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Gabriele

Steuererklärung immer möglichst früh abgeben bei potenzieller Rückzahlung?

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 30 Minuten von west263:

Nehme ich das mal so jetzt hin und warte einfach ab, was da irgendwann passiert oder muss ich mich da aktiv beim Finanzamt melden, dass ihnen da ein Fehler unterlaufen ist.

Für das FA ist das jetzt durch. Du hast einen Steuerbescheid bekommen, ob der nun richtig, unvollständig oder falsch ist, ist dem FA egal. Da es ein Eingangsdatum gibt würde ich an Deiner Stelle schauen ob Du nicht aus Versehen die 2025er-Steuer selber abgeschickt hast. Vielleicht über einen falschen Klick oder so. 

Dann würde ich, wenn Du es nicht selber aufklären kannst, Widerspruch gegen den 2025er Bescheid einlegen, mit der Begründung, dass Du der Meinung bist, dass Du diese Steuererklärung nicht eingereicht hast.

Dann wird Dir das FA schon sagen wie und worüber der Eingang am 30.03.2026 erfolgt ist.

Ansonsten kannst Du Dir IMO die Vorbereitung der 2025er-Steuererklärung sparen: Für das Finanzamt ist nach Ende der Einspruchsfrist der Drops gelutscht. Danach geht es wohl nur noch mit einem Anwalt weiter...

 

Ach ja: Die Bearbeitung meiner 2025er-Erklärung hat dieses Jahr etwas über 3 Monate gedauert. War etwas länger. Hat mich auch gewundert.

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chirlu
vor 5 Minuten von Holgerli:

Du hast einen Steuerbescheid bekommen, ob der nun richtig, unvollständig oder falsch ist, ist dem FA egal.

 

Na, falls die Rückzahlung zu hoch war, ist es ihm nicht egal. :-*

 

Ansonsten vermutlich Schätzung, weil die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde. Das müsste aber draufstehen.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 15 Minuten von Holgerli:

Dann würde ich, wenn Du es nicht selber aufklären kannst, Widerspruch gegen den 2025er Bescheid einlegen, mit der Begründung, dass Du der Meinung bist, dass Du diese Steuererklärung nicht eingereicht hast.

Der Rechtsbehelf vor den Finanzbehörden nennt sich Einspruch.

 

Die Begründung ist auch sinnfrei, denn ganz offenbar ist eine Steuererklärun eingereicht worden bzw. wurde geschätzt. 
@West263
1. Steuerbescheid unverzüglich prüfen. Gegebenenfalls musst du dich halt mal dieses WE hinsetzen und die Steuerklärung 2025 in Ruhe ein weiteres Mal mit allen Einkünften und Abzugsbeträge machen. 

2. Ergebnisse vergleichen > sind alle Einkünfte erfasst? > wenn ja, ist die festgesetzte Steuer höher oder niedriger als dein Ergebnis aus Punkt 1?  (Falls unbesteuerte Einkünfte fehlen, muss sowieso nacherklärt werden)

3. Falls niedriger > die neue Steuererklärung elektronisch übermitteln > fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid einlegen und in der Begründung auf die geänderte Erklärung abstellen > falls im ersten Bescheid eine Nachzahlung rauskam etwaig AdV beantragen. 
 

btw: Wenn die Vorauszahlungen nicht passen, kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Vorauszahlungen sind nur Vorbehaltsfestsetzungen.

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Holgerli
vor 9 Minuten von chirlu:

Na, falls die Rückzahlung zu hoch war, ist es ihm nicht egal. :-*

Meinst Du mit "ihm" das Finanzamt?

Aber was soll dann noch geschehen? Der Steuerbescheid ist raus, wird (bis auf die üblichen und aufgeführten offenen Klagen) rechtskäftig und das war es.

 

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west263

für 2024 hatte ich keine KAP eingereicht. Es wurden aber an das Finanzamt franz. Zinserträge gemeldet und deswegen musste ich in 2026 die KAP für 2024 und die Belege als pdf bei Elster online nachreichen.

Habe gerade mal nachgeschaut, am 30.03. habe ich das getan. Da scheint tatsächlich etwas gehörig durcheinander gekommen zu sein.

 

vor 14 Minuten von t.klebi:

denn ganz offenbar ist eine Steuererklärung eingereicht worden. 

ich habe mich richtig schwer getan, diese KAP online abzuschicken. Ich weiß noch, dass ich zuerst ewig gesucht hatte, bis ich das richtig hatte, ausfüllen war noch recht easy, aber abschicken ging irgendwie nicht. Das Formular forderte immer noch weitere Eingaben. Ich habe dann in dem Feld eine 0 eingeben und schon konnte es weg. Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und ein nettes Gespräch mit der zuständigen Dame gehabt. Sie meinte dann nur, ja alles klar, geht ja nur um die KAP, dass sehen wir dann schon.

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Holgerli
vor 8 Minuten von west263:

Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und ein nettes Gespräch mit der zuständigen Dame gehabt. Sie meinte dann nur, ja alles klar, geht ja nur um die KAP, dass sehen wir dann schon.

Ich würde mir, ehrlich gesagt, diese mündliche Aussage schriftlich geben lassen.

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west263
Gerade eben von Holgerli:

Ich würde mir, ehrlich gesagt, diese mündliche Aussage schriftlich geben lassen.

Das war im März, da werde ich deswegen mich jetzt nicht nochmal melden

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chirlu
vor 1 Stunde von Holgerli:
vor 1 Stunde von chirlu:

Na, falls die Rückzahlung zu hoch war, ist es ihm nicht egal. :-*

Meinst Du mit "ihm" das Finanzamt?

 

Ja, genau.

 

vor 1 Stunde von Holgerli:

Aber was soll dann noch geschehen? Der Steuerbescheid ist raus, wird (bis auf die üblichen und aufgeführten offenen Klagen) rechtskäftig und das war es.

 

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?

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Holgerli
vor 24 Minuten von chirlu:

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?

Warum? Das Finanzamt hat so entschieden. Ich habe des öfteren Abweichungen zu meinen ESt-Erklärungen.

Wenn das Finanzamt so entschieden hat (meist zu meinem Ungunsten), dann ist das entweder so oder ich lege Einspruch ein.

Ich hatte aber auch schon den Fall, da war das FA anderer Rechtsauffassung wie ich und ich habe mehrere hundert Euro mehr zurückbekommen.

So what?

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t.klebi
vor 53 Minuten von Holgerli:

Warum? Das Finanzamt hat so entschieden.

Wenn diese Steuerfestsetzung aufgrund unrichtiger/unvollständiger Angaben des Stpfl. erfolgte, die zu einer zu niedrigen Steuer führten, hat man das objektive Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung erfüllt.
Kommt dann auch noch der Vorsatz hinzu (= subjektives Tatbestandsmerkmal), ist man in der Steuerhinterziehung drin. 

Das heißt nicht, dass dies unbedingt vom FA erkannt wird. Wenn es aber erkannt wird, kann das unangenehm enden. 

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west263
vor 2 Stunden von t.klebi:

Wenn diese Steuerfestsetzung aufgrund unrichtiger/unvollständiger Angaben des Stpfl. erfolgte,

falsch, ich habe für das Jahr 2025 bisher keinerlei eigene Angaben gemacht.

Alles was ich geliefert hatte, war für das Jahr 2024.

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Turmalin

Leute, ihr solltet doch gemerkt haben, dass @t.klebi vom Fach ist. Glaubt ihm besser, jedenfalls in dieser Sache.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du unbeabsichtigt eine Steuererklärung für 2025 abgegeben hast, scheint mir wesentlich größer zu sein als andere Erklärungsversuche. Kannst du denn bei Wiso keine Sendeprotokolle sehen? Und wenn du deine Steuererklärung tatsächlich nicht selbst abgegeben hast, bist du doch deiner steuerlichen Erklärungspflicht noch gar nicht nachgekommen. 

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chirlu
vor 4 Stunden von west263:
vor 6 Stunden von t.klebi:

Wenn diese Steuerfestsetzung aufgrund unrichtiger/unvollständiger Angaben des Stpfl. erfolgte,

falsch, ich habe für das Jahr 2025 bisher keinerlei eigene Angaben gemacht.

 

Was soll „keinerlei“ Angaben denn anderes sein als unvollständig?

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west263
vor 17 Minuten von chirlu:

 

Was soll „keinerlei“ Angaben denn anderes sein als unvollständig?

Keinerlei bedeutet genau das, was bedeutet. 

Ich habe bisher keine Steuerklärung für das Jahr 2025 abgegeben. 

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SlowHand7
vor 8 Minuten von west263:

Keinerlei bedeutet genau das, was bedeutet. 

Ich habe bisher keine Steuerklärung für das Jahr 2025 abgegeben. 

Wenn du aber ausländische Erträge hast die nicht versteuert wurden dann bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wenn das FA davon Wind bekommt machen sie eine Schätzung und erlassen einen Steuerbescheid.

Ganz normal.

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west263
vor 40 Minuten von SlowHand7:

Wenn du aber ausländische Erträge hast die nicht versteuert wurden dann bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Das war in 2024. In 2025 hatte ich keine.

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