Zum Inhalt springen
nomad

*Neue EU Richtlinie* Banken müssen Echtzeitüberweisungen anbieten

Empfohlene Beiträge

BlauesHufeisen
· bearbeitet von BlauesHufeisen
vor 2 Stunden von Nicky:

Mit dem Begriff "Verrechnungskonto" will ich nur darauf hinweisen, wie in diesem Zusammenhang oft ohne jeglichen Bezug zum realen Empfinden der Betroffenen rumhantiert wird, um sich aus der Verantwortung rauszuwinden.

 

 

Das reale Empfinden von Betroffenen kollidiert häufig mit der Realität.

Besonders dann wenn Sachkenntnis und/oder Einsicht fehlt.

 

 

vor 2 Stunden von Nicky:

 

 

Kein betroffener Kunde kümmert sich doch um eine solche Haarspalterei mit Namen wie Giro, Verrechnungskonto, Tagesgeld usw., denn das sind alles doch sicher "Zahlungskonten"

Das ist einfach falsch.

 

Nur das Girokonto (bzw. abgespeckt ein Basiskonto) ist ein „Zahlungsverkehrskonto“ .

 

(Ein Zahlungsverkehrskonto ist ein Bankkonto zur Abwicklung des täglichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs, wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, und dient der Annahme und Verwaltung von Geldern)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...