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Gasheizung

PKV Ehefrau nach Elternzeit

Empfohlene Beiträge

Kastor
vor 7 Minuten von Gasheizung:

Was meinst du mit 6 Wochen Gehalt?

In den ersten sechs Wochen gilt die Lohnfortzahlung. Auch nach Elternzeit (denke, das war sogar ein BAG-Urteil).

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 41 Minuten von Gasheizung:

Was meinst du mit 6 Wochen Gehalt? Ich dachte, dass es wenn dann Krankengeld von der GKV gebe, wobei es uns sogar reichen würde, wenn zumindest keine Kosten entstehen würden. Also wir wären auf ihr Einkommen nicht angewiesen, nur es sollte nicht negativ sein.

Wenn es zum äußersten (=langjährig krankgeschrieben wegen der gleichen Krankheit) kommt, läuft es so:

  1. 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber
  2. 72 weitere Wochen (=1.5 Jahre) alle 3 Jahre bekommt man Krankengeld von der GKV
  3. Bis zum Ablauf der 72 Wochen wird i.d.R. eine Reha gemacht sein und die Erwerbsunfähigkeit geprüft sein. Wie @Kastor schon erwähnt hat, wird die sehr oft abgelehnt (mein persönliches Beispiel in der Familie hatte Pflegegrad 2 bescheinigt und wurde trotzdem erstmal abgelehnt)
  4. Falls nicht erwerbsunfähig, dann kommt die "Aussteuerung", d.h. vermutlich 1 Jahr Arbeitslosengeld (ALG 1) und die Aufforderung Bewerbungen zu schreiben.
  5. Wenn man nach 1 Jahr keinen Job findet, aber noch Vermögen da ist, dann lebt man auf eigene Kosten, bis alles verbraucht ist.
  6. Ohne Vermögen ist dann ggf. ALG 2/Bürgergeld möglich. Dies als verheiratete Frau aber nur, wenn die "Bedarfsgemeinschaft" (=Mann+Frau+Kinder) insgesamt zu wenig Einkommen hat.

Soweit ich weiß, ist man während Punkt 1-4 weiter in der GKV, bei Punkt 5 müsste man sich mit Beamtem als Partner aber freiwillig versichern (und Mitgliedsbeiträge zahlen), bei Punkt 6 zahlt dann der Staat.

 

PS: Ich als "inoffizieller Betreuer" habe es nur bis Punkt 3 durch, kurz nach der Ablehnung der Erwerbsunfähigkeit hat sich die Gesundheit weiter verschlechtert und der Betroffene ist dann verstorben... Und den Kampf mit der Krankenkasse/Rentenversicherung können sicher nicht alle selbst führen, wohl dem der Angehörige hat, die den Behördenkram machen können...

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Gasheizung

4. setzt allerdings voraus, dass die Person gekündigt wurde vom AG. Könnte der AG eventuell verpflichtet sein (sofern keine starken Gründe dagegen sprechen), nach der Elternzeit eine Tätigkeit > 520 EUR anzubieten, die trotz der gesundheitlichen Einschränkung machbar ist? Das wäre auch eine gute Alternative.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 12 Minuten von Gasheizung:

4. setzt allerdings voraus, dass die Person gekündigt wurde vom AG.

Nicht unbedingt, es kann im Einzelfall nach 72 Wochen auch sinnvoll sein, selbst zu kündigen, um dann arbeitslos zu sein und ALG1 zu beziehen. Aber ich bin wie gesagt nicht soweit gekommen - daher weiß ich es nicht im Detail. Ich halte mich jetzt mal zurück mit meinem Halbwissen ;)  

Zitat

Könnte der AG eventuell verpflichtet sein (sofern keine starken Gründe dagegen sprechen), nach der Elternzeit eine Tätigkeit > 520 EUR anzubieten, die trotz der gesundheitlichen Einschränkung machbar ist? Das wäre auch eine gute Alternative.

Der Arbeitgeber muss vor einer Kündigung seinerseits eine Wiedereingliederung versuchen. ZB bei einem Unfall danach dem am PC arbeitenden einen Rollstuhl-gerechten Arbeitsplatz anbieten. Hatte @Kastor schon erwähnt.  Falls es der Arbeitgeber nicht anbietet ist seine Kündigung ggf. unwirksam. Aber das ist eher für Unfälle mit langem Krankenhausaufenthalt sinnvoll und und insb. bei chronischen Krankheiten oft nicht erfolgsversprechend.

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chirlu

Am Rande schon einmal erwähnt: Nächstes Jahr ist die Minijobgrenze 538 Euro, nicht mehr 520 Euro.

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Cando
· bearbeitet von Cando

@slowandsteady hat es schon gut zusammengefasst.

Ohne die Einzelheiten dieses Falles zu kennen, einige Ergänzungen für solche worst-case-Betrachtungen: 

 

  • Der Arbeitgeber wird voraussichtlich nach 6 Wochen AU ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, das auf die Überwindung der AU gerichtet ist oder deren Folgen mindern soll (z.B. Weiterbeschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz).
  • In manchen Arbeitsverhältnissen gibt es freiwillige Krankengeldzuschüsse (zu prüfen). Das klingt erstmal gut, erzeugt aber einen gewissen finanziellen Leidensdruck beim Arbeitgeber, der ihn dazu veranlassen kann, eine Kündigung wegen Langzeiterkrankung zu prüfen.
  • Die Aussteuerung (Punkt 4.) setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. 
  • Ggf. sollte geprüft werden, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder eine Gleichstellung in Betracht kommt. Das löst nicht direkt das GKV-Problem, kann aber langfristig mit Blick auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und ggf. Rentenversicherung wichtig sein.

 

Wenn sich solche Fragen hier tatsächlich stellen sollten, wäre eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

 

Nachtrag: In der gegebenen Situation würde ich den Fokus aber erstmal darauf legen, mit Deiner Frau eine versicherungspflichtige Beschäftigung für sie zu finden. Nach meiner Beobachtung bestehen auf dem Arbeitsmarkt oft mehr Möglichkeiten, als es sich die Betroffenen vorstellen können. Erst wenn das sicher ausscheidet, würde ich mir über den GKV Status Gedanken machen.

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Gasheizung
Am 15.11.2023 um 14:29 von slowandsteady:

Beiträge schuldet nur die Frau an die Krankenkasse. Ehepartner haften nicht für Schulden ihres Partners, sind aber unterhaltspflichtig. Zudem könnte gemeinsames Vermögen wie die Hälfte der gemeinsamen Immobilie zur Verwertung herangezogen werden.

Dürfte ich hierzu noch einmal nachfragen: Ist man grundsätzlich unterhaltspflichtig, wenn der Ehepartner Schulden hat und sie nicht begleichen kann? Also denken wir an den hypothetischen Fall, dass der Ehepartner sich einen sozialversicherungspflichtigen Job suchen könnte, aber das nicht tut.

 

Ich gehe natürlich auch erst einmal davon aus, dass es gelingen wird, hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

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chirlu

Scheidung schon eingereicht? :-*

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Gasheizung

Natürlich nicht.

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