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padd1

Verluste aus Stillhaltergeschäften Versteuern

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padd1
Am 26.9.2023 um 14:16 von B.Axelrod:

Nein. Die Aktienverluste werden vorgetragen in Folgejahre.

 

Du bezahlst Steuern auf 60.000-24000= 36.000 Die Verluste aus Termingeschäften werden ebenfalls angerechnet- also 34.200€. 

Das sind ohne Kirchensteuer etwas über 9.000€

Aber in deinem Beispiel wird doch die Verlustgrenze von 20.000 gesprengt?

Am 26.9.2023 um 16:25 von B.Axelrod:

Zeile 19  Ausländische Kapitalerträge  -9000

Zeile 21 In Zeile 18+19 enthaltene Gewinne Termin/Stillhaltergeschäft  36000

Zeile 23  In Zeile 18+19 enthaltene Aktienverluste  45.000

Zeile 24 Verluste aus Termingeschäften 1.800

 

Zeile 19 berechnet sich wie folgt: 60000 -24.000=36.000  36.000-45.000=-9000

Bist du sicher, dass die Zeile 21 ein saldierterer Wert ist? Ich dachte hier muss ich die 60.000 eintragen, weil es heißt "Einkünfte aus Stillhaltergeschäften und Gewinne aus Termingeschäften?

 

Es wäre natürlich für mich deutlich entlastender, wenn es "nur" die 36.000 wären. Aber ich war der Meinung gelesen zu haben, dass nur die Zeilen 18/19 saldierte Werte sind.

 

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padavona
· bearbeitet von padavona

Nein, die Verlustgrenze gilt nur für Termingeschäfte und nicht für Stillhaltergeschäfte.

Und schau dir zur Saldierung von Stillhaltergeschäften einfach das Video an, das ich verlinkt habe. Dort wird das auch so gemacht.

 

Meiner Ansicht nach ergibt sich die Saldierung direkt aus § 20 EStG:

Zeile 21 KAP spricht von "Einkünften aus Stillhalterprämien".

Und § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG lautet: "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien."

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