Sapine 26. April Die Rechnung hängt von Annahmen ab. Noch ist keiner so weit, dass er die Zukunft voraussagen kann. Aber hast Du es tatsächlich durchgerechnet und für welche Parameter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner 26. April Ich gehe jetzt einfach Mal von einem Standardfall aus, der dürfte ja die meisten betreffen. Also zb Anlage 500 Eur monatlich über 30 Jahre und Entnahme über 30 Jahre. Da würde mich interessieren, was dann zumindest nach jetziger Gesetzgebung und Zinsen hinten rauskommen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 26. April · bearbeitet 26. April von Ramstein Für den 1. Teil deiner Frage gibt es Rechner. Zum 2. Teil habe ich (ohne Quelle) diese Tabelle: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner 1. Mai Ich meinte die Excel Dateien auf den vorherigen Seiten. Ich hatte aber nur keine Möglichkeit die Daten korrekt anzuzeigen. Jetzt habe ich es hinbekommen. Offenbar ging man lange davon aus, dass der Ausschütter deutlich besser ist. Durch einen Rechenfehler hat sich das aber nahezu erledigt. Es scheint also relativ egal zu sein für was man sich nun entscheidet. Das größte Pro Argument für den Ausschütter ist für mich die Tatsache, dass man im Januar weniger Cash vorhalten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 1. Mai Ja - genau so ist es. Dazu kommt, dass thesaurierende ETFs in der Ansparphase besser sind und eine Umschichtung steuerlich super schlecht wäre. Im Endeffekt ist es aber wirklich nicht so entscheidend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner 1. Mai Danke euch nochmal für die Berechnungen. Ich bin 38 und werde jetzt dann meinen zweiten etf beginnen. Deshalb habe ich mich mit der Thematik beschäftigt. Aktuell habe ich noch einen 90/10 Mix world und EM. Jetzt werde ich wohl auf den FTSE umsteigen. Mich "stören" aber sowohl die Vorabpauschale (Cashbetrag x im Januar) als auch die quartalsweisen Ausschüttungen (Pflege, Reinvest, Verwaltung). Ich kann mich nicht entscheiden :). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 1. Mai vor 9 Minuten von vorturner: Mich "stören" aber sowohl die Vorabpauschale (Cashbetrag x im Januar) als auch die quartalsweisen Ausschüttungen (Pflege, Reinvest, Verwaltung). also eine der Kröten musst Du leider schlucken. Ich würde die Ausschüttung vorziehen und wenn dir das permanente Reinvest zuviel Aufwand ist, würde ich die Höhe der Ausschüttungen des vergangenen Jahres zu Beginn des neuen Jahres mit der ersten Sparplanausführung komplett investieren. oder die zweite Möglichkeit, einen Broker Wechsel durchführen. Bei Flatex kann jede ETF Ausschüttung über 25€ automatisch wiederangelegt werden und bei der ING ab 75€. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 1. Mai · bearbeitet 1. Mai von stagflation vor einer Stunde von vorturner: Mich "stören" aber sowohl die Vorabpauschale (Cashbetrag x im Januar) LOL! Dann schau mal zu unseren Nachbarn, was die gerade überlegen (Quelle): Zitat Niederlande planen 36-Prozent-Steuer auf Aktiengewinne Die Niederlande wollen ab 2028 nicht realisierte Anlagegewinne mit 36 Prozent besteuern. Unternehmer und Investoren warnen vor Abwanderung und massiven Schäden für den Standort. Da ist die Steuer auf die Vorabpauschale doch völlig harmlos, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 1. Mai vor einer Stunde von vorturner: Danke euch nochmal für die Berechnungen. Ich bin 38 und werde jetzt dann meinen zweiten etf beginnen. Deshalb habe ich mich mit der Thematik beschäftigt. Aktuell habe ich noch einen 90/10 Mix world und EM. Jetzt werde ich wohl auf den FTSE umsteigen. Mich "stören" aber sowohl die Vorabpauschale (Cashbetrag x im Januar) als auch die quartalsweisen Ausschüttungen (Pflege, Reinvest, Verwaltung). Ich kann mich nicht entscheiden :). Also die Vorabpauschale wird Dich nur seltener als einmal nerven und die Ausschüttungen mindestens 4mal (jeweils pro Jahr). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AKC 1. Mai vor 6 Stunden von stagflation: LOL! Dann schau mal zu unseren Nachbarn, was die gerade überlegen (Quelle): Da ist die Steuer auf die Vorabpauschale doch völlig harmlos, oder? Das ist nur noch geisteskrank. Das Investieren kann man dann komplett sein lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu 2. Mai Spielt es bei der Berechnung der 100k Pflegegrenze für Eltern noch eine Rolle ob man einen Thesaurierer oder einen Ausschütter hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muessiggaenger 2. Mai · bearbeitet 2. Mai von Muessiggaenger Nein, spielt keine Rolle und macht keinen Unterschied. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AKC 2. Mai · bearbeitet 2. Mai von AKC Spielt die Vorabpauschale nur eine Rolle für die Frage ob man die Einkommensgrenze von 100.000€ erreicht oder leiten sich aus der Höhe der Vorabpauschale auch die Höhe des Unterhalts an? Meines Wissens ist es so, dass man nach dem Selbstbehalt (2650€ netto) ca. 50% auf jeden weiteren Euro vom "bereinigten Nettoeinkommen" abgeben muss. Wie wirkt sich die Vorabpauschale auf das bereinigte Nettoeinkommen aus? Wenn man z.b ein Depot von 500.000€ hat. Und sich daraus eine Vorabpauschale von 500k x 3,2% (Basiszinssatz 2026) x 70% (Teilfreistellung) = 11.200€ ergibt, erhöht sich dann das "bereinigte Nettoeinkommen" um diesen Betrag? Also fallen darauf dann zusätzlich 50% Unterhalt an? Also 5600€ pa. zusätzlich zu dem was man aus seinem Gehalt bezahlt, aufgrund der Vorabpauschale? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 3. Mai vor 15 Stunden von masu: Spielt es bei der Berechnung der 100k Pflegegrenze für Eltern noch eine Rolle ob man einen Thesaurierer oder einen Ausschütter hat? Bei ausschüttenden Fonds können die Kapitalerträge höher sein, sofern die Ausschüttung die Vorabpauschale übersteigt. vor 12 Stunden von AKC: [...] leiten sich aus der Höhe der Vorabpauschale auch die Höhe des Unterhalts an? Ich vermute, die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach den Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle. Dort steht dazu: Zitat Einnahmen aus Kapitalvermögen sind nach Abzug der Werbungskosten als Einkommen zu berücksichtigen. Du könntest also mit der Sozialbehörde darüber streiten, ob die Vorabpauschale eine Einnahme in diesem Sinn ist oder nicht. vor 12 Stunden von AKC: Meines Wissens ist es so, dass man nach dem Selbstbehalt (2650€ netto) ca. 50% auf jeden weiteren Euro vom "bereinigten Nettoeinkommen" abgeben muss. Da sich der Selbstbehalt um 70 % des übersteigenden Einkommens erhöht, muss man nur 30 % abgeben. vor 13 Stunden von AKC: Wenn man z.b ein Depot von 500.000€ hat. Dann dürfte die Vorabpauschale kaum eine Rolle spielen, denn dann kannst du den Unterhalt für den notwendigen Bedarf ja leicht aus deinem Vermögen bestreiten. vor 13 Stunden von AKC: Und sich daraus eine Vorabpauschale von 500k x 3,2% (Basiszinssatz 2026) x 70% (Teilfreistellung) = 11.200€ ergibt, erhöht sich dann das "bereinigte Nettoeinkommen" um diesen Betrag? Also fallen darauf dann zusätzlich 50% Unterhalt an? Also 5600€ pa. zusätzlich zu dem was man aus seinem Gehalt bezahlt, aufgrund der Vorabpauschale? Wenn die Vorabpauschale als Einnahme gilt, kannst du jedenfalls die darauf anfallende Steuer abziehen, und vom Nettobetrag musst du höchstens 30 % abgeben. Ich komme (mit 25 % Kapialertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) auf 2.473,80 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AKC 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von AKC vor 17 Minuten von franko: Dann dürfte die Vorabpauschale kaum eine Rolle spielen, denn dann kannst du den Unterhalt für den notwendigen Bedarf ja leicht aus deinem Vermögen bestreiten. Das Vermögen soll aber nicht angetastet werden, da es der eigenen Altersvorsorge dient. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 3. Mai vor 8 Minuten von AKC: Das Vermögen soll aber nicht angetastet werden, da es der eigenen Altersvorsorge dient. Als angemessenes Schonvermögen für die Altersvorsorge scheinen 5 % des bisherigen Bruttoeinkommens plus 4 % Jahresrendite zu gelten (BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04). Kannst du selber ausrechnen, ob das reicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AKC 3. Mai · bearbeitet 3. Mai von AKC vor 12 Minuten von franko: Als angemessenes Schonvermögen für die Altersvorsorge scheinen 5 % des bisherigen Bruttoeinkommens plus 4 % Jahresrendite zu gelten (BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04). Kannst du selber ausrechnen, ob das reicht. Die Höhe Elternunterhalts wird aber nach meinem Verständnis aus und auf Basis des Einkommens ermittelt und nicht auf Basis des Vermögens Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 3. Mai vor 3 Minuten von AKC: Die Höhe Elternunterhalts [...] Ich habe gesehen, dass du dazu ein neues Thema eröffnet hast, und ich finde, dass es dort besser passt: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag