Zum Inhalt springen
*Teufel*

Reicht das für meine Frau? (Rente)

Empfohlene Beiträge

*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

Guten Tag, 

 

Für mich sind das nur mal Gedankenspiele:

 

Sie Baujahr 91 

2,7 Rentenpunkte 

Plus vermutlich 3 Punkte für unsern Sohn Baujahr 2020

 

Kurz Lebenslauf:

Abitur 

3 Jahre Krankenschwester Ausbildung 

Ca 1,5 jahre drin gearbeitet 

2 Semester Bio Chemie studiert 

Ab 2015 Studium Medizin, fertig Dez 22.

(1 Jahre wegen Kind pausiert) 

 

Seid Januar 23 arbeiten und ist von der Rentenversicherung befreit (Vorsorgewerk) 

Auf Grund von Diensten etc wird sie nahe von 2 Rentenpunkte// Jahr in 2023 liegen. 

Und auch später sehr gut verdienen. 

Grundgehalt 72k 2024, mit Diensten ca 85-90k/Jahr 

Jährliche Steigerung

 

Wenn ich nun den Faktor 30 Jahre einfließen lasse... Immer am Max an Punkten. 

 

Wäre sie doch versorgt >>ohne zusätzliche Bausteine? 

(eine Betriebsrente gibt es noch, Aufstockung lohnt nicht 45€/Monat) 

 

* vermutlich keine Miete, ( zahlen ein Haus ab) 

 

Haus hat zur Zeit Priorität 1

Zurzeit (getrennte Konten), zahlen wir zusammen die max Sondertilgung. 

Sie zusätzlich die Rate knapp 2k, und spart für die Sondertilgung  1-1,5k/ Monat. 

 

Sprich eine zusätzliche AV würde gehen, wenn wir nicht alles ins Haus umlenken würden. 

Meine AV ist erstmal gesichert, mit Betriebsrenten, Rentenpunkte ca 17, Riester, (alter 37)

Aber meine Perspektive ab 2025 wird < dann unter 1 Punkt /Jahr liegen. 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schlumich

Das sind zumindest keine schlechten Aussichten. Abgerechnet wird aber wie immer am Ende....

Voraussetzung ist wie immer, dass alles so verläuft in den nächsten 30 Jahren wie geplant

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
market anomaly

Puuh, ein Gehalt doppelt so hoch wie der Median + Tendenz steigend, ein eigenes Haus und ~35 Jahre Zeit.

Ganz knappe Kiste!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Stunden von *Teufel*:

2,7 Rentenpunkte 

Plus vermutlich 3 Punkte für unsern Sohn Baujahr 2020

 

Da die drei Jahre jetzt gerade rum sind, würde ich an ihrer Stelle erst einmal eine Kontenklärung machen. Mindestens für die Kindererziehungszeiten; wenn vorher noch nicht gemacht, dann natürlich auch wegen Schule, Ausbildung, Studium. Danach ist auf jeden Fall klar, ob die Kindererziehungszeiten zählen (kommt nämlich darauf an, ob das Versorgungswerk solche Zeiten selbst berücksichtigt) und wie viel an Beitragszeiten da ist (für Arbeit, Kind, eventuelle Nebenjobs).

 

Wenn noch keine fünf Jahre erreicht sind, würde ich die auffüllen.

 

vor 7 Stunden von *Teufel*:

Immer am Max an Punkten.

 

Es kann sein (weiß ich aber nicht), dass das Versorgungswerk ganz andere, „arztangemessenere“ Höchstgrenzen hat. – Gibt es eigentlich bundesweit nur ein Versorgungswerk für Ärzte? Wenn nein, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, das hier zuständige zu nennen, weil es alle möglichen Unterschiede geben kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor
vor 7 Stunden von *Teufel*:

(eine Betriebsrente gibt es noch, Aufstockung lohnt nicht 45€/Monat) 

Ich habe auch deinen Ursprungsthread gelesen, @*Teufel*, und in deinen Beiträgen erkenne ich dasselbe Muster: An den Stellen, an denen es interessant wird, verkürzt du die Sätze. Am Beispiel der Betriebsrente ausgeführt: Sollen "45 EUR p.M." der Zahlbeitrag für eine Betriebsrente im Klinikum sein, ist das der gesamte Beitrag, der durch den Arbeitgeber entrichtet wird, wie kommst du zu dem Schluss, dass sich eine Aufstockung nicht lohnte etc.

Aus meiner Sicht ist es schwierig, eine Meinung abzugeben, wenn wesentliche Informationen fehlen.

 

Hinweise: Für die erwähnte Kontenklärung gibt es das Formular V0100 der Deutschen Rentenversicherung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
· bearbeitet von Cando
vor 31 Minuten von chirlu:

Es kann sein (weiß ich aber nicht), dass das Versorgungswerk ganz andere, „arztangemessenere“ Höchstgrenzen hat. – Gibt es eigentlich bundesweit nur ein Versorgungswerk für Ärzte? Wenn nein, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, das hier zuständige zu nennen, weil es alle möglichen Unterschiede geben kann.

Ein einheitliches Versorgungswerk gibt es nicht, daher sollte man hier in der Tat genauer hinsehen. Inzwischen halte ich die Entscheidung pro Versorgungswerk und contra Rentenversicherung zumindest nicht mehr für einen völligen no brainer.

 

Die meisten mir bekannten Versorgungswerke haben keine abweichenden Höchstbeiträge gegenüber der GRV. Oft gibt es einen Regelpflichtbeitrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, durch den dann auch die (mit abweichender Formel berechnete) Rente limitiert wird. Es können aber meist freiwillige Beiträge darüber hinaus entrichtet werden. Allerdings hängt all das, wie von @chirlu erwähnt, von der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks ab. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 24 Minuten von Cando:

Inzwischen halte ich die Entscheidung pro Versorgungswerk und contra Rentenversicherung zumindest nicht mehr für einen völligen no brainer.

 

Wobei die Entscheidung hier wohl schon getroffen ist:

vor 8 Stunden von *Teufel*:

Seid Januar 23 arbeiten und ist von der Rentenversicherung befreit (Vorsorgewerk) 

D.h. die gesetzliche Rentenversicherung wäre allenfalls zusätzlich möglich, mit freiwilligen Beiträgen.

 

vor 33 Minuten von Kastor:

Hinweise: Für die erwähnte Kontenklärung gibt es das Formular V0100 der Deutschen Rentenversicherung.

 

Ja, wobei man dann noch ein paar Zusatzformulare braucht (hier mindestens V0800 für das Kind, V0410 für die schulischen Ausbildungszeiten). Darauf wird im V0100 jeweils verwiesen, und es gibt natürlich alles online – sowohl zum Ausdrucken als auch zum Direktausfüllen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
vor einer Stunde von chirlu:

Da die drei Jahre jetzt gerade rum sind, würde ich an ihrer Stelle erst einmal eine Kontenklärung machen. Mindestens für die Kindererziehungszeiten; wenn vorher noch nicht gemacht, dann natürlich auch wegen Schule, Ausbildung, Studium. Danach ist auf jeden Fall klar, ob die Kindererziehungszeiten zählen (kommt nämlich darauf an, ob das Versorgungswerk solche Zeiten selbst berücksichtigt) und wie viel an Beitragszeiten da ist (für Arbeit, Kind, eventuelle Nebenjobs).

 

Wenn noch keine fünf Jahre erreicht sind, würde ich die auffüllen.

Das mit dem Auffüllen macht Sinn, wenn die Kinderplanung abgeschlossen ist. Das Thema sollte man daher auf Wiedervorlage legen. Nach aktueller Lage müssen Nachzahlungen bis spätestens zum 45. Geburtstag beantragt werden. Vielleicht mit 40 noch mal prüfen, wenn das mit der Kinderplanung gesichert ist.

 

Was die Frage Altersvorsorge versus Tilgung Immokredit angeht ist das nicht zuletzt eine Frage der persönlichen Vorliebe und der Randbedingungen. Wie hoch ist der Hypothekenzins und welche alternative Rendite erwartet ihr bei einer entsprechenden Altersvorsorge. Wenn man da bereits ein positives Zinsgeschäft mit sicheren Anlagen erzielen kann, ist es eine Überlegung wert. Wer mehr Risiko eingehen will, kann natürlich auch Aktienanlagen über einen günstigen Immokredit hebeln. Dafür sollte man aber seine Finanzierung nicht auf Kante genäht haben. Konkret würde ich das daher erst machen, wenn deine berufliche Situation wieder auf sicheren Füßen steht. Aber auch dann ist es nicht zwingend. Grundsätzlich ist eine abbezahlte Immobilie auch ein möglicher Baustein zur Altersvorsorge. In dem Fall halt nicht eindeutig zugunsten der Frau sondern für beide. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
*Teufel*
vor einer Stunde von chirlu:

 

Da die drei Jahre jetzt gerade rum sind, würde ich an ihrer Stelle erst einmal eine Kontenklärung machen. Mindestens für die Kindererziehungszeiten; wenn vorher noch nicht gemacht, dann natürlich auch wegen Schule, Ausbildung, Studium. Danach ist auf jeden Fall klar, ob die Kindererziehungszeiten zählen (kommt nämlich darauf an, ob das Versorgungswerk solche Zeiten selbst berücksichtigt) und wie viel an Beitragszeiten da ist (für Arbeit, Kind, eventuelle Nebenjobs).

 

Wenn noch keine fünf Jahre erreicht sind, würde ich die auffüllen.

 

 

Es kann sein (weiß ich aber nicht), dass das Versorgungswerk ganz andere, „arztangemessenere“ Höchstgrenzen hat. – Gibt es eigentlich bundesweit nur ein Versorgungswerk für Ärzte? Wenn nein, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, das hier zuständige zu nennen, weil es alle möglichen Unterschiede geben kann.

 

 

*Versorgungswerk Sächsischen Ärzteversorgung

* 5 Jahre sind voll, und ein paar Jahre wurden zusätzlich mit Nebenjobs gesichert. 

*Der Kleine ist im März23 drei geworden *Januar 23 ist das Ende der Beitragspflicht in der gesetzlich RV

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
*Teufel*
vor einer Stunde von Kastor:

Ich habe auch deinen Ursprungsthread gelesen, @*Teufel*, und in deinen Beiträgen erkenne ich dasselbe Muster: An den Stellen, an denen es interessant wird, verkürzt du die Sätze. Am Beispiel der Betriebsrente ausgeführt: Sollen "45 EUR p.M." der Zahlbeitrag für eine Betriebsrente im Klinikum sein, ist das der gesamte Beitrag, der durch den Arbeitgeber entrichtet wird, wie kommst du zu dem Schluss, dass sich eine Aufstockung nicht lohnte etc.

Aus meiner Sicht ist es schwierig, eine Meinung abzugeben, wenn wesentliche Informationen fehlen.

 

Hinweise: Für die erwähnte Kontenklärung gibt es das Formular V0100 der Deutschen Rentenversicherung.

 

Da ich mich bei ihr dafür intetrsssiert habe... 

Neuer Arbeitgeber = Betriebsrente ankucken:) 

 

Lohnt nicht, da teuer, keine Rendite, und nur mindestenssatz Förderung(15%)

Direktversicherung mit 0,25% Garantiezins, klassisch

 

Es fließen so nur  vwl rein ( 13€)

15€ vom Brutto

plus eine pauschale AG

 

Garantiert wird  *Witz auf* in 35 jahren 45,60€ wenn man jetzt 45€ zahlt:) 

 

Ich habe verschiedene Szenarien durch rechnen lassen nichts lohnt. 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady

Ich würde gar keine dedizierte Altersvorsorgung in Form einer Rentenversicherung machen, es sei denn sie bekommt dafür mehr als 100% ihres eigenen Betrags oben drauf (vom Arbeitgeber oder Staat)... Wenn das Haus mal abbezahlt ist, dann ab mit der Sparrate ins Depot, das reicht. Solange Kredit besteht ist sondertilgen vermutlich (je nach gesichertem Zinssatz und Höhe Restschuld nach 10 Jahren) besser.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
*Teufel*

Eine Kontoklärung, wird noch gemacht.

Bzw im Hinterkopf behalten. 

Da die gesetzliche RV ja nun bei ihr durch ist. 

 

Bei einen etwagin Kind 2...müsste man eh überlegen vor der Geburt, die Zeiten mit Antrag bei mir an zulegen fürs Kind? 

Es würden ja sonst die 3 Punkte verfallen?!? 

vor 2 Minuten von slowandsteady:

Ich würde gar keine dedizierte Altersvorsorgung in Form einer Rentenversicherung machen, es sei denn sie bekommt dafür mehr als 100% ihres eigenen Betrags oben drauf (vom Arbeitgeber oder Staat)... Wenn das Haus mal abbezahlt ist, dann ab mit der Sparrate ins Depot, das reicht. Solange Kredit besteht ist sondertilgen vermutlich (je nach gesichertem Zinssatz und Höhe Restschuld nach 10 Jahren) besser.

 

 

Es war nur der Gedanke, ob und wie ich evtl für meine Frau noch was bauen könnte. 

Mir ist nur Riester eingefallen, als hucke Pack Vertrag bei mir. 

 

Ein Depot wird es bestimmt mal wieder geben. 

Ich hatte ja schon mal eins mit 100k x

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
vor 10 Minuten von *Teufel*:

Mir ist nur Riester eingefallen, als hucke Pack Vertrag bei mir. 

Riester lohnt sich eigentlich nur bei keinem/sehr geringen Einkommen und vielen Kindern. Aber so wie ich das sehe, bist du ja hoffentlich nicht länger arbeitslos -> Finger weg.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 34 Minuten von *Teufel*:

Da die gesetzliche RV ja nun bei ihr durch ist. 

bei Beamten wird es meines Wissens angerechnet und extra GRV bringt nichts, aber bei Versorgungswerk etwa auch? Wäre eine kleine Rente besser als die Punkte verfallen zu lassen? Da der Partner Rentenpunkte sammelt, gibt es evtl irgendwann mal von dort noch Punkte extra (nach Tod/Scheidung). Das Thema ist nicht ganz durch meiner Meinung nach

 

vor 9 Stunden von *Teufel*:

Wäre sie doch versorgt >>ohne zusätzliche Bausteine? 

Versorgungswerke können meines Wissens nach auch Pleite gehen oder kürzen. Zaubern können die nicht, wenn die das Geld verloren haben. Daher meine Vermutung es hängt vom konkreten Versorgungswerk ab, was da rauskommt. Bei der GRV sind alle eher gleich (gut oder gleich schlecht).

 

vor 9 Stunden von *Teufel*:

Sprich eine zusätzliche AV würde gehen, wenn wir nicht alles ins Haus umlenken würden. 

Meine AV ist erstmal gesichert, mit Betriebsrenten, Rentenpunkte ca 17, Riester, (alter 37)

Aber meine Perspektive ab 2025 wird < dann unter 1 Punkt /Jahr liegen. 

Schulden abbezahlen ist fürs Alter auch gut. Hängt von den Zinssätzen bzw. erwarteten Renditen bei Aktien ab, ob alles tilgen oder parallel sparen lohnt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 45 Minuten von oktavian:

Versorgungswerke können meines Wissens nach auch Pleite gehen oder kürzen. Zaubern können die nicht, wenn die das Geld verloren haben. Daher meine Vermutung es hängt vom konkreten Versorgungswerk ab, was da rauskommt.

Die Versorgungswerke sind meines Wissens nach in der Regel weniger sozial, d.h. es gibt nur Geld für die, die auch eingezahlt haben und zB nichts für Kindererziehung (im Gegensatz zu der GRV, allerdings schießt da der Staat auch Geld zu, vielleicht gleicht es sich wieder aus)... Von daher dürfte im Allgemeinen die Rendite für Einzahler besser sein, aber zaubern können sie natürlich nicht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
*Teufel*
vor einer Stunde von oktavian:

bei Beamten wird es meines Wissens angerechnet und extra GRV bringt nichts, aber bei Versorgungswerk etwa auch? Wäre eine kleine Rente besser als die Punkte verfallen zu lassen? Da der Partner Rentenpunkte sammelt, gibt es evtl irgendwann mal von dort noch Punkte extra (nach Tod/Scheidung). Das Thema ist nicht ganz durch meiner Meinung nach

 

Versorgungswerke können meines Wissens nach auch Pleite gehen oder kürzen. Zaubern können die nicht, wenn die das Geld verloren haben. Daher meine Vermutung es hängt vom konkreten Versorgungswerk ab, was da rauskommt. Bei der GRV sind alle eher gleich (gut oder gleich schlecht).

 

Schulden abbezahlen ist fürs Alter auch gut. Hängt von den Zinssätzen bzw. erwarteten Renditen bei Aktien ab, ob alles tilgen oder parallel sparen lohnt.

 

 

Zins Kredit ist mit 3,65% eine sichere sparoption (Tilgung) 

 

Nein sie wird von der gesetzlichen RV, da über 5 Jahre auch eine Rente erhalten 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 4 Minuten von *Teufel*:

Zins Kredit ist mit 3,65% eine sichere sparoption (Tilgung) 

Dann würde ich auch tilgen bei 3,65%. Es sieht nicht so aus, als würden die Zinsen in nächster Zeit wesentlich steigen.

Tilgung reduziert zukünftige Zinslast und damit auch irgendwann die Sparrate. Würde das also auch positiv fürs Alter sehen, wenn der Schuldenstand sinkt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
vor 24 Minuten von oktavian:

Tilgung reduziert zukünftige Zinslast und erhöht damit auch irgendwann die Sparrate. Würde das also auch positiv fürs Alter sehen, wenn der Schuldenstand sinkt.

kleine Korrektur

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chrischni
vor einer Stunde von oktavian:

bei Beamten wird es meines Wissens angerechnet und extra GRV bringt nichts, aber bei Versorgungswerk etwa auch? Wäre eine kleine Rente besser als die Punkte verfallen zu lassen?

Angerechnet wird meines Wissens nicht. Es ist vorteilhaft zu den Versorgungsbezügen zusätzlich GRV zu beziehen. Dadurch landet man automatisch in der Krankenversicherung der Rentner. Ohne GRV bleibt man zwangsläufig „freiwillig“in der gesetzlichen KK und zahlt Beiträge für alle seiner Einkünfte.

Und da man vom Versorgungswerk keine Zuschüsse bekommt, ist man schnell bei 20%.
 

vor 31 Minuten von slowandsteady:

der Regel weniger sozial, d.h. es gibt nur Geld für die, die auch eingezahlt haben und zB nichts für Kindererziehung (im Gegensatz zu der GRV, allerdings schießt da der Staat auch Geld zu, vielleicht gleicht es sich wieder aus)... Von daher dürfte im Allgemeinen die Rendite für Einzahler besser sein, aber zaubern können sie natürlich nicht. 

Nein, sozial ist ein Versorgungswerk nicht. Die Beiträge werden mit einem Rechnungszins von 3% verzinst und er muss in schlechten Zeiten erstmal erarbeitet werden. Die jährliche Erhöhung der letzten fünf Jahre betrug bei uns jeweils 0,5 0 0,5 0,5 und 1%. 
Damit ist die anfänglich bessere Rendite fast aufgebraucht (ich hätte ca. 10-12 Jahre länger in die GRV einzahlen müssen, um eine vergleichbare Rente zu erhalten)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cor
· bearbeitet von Cor

Bei Ärzten, die in der direkten klinischen Versorgung arbeiten und vor allem im Krankenhaus, bitte die mentale und auch körperliche Dauerbelastung nicht vergessen. Gibt Menschen die es dauerhaft im Krankenhaus aushalten, die allermeisten kapitulieren nach wenigen Jahren. Und auch die Arbeit in Praxen gleicht in vielen Fächern einer Fließbandmedizin (leider).

 

Der Mehrverdienst durch Dienste bei deiner Frau lässt auf ein Fach mit eher hohen Wochenarbeitsbelastung schließen (Innere, Chirurgie, Gynäkologie o.ä.).

 

Die Erfahrung lehrt, dass da normalerweise keine 40h pro Woche geabreitet werden sondern eher 50h aufwärts (bei deiner Frau auch?).

 

Es gibt Menschen die diese Belastungen über viele Berufsjahre in Vollzeit aushalten, aber die meisten Ärzte, insbesondere Mütter mit Kindern, gehen nach einigen Jahren in Teilzeit.

 

Oder zusammengefasst: Arzt ist ein enorm anstrengender Beruf, vor allem auch psychisch und teilweise auch körperlich (Chirurgie..).  Und fordert meist auch eine hohe Wochenarbeitszeit. Das bitte in die Planungen mit einbeziehen.

 

Das Geld nützt dir nichts wenn man nach 10 Jahren völlig fertig ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
· bearbeitet von Cando

Die Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung findet sich hier. Ich fasse mal zusammen:

  • Regelbeitrag entspricht dem Höchstbeitrag der GRV. Angestellte können bei niedrigerem Einkommen aber den fiktiven GRV-Beitrag zahlen.
  • Beitragszeiten für Kindererziehungszeiten gibt es nicht. (Nur) während der Elternzeit werden Mitglieder von der Beitragspflicht befreit (wodurch sie aber in der Zeit auch keine weiteren Anwartschaften erwerben). Das spräche für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der GRV. 
  • Eine Anrechnung von GRV-Renten auf die Versorgungswerkrente findet nicht statt.
  • Um eine der Anforderungen an die KVdR zu erfüllen, ist die Erfüllung der Wartezeit in der GRV (hier offensichtlich schon erfüllt) sinnvoll. Das Versorgungswerk gewährt keinen Zuschuss zur GKV.
  • Auf eine ausreichende Absicherung der Erwerbsfähigkeit sollte geachtet werden, da das Versorgungswerk, wie die meisten anderen, hier nur eine Rumpfabsicherung enthält (100% BU erforderlich). Dasselbe gilt für Rehaleistungen, die nur freiwillig im Einzelfall erbracht werden.

 

Wegen der Befreiung von der Versicherungspflicht kann die Frau des TO jederzeit freiwillige Beiträge in die GRV leisten. Daneben gibt es die Möglichkeit freiwillige Beiträge in das Versorgungswerk zu leisten. Das wäre eine Alternative zu Riester oder bAV. Ob sich das rechnet, überlasse ich allerdings den Experten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor

Danke für die Klarstellung bezüglich der Betriebsrente, @*Teufel*.

 

Falls es bei euch noch zu Kind 2 reicht (siehe deine Anmerkungen im Parallelthread), wäre die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei dir möglich. Der Antrag ist allerdings maximal zwei Monate rückwirkend möglich (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html). Deine berufliche Situation im übernächsten Jahr ist auch noch unklar.

 

Gegen Sondertilgungen spricht wenig. Da müsste eine sichere Anlage ca. 5,1 % Rendite vor Steuern abwerfen.

Denk nur daran, liquide zu bleiben für eine potenzielle Arbeitslosigkeit.

 

Eine BU für deine Frau sehe ich als erforderlich an. Sie trägt gut zu eurem gemeinsamen Einkommen bei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 52 Minuten von Kastor:

wäre die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei dir möglich.

 

Bei ihr allerdings auch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
*Teufel*
vor 2 Stunden von Cor:

Bei Ärzten, die in der direkten klinischen Versorgung arbeiten und vor allem im Krankenhaus, bitte die mentale und auch körperliche Dauerbelastung nicht vergessen. Gibt Menschen die es dauerhaft im Krankenhaus aushalten, die allermeisten kapitulieren nach wenigen Jahren. Und auch die Arbeit in Praxen gleicht in vielen Fächern einer Fließbandmedizin (leider).

 

Der Mehrverdienst durch Dienste bei deiner Frau lässt auf ein Fach mit eher hohen Wochenarbeitsbelastung schließen (Innere, Chirurgie, Gynäkologie o.ä.).

 

Die Erfahrung lehrt, dass da normalerweise keine 40h pro Woche geabreitet werden sondern eher 50h aufwärts (bei deiner Frau auch?).

 

Es gibt Menschen die diese Belastungen über viele Berufsjahre in Vollzeit aushalten, aber die meisten Ärzte, insbesondere Mütter mit Kindern, gehen nach einigen Jahren in Teilzeit.

 

Oder zusammengefasst: Arzt ist ein enorm anstrengender Beruf, vor allem auch psychisch und teilweise auch körperlich (Chirurgie..).  Und fordert meist auch eine hohe Wochenarbeitszeit. Das bitte in die Planungen mit einbeziehen.

 

Das Geld nützt dir nichts wenn man nach 10 Jahren völlig fertig ist.

 

Meiner Frau macht die Arbeit Spaß... 

Aber sie wusste ja was es bedeutet im Krankenhaus zu arbeiten. 

 

Sie ist auf der intensivestation für bis zu 10 Leute zuständig(auf den Papier sind es 3 Ärzte) 

Krankenhaus zahlt teilweise Strafe 

 

Aber solange es spaß macht :)

 

Arbeit montag bis Freitags 8.30bis 16.30// Überstunden sind selten max mal 15-30min. 

Weil man den Dienst über gibt und Feierabend hat. 

 

Dienste soll 3-5 >24h dienste

Z. B. Montag Dienst, automatisch Dienstag dann frei

 

Da meine Frau zurzeit oft Samstag arbeiten muss wegen mir(gibt 2 freie Tage) 

Kann sie ab und zu ein tag so frei nehmen (falls personal da ist) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor
vor 54 Minuten von chirlu:

Bei ihr allerdings auch.

Klar, @chirlu, der Hinweis zielte darauf, dass man sich bei jedem Kind neu entscheiden kann, bei Stillschweigen jedoch folgendes passiert:

"Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit.
Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung
eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür."

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...