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PKV Ehefrau nach Elternzeit

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Hallo in die Runde,

ich bin verbeamtet und meine Frau ist aktuell in Elternzeit. Aufgrund der Elternzeit ist sie weiterhin Mitglied der GKV, ich bin in der PKV, genau wie unsere Kinder. Aktuell ist nicht klar, inwiefern es meiner Frau gelingt, nach der Elternzeit (also spätestens nach drei Jahren ab Geburt des Kindes) wieder in den alten Job einzusteigen bzw. einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden.

Meine Frage ist: Könnte ich verpflichtet werden, sie bei mir in der PKV zu versichern und dann auch die Beiträge zu zahlen, sofern sie nicht mehr als einen Minijob (520 Euro) annimmt?

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chirlu
vor 7 Minuten von Gasheizung:

Könnte ich verpflichtet werden, sie bei mir in der PKV zu versichern?

 

Nein.

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Gasheizung
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Nein.

Danke für die Antwort. Aber sie selber müsste sich doch irgendwie versichern? In der GKV ist sie erst einmal nur noch, solange sie in Elternzeit ist.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 15 Minuten von Gasheizung:

Meine Frage ist: Könnte ich verpflichtet werden, sie bei mir in der PKV zu versichern und dann auch die Beiträge zu zahlen, sofern sie nicht mehr als einen Minijob (520 Euro) annimmt?

Da sie nicht GKV pflichtversichert ist, muss sie sich entweder freiwillig in der GKV oder eben in der PKV versichern. Weil du Beamter bist, gibt es für die PKV der Frau Beihilfe für Ehegatten, wie viel weiß ich gerade nicht. 
In der GKV müsste sie mindestens den Mindestbeitrag bezahlen, vermutlich muss sie aber mehr zahlen, weil du privat versichert bist und ein (fiktives) Familieneinkommen bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird: beratungsblatt-beitraege-ehegatteneinstufung-data.pdf (tk.de) 

 

Also ist die Antwort: Du bist nicht verpflichtet, sie in die PKV aufzunehmen, aber ggf. ist es die billigere Option. Um Beiträge kommt ihr nicht herum, solange sie "Hausfrau" ist.

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chirlu
vor 2 Minuten von Gasheizung:

In der GKV ist sie erst einmal nur noch, solange sie in Elternzeit ist.

 

In der GKV ist sie so lange, wie sie nicht anderswohin geht.

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Gasheizung
vor 6 Minuten von chirlu:

 

In der GKV ist sie so lange, wie sie nicht anderswohin geht.

Also würde sie dann drei Jahre nach der Geburt eine Zahlungsaufforderung für die freiwillige Versicherung bekommen? Aktuell ist sie dort pflichtversichert, wenn ich es richtig sehe, da sie aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis kommt.

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chirlu
vor 4 Minuten von Gasheizung:

Also würde sie dann drei Jahre nach der Geburt eine Zahlungsaufforderung für die freiwillige Versicherung bekommen?

 

Gegebenenfalls ja. Oder erst einmal eine Anfrage nach den beitragsrelevanten Angaben.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 7 Minuten von Gasheizung:

Also würde sie dann drei Jahre nach der Geburt eine Zahlungsaufforderung für die freiwillige Versicherung bekommen?

Vermutlich bekommt sie einen Fragebogen zu ihrem und deinem Einkommen. Vielleicht passiert aber auch gar nichts und irgendwann kommt dann plötzlich ein böser Brief mit Aufforderung zur Nachzahlung. Man ist eigentlich verpflichtet, Veränderungen bzgl. Versicherungsstatus proaktiv der GKV zu melden.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung

Ok, danke soweit für die Antworten. Optimal wäre sicherlich (mindestens) ein Midijob, durch den sie sozialversicherungspflichtig wäre. Wie ist eure Einschätzung: Sind Arbeitgeber in der Regel bereit, aus einem ausgeschriebenen 520 Euro Job solch einen zu machen? Ich denke, dass das nicht die Regel ist, weil 520-Euro-Jobber oft anderswo krankenversichert ist (z.B. über den Ehepartner in der GKV). Daher sind viele AG mit dem Thema vielleicht gar nicht konfrontiert.

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Kastor

Nur als Gedankenanregung, falls weitere Kinder in Frage kommen (und damit weitere Elternzeit), deine Frau gesund ist i.S. eines PKV-Risikoprüfers, du über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdienst und die 70 %ige Beihilfe des Ehegatten auch von deinem Dienstherrn käme:

Barmenia Mehr Optionen abschließen, um den Gesundheitszustand zu sichern, und nach der Elternzeit in die PKV wechseln. Gibt auch den OPTI.free der Halleschen und einen der Signal Iduna.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor 38 Minuten von Gasheizung:

Aktuell ist nicht klar, inwiefern es meiner Frau gelingt, nach der Elternzeit (also spätestens nach drei Jahren ab Geburt des Kindes) wieder in den alten Job einzusteigen bzw. einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden.

Die Hauptfrage hier ist für mich: Warum sollte sie in den Job von vor der Elternzeit nicht wieder einsteigen können?

Zitat

Nach der Elternzeit können Sie normalerweise an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.
Wenn es während Ihrer Elternzeit betriebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt, die für alle anderen Beschäftigten gelten, dann gelten diese Änderungen nach dem Ende Ihrer Elternzeit auch für Sie.

Ob Sie nach der Elternzeit genau denselben Arbeitsplatz wieder bekommen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

Prinzipiell hat man einen Anspruch zur Rückkehr nach der beantragten Elternzeit. Es ist eigentlich sogar eine Pflicht dies zu tun (außer man kündigt oder einigt sich anders mit dem Arbeitgeber). Ausnahme sind Sonderfälle wie zB Arbeitgeber insolvent.

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chirlu
vor 11 Minuten von Gasheizung:

Sind Arbeitgeber in der Regel bereit, aus einem ausgeschriebenen 520 Euro Job solch einen zu machen?

 

Für jemanden, der ohnehin schon sozialversicherungspflichtige Angestellte hat, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen (außer eventuell „Das haben wir noch nie so gemacht, wo kämen wir denn da hin“). Für jemanden, der sonst nur Minijobber hat, kann es ein erheblicher Zusatzaufwand sein und Nachteile für seinen eigenen Status bringen.

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Gasheizung
vor 29 Minuten von slowandsteady:

 

Die Hauptfrage hier ist für mich: Warum sollte sie in den Job von vor der Elternzeit nicht wieder einsteigen können?

Prinzipiell hat man einen Anspruch zur Rückkehr nach der beantragten Elternzeit. Es ist eigentlich sogar eine Pflicht dies zu tun (außer man kündigt oder einigt sich anders mit dem Arbeitgeber). Ausnahme sind Sonderfälle wie zB Arbeitgeber insolvent.

Nach der Geburt sind gewisse gesundheitliche Einschränkungen aufgetreten, die aber für eine Erwerbminderungsrente vermutlich nicht ausreichen (und die die PKV teuer machen würden bzw. vielleicht sogar ausschließen würden).

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oktavian

In der Konstellation wäre die Familienversicherung der GKV wesentlich günstiger: Partner + Kinder komplett kostenlos.

Nur kommt man da nicht mehr rein als Beamter.

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Gasheizung
vor einer Stunde von slowandsteady:

Um Beiträge kommt ihr nicht herum, solange sie "Hausfrau" ist.

Wären wir beide Schuldner oder nur sie? Also wäre ich am Ende verpflichtet, Beiträge für sie für die GKV zu zahlen?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von Gasheizung:

Wie ist eure Einschätzung: Sind Arbeitgeber in der Regel bereit, aus einem ausgeschriebenen 520 Euro Job solch einen zu machen?

Hängt vom Arbeitgeber ab. Wenn eine WEG einen Hausmeister für die Treppenreinigung sucht, wird wohl nicht mehr als ein Minijob drin sein, beim Restaurant um die Ecke vielleicht aber schon.

vor 41 Minuten von Gasheizung:

Nach der Geburt sind gewisse gesundheitliche Einschränkungen aufgetreten, die aber für eine Erwerbminderungsrente vermutlich nicht ausreichen (und die die PKV teuer machen würden bzw. vielleicht sogar ausschließen würden).

PKV ist damit höchstwahrscheinlich hinfällig, da reichen schon kleine Dinge wie einmal diagnostizierter erhöhter Blutdruck für extreme Zuschläge. Wenn es eine Komplikation ist, bei der du jetzt darüber nachdenkst, ob deine Frau in 3 Jahren vielleicht noch arbeitsunfähig ist, dann dürfte das ziemlich sicher ein Ausschluss sein.

Trotzdem ändert die Krankheit nichts an der Elternzeit. In 3 Jahren endet diese und dann kann deine Frau entweder 1) wieder arbeiten, dann passt alles oder 2) sie ist ab dem Tag ihrer Rückkehr krankgeschrieben. Das Arbeitsverhältnis würde in diesem Fall trotzdem erstmal weiterbestehen, zumindest bis der Arbeitgeber kündigen kann: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html 

vor 27 Minuten von oktavian:

Nur kommt man da nicht mehr rein als Beamter.

Man muss nicht Beamter bleiben, Stichwort "Entlassung auf eigenen Antrag" und dann zB Angestellter werden. Ist aber ein sehr extremer Schritt, der gut überlegt sein sollte.

vor 16 Minuten von Gasheizung:

Wären wir beide Schuldner oder nur sie? Also wäre ich am Ende verpflichtet, Beiträge für sie für die GKV zu zahlen?

Beiträge schuldet nur die Frau an die Krankenkasse. Ehepartner haften nicht für Schulden ihres Partners, sind aber unterhaltspflichtig. Zudem könnte gemeinsames Vermögen wie die Hälfte der gemeinsamen Immobilie zur Verwertung herangezogen werden.

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Gasheizung
vor 27 Minuten von slowandsteady:

Das Arbeitsverhältnis würde in diesem Fall trotzdem erstmal weiterbestehen, zumindest bis der Arbeitgeber kündigen kann:

Hätte der AG Nachteile dadurch, das Arbeitsverhältnis weiterlaufen zu lassen? Es wäre in der Buchhaltung vielleicht etwas lästig, aber würde keine Kosten verursachen.

 

Sollte eine dauerhafte Beschäftigung, auch anderswo, nicht möglich sein, wäre aber vielleicht ein Antrag auf (teilweise) Erwerbsminderungsrente ohnehin sinnvoller.

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Kastor
vor 4 Minuten von Gasheizung:

Sollte eine dauerhafte Beschäftigung, auch anderswo, nicht möglich sein, wäre aber vielleicht ein Antrag auf (teilweise) Erwerbsminderungsrente ohnehin sinnvoller.

Ich bedauere, dass der Zustand deiner Frau so ist, dass eine Absicherung über die PKV nicht mehr infrage kommt.

Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente dürfte sie maximal noch drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können. Diese Hürde ist wahnsinnig hoch.

(Da du nichts schriebst, eine BU-Versicherung besteht nicht?)

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vor 7 Minuten von Kastor:

Ich bedauere, dass der Zustand deiner Frau so ist, dass eine Absicherung über die PKV nicht mehr infrage kommt.

Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente dürfte sie maximal noch drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können. Diese Hürde ist wahnsinnig hoch.

(Da du nichts schriebst, eine BU-Versicherung besteht nicht?)

Ne, es geht um rheumatische Erkrankungen, die in leichter Form auch schon vorher bestanden, da hätte sie nie eine BU bekommen (bzw. diese Erkrankungen wären ausgeschlossen worden). Ich kenne jedenfalls Fälle, die eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten (und dadurch in der GKV sind) und nebenbei einen 520 Euro Job haben. Aber das sind dann vielleicht weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag.

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slowandsteady
vor 9 Minuten von Gasheizung:

Aber das sind dann vielleicht weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag.

Es gibt auch teilweise Erwerbsminderung, d.h. man kann laut medizinischem Gutachten zwar keine 6h, aber noch mehr als 3h pro Tag arbeiten.

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Gasheizung
vor 1 Minute von slowandsteady:

Es gibt auch teilweise Erwerbsminderung, d.h. man kann laut medizinischem Gutachten zwar keine 6h, aber noch mehr als 3h pro Tag arbeiten.

Ja, die meinte ich eigentlich auch. Darüber wäre sie ja dann GKV-versichert. Also dieses Modell wäre sehr interessant.

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chirlu
vor 25 Minuten von Kastor:

Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente dürfte sie maximal noch drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können.

 

Wie @slowandsteady schreibt, das ist die Bedingung für eine volle Erwerbsminderungsrente.

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slowandsteady
vor 1 Stunde von Gasheizung:

Hätte der AG Nachteile dadurch, das Arbeitsverhältnis weiterlaufen zu lassen? Es wäre in der Buchhaltung vielleicht etwas lästig, aber würde keine Kosten verursachen.

Natürlich - ein Arbeitgeber zahlt nun mal nicht gerne 6 Wochen pro Jahr das Gehalt ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Zudem kommen auf den Arbeitgeber Opportunitätskosten dazu, wie zB die Unsicherheit ob man einen Ersatz für den kranken Mitarbeiter/in einstellen sollte, insb. wenn man nicht weiß, wie lange die Krankheit noch andauert.

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Kastor

@Gasheizung, @slowandsteady, @chirlu:
Da habe ich mich sehr missverständlich ausgedrückt: Ich hatte von einer normalen Vollzeitstelle herunter gerechnet.

 

Ich formuliere den Gedanken neu: Es ist nicht einfach, bei Erkrankungen aus dem rheumatoiden Formenkreis eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Außerdem wird der Rentenversicherungsträger sicher eine Reha anbieten und die betriebliche Eingliederung sollte auch durchlaufen werden. Den Patienten wird einiges zugemutet.

 

Die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung ist inzwischen bei knapp 15.000 EUR, jedoch darf man natürlich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten einer Arbeit nachgehen; ansonsten wird die Rente bei einer Nachprüfung gestrichen.

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Gasheizung
vor 19 Minuten von slowandsteady:

Natürlich - ein Arbeitgeber zahlt nun mal nicht gerne 6 Wochen pro Jahr das Gehalt ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Zudem kommen auf den Arbeitgeber Opportunitätskosten dazu, wie zB die Unsicherheit ob man einen Ersatz für den kranken Mitarbeiter einstellen sollte, insb. wenn man nicht weiß, wie lange die Krankheit noch andauert.

Was meinst du mit 6 Wochen Gehalt? Ich dachte, dass es wenn dann Krankengeld von der GKV gebe, wobei es uns sogar reichen würde, wenn zumindest keine Kosten entstehen würden. Also wir wären auf ihr Einkommen nicht angewiesen, nur es sollte nicht negativ sein.

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