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Greenhorn_Berlin

Vorab-Pauschale bei thesauriendem ETF

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s1lv3r
vor 8 Minuten von franko:

Dann läge sein Grenzsteuersatz deutlich unter 25 %, und damit kann es durchaus vorteilhaft sein, mehr zu versteuern, wenn dadurch die Belastung in späteren – höher besteuerten – Jahren entsprechend geringer ausfällt.

hmmm ... das könnte er doch aber so oder so immer noch, in dem er einfach zusätzliche Anteile verkauft, wenn er feststellt, dass sein Grenzsteuersatz noch "Luft hat" um in dem jeweiligen Jahr noch zusätzliches Einkommen mit einem niedrigen Steuersatz zu generieren?

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chirlu

In einem negativen Börsenjahr sieht es wieder anders aus – beim Thesaurierer fällt dann nur die Steuer beim Verkauf an.

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Euronensammler
· bearbeitet von Euronensammler
vor 26 Minuten von chirlu:

In einem negativen Börsenjahr sieht es wieder anders aus – beim Thesaurierer fällt dann nur die Steuer beim Verkauf an.

Das Steuersparmodell is also: Verkaufe in negativen Börsenjahren :wallbash:

 

:narr:                                        kann wech

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Sapine

Dumm gelaufen, wenn es nur Gewinnjahre gibt bis zur Rente :D

kann auch wech

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von s1lv3r:

In einem Gewinnjahr hat er dann mit angenommenen 2,5% Basiszins schon eine Vorabpauschale von rund 12.000€ zu versteuern, von dem nichts bei ihm ankommt.

 

Ja, die Steuer geht erst an den Staat. Nach knapp eineinhalb Jahren bekommt man sie über die Einkommensteuererklärung und Günstigerprüfung aber wieder zurück. Man kann die Vorabpauschale also als 18-monatigen Kredit an den Staat sehen. Als Zins bekommt man die Erhöhung der Einstandskosten (Vorabpauschalen werden angerechnet), so dass man bei einem späteren Verkauf weniger Steuern zahlen muss.

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chirlu
vor 43 Minuten von stagflation:

die Steuer geht erst an den Staat. Nach knapp eineinhalb Jahren bekommt man sie über die Einkommensteuererklärung und Günstigerprüfung aber wieder zurück.

 

Im Beispiel sind die Kapitalerträge so hoch, dass sie den Grundfreibetrag überschreiten. Die genannten Beträge sind die endgültigen Steuern nach Günstigerprüfung.

 

Wobei die Abzüge nicht berücksichtigt sind. Auch der Privatier braucht ja eine Kranken- und Pflegeversicherung und kann die Kosten dafür absetzen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ja, man kann durchaus auf 40.000 € und mehr kommen. Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag, Pflege- und Krankenversicherung, freiwillige Einzahlungen in Rentenversicherungen, ... 

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