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Belege ausländischer Broker über Elster einreichen

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GreatGatsby

Hallo,

 

hat jemand Erfahrungswerte, wie man das praktisch einigermaßen handlich gestalten kann? Ich habe im letzten Jahr zum ersten Mal ausländische Kapitalerträge versteuert und dort zuerst separat die Einkommensteuererklärung abgegeben, dann auf eine Anforderung des FAs auf weitere Belege gewartet und diese dann zusammen über das Formular zur Belegnachreichung eingereicht. Das hat so weit auch funktioniert. Nun habe ich allerdings gelesen, dass es eigentlich unnötig ist, dieses Ping-Pong abzuwarten, weil das FA bei ausländischen Kapitalerträgen sowieso anfordern wird, und man sie besser schon mit der Einkommensteuererklärung mitschickt.

 

1. Problem: Das Elster-Formular für den Beleg-Upload ist schon mal nur sehr begrenzt auf Kontoauszüge zumindest von IB und seiner Ableger ausgelegt, denn ich bekomme mit den originalen Reports immer Fehlermeldungen, weil das Formular anscheinend versucht, automatisiert Text auszulesen und dabei so sehr in Rauch aufgeht, dass es mit bestimmten Auszügen einfach gar nicht funktioniert. Ich kriege da einen harten JavaScript-Fehler und kann den Belegupload vergessen. Das konnte ich nur umgehen, indem ich die originalen Formulare noch mal neu in eine PDF-Datei gedruckt habe. Schon mal ziemlich blöd. Hat das Problem noch jemand?

 

2. Problem: Weiter sehe ich dann nicht, wie ich meine ~10 verschiedenen Belege direkt mit der Einkommensteuererklärung mitschicken kann. Anscheinend soll es gehen, indem man Belege mit konkreten Zeilennummern der Steuererklärung verknüpft, aber dort geht immer jeweils nur ein einzelner Beleg und es sind bei mir wie gesagt an die 10 (originale Kontoauszüge aus mehreren Jahren, meine eigenen Aufstellungen über Wertpapiergewinne, Aufstellung über Fremdwährungsgewinne je Fremdwährung und noch mal Erläuterungen für den SB). Alles in ein riesiges PDF zu vereinen erscheint mir nicht wirklich praktikabel, weil ein einzelner Kontoauszug alleine schon gerne 50 Seiten hat. Das würde dann doch eher sehr chaotischer Wust und ich müsste noch Kapitel basteln oder so was.

 

Ist das Praktikabelste hier also immer noch auf die Beleganforderung seitens des FA zu warten? Das hat wenigstens einigermaßen reibungslos geklappt.

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whister
vor 48 Minuten von GreatGatsby:

Nun habe ich allerdings gelesen, dass es eigentlich unnötig ist, dieses Ping-Pong abzuwarten, weil das FA bei ausländischen Kapitalerträgen sowieso anfordern wird, und man sie besser schon mit der Einkommensteuererklärung mitschickt.

Ich habe seit mehr als 10 Jahren ausländische Kapitalerträge in meiner Einkommensteuererklärung - das FA hat bisher noch nie dazu Belege angefordert.

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Malvolio

Bei mir hat das FA auch noch nie Belege deswegen angefordert.

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Ramstein

Bei mir wurden für 2025 sogar die Steuerbescheinigungen der deutschen Banken angefordert. Über WiSo ging das aber problemlos.

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s1lv3r
vor 2 Stunden von GreatGatsby:

Nun habe ich allerdings gelesen, dass es eigentlich unnötig ist, dieses Ping-Pong abzuwarten, weil das FA bei ausländischen Kapitalerträgen sowieso anfordern wird, und man sie besser schon mit der Einkommensteuererklärung mitschickt.

 

Also zumindest ist es so, dass man mit dem unaufgeforderten einreichen von Belegen direkt bei Abgabe der Erklärung aus der voll-automatisierten Verarbeitung raus ist. Da ist dann quasi ein Sperrvermerk drauf, bis ein Sachbearbeiter sich den Sachverhalt bzw. die Belege angesehen hat.

 

Aus der Überlegung heraus ist es dann oft denke ich sinnvoller, erst einmal keine Belege mitzuschicken. Denn so genau kennt natürlich keiner die Arbeitsabläufe in seinem Finanzamt, dass man wirklich zu 100% sicher sein kann das und welche Belege angefordert werden ...

Und ja mit dem Beleg-Upload von Elster hatte ich auch schon öfters mal Ärger, da ist definitiv noch irgendeine Logik am Werke und die PDF-Dateien gehen nicht 1-zu-1 rüber (der Sachbearbeiter im Finanzamt schilderte mir telefonisch, dass meine hochgeladenen PDF-Dateien alle nur als komplett geschwärzte Seiten bei ihm angekommen sind). Über WiSo hat es dann seltsamerweise mit den gleichen Dateien problemlos geklappt ... :unsure:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von GreatGatsby:

... ~10 verschiedenen Belege ...

... weil ein einzelner Kontoauszug alleine schon gerne 50 Seiten hat ...

 

Ich glaube nicht, dass das ausreichend ist.

 

Ein Finanzbeamte möchte innerhalb kurzer Zeit einen Überblick bekommen. Wenn Du so viele Dokumente hast, wirst Du wohl zusätzlich eine Übersicht erstellen müssen. Wenn dort etwas unklar sein sollte oder wenn der Finanzbeamte stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt möchte, dann wird der Finanzbeamte in die Einzelunterlagen schauen. Aber er wird sich sicherlich nicht 2 Tage hinsetzen, um sich durch die Dokumente zu wühlen, um herauszufinden, ob Deine Angaben im Steuerformular korrekt sind.

 

Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden ist es klar geregelt, wie die Buchhaltung aussehen muss und welche Abschlüsse wie zu erstellen sind. Für Privatanleger gibt es diese Pflichten nicht - aber das heißt nicht, dass man gar nichts machen müsste. 

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GreatGatsby

Interessant. Vielleicht lag es dann daran, dass ich im 1. Jahr so realisiert habe, dass ich Verluste hatte. Dafür will das FA vielleicht eher Nachweise als für Gewinne?!

 

vor 7 Minuten von stagflation:

 

Ich glaube nicht, dass das ausreichend ist.

 

Ein Finanzbeamte möchte innerhalb kurzer Zeit einen Überblick bekommen. Wenn Du so viele Dokumente hast, wirst Du wohl zusätzlich eine Übersicht erstellen müssen. Wenn dort etwas unklar sein sollte oder wenn der Finanzbeamte stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt möchte, dann wird der Finanzbeamte in die Einzelunterlagen schauen. Aber er wird sich sicherlich nicht 2 Tage hinsetzen, um sich durch die Dokumente zu wühlen, um herauszufinden, ob Deine Angaben im Steuerformular korrekt sind.

 

Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden ist es klar geregelt, wie die Buchhaltung aussehen muss und welche Abschlüsse wie zu erstellen sind. Für Privatanleger gibt es diese Pflichten nicht - aber das heißt nicht, dass man gar nichts machen müsste. 

Ja, ich habe natürlich eigene und auch übersichtlichere Aufstellungen über die Gewinnberechnung. Ich schicke nur die vollständigen Kontoauszüge von IB im Original mit, damit man die Berechnung im Zweifel nachvollziehen kann. Und das potenziell auch aus mehreren Jahren, wenn die Anschaffungsdaten von verkauften Aktien in Vorjahren lagen. Deshalb kommt da schon so einiges zusammen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Zu den Problemen beim Hochladen von PDF-Dateien zum Finanzamt: PDF-Dateien können folgende Besonderheiten enthalten:

  1. Verschlüsselung
  2. Passwort-Sperre
  3. Einschränkung von Berechtigungen (z.B. Dokument darf nicht editiert werden, Dokument darf nicht gedruckt werden, usw.)
  4. Signaturen
  5. Formularfelder und interaktive Elemente
  6. Javascript-Code
  7. Eingebettete Anhänge

Vermutlich sind es solche Besonderheiten, die Probleme beim Upload bereiten. Ich bereinige PDF-Dateien deshalb vor einem Upload - und entferne die oben genannten Bestandteile nach Möglichkeit. Dabei werden die PDF-Dateien oft auch ein ganzes Stück kleiner. Nach dem Entfernen von Bestandteilen sollte man überprüfen, dass der Text weiterhin vollständig angezeigt wird. Das ist insbesondere wichtig beim Entfernen von Javascript.

 

Beim Entfernen von Signaturen möchte man häufig kein vollständiges Löschen. Auf dem Display oder beim Drucken soll die Unterschrift noch ausgegeben werden (als Bild). Ansonsten sollen digitale Signaturen und Integritätsschutz aber aus der PDF-Datei verschwinden.

 

Mein Workflow ist ungefähr so:

  1. PDF-Beleg-Dateien sammeln, die ich mitschicken will
  2. Bereinigen dieser PDF-Dateien
  3. Erstellen eines Übersichts-Blattes mit LibreOffice Calc, Ausgabe in eine PDF-Datei
  4. Zusammenfügen der Übersichts-Datei und aller Beleg-PDF-Dateien in eine einzige PDF-Datei
  5. Überprüfen dieser PDF-Datei sowohl inhaltlich (ist alles vorhanden, was ich mitschicken will? In der richtigen Reihenfolge?), als auch formell (Preflight: sind alle erforderlichen Schriften enthalten?, gibt es PDF-Fehler?, usw.)
  6. Hochladen dieser PDF-Datei über Elster / Belegnachreichung

Ich muss dazusagen, dass ich es bisher ausschließlich mit Belegen von deutschen Banken und mit ein paar Zinsbescheinigungen von ausländischen Tages- und Festgeldern zu tun hatte.

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Turmalin

Auch wenn die gleichzeitige Einreichung von Belegen mit der Steuererklärung sinnvoll erscheint, ist sie doch offensichtlich nicht gewünscht. Ich würde auf die Anforderung warten. Wahrscheinlich ergibt sich dadurch auch keine Verlängerung der Bearbeitungsdauer, weil der Bescheid oft mit den erklärten Daten unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt. 
 

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s1lv3r
vor 7 Stunden von stagflation:
  • Zusammenfügen der Übersichts-Datei und aller Beleg-PDF-Dateien in eine einzige PDF-Datei

 

Das ist leider bei mir oft gar nicht möglich, da maximal 200 Seiten pro PDF erlaubt sind. :vintage:

 

Zitat

Beschränkungen für Anhänge:

  • Je Anhang sind maximal 200 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
  • maximale Dateigröße je Anhang: 10 MB
  • maximale Dateigröße aller Anhänge: 36,91 MB
  • maximale Anzahl an Anhängen: 20

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_belegnachreichung

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wpapifo
vor 15 Stunden von GreatGatsby:

1. Problem: Das Elster-Formular für den Beleg-Upload ist schon mal nur sehr begrenzt auf Kontoauszüge zumindest von IB und seiner Ableger ausgelegt, denn ich bekomme mit den originalen Reports immer Fehlermeldungen, weil das Formular anscheinend versucht, automatisiert Text auszulesen und dabei so sehr in Rauch aufgeht, dass es mit bestimmten Auszügen einfach gar nicht funktioniert. Ich kriege da einen harten JavaScript-Fehler und kann den Belegupload vergessen. Das konnte ich nur umgehen, indem ich die originalen Formulare noch mal neu in eine PDF-Datei gedruckt habe. Schon mal ziemlich blöd. Hat das Problem noch jemand?

Ja, das Problem hatte ich auch und es genau wie durch Druck in eine neue PDF-Datei gelöst.

vor 15 Stunden von GreatGatsby:

 

2. Problem: Weiter sehe ich dann nicht, wie ich meine ~10 verschiedenen Belege direkt mit der Einkommensteuererklärung mitschicken kann. Anscheinend soll es gehen, indem man Belege mit konkreten Zeilennummern der Steuererklärung verknüpft, aber dort geht immer jeweils nur ein einzelner Beleg und es sind bei mir wie gesagt an die 10 (originale Kontoauszüge aus mehreren Jahren, meine eigenen Aufstellungen über Wertpapiergewinne, Aufstellung über Fremdwährungsgewinne je Fremdwährung und noch mal Erläuterungen für den SB). Alles in ein riesiges PDF zu vereinen erscheint mir nicht wirklich praktikabel, weil ein einzelner Kontoauszug alleine schon gerne 50 Seiten hat. Das würde dann doch eher sehr chaotischer Wust und ich müsste noch Kapitel basteln oder so was.

Ich habe tatsächlich mehrere Belege in einer PDF-Datei zusammengefasst. Aber die waren auch nicht sehr umfangreich.

 

vor 4 Stunden von Turmalin:

Auch wenn die gleichzeitige Einreichung von Belegen mit der Steuererklärung sinnvoll erscheint, ist sie doch offensichtlich nicht gewünscht.

Warum sollte das nicht gewünscht sein, wenn es doch explizit die Möglichkeit dazu gibt?

vor 4 Stunden von Turmalin:

Ich würde auf die Anforderung warten. Wahrscheinlich ergibt sich dadurch auch keine Verlängerung der Bearbeitungsdauer, weil der Bescheid oft mit den erklärten Daten unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt. 

Das mag sein, aber effizienter ist es die Belege gleich mitzusenden.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
vor 57 Minuten von wpapifo:

Warum sollte das nicht gewünscht sein, wenn es doch explizit die Möglichkeit dazu gibt?

 Weil die Prüfung von mitgeschickten Belegen zusätzlichen Aufwand für das FA bedeutet, der in den meisten Fällen wohl nicht notwendig bzw. nicht vorgesehen ist, wenn ansonsten alles in den vorgesehen Elster-Formularen hinreichend eingetragen worden ist. Wenn alles so ohne Belege durchläuft, ist es für alle Beteiligten einfacher und geht in der Regel schneller. Falls das FA Belege sehen will, warum auch immer, werden sie sich schon bei Dir melden. ;) 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von wpapifo:

Ja, das Problem hatte ich auch und es genau wie durch Druck in eine neue PDF-Datei gelöst.

 

"In PDF-Datei drucken" ist eine der Methoden, mit der man einige der oben beschriebenen Besonderheiten loswerden kann. Das erfolgt allerdings ziemlich unkontrolliert. Es kann dabei zusätzliche gewollte und ungewollte Änderungen an dem PDF-Dokument geben, z.B. Mehrseitendruck oder Änderungen der Seitengröße, usw.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Darauf achten, dass man Pdf/A (für Archivierung) wählt. Insbesondere werden dann Fonts/Resourcen im Dokument mitgespeichert. Javascript gibt es ebenfalls nicht in Pdf/A. Dass Dokumente einen Verändungsschutz haben, sollte Standard sein. Pdf/A erlaubt kein Sperren von Drucken und Speichern der Datei und kennt auch keine "transparente" (d.h. nicht sichtbaren) Elemente.

 

Belege schickt man nur nach Aufforderung bei einer "normalen" Steuererklärung. In der Regel profitiert man von einer schnellen automatisierten Verarbeiten, es sei denn man fällt in eine Stichprobe oder "aus dem Raster". Und wer da nach Aufforderung Belege nachreicht, wird deshalb nicht wesentlich langsamer. Für den ungeübten mag es aber "unangenehm" klingen, wenn man vom FA im Beamtendeutsch zu etwas aufgefordert wird. Klingt halt wie "Stopp, Fahrzeugschein und Führerschein bitte" :D.

 

Mehrseitige Belege erläutert man mit einem kurzen Anschreiben oder einer Übersicht. Ist wie eine Inhaltsangabe in einem Sachbuch. Außerdem nummeriert/referenziert man Belege so, dass der Leser/FA-Sachbearbeiter genau sagen kann, welche Seite von welchem Beleg er meint, wenn er Fragen hat: Konto xxx Kontoauszug Nr. 7 vom JJ.MM.2024 Buchungsnummer xy. Dazu sollte auf jeder Seite als Kopfzeile stehen, zu welchem Beleg das Blatt gehört. Das ist insb. relevant für mit Excel erstellte Übersichten z.B. aller Verkäufe (Veräußerungsgeschäfte).
Die eigene Steuernummer bzw. der eigene Name schadet bei Eigenbelegen ebenfalls nicht. Dito ein kleiner Stempel mit Name auf normalen Papierbelegen. Auf so einem Schreibtisch beim Sachbearbeiter gibt es nämlich nicht nur "Dich".

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mmusterm
49 minutes ago, MeinNameIstHase said:

Belege schickt man nur nach Aufforderung bei einer "normalen" Steuererklärung

Das würde ich genauso sehen. Interessanterweise wollte das FA letztes Jahr die Jahressteuerbescheinigungen von 3 inländischen Banken im Original sehen, die vielen Jahre davor jedoch nicht.

 

Man weiß also nie im voraus, welche Belege benötigt werden. Und bei dieser expliziten Nachfrage nach Belegen funktioniert es dann wieder wie vor 30 Jahren: Schriftliche Anforderung per Schneckenpost -> Einreichung der Belege per Papierkopie via Schneckenpost oder FA-Briefkasteneinwurf. Ich liebe diese Verlangsamung des Leben ;-)

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chirlu
vor 2 Minuten von mmusterm:

bei dieser expliziten Nachfrage nach Belegen funktioniert es dann wieder wie vor 30 Jahren: Schriftliche Anforderung per Schneckenpost -> Einreichung der Belege per Papierkopie via Schneckenpost oder FA-Briefkasteneinwurf.

 

Bei mir wurde auch per Post angefordert, ich habe die Belege aber digital über Elster nachgereicht.

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
6 minutes ago, chirlu said:

 

Bei mir wurde auch per Post angefordert, ich habe die Belege aber digital über Elster nachgereicht.

Ich zitiere wörtlich aus dem Rückfrageschreiben des FA:

"Fügen Sie bitte den Belegen das beiliegende Antwortschreiben bei". Das Antwortschreiben war auf dem typisch-grauen FA-Papier. Deshalb Einwurf in den Briefkasten des FAs mit den gewünschten Belegen ;-)

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MeinNameIstHase

Auf die Woche Postlaufzeit hin und zurück kommt es dann auch nicht mehr an.

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mmusterm
11 minutes ago, MeinNameIstHase said:

Auf die Woche Postlaufzeit hin und zurück kommt es dann auch nicht mehr an.

"So ischt es" (copyright Winfried Kretschmann).

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wpapifo
vor 22 Stunden von Malvolio:

 Weil die Prüfung von mitgeschickten Belegen zusätzlichen Aufwand für das FA bedeutet, der in den meisten Fällen wohl nicht notwendig bzw. nicht vorgesehen ist, wenn ansonsten alles in den vorgesehen Elster-Formularen hinreichend eingetragen worden ist. Wenn alles so ohne Belege durchläuft, ist es für alle Beteiligten einfacher und geht in der Regel schneller. Falls das FA Belege sehen will, warum auch immer, werden sie sich schon bei Dir melden. ;) 

Das ist zwar prinzipiell richtig, Aber bei ausländischen Kapitalerträgen will das Finanzamt die Belege mit Sicherheit sehen. Daher kann man die auch gleich über Elster mitschicken. Und der zusätzliche Aufwand beim FA ist in der Regel vernachlässigbar. Kein FA-Mitarbeiter, der noch halbwegs bei Verstand ist, wird jede einzelne Zeile eines (umfangreichen) Kontoauszuges prüfen. 

 

vor 22 Stunden von stagflation:

 

Das erfolgt allerdings ziemlich unkontrolliert. Es kann dabei zusätzliche gewollte und ungewollte Änderungen an dem PDF-Dokument geben, z.B. Mehrseitendruck oder Änderungen der Seitengröße, usw.

Das erfolgt ganz und gar nicht unkontrolliert. Vor dem Druck in eine PDF-Datei gibt man schließlich genau diese Druckparameter an, die Mehrseitendruck oder Änderungen der Seitengröße beeinflussen. Den Mehrseitendruck sieht man sofort, wenn man sich das erzeugte Dokument ansieht und eine erkennbare Änderung der Seitengröße auch. Und selbst wenn, wäre das auch kein wirkliches Problem.

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Malvolio
vor 6 Minuten von wpapifo:

Das ist zwar prinzipiell richtig, Aber bei ausländischen Kapitalerträgen will das Finanzamt die Belege mit Sicherheit sehen. Daher kann man die auch gleich über Elster mitschicken. Und der zusätzliche Aufwand beim FA ist in der Regel vernachlässigbar. Kein FA-Mitarbeiter, der noch halbwegs bei Verstand ist, wird jede einzelne Zeile eines (umfangreichen) Kontoauszuges prüfen. 

Ich musste bei ausländischen Kapitalerträgen noch nie Belege nachreichen. Auch wenn niemand jede einzelne Zeile prüft, muss sich irgendjemand beim FA die Unterlagen anschauen, wenn du etwas einreichst. Das ist für alle Beteiligten meistens ein unnötiger Aufwand. Und ... wenn ich von mir aus Belege mitschicke, zwinge ich das FA ja quasi sogar, sich näher mit meiner Steuererklärung auseinanderzusetzen. Warum sollte ich das tun? Mir ist es lieber, wenn alles automatisch durchläuft. Und wenn sie dann doch Belege haben wollen, werden sie sich bei dir melden. Sie sagen ja sogar, dass man im Normalfall keine Belege mitzuschicken braucht. Warum soll ich unnötig meinen Sachbearbeiter ärgern und ihm mehr Arbeit machen als nötig. ;) 

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von wpapifo:

Das ist zwar prinzipiell richtig, Aber bei ausländischen Kapitalerträgen will das Finanzamt die Belege mit Sicherheit sehen.

Das ist von der Summe abhängig. So Kleinanlegerbeträge laufen oft ungeprüft durch, solange die Zahlen nicht widersprüchlich sind. Und selbst ausl. Kapitalerträge, die einem Jahresbruttolohn entsprechen, bleiben über Jahre ungeprüft, wenn sie von einem StB erklärt werden.

Spätestens, wenn man schriftlich beim FA eine Wohnsitzbestätigung/Steuerpflichtbestätigung einholen will, weil man von einem Drittstaat einbehaltene QSt erstattet bekommen will, rundet sich das Bild beim FA dann ab. Sie erfährt über Umwege dann z.B. welche Bank es ist.

Es gibt verschiedene Anlässe, wann ein FA Belege sehen will. Das fängt an bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse (Ertragslage), z.B. nach einer Erbschaft/Scheidung/Schenkung, geht über Zufallsstichproben und Schwerpunktthemen, die jährlich wechseln, bis hin zu Ausbildungszwecken, wenn Auszubildende das einfach auch mal machen müssen. Und dann hofft der Ausbilder, dass er "einfache" Fälle erwischt, damit's dann auch weiter geht.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 5 Stunden von wpapifo:

Das erfolgt ganz und gar nicht unkontrolliert. Vor dem Druck in eine PDF-Datei gibt man schließlich genau diese Druckparameter an, die Mehrseitendruck oder Änderungen der Seitengröße beeinflussen. Den Mehrseitendruck sieht man sofort, wenn man sich das erzeugte Dokument ansieht und eine erkennbare Änderung der Seitengröße auch. Und selbst wenn, wäre das auch kein wirkliches Problem.

 

"Kontrolliert" wäre für mich: man nimmt einen PDF-Editor. Man schaut sich an, welche Besonderheiten in einer PDF-Datei enthalten sind. Man entfernt die Besonderheiten mit einem PDF-Tool, das dafür optimiert ist, genau das zu machen, was der Benutzer will - und das Dokument ansonsten nicht ändert.

 

Wenn man stattdessen "in PDF-Datei drucken" wählt, werden zwar auch einige Besonderheiten entfernt. Aber man hat keine Kontrolle darüber. Der PDF-Drucktreiber macht, was er will. Und das kann von Betriebssystem zu Betriebssystem und von Version zu Version unterschiedlich sein. Man muss das nehmen, was man bekommt. In viele Fällen passt es, manchmal nicht.

 

Was die Einstellmöglichkeiten in Druck-Dialogen angeht: auch hier gibt es Unterschiede zwischen Betriebssystemen. Manchmal gibt es so viele Einstellmöglichkeiten (die dann auch noch in Submenüs versteckt sind), dass es fast unmöglich ist, genau festzulegen, was hinten herauskommen soll. Von einer genauen Reproduziermöglichkeit nach ein paar Tagen oder Wochen ganz zu schweigen.

 

Hinzu kommt, dass die PDF-Dokumente der Banken teilweise extrem schlecht sind. Meine Volksbank hat mir beispielsweise jahrelang Kontoauszüge geschickt, in denen die Schriften nicht eingebettet waren. Unter Windows wurden die PDF-Dokumente korrekt angezeigt, unter Linux nicht (hier hat es jemand beschrieben). Mittlerweile ist das Schriften-Problem gelöst. Dafür sind jetzt die Jahres-Steuerbescheinigungen meiner Volksbank verschlüsselt und geschützt. Diesen "Schutz" muss ich erst entfernen, bevor ich die Jahres-Steuerbescheinigungen mit anderen PDF-Dokumenten in eine PDF-Datei zusammenstellen kann.

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whister
vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

Spätestens, wenn man schriftlich beim FA eine Wohnsitzbestätigung/Steuerpflichtbestätigung einholen will, weil man von einem Drittstaat einbehaltene QSt erstattet bekommen will, rundet sich das Bild beim FA dann ab. Sie erfährt über Umwege dann z.B. welche Bank es ist.

Das erfährt das FA auch so. Ausländische Kapitaleinkünfte werden von der ausländischen Bank an die dortige Finanzbehörde gemeldet, die diese Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Von dort werden die Daten an die jeweils zuständigen Finanzämter übermittelt.

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WOVA1
vor 4 Stunden von stagflation:

Dafür sind jetzt die Jahres-Steuerbescheinigungen meiner Volksbank verschlüsselt und geschützt. Diesen "Schutz" muss ich erst entfernen, bevor ich die Jahres-Steuerbescheinigungen mit anderen PDF-Dokumenten in eine PDF-Datei zusammenstellen kann.

Mein Vorgehen mit zwei Depots und einigen (auch ausländischen) Festgeld-Banken:

Ich fertige ein Text-Dokument (genauer Libre Office Writer ) mit den Einzelposten/Summen pro Zeile der KAP. Auch zur eigenen Kontrolle. Ja, dauert so 2-3 Stunden.

Wenn das Finanzamt die Belege anfordert ( einmal in den letzten 10 Jahren ), wird das als PDF gedruckt und mitgeschickt.

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