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nomad

*Neue EU Richtlinie* Banken müssen Echtzeitüberweisungen anbieten

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nomad

Hallo,

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/echtzeitueberweisung-eu-parlament-100.html

Das EU Parlament hatte im Februar beschlossen das alle Banken in diesem Jahr noch Echtzeitüberweisungen anbieten müssen!

Das müsste dann eigentlich auch für die Baader Bank gelten?! Hat dazu jemand Infos?

 

 

 

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masu

ja gilt für jede Bank. Ich finde es toll! Die meisten Banken werden dieses wohl zum Jahreswechsel 2024/25 umsetzen.

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chirlu

Wurde schon verschiedentlich besprochen.

Am 20.2.2024 um 10:55 von chirlu:

Ja (bald = 9 Monate ab Inkrafttreten der Neuregelung, was Kostenfreiheit und Empfang von Echtzeitüberweisungen angeht; wer noch keine ausgehenden Echtzeitüberweisungen anbietet, muss das spätestens nach 18 Monaten tun).

 

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Ramstein

Bisher habe ich es erlebt, dass Banken melden "am Samstag von 8:00 - 20:00" o. ä. kein XYZ möglich wegen Wartung.

Dürfen sie das dann auch noch, oder muss eine Echtzeitüberweisung IMMER funktionieren und die Hardware ggfls. redundant ausgelegt sein?

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hquw

Ich denke die Hardware ist weniger das Problem. Wenn Softwareupdates entweder an der Banking-Software selbst, an den Datenbanken oder anderen für den Betrieb wichtigen Systemen vorgenommen werden, kann man nicht alles mit 100%iger Uptime weiterlaufen lassen. Das würden die allermeisten Banken weder in einem noch in fünf oder zehn Jahren hinbekommen.

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ZehWeh
· bearbeitet von ZehWeh

Banksysteme sind mit Sicherheit redundant, 2fach oder sogar 3fach, aufgebaut. Updates werden niemals direkt auf alle Systeme gleichzeitig ausgerollt. 

 

Das es bei manchen Banken regelmäßig dennoch zu Wartungsarbeiten kommt und gar kein Login möglich ist, ist für 2024 eigentlich ein Unding. Deutschland ist bei Digitalisierung leider immernoch in Europa unter den Schlußlichtern (liegt aber auch durchaus an der Einstellung der Menschen)

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voxk

Echtzeitüberweisung heißt nicht 24 Std. 365 im Jahr für die Ewigkeit. Ich denke, dass die Wartungen erwartet und gewünscht sind.

 

Andere Frage ist, ob die Banken die faule Ausrede der Wartung nutzen werden, um die Echtzeitüberweisung nicht zu implementieren. Aber wenn es eine minimale Kontrolle der Regulatoren wird, sollte das nicht der Fall sein.

 

Ich bin bei zwei Banken, bei denen Überweisungen keine Priorität zu haben scheinen. Ich bin gespannt, wie schnell Echtzeitüberweisungen schaffen.

 

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franko
vor 1 Stunde von nomad:

Das EU Parlament hatte im Februar beschlossen das alle Banken in diesem Jahr noch Echtzeitüberweisungen anbieten müssen!

Das müsste dann eigentlich auch für die Baader Bank gelten?! Hat dazu jemand Infos?

Das gilt grundsätzlich für alle Zahlungsdienstleister, die Überweisungen anbieten.
Es handelt sich übrigens nicht um eine Richtlinie, sondern um eine EU-Verordnung. Der Rat der EU hat inzwischen auch schon zugestimmt, sodass sie bald in Kraft treten dürfte:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/02/26/council-adopts-regulation-on-instant-payments/

Eingehende Echtzeitüberweisungen müssen innerhalb von neun Monaten, abgehende innerhalb von 18 Monaten (jeweils nach Inkrafttreten der Verordnung) angeboten werden.

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ZehWeh

Bin ja vor kurzem zur C24 Bank gewechselt und da sind Echtzeit Überweisungen kostenlos und ist halt echt eine feine Sache. Freunden z.b. mal schnell was überweisen muss man dann nicht mehr den Umweg über Paypal gehen oder will ich Geld auf mein Depot verschieben ist das halt sofort da.

 

Hätte nicht gedacht, das es ein so großer Komfortgewinn ist

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Yerg
vor 3 Stunden von nomad:

Das müsste dann eigentlich auch für die Baader Bank gelten?!

Nach meinem Verständnis gilt es für Zahlungsverkehrskonten. Ob die Richtlinie sich auch auf Verrechnungskonten anwenden lässt, weiß ich nicht. Um deine Frage zu beantworten, müsste wohl jemand den Text der Verordnung lesen und schauen, ob eine Depotbank im Sinne der Verordnung ein "Zahlungsdienstleister" ist, der "Standardüberweisungen" anbietet.

 

Unabhängig davon ist das Problem bei der Baader Bank bzw. den mit dieser arbeitenden Neobrokern so wie ich es mitbekommen habe doch eher, dass die Neobroker sich nicht schnell genug mit der Baader Bank synchronisieren? Wenn das Geld sofort bei der Baader Bank ankommt und dann aber trotzdem nicht beim Neobroker als verfügbar angezeigt wird, hast du nichts von der Sofortüberweisung.

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chirlu
vor 1 Stunde von ZehWeh:

Banksysteme sind mit Sicherheit redundant, 2fach oder sogar 3fach, aufgebaut. Updates werden niemals direkt auf alle Systeme gleichzeitig ausgerollt. 

 

Das es bei manchen Banken regelmäßig dennoch zu Wartungsarbeiten kommt und gar kein Login möglich ist, ist für 2024 eigentlich ein Unding.

 

Zum Teil ist das auch eine Abwägung des Aufwands. Es wäre vielleicht möglich, eine Aktualisierung ohne Unterbrechung der Dienste anzubieten; aber das würde viel mehr Arbeit in der Vorbereitung erfordern. Sauber herunterfahren, das (nicht laufende) System aktualisieren und dann wieder hochfahren ist einfacher und damit günstiger.

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Hamster92
Am 3.3.2024 um 14:09 von Yerg:

Nach meinem Verständnis gilt es für Zahlungsverkehrskonten. Ob die Richtlinie sich auch auf Verrechnungskonten anwenden lässt, weiß ich nicht. Um deine Frage zu beantworten, müsste wohl jemand den Text der Verordnung lesen und schauen, ob eine Depotbank im Sinne der Verordnung ein "Zahlungsdienstleister" ist, der "Standardüberweisungen" anbietet.

Ich will jetzt nicht behaupten, dass ich so eine Richtlinie 100% verstehen kann, aber mMn. sollte auch ein Verrechnungskonto ein Zahlungsverkehrskonto sein.

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hquw
Am 3.3.2024 um 12:43 von ZehWeh:

Banksysteme sind mit Sicherheit redundant, 2fach oder sogar 3fach, aufgebaut. Updates werden niemals direkt auf alle Systeme gleichzeitig ausgerollt.

Das mag für Updates gelten, die Komponenten betreffen, welche überwiegend "stateless" sind. Bei Anpassungen an Datenbankschemata oder anderen Systemen, die wirklich eine konsistente Sicht auf einen bestimmten Datenbestand verlangen, helfen dir Redundanzen nicht zwingend weiter. Das sind einfach harte Probleme und dafür gibt es je nach Art der Änderung keine einfache Lösung ohne Downtime, wenn man nicht irgendwelche Kompromisse an einer anderen Stelle eingehen kann.

 

Es stimmt aber schon, dass man natürlich so gut es geht Downtimes vermeiden sollte.

Am 3.3.2024 um 12:43 von ZehWeh:

Das es bei manchen Banken regelmäßig dennoch zu Wartungsarbeiten kommt und gar kein Login möglich ist, ist für 2024 eigentlich ein Unding. Deutschland ist bei Digitalisierung leider immernoch in Europa unter den Schlußlichtern (liegt aber auch durchaus an der Einstellung der Menschen)

Das hat mit Deutschland nichts zu tun. Gerade Finanzdienstleistern wird die Konsistenz ihrer Daten wahrscheinlich alleine aus regulatorischen Gründen wichtiger sein als maximale Verfügbarkeit.

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chirlu
vor 8 Stunden von Hamster92:

mMn. sollte auch ein Verrechnungskonto ein Zahlungsverkehrskonto sein.

 

Der Meinung kannst du sein, aber solange der Gesetzgeber ihr nicht folgt, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Und der Europäische Gerichtshof hat festgestellt (Rechtssache C-191/17), dass zum Beispiel Sparkonten mit Referenzkonto keine Zahlungskonten sind. Wenn es anders wäre, wären beispielsweise auch Depots mit altmodischen TAN-Listen nicht mehr zulässig.

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franko
Am 3.3.2024 um 13:19 von franko:

Es handelt sich übrigens nicht um eine Richtlinie, sondern um eine EU-Verordnung. Der Rat der EU hat inzwischen auch schon zugestimmt, sodass sie bald in Kraft treten dürfte:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/02/26/council-adopts-regulation-on-instant-payments/

Eingehende Echtzeitüberweisungen müssen innerhalb von neun Monaten, abgehende innerhalb von 18 Monaten (jeweils nach Inkrafttreten der Verordnung) angeboten werden.

Die Verordnung (EU) 2024/886 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Kreditinstitute müssen Echtzeitüberweisungen eingehend bis 09.01.2025, abgehend bis 09.10.2025 anbieten.

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chirlu
vor 24 Minuten von franko:

Die Verordnung (EU) 2024/886 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Kreditinstitute müssen Echtzeitüberweisungen eingehend bis 09.01.2025, abgehend bis 09.10.2025 anbieten.

 

Der 9. Januar 2025 ist folglich auch der Termin, bis zu dem Aufpreise für Echtzeitüberweisungen abgeschafft sein müssen.

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franko
vor 5 Minuten von chirlu:

Der 9. Januar 2025 ist folglich auch der Termin, bis zu dem Aufpreise für Echtzeitüberweisungen abgeschafft sein müssen.

Ja, und außerdem muss bis 09.10.2025 auch die Empfängerüberprüfung eingeführt werden.

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Hamster92

Ich verwette einen Kasten Bier darauf, dass einige Querulanten-Banken die Fristen bis zum letzten Tag ausreizen werden.

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ZehWeh

Das liegt ja auf der Hand, an erster Stelle vermutlich die Sparkassen und Volksbanken. Auf der einen Seite kann ich es zwar nachvollziehen, das den Banken hier eine Einnahmequelle entzogen wird und sie sich da natürlich gegen sträuben aber auf der anderen Seite... wir haben 2024 und im europäischen Ausland ist sowas zum Teil schon absolute Normalität ! Nur die Deutschen sind beim Thema Finanzen derart rückständig wie kaum ein anderes Land !

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Belgien

Sowohl der Sparkassen- als auch der Genosektor ist seit langem echtzeitfähig. Querulanten sind da andere wie die großen Privatbanken wie die deutsche ING (ausgehend), BNP Paribas Ndlg. Deutschland (eingehend und ausgehend) und die DKB (ausgehend).

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