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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

satgar
vor 22 Minuten von oktavian:

wenn man die Regeln kennt, ist die Gewichtung vorhersehbar

Da hast du auf jeden Fall recht. Mit Ausnahme der Zwangsumschichtung bei überschreiten der Risikoklasse 5. Aber das ist laut Finanztip für sowas wie einen breiten Aktien Welt ETF extrem unwahrscheinlich.

vor 23 Minuten von oktavian:

Ich warte aber erstmal die Konditionen der Nicht-Standard-Depots ab. Ich meinte nur es sieht schon vielversprechend aus, was die Anbieter bisher sagen: 2 billige ETFs + keine Kosten. Besser geht es natürlich immer noch theoretisch.

Das kann man ausdrücklich nur jedem raten. Und es gibt ja ohnehin keinerlei Zeitdruck. Man könnte selbst im Dezember 2027 noch ein AVD seiner Wahl abschließen, den gesamten Beitrag einzahlen und die volle Förderung kriegen. Zu den ersten im Jahr 2027 zu gehören, die ein AVD besitzen, hat keinen Mehrwert. Es ist eher kontraproduktiv, ein Produkt zu verpassen, was vielleicht erst in 2027 gelauncht wird. Oder aufgrund des Marktdruck einer Revision unterzogen wird und sich dessen Konditionen im Jahr 2027 noch verbessern.

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Bolanger

War es nicht Flatex, die auch das freie Depot ohne Gebühren abieten wollten? Irgendwo habe ich von einem Anbieter gelesen.

 

Zum t-online-Artikel und der Beitragsgarantie: Der Hinweis auf die Inflation ist in meinen Augen der entscheidende Punkt, um dem Wunsch nach Beitragsgarantie zumindest für junge Vorsorger entgegenzutreten. bei angestrebten 2% Inflation halbiert sich nunnmal die Kaufkraft während der Ansparphase. Wer das nicht versteht, der gehört in eine Versicherungslösung. Alle anderen könnten mit ohne Garantie glücklich werden.   

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rotten.demin
vor 7 Minuten von Bolanger:

War es nicht Flatex, die auch das freie Depot ohne Gebühren abieten wollten? Irgendwo habe ich von einem Anbieter gelesen.

Flatex weiß ich nicht, SC will es auf jeden Fall gebührenfrei anbieten (abgesehen von 99 ct Ordergebühren, Sparpläne sollen aber kostenlos sein)

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oktavian
vor 53 Minuten von Bigwigster:

Daher sehe ich in solchen Ausnahmephasen das politische Risiko, dass die Verantwortlichen unter medialem Handlungsdruck einknicken und die Vorgaben nachträglich zugunsten einer höheren Anleihenquote ändern.

Zumindest wäre die Vorlaufzeit hoch. So schnell kriegt die Regierung Gesetzgebung nicht hin. Ich dachte zumindest die Regeln stehen in einem Gesetz, auch wenn ich den genauen Paragraphen nicht gefunden habe.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
Am 2.9.2026 um 12:08 von Bolanger:

naja, rein rechnersich ist es egal, ob ich eine Einzahlung aus dem brutto mache und die Auszahlung versteuer oder ob ich (bei gleichem Steuersatz) die Einzahlung versteuer und die Auszahlung steuerfrei erhalte. Das wurde weiter oben schonmal erwähnt und ist mathematisch logisch. In der Praxis allerdings ist für den zweiten Fall die Auszahlung nicht steuerfrei, weil man die Erträge trotze Einzahlung aus dem netto versteuern muss. Leider habe ich in meinem Post 2012 die zusätzliche Steuererstattung des AVD nicht berrücksichtigt.

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Ich habe für mich folgendes Beispielparameter genommen, nur um das System zu verstehen und ein paar Konstellationen durchzurechnen:

Steuerstaz in Einzahlungs- und Auszahlungsphase sei gleich mit 50%

Abgeltungssteuer sei 25%

ggf. fällt die Abgeltungssteuer irgendwann weg

 

AVD mit Wertverdopplung: aus 1000 netto werden 2000 EUR netto

(aus 1000 EUR Nettolohn werden 2000 EUR Einzahlung. .....

Aber doch nicht sofort, sondern erst nach der Einkommensteuerveranlagung. Sofort gibt es nur die Grundzulage. Die Günstigerprüfung des zusätzlichen Sonderabgabenabzugs (und damit deine Verdopplung durch den Steuersatz von 50%) findet erst nach der Steuerveranlagung statt.

Es gibt also eine Verzögerung von bis zu 12 Monaten innerhalb des Kalenderjahrs und dann noch mal 7-11 Monate durchschnittlicher Zeitraum zwischen Ablauf des VZ und der tatsächlichen Veranlagung. Das ist durchaus relevant. 

 

Hat schon mal jemand diesen Faktor berücksichtigt? Wenn ein Teil des AVD über die gesamte Laufzeit durchschnittlich ein ganzes Jahr später investiert wird, könnte das evtl. das Verhältnis deutlich verschieben, oder?

Am 2.9.2026 um 12:08 von Bolanger:

naja, rein rechnersich ist es egal, ob ich eine Einzahlung aus dem brutto mache und die Auszahlung versteuer oder ob ich (bei gleichem Steuersatz) die Einzahlung versteuer und die Auszahlung steuerfrei erhalte. Das wurde weiter oben schonmal erwähnt und ist mathematisch logisch. In der Praxis allerdings ist für den zweiten Fall die Auszahlung nicht steuerfrei, weil man die Erträge trotze Einzahlung aus dem netto versteuern muss. Leider habe ich in meinem Post 2012 die zusätzliche Steuererstattung des AVD nicht berrücksichtigt.

 

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Ich habe für mich folgendes Beispielparameter genommen, nur um das System zu verstehen und ein paar Konstellationen durchzurechnen:

Steuerstaz in Einzahlungs- und Auszahlungsphase sei gleich mit 50%

Abgeltungssteuer sei 25%

ggf. fällt die Abgeltungssteuer irgendwann weg

 

AVD mit Wertverdopplung: aus 1000 netto werden 2000 EUR netto

(aus 1000 EUR Nettolohn werden 2000 EUR Einzahlung. .....

Aber doch nicht sofort, sondern erst nach der Einkommensteuerveranlagung. Sofort gibt es nur die Grundzulage. Die Günstigerprüfung des zusätzlichen Sonderabgabenabzugs (und damit deine Verdopplung durch den Steuersatz von 50%) findet erst nach der Steuerveranlagung statt.

Es gibt also eine Verzögerung von bis zu 12 Monaten innerhalb des Kalenderjahrs und dann noch mal 7-11 Monate durchschnittlicher Zeitraum zwischen Ablauf des VZ und der tatsächlichen Veranlagung. Das ist durchaus relevant. 

 

Hat schon mal jemand diesen Faktor berücksichtigt? Wenn ein Teil des AVD über die gesamte Laufzeit durchschnittlich ein ganzes Jahr später investiert wird, könnte das evtl. das Verhältnis deutlich verschieben, oder?

 

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster
vor einer Stunde von oktavian:

Zumindest wäre die Vorlaufzeit hoch. So schnell kriegt die Regierung Gesetzgebung nicht hin.

Für mich ist es auch kein komplettes Ausschlusskriterium da sehr unwahrscheinlich. Aber es ist ja schon jetzt ein Gleitpfad vorgeschrieben, der im Detail dann wieder von Anbieter zu Anbieter anders ausgelegt werden kann. Das bei solchen "Freiheiten" dann auch wieder kompletter Unsinn rauskommen kann zeigen die Amundi Lifecycle ETFs ganz gut. Dort wird dann der FTSE Lifecycle Screened Select Index abgebildet und was sich erstmal gut anhört führt in der Praxis zu folgendem:

 

5 Jahre vor dem Renteneintritt (T-5) beträgt der Aktienanteil noch 18,3 %.

Zum Zeitpunkt des Renteneintritts (T=0) liegt der Aktienanteil bei 0,0 %

 

Und das ist ein reales Produkt, aktuell am Markt :narr:

(Übrigens im Detail noch schlimmer wenn man sich den Anleihenanteil genau anschaut...)

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Bolanger
vor 9 Minuten von t.klebi:

Es gibt also eine Verzögerung von bis zu 12 Monaten innerhalb des Kalenderjahrs und dann noch mal 7-11 Monate durchschnittlicher Zeitraum zwischen Ablauf des VZ und der tatsächlichen Veranlagung. Das ist durchaus relevant. 

 

ja, natürlich gibt es die Verzögerung. Ich habe aber auch schon von Leuten gehört, die am 2. Januar ihre Steuererkärung abgeben und die Steuerstattung aufgrund automatisierter Bearbeitung Ende Januar auf dem Konto hatten. Bei Einzahlung am letzten Banktag des Jahres beträgt die Verzögerung dann nur einen Monat. Bei langen Anlagehorizonten rückt diese Verschiebung aber in den Hintergrund. MMn überwiegen andere persönliche Faktoren Abweichungen von der Rechnung meist deutlich mehr als der individuelle Zuflusszeitpunkt der Beträge.

Zum Überschlag: Man verliert für den Betrag, der über die Grundförderung hinaus geht, die Rendite von einem Jahr. Wie groß der Absolutbetrag ist hängt vom eigenen Steuersatz ab (erhält man überhaupt eine Steuerrückerstattung und wenn ja, wie viel?) Angenommen man hat einen Grenzsteuersatz von 42% und zahlt 1800 ein, dann erhält man 428 EUR Steuerrückerstattung mit 1 Jahr Versatz. Bezeichnun wir das als etwa hälftig von der Gesamtförderung. rechnerisch wäre das dann 1/2 Jahresrendite.

Diese ganze rechnerei macht aber erst dann Sinn, wenn man auch weiß, wann die Förderung gutgeschrieben wird. Muss man diese auch explizit beantragen und wann wird sie dem AVD gutgeschrieben? Verzögerungen wird es immer geben. Sie wirken sich aber erst bei zahlungen kurz vor dem Ende der Ansparphase nennenswert aus und gehen zu Beginn einer jahrzehntelangen Ansparphase im rauschen unter.               

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t.klebi
vor 16 Minuten von Bolanger:

Ich habe aber auch schon von Leuten gehört, die am 2. Januar ihre Steuererkärung abgeben und die Steuerstattung aufgrund automatisierter Bearbeitung Ende Januar auf dem Konto hatten. Bei Einzahlung am letzten Banktag des Jahres beträgt die Verzögerung dann nur einen Monat.

Erstens ist das ein vollkommener Ausnahmefall (wenn er denn überhaupt stimmt) und zweitens beträgt selbst in diesem Ausnahmefall die Renditeverzögerung durchschnittlich rund 6 Monate. Der Januarbeitrag wäre um ein Jahr verzögert, der Februar um 11 Monate usw. 

vor 19 Minuten von Bolanger:

jWie groß der Absolutbetrag ist hängt vom eigenen Steuersatz ab (erhält man überhaupt eine Steuerrückerstattung und wenn ja, wie viel?

Es ist egal, ob man eine Steuererstattung erhält, oder nachzahlt. Die Steuerersparnis durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug hängt nur vom Grenzsteuersatz und den Beiträgen ab. Und natürlich, ob man überhaupt eine Steuererklärung abgibt. 

vor 22 Minuten von Bolanger:

Verzögerungen wird es immer geben. Sie wirken sich aber erst bei zahlungen kurz vor dem Ende der Ansparphase nennenswert aus und gehen zu Beginn einer jahrzehntelangen Ansparphase im rauschen unter.               

Falsch. Das ist ein permanenter Renditekiller, den das AVD gegenüber dem freien Depot hat. 
btw: Ob überhaupt die zusätzliche Steuerersparnis im AVD landet, ist ebenfalls eine Sache, die nicht für jeden feststeht. Vergleichbar mit den den Leuten, die ihre Dividenden in der Ansparphase verkonsumieren. Soll es ja auch einige geben. 

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oktavian
vor 34 Minuten von t.klebi:

Falsch. Das ist ein permanenter Renditekiller, den das AVD gegenüber dem freien Depot hat. 
btw: Ob überhaupt die zusätzliche Steuerersparnis im AVD landet, ist ebenfalls eine Sache, die nicht für jeden feststeht. Vergleichbar mit den den Leuten, die ihre Dividenden in der Ansparphase verkonsumieren. Soll es ja auch einige geben. 

das freie Depot hat dafür Steuern auf Vorabpauschale und damit einhergehend Erfordernis cash vorzuhalten im Januar bzw. das aktiv zu überwachen mit entsprechendem Stundensatz.

Wenn du zum Jahresende einzahlst, ist die Verzögerung (bis du Zulagen/bzw. Steuerersattung auf die Beiträge bekommst) geringer als wenn du zum 1.1. den Jahresbeitrag einzahlst. 

vor einer Stunde von t.klebi:

(aus 1000 EUR Nettolohn werden 2000 EUR Einzahlung

bei 50% werden aus 1.000 doch nur 1.000+ 0,5*1.000 = 1.500. Kannst auch mein Rechenbeispiel mal anschauen, ob ich einen Fehler hatte.

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chirlu
vor 40 Minuten von t.klebi:

Ob überhaupt die zusätzliche Steuerersparnis im AVD landet, ist ebenfalls eine Sache, die nicht für jeden feststeht. Vergleichbar mit den den Leuten, die ihre Dividenden in der Ansparphase verkonsumieren.

 

Nein, das ist nicht vergleichbar. Mit dem Eigenbeitrag und der Zulage, die im Vertrag landen, ist bereits das Brutto vollständig eingezahlt. Ich habe es hier ausführlicher erklärt, weil viele Leute Probleme haben, es zu verstehen:

Am 24.3.2026 um 17:02 von chirlu:

Nehmen wir jemanden, der 1000 Euro aus seinem Bruttoverdienst einzahlen möchte, bei einem Zulagenanspruch von 175 Euro (bisheriges Recht). Von den 1000 Euro werden beim Arbeitgeber z.B. 300 Euro Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

 

Derjenige sollte jetzt 825 Euro selbst in den Vertrag einzahlen. Damit das überhaupt geht (er hat ja nur 700 Euro bekommen), muss er einen „Kredit“ über 125 Euro aufnehmen – in den meisten Fällen wohl bei sich selbst. Später werden dann vom Staat 175 Euro als Zulage in den Vertrag eingezahlt (damit sind die gewünschten 1000 Euro drin), und es gibt eine Steuererstattung von 125 Euro, mit der der „Kredit“ zurückgezahlt werden kann. Damit ist die Lohnsteuer von 300 Euro auf die 1000 Euro vollständig zurückerstattet.

 

Natürlich kann man jetzt die 125 Euro auch noch ansparen, wenn man sie bei sich selbst geliehen und nun übrig hat. Das hat aber nichts mit der Riesterförderung und den 1000 Euro Bruttoverdienst zu tun, sondern ist völlig anderes Geld aus einer anderen Quelle.

 

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Bolanger

Hast Du 

vor einer Stunde von t.klebi:

Hat schon mal jemand diesen Faktor berücksichtigt?

selbst nachgerechnet? Aus Deiner obigen Antwort entnehme ich, dass Du eine Vorstellung von Details des AVD hast. Lass uns doch an Deiner Berücksichtigung dieses Faktors teilhaben, damit wir von deinen Annahmen und Überlegungen uns eine eigene meinung bilden können. 

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t.klebi
vor einer Stunde von oktavian:

bei 50% werden aus 1.000 doch nur 1.000+ 0,5*1.000 = 1.500.

Nein. Wenn ein Betrag vollständig vom zvE abgezogen werden kann, musst du aus einem bisherigen Netto auf ein Brutto hochrechen. Bei Steuerbelastung 50% und 1.000 Euro Netto, beträgt der Bruttobetrag 1.000 / 0,5 = 2.000 Euro. 
Der Sparer kann nun 2.000 Euro in den Vertrag einzahlen. Belastet ist er nur mit 1.000 Euro, denn er bekommt aus den 2.000 Euro 50% gleich tausend Euro als Steuerersparnis zusätzlich.

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t.klebi
vor 1 Stunde von Bolanger:

Hast Du 

selbst nachgerechnet? Aus Deiner obigen Antwort entnehme ich, dass Du eine Vorstellung von Details des AVD hast. Lass uns doch an Deiner Berücksichtigung dieses Faktors teilhaben, damit wir von deinen Annahmen und Überlegungen uns eine eigene meinung bilden können. 

Nein, ich habe nicht selbst nachgerechnet. 

Aber bei deiner Grundüberlegung mit 1.000 € Eigenanteil, 50% Grenzsteuersatz, Depotverdopplung usw. sieht man schnell, dass die jährliche Grundzulage nur 340 Euro beträgt und 660 Euro über eine zusätzliche Steuerersparnis in den AVD fließen müssen oder besser gesagt, die zusätzliche Steuerersparnis erst mal vorzufinanzieren ist. Ohne diese Vorfinanzierung käme es ja gar nicht zur zusätzlichen Steuerersparnis in Höhe von 660 Euro. 

 

Wenn ich also einen nicht unerheblichen Sparbetrag (zwar im Endeffekt) nicht selbst aufbringe, aber eben trotzdem ständig 1-2 Jahre vorfinanziere, sollte das einen Einfluss auf die Rendite haben.  

 

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oktavian
vor 26 Minuten von t.klebi:

Nein. Wenn ein Betrag vollständig vom zvE abgezogen werden kann, m

Klar, wenn du die 1.000 *2 nimmst, ist der Steuervorteil auch 500*2 = 1.000. Aus 1.000 Netto kannst du ohne Kredit aber nur 1.000 einzahlen. Ich habe schon richtig gerechnet. Du bekommst 1.000 auf dein Konto und zahlst 1.000 ein. Darauf bekommst du 500€ an Zulagen/Steuervorteil. Außerdem ist 50% (inkl Soli und Kirchensteuer?)ein Fall, wo das Geld sowieso reicht.

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Bolanger
vor 32 Minuten von t.klebi:

Nein, ich habe nicht selbst nachgerechnet. 

Aber bei deiner Grundüberlegung mit 1.000 € Eigenanteil, 50% Grenzsteuersatz, Depotverdopplung usw. sieht man schnell, dass die jährliche Grundzulage nur 340 Euro beträgt und 660 Euro über eine zusätzliche Steuerersparnis in den AVD fließen müssen oder besser gesagt, die zusätzliche Steuerersparnis erst mal vorzufinanzieren ist. Ohne diese Vorfinanzierung käme es ja gar nicht zur zusätzlichen Steuerersparnis in Höhe von 660 Euro. 

 

Wenn ich also einen nicht unerheblichen Sparbetrag (zwar im Endeffekt) nicht selbst aufbringe, aber eben trotzdem ständig 1-2 Jahre vorfinanziere, sollte das einen Einfluss auf die Rendite haben.  

Mit Deinem Wissen solltest Du erkennen können, dass die Grundüberlegungen nur dazu dient, die Berechnungsschritte anschaulich darzustellen und vergleichbar zu machen. Die Grundüberlegungen nimmt keine Rücksicht auf Förderungen, Zahlungsströme etc. Niemand hat einen Steuersatz von 50%.

Natürlich hat das Datum des Geldflusses einen Auswirkung auf die Wertentwicklung des AVD. Warum ich dort allerdings länger als 1 Jahr vorfinanziere erschließt sich mir nicht. Entweder das Geld ist im AVD oder auf meinem Konto und erwirtschaftet dort Erträge. Ich lege dem Finanzamt lediglich die Steuererstattung aus. Die Dauer ist die Differenz zwischen Einzahlung (z.B. am letzten Banktag im Jahr) und der Gutschrift der Steuerrückertsattung auf meinem Giro (wie oben geschrieben kann das schon Ende Januar sein). Wann die Zulagen gutgeschrieben werden wissen wir nicht.

Wann gibst Du Deine Steuererklärung ab? Welche Bearbeitungszeit hat Dein lokales Finanzamt? Wann gedenkst Du, in das AVD einzuzahlen? Schon ist Dir die Dauer Deiner Vorfinanzierung bekannt. Ja, bei kurzen Ansparphasen hat das eine Auswirkung. Im Extremfall bei nur einem jahr vor der Auszahlung haut das überhaupt nicht mehr hin mit der Teilnahme der Vorfinanzierung an der Renditeerwirtschaftung. Je länger die Ansparphase, desto geringer wird dieser Effekt. Wenn es nun darum geht, solche details mit in eine Berechnung einzubeziehen, dann vermute ich, dass Du diese berechnung nur selbst mit Deinen Parametern sinnvoll erstellen kannst. Es gibt wesentlich mehr persönliche Variablen, die einen höheren Effekt auf die Rendite haben. 

      

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 7 Minuten von Bolanger:

Niemand hat einen Steuersatz von 50%.

      

Dann rechnen wir mal:
0,45% ESt * 1,055 (SolZ) *1,08 (niedrigste KiSt) mach 51,3% 

vor 10 Minuten von Bolanger:

Warum ich dort allerdings länger als 1 Jahr vorfinanziere erschließt sich mir nicht. Entweder das Geld ist im AVD oder auf meinem Konto und erwirtschaftet dort Erträge. Ich lege dem Finanzamt lediglich die Steuererstattung aus. Die Dauer ist die Differenz zwischen Einzahlung (z.B. am letzten Banktag im Jahr) und der Gutschrift der Steuerrückertsattung auf meinem Giro (wie oben geschrieben kann das schon Ende Januar sein).

Du zahlst innerhalb eines Kalenderjahrs = VZ laufend monatliche Beiträge. Die etwaige Steuererstattung kann aber erst nach Ablauf des VZ beantragt werden.

Es ist auch lebensfremd von einem Steuerbescheid im Januar des Folgejahrs auszugehen. Ich habe sogar erhebliche Zweifel, dass dies selbst in Ausnahmefällen möglich wäre. Schlicht und ergreifend weil die elektronischen Jahresdaten von AG, Krankenkassen, Kreditinstituten usw. erst am 28.02. des Folgejahrs übermittelt sein müssen. Steuerbescheide ergehen typischerweise 7-11 Monate nach Ablauf des VZ. 

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Bolanger
vor 8 Minuten von t.klebi:
vor 15 Minuten von Bolanger:

Niemand hat einen Steuersatz von 50%.

      

Dann rechnen wir mal:
0,45% ESt * 1,055 (SolZ) *1,08 (niedrigste KiSt) mach 51,3%

Ich rechen anders:

5,5% Soli auf 45% macht Zuschlag von 2,475%

8,0% Kirche auf 45% macht Zuschlag von 3,6%

-> insgesamt 51,075%

Niemand zahlt einen Soli auf die Kirchensteuer oder Kirchensteuer auf den Soli.

Aaber, und nun wird die Korinthenkackerei spitz: Niemand hat einen Grenzsteuersatz von 50%, da es zwischen 42% und 45% Grenzsteuersatz eine Stufe gibt und keine graduelle Anpassung. Bei 42% Grenzsteuersatz: 5,5% Soli sind 2,31% Zuschlag, 8% Kirche sind 3,36% Zuschlag, also insgesamt 47,67%. Man hat also einen Grenzsteuersatz von 47,67 oder 51,075%, aber keine 50% dazwischen. Man möge mich korrigieren und weiter Korinthen ....... 

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t.klebi
Gerade eben von Bolanger:

-> insgesamt 51,075%

Das ist richtig.

vor 1 Minute von Bolanger:

Aaber, und nun wird die Korinthenkackerei spitz: Niemand hat einen Grenzsteuersatz von 50%, da es zwischen 42% und 45% Grenzsteuersatz eine Stufe gibt und keine graduelle Anpassung.

:smoke:
Dann nehmen wir noch ein paar Progressionseinkünfte zu einem Einkommen unter der Reichensteuer und schon sind 50% Grenzsteuersatz möglich. Ist dir das spitzfindig genug?

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chirlu
vor 8 Minuten von t.klebi:

Dann nehmen wir noch ein paar Progressionseinkünfte zu einem Einkommen unter der Reichensteuer und schon sind 50% Grenzsteuersatz möglich.

 

Der Progressionsvorbehalt verändert den unteren Rand des Integrals über die Steuersatzfunktion, aber nicht den oberen. Er ändert also nichts am Grenzsteuersatz.

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t.klebi
vor 30 Minuten von chirlu:

Er ändert also nichts am Grenzsteuersatz.

Aber zumindest kann bei hohen Progressionseinkünften die durchschnittliche Belastung durch festzusetzende Einkommensteuer zzgl. Zuschlagsteuern nahezu beliebig hohe Werte annehmen und über dem Grenzsteuersatz liegen. Und diese Durchschnittssteuerbelastung kann somit auch 50% betragen. Damit wäre die Aussage "Niemand hat einen Steuersatz von 50%." also widerlegt. 

btw:

Was machst du beruflich, dass du den mathematischen Hintergrund so gut beleuchten kannst?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Kann man die Gewichtung im Standarddepot über den Rentenbeginn ein wenig steuern?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von Sapine:

Kann man die Gewichtung im Standarddepot über den Rentenbeginn ein wenig steuern?

Letztlich ja, denn es gilt:

 

“Das Umschichtungsverfahren ist gesetzlich streng geregelt und folgt einem festen Zeitplan vor dem geplanten Rentenbeginn (Lebenszyklus-Modell): 

Bis 5 Jahre vor Auszahlungsbeginn: In der langen Ansparphase kann der Großteil des Kapitals im renditestärkeren (risikoreicheren) Fonds verbleiben. 

Ab 5 Jahre vor Auszahlungsbeginn: Der Anbieter schichtet das Vermögen so um, dass maximal 50 Prozent der Beträge im risikoreicheren Fonds liegen. 

Ab 2 Jahre vor Auszahlungsbeginn: Das Risiko wird weiter reduziert. Es dürfen zu diesem Zeitpunkt maximal 30 Prozent des Kapitals im risikoreicheren Fonds verbleiben, während der Rest im risikoärmeren Produkt liegt.“(KI)

 

Da sich das und alles immer auf eine Zeit „vor dem Auszahlungsbeginn“ bezieht, kannst du durch die Wahl dieses Termins, oder eine Verschiebung dieses Termin, noch einen gewissen Einfluss nehmen. Ich würde aber davon abraten. Man sollte auch nicht mit 30% kleinem Aktienanteil in die entnahmephase gehen. Das sollte vielfach höher liegen.

 

Im auf der vorherigen Seite von mir verlinkten Artikel von Flossbach war das Fazit: „Eine allzu starke Absenkung der Aktienquoten, wie im Standarddepot vorgesehen, erscheint aus unserer Sicht jedoch eher wenig ratsam. Auf die Ansparphase folgt eine Auszahlphase von 20 Jahren oder länger. Wer Aktienanlagen zu früh meidet, verschenkt die Renditechancen über lange Zeiträume.“

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Bolanger
vor 2 Stunden von t.klebi:

Aber zumindest kann bei hohen Progressionseinkünften die durchschnittliche Belastung durch festzusetzende Einkommensteuer zzgl. Zuschlagsteuern nahezu beliebig hohe Werte annehmen und über dem Grenzsteuersatz liegen

Da würde mich ein anschauliches Beispiel interessieren, wie ein Durchschnittssteuersatz über dem Grenzsteuersatz liegen kann. Ich bin gespannt.... 

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Sapine
vor 2 Stunden von satgar:

Im auf der vorherigen Seite von mir verlinkten Artikel von Flossbach war das Fazit: „Eine allzu starke Absenkung der Aktienquoten, wie im Standarddepot vorgesehen, erscheint aus unserer Sicht jedoch eher wenig ratsam. Auf die Ansparphase folgt eine Auszahlphase von 20 Jahren oder länger. Wer Aktienanlagen zu früh meidet, verschenkt die Renditechancen über lange Zeiträume.“

Das sehe ich im Prinzip genauso. Wer also zu so einem Standardprodukt greift wäre gut beraten, außerhalb davon den Aktienanteil zu erhöhen. Dann kann es im Einzelfall funktionieren. Aber schon doof, weil das Produkt ja gerade für solche Anleger sein sollte, die wenig Ahnung haben und ein einfaches Produkt benötigen. 

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Pfennigfuchser
vor 7 Stunden von Bolanger:

Korinthen

kacken: der Steuersatz ist immer noch nicht korrekt: denn die Kirchensteuer kann man von der Steuer absetzen. Die wirkt also in den Einkommensbereichen ca. halb.  Außerdem, und das ist das eigentliche Schmankerl, macht der Soli eine Buckel (der in den meisten Darstellungen des Grenzsteuersatzes unterschlagen wird), der dazu führt, dass innerhalb der "Minderungszone" erst einmal satte 11,9% Soli fällig werden. Mithin 42% *(1+0,119+0,5*0,09)=48,89%. Im Bereich der Reichensteuer ist der Soli wieder bei 5,5% angekommen, macht 45% *(1+0,055+0,5*0,09)=49,5%.

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