ist. Das heißt völlig nutzlos ist er nicht: Ich verwende den Steuerbericht von Interactive Brokers um den sich dort ergebenden wirtschaftlichen Gewinn mit dem wirtschaftlichen Gewinn meiner eigenen Berechnungen zu vergleichen. So sehe ich ob ich keine ganz groben Schnitzer in meinen Berechnungen habe.

 

Ist mir völlig unerklärlich wie man den Kunden so etwas zumuten kann. Dann lässt man es besser gleich bleiben. Zu wenig Steuern wird man mit dem IB-Steuerbericht aber wahrscheinlich nicht zahlen :D

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padd1

Danke dir, das sehe ich auch so. Leider traurig, dass man das aber nicht eindeutig so irgendwo im Gesetztesbuch findet... zumindest ich finde es nicht und dann habe ich immer ein mulmiges Gefühl bei der Steuererklärung, da ich doch nicht 100%ig weiß, ob das richtig ist was ich nun mache.

 

Letztendlich sind dann Verluste aus Termingeschäften nur gekauftle Call/Put Optionen, welche ich mit Verlust glatt stelle, habe ich das richtig verstanden?

 

Dann wären mit nur noch die folgenden beiden Beispiele unklar, wo diese Verluste einzutragen sind:

leerverkaufe

1) Ich habe eine nackte Call Option, die gegen mich läuft. Die Option wird ausgeübt, und ich bekomme die leerverkauften Aktien ins Depot, und verkaufe diese anschließend.

- Ich hätte somit Einkünfte aus Stillhaltergeschäften (Zeile 19+21). Was passiert mit dem Verlust, ist das nun Verlust aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 19) oder Verlust aus Stillhaltergeschäften (Zeile 19 + 22)?

 

2) Wenn ich eine Aktie leerverkaufe, in welche Zeile werden hier die Gewinne/Verluste eingetragen? Gewinne in 18/19, und Verluste schon in Zeile 23 (Verluste aus der Veräußerung von Aktien)?

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Mkoll
vor einer Stunde von padd1:

Danke dir, das sehe ich auch so. Leider traurig, dass man das aber nicht eindeutig so irgendwo im Gesetztesbuch findet... zumindest ich finde es nicht und dann habe ich immer ein mulmiges Gefühl bei der Steuererklärung, da ich doch nicht 100%ig weiß, ob das richtig ist was ich nun mache.

 

Man kann seinen Finanzbeamnten auch mal anrufen und nett nachfragen. 

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padavona

Mit der steuerlichen Behandlung von leer verkauften Aktien (ob durch eine ausgeübte nackte Call-Option ausgebucht oder selber leer verkauft) habe ich leider keine Erfahrung.

 

Vielleicht hilft da das BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" weiter. Das sollte man sowieso unter dem Kopfkissen haben, wenn man sich selber um die Steuererklärung kümmert.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.html

 

Lies die Tz 9 ff. Es gibt unterschiedliche Fallkonstellationen für Stillhalter:

Glattstellung

Verfall (ergibt kein Verlust, da er die Prämie einstreicht)

Ausübung durch Optionsinhaber: Andienung bei Puts, Barausgleich, Lieferung bei Calls.

 

Tz. 25: Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Kaufoption
Werden Stillhalterprämien vereinnahmt, unterliegen diese in diesem Zeitpunkt dem Kapitalertragsteuerabzug im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 EStG. Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die gezahlten Prämien und die damit im Zusammenhang angefallenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer Kapitalertrag in den sogenannten Verlustverrechnungstopf im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 2 EStG einzustellen.

 

Tz26 

... liefert der Stillhalter den Basiswert, liegt beim Stillhalter ein Veräußerungsgeschäft nach § 20 Absatz 2 EStG hinsichtlich des Basiswerts vor, ..

...

Hat der Stillhalter einen Barausgleich zu leisten, ist dieser als Verlust aus einem Termingeschäft nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a EStG zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 - VIII R 55/13, BStBl II 2017 S. 264). Für einen Verlust aus einem geleisteten Barausgleich ist die Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu berücksichtigen

 

Tz 33 Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Verkaufsoption

Liefert der Optionsinhaber, liegt beim Stillhalter ein Anschaffungsgeschäft nach § 20 Absatz 2 EStG hinsichtlich des Basiswerts vor ... Bei einer späteren Veräußerung wird die vereinnahmte Optionsprämie, die nach § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG zu versteuern ist, bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht berücksichtigt.

Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die gezahlten Prämien und die damit im Zusammenhang angefallenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer Kapitalertrag in den sogenannten Verlustverrechnungstopf im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 2 EStG einzustellen.

...

Hat der Stillhalter auf Grund des Optionsgeschäfts einen Barausgleich zu leisten, ist dieser als Verlust aus einem Termingeschäft nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a EStG zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 – VIII R 55/13, BStBl II 2017 S. 264). Für Verluste aus Termingeschäften ist die Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu berücksichtigen (siehe auch Rn. 118).

 

Kurzum ... es kommt darauf an ... Glattstellung läuft via Bankverlustverrechnung, aber zu zahlender Barausgleich bei Fälligkeit ist ein Terminverlust.

Alle Stillhalterprämien sind lfd. Kapitalerträge aus Stillhalterprämien (§ 20 Absatz 1 Nr. 11. Diese Stillhalterprämien werden zwar versteuert, aber gesondert in der Steuerbescheinigung ausgewiesen, weil sie innerhalb der 20.000 Euro-Grenze mit Terminverlusten verrechnet werden können (nur via Veranlagung).

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Krümel
· bearbeitet von Krümel

Ich empfehle, die Gesetze im Internet intensiv durchzuarbeiten. In Deinem Fall Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5). 

 

Und ein Anruf beim Finanzbeamten kann auch zu der lapidaren Antwort: Wir machen hier keine Steuerberatung, suchen Sie sich einen Steuerberater ! führen. Selbst ist der Mann/die Frau, sag ich da immer. 

 

@MeinNameIstHase war ansonsten schneller als ich. Ich wollte ursprünglich noch mehr schreiben ;). 

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MeinNameIstHase

Vielleicht hilft zum Verständnis:

Immer, wenn Wertpapiere angedient oder geliefert werden, wird das Geschäft zu einem Kauf/Verkauf des Wertpapiers (Kauf unter Bedingung). Aber erhaltene Stillhalterprämien landen per Sonderregel immer unter § 20 Absatz 1 Nr. 11 EStG.

Bei Glattstellung oder Barausgleich kommt kein Kauf/Verkauf von Wertpapieren zustande, deshalb greifen hier andere Regeln (die Bedingung für einen Kauf/Verkauf ist nicht eingetreten).

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Hamster92

Ich habe es so gemacht: Alle eingenommen Stillhalterprämien zusammengerechnet und als Gewinne (Zeile 21) und alle gezahlten Beträge für dazugehörende Glattstellungsgeschäfte als Verluste (Zeile 22) deklariert. Unabhängig davon, ob mir die Aktien angedient wurden. Zeile 19 dann Gewinne minus Verluste. Genauso hat es auch der informative Steuerbericht von IB gemacht, außer dass die Verluste in Zeile 24 statt 22 eingetragen waren, was falsch ist, da dort die Verluste aus Termingeschäften reingehören.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Hamster92:

dazugehörende Glattstellungsgeschäfte als Verluste (Zeile 22) deklariert. Unabhängig davon, ob mir die Aktien angedient wurden.

short-put (Stillhalter einer Verkaufsoption):

 

Glattstellung = Termingeschäft wird durch Gegengeschäft glattgestellt. Das geht nur während der Laufzeit. Dafür zahlst du eine Prämie (long-put) = eigentlich ein Verlust aus Termingeschäft, aber lt. Tz. 33 = neg. Kapitalertrag § 20 Absatz 1 Nr. 11 EStG (allg. Verlusttopf).

 

aber:

Andienung (bei short-put) = Zum Ablauf der Optionsfrist wirst du als Stillhalter in Anspruch genommen (= Erfüllungspflicht, kein Glattstellungsgeschäft). Du kaufst damit Aktien.

Wenn die dann sofort verkauft werden, hast du ein Aktienveräußerungsgeschäft, welches im Minus ist, sonst wären die ja nicht angedient worden. Nebeneffekt ist, dass dieser im gesond. Verlusttopf für Aktienveräußerungen landet. 

 

Ausübungspreis = AK der Aktien, denn der Inhaber der Put-Option bekommt diesen von Dir. Die Stillhalterprämie bleibt außen vor, ist schon versteuert. Sie würde sonst Deine AK mindern und beim späteren Verkauf der angedienten Aktien den Veräußerungsgewinn vergrößern. Im Ergebnis wird die Stillhalterprämie also sofort als lfd. Gewinn versteuert und nicht erst im Rahmen der Veräußerung der angedienten Aktien. Nachteil: Nicht verrechenbar mit dem Verlust aus der sofortigen Weiterveräußerung der Aktien.

 

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padavona
vor 1 Stunde von Hamster92:

Ich habe es so gemacht: Alle eingenommen Stillhalterprämien zusammengerechnet und als Gewinne (Zeile 21) und alle gezahlten Beträge für dazugehörende Glattstellungsgeschäfte als Verluste (Zeile 22) deklariert. Unabhängig davon, ob mir die Aktien angedient wurden. Zeile 19 dann Gewinne minus Verluste. Genauso hat es auch der informative Steuerbericht von IB gemacht, außer dass die Verluste in Zeile 24 statt 22 eingetragen waren, was falsch ist, da dort die Verluste aus Termingeschäften reingehören.

Hm, meinem Verständnis nach ist es nicht nötig Stillhaltergeschäfte in Gewinne und Verluste aufzuteilen (im Gegensatz zu Termingeschäften).

Stillhaltergeschäfte kann man einfach alle saldieren. Saldo positiv -> Saldo in Zeile 21. Saldo negativ -> Betrag des Saldos in Zeile 22.

Vielleicht ist es aber schlicht egal, wie man es macht :D

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Hamster92
vor einer Stunde von padavona:

Hm, meinem Verständnis nach ist es nicht nötig Stillhaltergeschäfte in Gewinne und Verluste aufzuteilen (im Gegensatz zu Termingeschäften).

Stillhaltergeschäfte kann man einfach alle saldieren. Saldo positiv -> Saldo in Zeile 21. Saldo negativ -> Betrag des Saldos in Zeile 22.

Vielleicht ist es aber schlicht egal, wie man es macht :D

Ja, so könnte man es auch machen.

 

Ich mache mal ein Beispiel mit den drei möglichen Szenarien, wie ich es berechne:

  1. Verkauf eines Short-Put für 50 EUR, wird gehalten bis zum Verfall oder zur Andienung (spielt keine Rolle für das Stillhaltergeschäft)
  2. Verkauf eines Short-Put für 50 EUR, Glattstellung für 20 EUR=> Trade beendet mit Gewinn
  3. Verkauf eines Short-Put für 50 EUR, Glattstellung für 60 EUR=> Trade beendet mit Verlust

Bevor ich mir jetzt jedes einzelne Geschäft ausrechne und prüfe ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe, rechne ich einfach 50+50+50 (alle Prämien) als Gewinn und 20+60 (alle Glattstellungen) als Verlust. Ist an sich egal, aber für mich ist es logisch und es ist auch konsistent, wenn ein Optionstrade über den Jahreswechsel hinaus geht.

 

Ich orientiere mich dabei an dem BMF-Schreiben. Das interpretiere ich so, dass das Glattstellungsgeschäft immer einen Verlust realisiert.

Zitat

Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die gezahlten Prämien und die damit im Zusammenhang angefallenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer Kapitalertrag in den sogenannten Verlustverrechnungstopf im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 2 EStG einzustellen.

 

Ich könnte auch selber saldieren und im Beispiel entsprechend einfach 70 EUR als Gewinn eintragen, aber ich bin mir halt nicht sicher, ob das Finanzamt das so gerne sieht, wenn ich vorab selber saldiere.

Wenn ich zum Beispiel zwei Aktien verkaufe, eine mit 100 EUR Gewinn und die andere mit 40 EUR Verlust, dann saldiere ich das vorher auch nicht und trage 60 EUR in Zeile 20 und 0 EUR in Zeile 22 ein, weil das, soweit ich weiß, falsch wäre. Ich trage also 100 EUR in Zeile 20 und 40 EUR in Zeile 22 ein.

 

vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

short-put (Stillhalter einer Verkaufsoption):

 

Glattstellung = Termingeschäft wird durch Gegengeschäft glattgestellt. Das geht nur während der Laufzeit. Dafür zahlst du eine Prämie (long-put) = eigentlich ein Verlust aus Termingeschäft, aber lt. Tz. 33 = neg. Kapitalertrag § 20 Absatz 1 Nr. 11 EStG (allg. Verlusttopf).

 

aber:

Andienung (bei short-put) = Zum Ablauf der Optionsfrist wirst du als Stillhalter in Anspruch genommen (= Erfüllungspflicht, kein Glattstellungsgeschäft). Du kaufst damit Aktien.

Wenn die dann sofort verkauft werden, hast du ein Aktienveräußerungsgeschäft, welches im Minus ist, sonst wären die ja nicht angedient worden. Nebeneffekt ist, dass dieser im gesond. Verlusttopf für Aktienveräußerungen landet. 

 

Ausübungspreis = AK der Aktien, denn der Inhaber der Put-Option bekommt diesen von Dir. Die Stillhalterprämie bleibt außen vor, ist schon versteuert. Sie würde sonst Deine AK mindern und beim späteren Verkauf der angedienten Aktien den Veräußerungsgewinn vergrößern. Im Ergebnis wird die Stillhalterprämie also sofort als lfd. Gewinn versteuert und nicht erst im Rahmen der Veräußerung der angedienten Aktien. Nachteil: Nicht verrechenbar mit dem Verlust aus der sofortigen Weiterveräußerung der Aktien.

Das ist mir klar. Ich habe es nur stark verkürzt formuliert und mich rein auf den Teil mit der Option beschränkt.

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padavona
· bearbeitet von padavona
vor einer Stunde von Hamster92:

Bevor ich mir jetzt jedes einzelne Geschäft ausrechne und prüfe ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe, rechne ich einfach 50+50+50 (alle Prämien) als Gewinn und 20+60 (alle Glattstellungen) als Verlust. Ist an sich egal, aber für mich ist es logisch und es ist auch konsistent, wenn ein Optionstrade über den Jahreswechsel hinaus geht.

Ja, klingt auch vernünftig. Zumal Zeile 21 mit "Einkünfte aus Stillhalterprämien ..." beschrieben ist. Mal sehen was das FA zu meinem Vorgehen sagt :D

Hab da auch lange hin und her überlegt und mich schlussendlich für eine Saldierung wie hier von einer Steuerberaterin beschrieben entschieden: 

 

Das Video ist vielleicht auch für den Themenstarter interessant.

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padd1

Vielen Dank für eure Hilfe, das hat mir sehr geholfen.

Wie erwähnt ist es für mich wichtig zwischen Verlust aus Termingeschäften und Verlusten aus Stillhaltergeschäften zu unterscheiden, aufgrund der 20k-Grenze, die ich überschreite wenn ich beides in einen Topf werfen würde.

 

Nun habe ich noch folgendes Problem:

Ich muss meine Verluste aus Stillhaltergeschäften und Termingeschäften separieren.. und es sind leider sehr sehr sehr viele Positionen. Der informative Steuerbericht ist bei IBKR allerdings nur als PDF zu erhalten, und nicht als EXCEL. Gibt es einen anderen Trick mir diese Transaktionen als Excel zu generieren? Sonst würde ich Tage daran hocken, und vermutlich würden sich Fehler einschleichen.

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dorian_Gray

Ich habe keinen Trick gefunden, bin also auch gespannt.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Der "Steuerbericht" nützt Dir recht wenig als Excel.

vor 2 Stunden von padd1:

Sonst würde ich Tage daran hocken

Willkommen im Club.

Ich habe mir einen benutzerdefinierten Kontoauszug ausgedruckt, die (wenigen) Short-Positionen mit Textmarker markiert und die Summe addiert.

Als Gegenprobe die Long--Positionen addiert, beide Summen addiert und die Summe war dann das, was im Steuerbericht stand.

 

Den sollte man besser nicht dem Finanzamt schicken, weil die den sonst als Grundlage nehmen könnten.

Wenn der 2022er genauso fehlerhaft ist, wie der 2021er- dann hat man ggf. ein Problem mit der 20K -Grenze.

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optiontrader
vor 4 Stunden von padd1:

Gibt es einen anderen Trick mir diese Transaktionen als Excel zu generieren? Sonst würde ich Tage daran hocken, und vermutlich würden sich Fehler einschleichen.

Unter "Performance & Reports > Statements > Flex Queries" in der Kontoverwaltung kannst Du eine "Activity Flex Query" anlegen und alles als CSV exportieren lassen.

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dorian_Gray

Aber über welches Feld identifizierst du, welche Optionegeschäfte zusammen gehören? D.h. welches Geschäft ist ein Glattstellungsgeschäft, welches öffnet eine Position und welche gehören jeweils zusammen.

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padavona

Man kann sich doch einfach einen Transaktionsbericht als CSV rauslassen? Zumindest bei CapTrader. Würde mich wundern, wenn es da direkt bei IB nichts äquivalentes gäbe.

Da stehen dann Eröffnungs- und Glattstellungstransaktion einer Position immer übereinander. Ist die Eröffnungsmenge negativ, ist es ein Stillhaltergeschäft. Eine Ausübung wird auch mit Kürzel gekennzeichnet.

 

Das kann man alles easy mit Excel auswerten.

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dorian_Gray

Also bei IBKR kann man die Trade Confirmations nur als .pdf oder .html exportieren. Oder meinst du einen anderen Bericht?

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padd1

Danke für den Tipp mit Flex Querys. Leider haben sich mittlerweile doch noch neue Fragen bei mir ergeben und ich hoffe ich werde nochmals hier Antworten finden:

 

1) Transaktionskosten (Ordergebühren) mindern ja den steuerpflichtigen Gewinn bzw. erhöhen den Verlusttopf. -> kommt dieser Wert (Summe der Ordergebühren) in die Zeile 21? (Verluste ohne Verluste aus Aktienveräußerung?) Oder ziehe ich den einfach schon vom Gewinn ab in Zeile 18/19?

 

2) Ich habe nun eine ziemliche scheiß Konstellation: Ich möchte keinen meiner Werte preisgeben, aber sagen wir mal ich habe z.B.

- aus Aktienveräußerungen habe ich Minus von 45.000 EUR erwirtschaftet

- Einkünfte aus Stillhalterprämien und Termingeschfäten von 60.000 EUR

- Verluste aus Termingeschäften von 1.800 EUR

- Verluste aus der Glattstellung von Stillhaltergeschäften 24.000 EUR (Zeile 22?)

 

In Summe hätte ich jetzt "eigentlich" ein Minus von 10.800 EUR. Liege ich richtig, dass ich nun trotz eines Gesamtverlustes einen Betrag von 58.200 EUR (60.000 - 1.800) versteuern muss?

Ich glaub ich dreh durch :-((((

 

Kann ich mir zumindest gezahlte Steuern der vergangenen Jahre "anrechnen" lassen? Was kann ich sonst noch machen damit ich trotz eines miesen Aktienjahres 2022 nun nicht noch Zusätzlich Unmengen versteuern soll?

HILFE

 

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B.Axelrod
vor 14 Minuten von padd1:

Kann ich mir zumindest gezahlte Steuern der vergangenen Jahre "anrechnen" lassen?

Nein. Die Aktienverluste werden vorgetragen in Folgejahre.

 

vor 15 Minuten von padd1:

In Summe hätte ich jetzt "eigentlich" ein Minus von 10.800 EUR. Liege ich richtig, dass ich nun trotz eines Gesamtverlustes einen Betrag von 58.200 EUR (60.000 - 1.800) versteuern muss?

Ich glaub ich dreh durch :-((((

Du bezahlst Steuern auf 60.000-24000= 36.000 Die Verluste aus Termingeschäften werden ebenfalls angerechnet- also 34.200€. 

Das sind ohne Kirchensteuer etwas über 9.000€

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padd1
· bearbeitet von padd1

Aber das wurde jetzt ja breit diskutiert, dass Verluste von Stillhaltergeschäften (Z. 22) nicht zu den Verlusten aus Termingeschäften gehören?

Normalerweise von Vorteil wenn man anonsten die 20 k Grenze sprengen würde, und so stattdessen den Verlusttopf vergrößert den man ins nächste Jahr mittnimmt und somit später verrechnen kann.

 

In meinem aktuellen Fall müsste ich so aber erstmal noch mehr Steuern zahlen, da dann nur noch ein Verlust aus Termingeschäften von 1.800 Euro den Stillhalterprämien und Gewinnen aus Termingeschäften gegenüber steht.

 

Ich bin jetzt total unsicher was ich machen soll. Kann ich mich entscheiden, ob ich die Verluste durch Glattstellungen in Z22 oder Z24 eintrage?

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B.Axelrod

Zeile 19  Ausländische Kapitalerträge  -9000

Zeile 21 In Zeile 18+19 enthaltene Gewinne Termin/Stillhaltergeschäft  36000

Zeile 23  In Zeile 18+19 enthaltene Aktienverluste  45.000

Zeile 24 Verluste aus Termingeschäften 1.800

 

Zeile 19 berechnet sich wie folgt: 60000 -24.000=36.000  36.000-45.000=-9000

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padavona

Ich sehe das wie B.Axelrod: Auf die Einkünfte aus Termin- und Stillhaltergeschäften kannst du die Verluste aus Termin- und Stillhaltergeschäften vollständig anrechnen. Da man die Aktienverluste nicht anrechnen kann, müssen 34.200 € versteuert werden.

vor 4 Stunden von padd1:

 Kann ich mich entscheiden, ob ich die Verluste durch Glattstellungen in Z22 oder Z24 eintrage?

Die Verluste aus der Glattstellung von Stillhaltergeschäften kommen auf keinen Fall in Zeile 24. Zeile 24 ist ausschließlich für Verluste aus Termingeschäften.

 

Bei den Stillhaltergeschäften gibt es wohl zwei Möglichkeiten:

- Alle Stillhaltergeschäfte selber saldieren. Wenn Saldo positiv -> Z21, wenn Saldo negativ -> Z22 (so mache ich es).

- Die Summe aller erhaltenen Prämien in Zeile 21 und die Summe aller gezahlten Prämien zur Glattstellung in Zeile 22.

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