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slowandsteady

Opportunitätskosten wegen erwarteter Steuernachzahlung

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DividendenHannes

@slowandsteady Es könnte noch schlimmer kommen und du darfst quartalsweise im nächsten Jahr Steuervorauszahlungen leisten.

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phlp112
Am 19.12.2023 um 12:56 von slowandsteady:

Ich habe eine Beteiligung an einer recht großen Photovoltaikanlage und 2022 Übergewinn gemacht, sodass ich nach meiner Schätzung ca 7000 Euro Steuernachzahlung für 2022 habe.

 

Was mich nervt ist, dass das ja automatisch abgebucht wird, aber schon bevor ich per Post den Bescheid habe. Dh. ich muss seit Monaten 8000€ auf dem Girokonto zu 0% gammeln lassen, die ich sonst zu 3% anlegen konnte und weiß nicht wann die Rechnung kommt. Kann ich mein Konto auch ungedeckt lassen und dann nach Erhalt des Bescheids (vermutlich April 2024, GmbH&CoKG hat auch noch keinen Feststellungsbescheid vom anderen Finanzamt) schlägt die automatische Abbuchung fehl? Ich würde gerne den Bescheid bekommen und dann innerhalb 1 Woche überweisen, kenne es aber nur so dass das Finanzamt das abbucht... Kann ich das Finanzamt "auf Rechnung" statt mit Lastschrift bezahlen?

 

Ich weiß, Luxusproblem, aber es sind trotzdem 20€/Monat entgangene Zinsen und mein Bescheid braucht halt so 10 Monate weil Finanzamt ihn liegen lässt bis GmbH&CoKG fertig ist und dann erst mein Bescheid bearbeitet wird...

Die Einkommensteuernachzahlung ist am letzten Tag der Rechtsbehelfsfrist fällig, also ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 21.12.2023 um 12:05 von DividendenHannes:

@slowandsteady Es könnte noch schlimmer kommen und du darfst quartalsweise im nächsten Jahr Steuervorauszahlungen leisten.

Update: Genauso ist es, durfte jetzt 7000€ für 2022, 7000€ für 2023 und nochmal 7000/4€ fürs erste Quartal 2024 nachzahlen. Zum Glück wurde der Antrag auf Herabsetzung (mit BWA von 2023) noch in der Zahlungsfrist bearbeitet, daher ging zumindest die Vorauszahlungen für 2023 und 2024 an mir vorbei.

 

Am 24.12.2023 um 15:13 von phlp112:

Die Einkommensteuernachzahlung ist am letzten Tag der Rechtsbehelfsfrist fällig, also ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Ist auch richtig, es wird also insb. nicht automatisch vom Finanzamt eingezogen und ich hätte es 6 Monate auf dem Tagesgeld statt Giro liegen lassen können. Wieder was neues gelernt ;) 

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phlp112
· bearbeitet von phlp112
vor 4 Stunden von slowandsteady:

Update: Genauso ist es, durfte jetzt 7000€ für 2022, 7000€ für 2023 und nochmal 7000/4€ fürs erste Quartal 2024 nachzahlen. Zum Glück wurde der Antrag auf Herabsetzung (mit BWA von 2023) noch in der Zahlungsfrist bearbeitet, daher ging zumindest die Vorauszahlungen für 2023 und 2024 an mir vorbei.

 

Ist auch richtig, es wird also insb. nicht automatisch vom Finanzamt eingezogen und ich hätte es 6 Monate auf dem Tagesgeld statt Giro liegen lassen können. Wieder was neues gelernt ;) 

Bei der Einkommensteuer ist es richtig, da musst du auf den Bescheid warten und dort steht das Fälligkeitsdatum (dieses entspricht dem Ende der Rechtsbehelfsfrist, was auch Sinn macht, da du innerhalb derer Einspruch mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen kannst). Aufgepasst, bei der Umsatzsteuer ist das anders: eine USt-Nachzahlung ist immer einen Monat nach Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung fällig, vgl. § 18 Abs. 4 S. 1 UStG.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 31 Minuten von phlp112:

eine USt-Nachzahlung ist immer einen Monat nach Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung fällig, vgl. § 18 Abs. 4 S. 1 UStG.

Mache ich nicht, bin nur Kommanditist und nicht operativ tätig, den Abschluss der GmbH&CoKG macht der Komplementär bzw die Steuerkanzlei mit anderem Finanzamt aus. Das dumme ist nur das ich verpflichtet bin meine ESt abzugebem bevor ich Feststellungsbescheid habe - also muss ich immer schätzen und dann hoffen dass Finanzamt es nachträglich korrigiert. Bisher gab es aber auch kaum Abweichungen und plus minus 100€ sind mir bei der Steuer egal. Runde immer etwas ab beim vorläufigen Ergebnis, das Finanzamt wird sich schon melden wenns nicht passt ;)

 

Was auch lustig ist: Im Bescheid zum Nachzahlen steht seitenweise Text und Behördendeutsch, aber nicht welchen Verwendungszweck man angeben soll, vermutlich muss das ein Mitarbeiter manuell zuordnen oder so...

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phlp112
vor 29 Minuten von slowandsteady:

Mache ich nicht, bin nur Kommanditist und nicht operativ tätig, den Abschluss der GmbH&CoKG macht der Komplementär bzw die Steuerkanzlei mit anderem Finanzamt aus. Das dumme ist nur das ich verpflichtet bin meine ESt abzugebem bevor ich Feststellungsbescheid habe - also muss ich immer schätzen und dann hoffen dass Finanzamt es nachträglich korrigiert. Bisher gab es aber auch kaum Abweichungen und plus minus 100€ sind mir bei der Steuer egal. Runde immer etwas ab beim vorläufigen Ergebnis, das Finanzamt wird sich schon melden wenns nicht passt ;)

 

Was auch lustig ist: Im Bescheid zum Nachzahlen steht seitenweise Text und Behördendeutsch, aber nicht welchen Verwendungszweck man angeben soll, vermutlich muss das ein Mitarbeiter manuell zuordnen oder so...

Steuernummer und Steuerart und Veranlagungszeitraum

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kea
Am 17.1.2024 um 17:17 von slowandsteady:

... ich hätte es 6 Monate auf dem Tagesgeld statt Giro liegen lassen können. Wieder was neues gelernt ;) 

Rein interessehalber eine Nachfrage wie man mit dem Thema Steuervorauszahlung und. evtl. Nachzahlung am Besten umgeht (Hintergrund: meine Mutter hat Mieteinnahmen durch Äcker + Immobilie).

Die Höhe der Vorauszahlung (quartalsweise) wird ja vom Finanzamt festgelegt (so grob geschätzt ca. die Hälfte des Steuerbetrages für ein Jahr wird über die Vorauszahlung abgedeckt).

 

Ich habe mal gehört, dass man das Finanzamt bitten könnte den Betrag der Vorauszahlung zu erhöhen. Idee: So dass es  zum Schluss keine Nachzahlung mehr gibt und somit der komplette Steuerbetrag über die Vorauszahlungen abgegolten wäre.

Frage1: Stimmt das überhaupt?

Frage2: Wenn sich bei der Berechnung der Steuer herausstellt, dass zu viel im Voraus gezahlt wurde (Stw. Handwerkerrechnung bei der Immobilie), zahlt das Finanzamt den Betrag mit evtl. Zinsen zurück?

 

Generelle Überlegungen zu dem Thema:

1) Was wäre theoretisch sinnvoller (ob und wie weit das Finanzamt mitspielt ist eine andere Sache):

1a) Eher versuchen die Vorauszahlungen so stark wie möglich zu reduzieren um für ein Jahr das Geld "gewinnträchtig" (muss ja relativ sicher sein, da man das Geld auf jeden Fall wieder benötigt) anlegen zu können oder

1b) Eher versuchen die Vorauszahlungen so zu erhöhen, dass definitiv keine Nachzahlungen mehr kommen. Damit muss man sich zwecks der Anlage (die ja nicht viel abwerfen wird wegen 1 Jahr Max-Laufzeit) keine Gedanken mehr machen.

 

2) Wie legt ihr das Geld zurück, wenn ihr solche Vorauszahlungen / Nachzahlungen beim Finanzamt habt: Tagesgeld wurde ja bereits genannt.

 

Was fällt mir ein: Festgeld auf 9 oder 12 Monate, Geldmarktfonds, Staatsanleihen mit 1 jähriger Laufzeit

Habt ihr noch andere Ideen?

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