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Gabriele

Steuererklärung immer möglichst früh abgeben bei potenzieller Rückzahlung?

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 30 Minuten von west263:

Nehme ich das mal so jetzt hin und warte einfach ab, was da irgendwann passiert oder muss ich mich da aktiv beim Finanzamt melden, dass ihnen da ein Fehler unterlaufen ist.

Für das FA ist das jetzt durch. Du hast einen Steuerbescheid bekommen, ob der nun richtig, unvollständig oder falsch ist, ist dem FA egal. Da es ein Eingangsdatum gibt würde ich an Deiner Stelle schauen ob Du nicht aus Versehen die 2025er-Steuer selber abgeschickt hast. Vielleicht über einen falschen Klick oder so. 

Dann würde ich, wenn Du es nicht selber aufklären kannst, Widerspruch gegen den 2025er Bescheid einlegen, mit der Begründung, dass Du der Meinung bist, dass Du diese Steuererklärung nicht eingereicht hast.

Dann wird Dir das FA schon sagen wie und worüber der Eingang am 30.03.2026 erfolgt ist.

Ansonsten kannst Du Dir IMO die Vorbereitung der 2025er-Steuererklärung sparen: Für das Finanzamt ist nach Ende der Einspruchsfrist der Drops gelutscht. Danach geht es wohl nur noch mit einem Anwalt weiter...

 

Ach ja: Die Bearbeitung meiner 2025er-Erklärung hat dieses Jahr etwas über 3 Monate gedauert. War etwas länger. Hat mich auch gewundert.

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chirlu
vor 5 Minuten von Holgerli:

Du hast einen Steuerbescheid bekommen, ob der nun richtig, unvollständig oder falsch ist, ist dem FA egal.

 

Na, falls die Rückzahlung zu hoch war, ist es ihm nicht egal. :-*

 

Ansonsten vermutlich Schätzung, weil die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde. Das müsste aber draufstehen.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 15 Minuten von Holgerli:

Dann würde ich, wenn Du es nicht selber aufklären kannst, Widerspruch gegen den 2025er Bescheid einlegen, mit der Begründung, dass Du der Meinung bist, dass Du diese Steuererklärung nicht eingereicht hast.

Der Rechtsbehelf vor den Finanzbehörden nennt sich Einspruch.

 

Die Begründung ist auch sinnfrei, denn ganz offenbar ist eine Steuererklärun eingereicht worden bzw. wurde geschätzt. 
@West263
1. Steuerbescheid unverzüglich prüfen. Gegebenenfalls musst du dich halt mal dieses WE hinsetzen und die Steuerklärung 2025 in Ruhe ein weiteres Mal mit allen Einkünften und Abzugsbeträge machen. 

2. Ergebnisse vergleichen > sind alle Einkünfte erfasst? > wenn ja, ist die festgesetzte Steuer höher oder niedriger als dein Ergebnis aus Punkt 1?  (Falls unbesteuerte Einkünfte fehlen, muss sowieso nacherklärt werden)

3. Falls niedriger > die neue Steuererklärung elektronisch übermitteln > fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid einlegen und in der Begründung auf die geänderte Erklärung abstellen > falls im ersten Bescheid eine Nachzahlung rauskam etwaig AdV beantragen. 
 

btw: Wenn die Vorauszahlungen nicht passen, kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Vorauszahlungen sind nur Vorbehaltsfestsetzungen.

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Holgerli
vor 9 Minuten von chirlu:

Na, falls die Rückzahlung zu hoch war, ist es ihm nicht egal. :-*

Meinst Du mit "ihm" das Finanzamt?

Aber was soll dann noch geschehen? Der Steuerbescheid ist raus, wird (bis auf die üblichen und aufgeführten offenen Klagen) rechtskäftig und das war es.

 

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west263

für 2024 hatte ich keine KAP eingereicht. Es wurden aber an das Finanzamt franz. Zinserträge gemeldet und deswegen musste ich in 2026 die KAP für 2024 und die Belege als pdf bei Elster online nachreichen.

Habe gerade mal nachgeschaut, am 30.03. habe ich das getan. Da scheint tatsächlich etwas gehörig durcheinander gekommen zu sein.

 

vor 14 Minuten von t.klebi:

denn ganz offenbar ist eine Steuererklärung eingereicht worden. 

ich habe mich richtig schwer getan, diese KAP online abzuschicken. Ich weiß noch, dass ich zuerst ewig gesucht hatte, bis ich das richtig hatte, ausfüllen war noch recht easy, aber abschicken ging irgendwie nicht. Das Formular forderte immer noch weitere Eingaben. Ich habe dann in dem Feld eine 0 eingeben und schon konnte es weg. Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und ein nettes Gespräch mit der zuständigen Dame gehabt. Sie meinte dann nur, ja alles klar, geht ja nur um die KAP, dass sehen wir dann schon.

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Holgerli
vor 8 Minuten von west263:

Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und ein nettes Gespräch mit der zuständigen Dame gehabt. Sie meinte dann nur, ja alles klar, geht ja nur um die KAP, dass sehen wir dann schon.

Ich würde mir, ehrlich gesagt, diese mündliche Aussage schriftlich geben lassen.

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west263
Gerade eben von Holgerli:

Ich würde mir, ehrlich gesagt, diese mündliche Aussage schriftlich geben lassen.

Das war im März, da werde ich deswegen mich jetzt nicht nochmal melden

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chirlu
vor 1 Stunde von Holgerli:
vor 1 Stunde von chirlu:

Na, falls die Rückzahlung zu hoch war, ist es ihm nicht egal. :-*

Meinst Du mit "ihm" das Finanzamt?

 

Ja, genau.

 

vor 1 Stunde von Holgerli:

Aber was soll dann noch geschehen? Der Steuerbescheid ist raus, wird (bis auf die üblichen und aufgeführten offenen Klagen) rechtskäftig und das war es.

 

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?

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Holgerli
vor 24 Minuten von chirlu:

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?

Warum? Das Finanzamt hat so entschieden. Ich habe des öfteren Abweichungen zu meinen ESt-Erklärungen.

Wenn das Finanzamt so entschieden hat (meist zu meinem Ungunsten), dann ist das entweder so oder ich lege Einspruch ein.

Ich hatte aber auch schon den Fall, da war das FA anderer Rechtsauffassung wie ich und ich habe mehrere hundert Euro mehr zurückbekommen.

So what?

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t.klebi
vor 53 Minuten von Holgerli:

Warum? Das Finanzamt hat so entschieden.

Wenn diese Steuerfestsetzung aufgrund unrichtiger/unvollständiger Angaben des Stpfl. erfolgte, die zu einer zu niedrigen Steuer führten, hat man das objektive Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung erfüllt.
Kommt dann auch noch der Vorsatz hinzu (= subjektives Tatbestandsmerkmal), ist man in der Steuerhinterziehung drin. 

Das heißt nicht, dass dies unbedingt vom FA erkannt wird. Wenn es aber erkannt wird, kann das unangenehm enden. 

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west263
vor 2 Stunden von t.klebi:

Wenn diese Steuerfestsetzung aufgrund unrichtiger/unvollständiger Angaben des Stpfl. erfolgte,

falsch, ich habe für das Jahr 2025 bisher keinerlei eigene Angaben gemacht.

Alles was ich geliefert hatte, war für das Jahr 2024.

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Turmalin

Leute, ihr solltet doch gemerkt haben, dass @t.klebi vom Fach ist. Glaubt ihm besser, jedenfalls in dieser Sache.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du unbeabsichtigt eine Steuererklärung für 2025 abgegeben hast, scheint mir wesentlich größer zu sein als andere Erklärungsversuche. Kannst du denn bei Wiso keine Sendeprotokolle sehen? Und wenn du deine Steuererklärung tatsächlich nicht selbst abgegeben hast, bist du doch deiner steuerlichen Erklärungspflicht noch gar nicht nachgekommen. 

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chirlu
vor 4 Stunden von west263:
vor 6 Stunden von t.klebi:

Wenn diese Steuerfestsetzung aufgrund unrichtiger/unvollständiger Angaben des Stpfl. erfolgte,

falsch, ich habe für das Jahr 2025 bisher keinerlei eigene Angaben gemacht.

 

Was soll „keinerlei“ Angaben denn anderes sein als unvollständig?

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west263
vor 17 Minuten von chirlu:

 

Was soll „keinerlei“ Angaben denn anderes sein als unvollständig?

Keinerlei bedeutet genau das, was bedeutet. 

Ich habe bisher keine Steuerklärung für das Jahr 2025 abgegeben. 

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SlowHand7
vor 8 Minuten von west263:

Keinerlei bedeutet genau das, was bedeutet. 

Ich habe bisher keine Steuerklärung für das Jahr 2025 abgegeben. 

Wenn du aber ausländische Erträge hast die nicht versteuert wurden dann bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wenn das FA davon Wind bekommt machen sie eine Schätzung und erlassen einen Steuerbescheid.

Ganz normal.

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west263
vor 40 Minuten von SlowHand7:

Wenn du aber ausländische Erträge hast die nicht versteuert wurden dann bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Das war in 2024. In 2025 hatte ich keine.

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SlowHand7

Wenn du einmal erwischt worden bist dann unterstellt das FA derartige Einkünfte auch für die Zukunft.

Dann gibt es einen Bescheid mit einer entsprechenden Nachzahlung der dich zur Abgabe einer vollständigen Erklärung zwingt.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 9 Stunden von west263:

Keinerlei bedeutet genau das, was bedeutet.

Dann halt hier der exakte Gesetzeswortlaut. Du kannst dir raussuchen, worunter du deinen individuelle Lebenssachverhalt subsumieren möchtest:
"§370 AO
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt."

Wenn du zu Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist (das können wir anhand deiner Angaben gar nicht beurteilen), musst du diese Erklärung fristgerecht einreichen und dabei sämtliche steuererhöhende Tatsachen vollständig erklären. Ob dein ESt-Bescheid 2025 als Schätzbescheid ergangen ist oder auf einer versehentlich abgesandten Erklärung beruht (das können wir anhand deiner Angaben gar nicht beurteilen) ist ziemlich egal. Der Schätzbescheid entbindet dich übrigens nicht von der etwaigen Abgabepflicht einer Erklärung.

Du musst den Steuerbescheid 2025 nun sehr zeitnah prüfen. Wenn du meinst, dass zu viel Steuer festgesetzt wurde (du beschwert bist), kannst du innerhalb der Einspruchsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe) den zulässigen und (hoffentlich) begründeten Einspruch einlegen. 

Das ist alles kein Hexenwerk. 

PS:
Wenn du nur abwartest, erwächst der Bescheid 2025 nach Ablauf der Einspruchsfrist in Bestandskraft (er ist dann nicht mehr anfechtbar). Dannach kann er nur noch bei Vorliegen einer Änderungsermächtigung geändert werden. Neue Tatsachen zu Gunsten des Stpfl. (z.B. weil du in ein paar Monaten noch irgendwelche Abzugsbeträge erklären möchtest) würden in diesem Fall zu keiner niedrigeren Steuer mehr führen. Dich träfe hier grobes Verschulden. 

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Castrock

Ich will nochmal betonen, dass auch ein Schätzbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig wird, wenn die Details zum Vorbehalt der Nachprüfung oder zur Vorläufigkeit nichts anderes hergeben. Das kann offen gehalten sein, oder auch nicht. Das steht allerdings genau im Bescheid - also einfach in Ruhe und genau nachlesen. Auch versendet das FA nicht zwingend Erinnerungen zur Abgabe.

 

An Ende ist es auch egal, warum der Bescheid da ist - die Frist für Einspruch und Abgabe läuft. Ich kann aus leidlicher Erfahrung in der Verwandtschaft nur sagen: jetzt handeln statt später versuchen, einen bestandskräftigen Bescheid zu ändern. Selbst wenn es Ausnahmsweise klappt, den Aufwand möchte man sich sparen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

... diese verdammte Vorauszahlung wollen auch noch weiterhin haben ...

Kann es vielleicht sein, dass der - angebliche - Bescheid für 2025 nur die Berechnung der Vorauszahlung ist?

 

Ansonsten:

1. Es könnte - wie schon gesagt - eine Schätzung sein (das stände dann aber ganz klar im Bescheid)

2. Die nachgereichte Anlage KAP war eine für 2025, oder sie wurde im Finanzamt dem falschen Jahr zugeordnet (eine einzelne Anlage muss imho manuell in die Erklärung übernommen werden, da können natürlich Fehler passieren). Praktisch kann man das aber ausschließen, denn das Finanzamt erfindet keine Einkommensteuererklärungen (hier die für 2025). Wenn eine Anlage separat eingeht dann wird der Steuerzahler einfach aufgefordert, eine ordentliche/komplette Erklärung abzugeben (eine Anlage ist eben keine solche, daher auch der Name "Anlage").

3. Es wurde doch eine Erklärung abgegeben (aus versehen, unbewusst, falsches Jahr etc. - siehe auch den nächsten Absatz).

 

Zitat

ich habe mich richtig schwer getan, diese KAP online abzuschicken. Ich weiß noch, dass ich zuerst ewig gesucht hatte, bis ich das richtig hatte, ausfüllen war noch recht easy, aber abschicken ging irgendwie nicht. Das Formular forderte immer noch weitere Eingaben.

Da das eigentlich gar nicht geht: Wie hast du das geschafft? Wieder mit WISO?

Ich denke nämlich, dass da der Fehler liegen könnte. Und zwar hast du vielleicht nicht nur eine Anlage KAP eingereicht, sondern eine komplette Erklärung (sämtlich Daten wurden aus dem Vorjahr übernommen, daher hast du das gar nicht groß bemerkt).

 

EDIT: Oder bist du mal wieder jemand, der die Kapitalertragsteuer-Anmeldung erwischt hat? Die kann man nämlich ohne Erklärung abgeben. Das wäre aber falsch, das ist für Unternehmen welche Zinsen, Dividenden o.ä. auszahlen..

 

Aber alles nur Spekulation.

 

Stefan

 

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west263
vor 18 Minuten von reckoner:

Kann es vielleicht sein, dass der - angebliche - Bescheid für 2025 nur die Berechnung der Vorauszahlung ist?

nein ist es nicht. Es ist die "Art der Steuerfestsetzung, Bescheid nach §165 Abs.1 Satz 2 AO. Da steht wie immer ganz groß rechts oberhalb, "Bescheid für 2025 über Einkommenssteuer und Soli Zuschlag"

Der Betrag der Vorauszahlung hat sich etwas nach unten entwickelt.

 

1. nein

2. die Nachreichung war mit allen Bankbelegen mit Datum aus 2024 als pdf angehangen.

3. ich bin immer noch klar meiner Gedanken und Taten. Es wurde bisher für das Jahr 2025 keine Erklärung eingereicht. Da ist nichts Versehentlich, unbewußt und unbeabsichtigt passiert ^_^

 

vor 24 Minuten von reckoner:

Da das eigentlich gar nicht geht: Wie hast du das geschafft? Wieder mit WISO?

habe ich zuerst probiert und nicht hinbekommen. Ich habe es dann über Elster online gemacht. und nein, auch da habe ich keine Daten zu Einkünfte, Krankenkasse aus 2025 eingetragen. Einzig und allein die KAP ausgefüllt und dann nach der KAP, eine 0 eingetragen und dann konnte ich es wegschicken.

 

Damit war dann das Thema auch erstmal erledigt, da ich danach auch nichts weiteres mehr vom Finanzamt gehört hatte, dass da irgendetwas nicht passen oder falsch gewesen wäre. Ich habe auch nicht nachgefragt, ich dachte mir, lass sie mal machen.

und jetzt haben sie gemacht.

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Nachdenklich
vor 22 Minuten von west263:

Ich habe auch nicht nachgefragt, ich dachte mir, lass sie mal machen.

Tja ....

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west263
vor 6 Minuten von Nachdenklich:

Tja ....

soll heißen?

Die bin mit beiden Bescheiden zufrieden und es gibt für mich keinen Grund für einen Einspruch und jammern.

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Nachdenklich
vor einer Stunde von west263:

soll heißen?

Das soll heißen, daß ich es für sehr seltsam finde, wenn jemand, der einen Steuerbescheid bekommt, obwohl er der Auffassung ist, keine Steuererklärung abgegeben zu haben, dann nicht beim Finanzamt anruft und die Sache klärt.

Ich würde sowas geklärt haben wollen. 

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west263
vor 12 Minuten von Nachdenklich:

Das soll heißen, daß ich es für sehr seltsam finde, wenn jemand, der einen Steuerbescheid bekommt, obwohl er der Auffassung ist, keine Steuererklärung abgegeben zu haben, dann nicht beim Finanzamt anruft und die Sache klärt.

Ich würde sowas geklärt haben wollen. 

ok, dass was Du allerdings markiert hattest, war der Zeitraum von März bis letzte Woche Freitag, als mir der elektronische Bescheid für 2024 zugegangen ist. In dem habe ich keine Anstalten gemacht nachzufragen, wo mein Bescheid bleibt.

 

Das andere jetzt, deswegen habe ich hier ja nachgefragt, da ich so eine Situation bisher noch nie hatte. Von meiner Seite aus gibt es eigentlich nichts zu klären, ich bin so damit zufrieden und eigentlich auch nicht daran interessiert zu erfahren, warum und wieso es passieren konnte. Wenn es so für das Finanzamt erledigt ist, darf es das für mich auch gern sein.

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