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Holgerli

Abfindung - Steuerberater nötig/sinnvoll?

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Holgerli

Folgende Situation:

Ich bin seit ein paar Jahren in einer Firma angestellt. Bis Mitte Juni habe ich dort ganz normal in Teilzeit gearbeitet. Wegen Umstrukturierungen gab es bei mir im Juni eine Zwangsversetzung. Mit Hilfe einer Fachanwältin für Arbeitsrecht wurde ein Aufhebungsvertrag mit einer größeren Abfindung (ca. 50% eines Jahresgehaltes) zum 31. Oktober (gerichtlich bestätigt) ausgehandelt. Seit Mitte Augst bin ich bei vollen Bezügen (unter Anrechnung von Überstunden/Urlaub) freigestellt.

Ab 1. November habe ich einen neuen Job, sodass ich ohne Bezug von ALG I nahtlos vom alten in den neuen Job wechsele. Das lief/läuft auch soweit reibungslos. Hier besteht aufgrund der Gesamtsituation kein Gestaltungsspielraum, dass die Abfindung verschoben werden könnte. Die Abfindung kommt Ende Oktober/Anfang November und das war es dann.

 

Bisher habe ich meine ESt.-Erklärung mit einem Steuerprogramm immer selber gemacht, da meine Steuersituation eigentlich recht gradlinig ist: Ein bisschen Fahrkosten/Home Office-Pauschale hier, ein paar Werbungskosten da und ggfs. einige Handwerkerleistungen. Aber nichts kompliziertes. Dieses Jahr versuche ich noch einige Handwerkerleistungen die für 2027 angedacht waren nach 2026 vorzuziehen. Mehr fällt mir aber auch gerade an zusätzliche, steuerrelevanten Ausgaben nicht ein.

Ich habe Steuerklasse I und es geht nur um mich als Einzelperson. Also keine Ehefrau oder Kinder.

Ziel ist es, möglichst viel an gezahlten Steuern via Fünftel-Regelung und ESt.-Erklärung zurückzuholen.

 

Jetzt die Frage: Muss/Sollte ich aufgrund der Abfindung einen Steuerberater hinzuziehen, weil es Gestaltungsspielräume gibt, die ich als Laie mit einem handelsüblichen Steuerprogramm nicht erkenne bzw. nicht abbilden kann?

 

Besten Dank für Tipps und Rückmeldungen.

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ohnePeil

Bist Du in der PKV? Wie alt bist Du, könntest/möchtest Du eine Extra-Einzahlung in die DRV machen? Hast Du einen Rürupvertrag?
Verdienst Du im neuen Job mehr als im alten?

 

LG

ohnePeil

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Danke für Deine Rückmeldung. 

 

PKV: Nein, GKV.

Alter: 51.

Extra-Zahlung DRV: Bin am überlegen. 50+% Wahrscheinlichkeit für "Ja".

Rürup: Nein. 

Riester: Nein.

bAV: Dauerhaft stillgelegt. Seit über 3 Jahren.

Neuer Verdienst: tendenziell weniger. Zusammen mit der Abfindung kommen alter und neuer Job in 2026 deutlich über 100% des Einkommens von 2025. Ohne Abfindung (auch wegen Effekten im alten Job) weniger als 2025.

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chirlu

Grundsätzlich bewirkt die Fünftelregelung nur dann etwas, wenn man sich im progressiven Bereich des Steuertarifs bewegt; d.h. (für 2026) wenn das zu versteuernde Einkommen ohne Berücksichtigung der Abfindung unter 69879 Euro liegt. Die Auswirkung ist in diesem Bereich erst einmal gering und nimmt zu, je niedriger das zvE-ohne-Abfindung ist.

 

Du müsstest also erst einmal schauen, wo du da ohne weitere Maßnahmen landest. Dann kann es sich lohnen oder auch nicht, das zvE zu drücken (Spenden wurden als Möglichkeit noch nicht erwähnt).

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stolper
· bearbeitet von stolper
vor einer Stunde von Holgerli:

Ziel ist es, möglichst viel an gezahlten Steuern via Fünftel-Regelung und ESt.-Erklärung zurückzuholen.

Besten Dank für Tipps und Rückmeldungen.

...du könntest auch den Abfindungsrechner auf der Seite "Der Privatier" nutzen. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass in deiner Situation die Fünftel-Regelung nur eine kleine Steuerersparnis bringen würde, wenn überhaupt. Wie bereits gesagt wurde, am besten liegt das zvE im Jahr des Zuflusses der Abfindung bei "Null", dann entfaltet die Regelung ihre volle Wirkung. Ein oft relativ großer Hebel sind freiwillige Beiträge in die DRV, aber das kommt auf deine individuelle Situation und deine Zahlen an.

 

Ich bin am 30.06.2026 bei meinem AG ausgeschieden und habe mir den Zufluss der Abfindung auf den 31.01.2027 legen lassen. In 2027 werde ich - außer der Abfindung - ein zvE von 0€ haben. Zusätzlich werde ich in 2027 ca. 30.000€ freiwillig in die DRV einzahlen und meine KV Beiträge drei Jahre im voraus einzahlen (freiwillig gesetzlich versichert).

 

Diesen Monat wurde mir eine neue Stelle ab 01.01.2027 angeboten. Hätte ich sie angenommen, wäre das kumulierte Netto 2027 (Neue Stelle + Abfindung) fast identisch mit dem Netto 2027 nur für die Abfindung (nach Anwendung der Fünftel-Regelung). In 2027 würde ich also - rein finanziell gesehen - für den Fiskus und die SV arbeiten. Verrücktes deutsches Steuerrecht.

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west263
vor 7 Minuten von stolper:

Ich bin am 30.06.2026 bei meinem AG ausgeschieden und habe mir den Zufluss der Abfindung auf den 31.01.2027 legen lassen. In 2027 werde ich - außer der Abfindung - ein zvE von 0€ haben.

:thumbsup: so habe ich es letztes Jahr auch gemacht.

vor einer Stunde von Holgerli:

Ziel ist es, möglichst viel an gezahlten Steuern via Fünftel-Regelung und ESt.-Erklärung zurückzuholen.

nimm es als Gutsle des Jahres, da wirst Du nicht viel wiederbekommen. Du hast davor Einkommen und Du hast nahtlos danach Einkommen.

Probier mal hier zu rechnen

https://fuenftelregelung.info/

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chirlu
vor einer Stunde von Holgerli:

Dieses Jahr versuche ich noch einige Handwerkerleistungen die für 2027 angedacht waren nach 2026 vorzuziehen.

 

Das hat übrigens keinen Einfluss in diesem Zusammenhang, weil die Beträge direkt (anteilig) von der Steuer abgezogen werden, statt das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Es schadet aber auch nicht.

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Holgerli

Danke für die Rückmeldungen.

vor 38 Minuten von chirlu:

Grundsätzlich bewirkt die Fünftelregelung nur dann etwas, wenn man sich im progressiven Bereich des Steuertarifs bewegt; d.h. (für 2026) wenn das zu versteuernde Einkommen ohne Berücksichtigung der Abfindung unter 69879 Euro liegt. Die Auswirkung ist in diesem Bereich erst einmal gering und nimmt zu, je niedriger das zvE-ohne-Abfindung ist.

Unter dem Betrag bin ich sehr deutlich. 

Die KI rechnet damit, dass ich irgendwas zw. 15 und 20% der initial gezahlten Steuern durch die Fünftel-Regelung zurückbekommen sollte. 

 

vor 21 Minuten von stolper:

...du könntest auch den Abfindungsrechner auf der Seite "Der Privatier" nutzen. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass in deiner Situation die Fünftel-Regelung nur eine kleine Steuerersparnis bringen würde, wenn überhaupt.

Rein überschlagsmäßig (weil normale ESt. abgezogen werden muss, wenn ich es richtig verstanden habe) und im Vergleich zur KI-Rechnung sollte auch hier die Fünftel-Regelung lohnen. 

 

vor 24 Minuten von stolper:

Ich bin am 30.06.2026 bei meinem AG ausgeschieden und habe mir den Zufluss der Abfindung auf den 31.01.2027 legen lassen. In 2027 werde ich - außer der Abfindung - ein zvE von 0€ haben.

Wie ich schon schrieb: Das ging leider nicht. Durch den neuen Job hätte es auch nichts gebracht.

 

vor 12 Minuten von west263:

Probier mal hier zu rechnen

https://fuenftelregelung.info/

Die Rückerstattung via Fünftel-Regelung ist zwar geringer als bei der KI und dem Privatier aber immer noch deutlich.

 

vor 15 Minuten von west263:

nimm es als Gutsle des Jahres,

Auf jeden Fall. Nur möchte ich hier Vater Staat auch nichts unnötiges schenken.

 

vor 15 Minuten von chirlu:

Das hat übrigens keinen Einfluss in diesem Zusammenhang, weil die Beträge direkt (anteilig) von der Steuer abgezogen werden, statt das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Es schadet aber auch nicht.

Guter Punkt. Danke. 

 

Bleibt die initiale Frage: Steuerberater (der die Rückerstattung weiter mindert) oder nicht?

Ich nehme bisher für mich mit, dass die Rückerstattung eher geringer und mein Spielraum zur Optimierung auch eher klein ist!?

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Wenn uns der TE schreiben würde, welchen Grenzsteuersatz für dieses und welchen für nächtes Jahr erwartet, dann könnten ihm die Expüerten hier wohl ein paar mehr Tipps geben.

 

Ich habe auch schon manches mal darüber nachgedacht, wie ich mich finanziell auf eine Abfindung vorbereiten könnte. Nicht, dass ich eine erwarte oder erhoffe. Ich wäre aber auch nicht verwundert, wenn es bis zur Rente einen arbeitgebermotivierten Jobwechsel mit einer Abfindung gäbe. Es wurden schon freiwillige Zahlungen in de GRV eingebracht. Bei denen wüsste ich aber nicht, warum man sie explizit bei einer Abfindung einbringen sollte, wenn man ansonsten ebenfalls schon 42% Steuern zahlt.

Nachtrag: Wenn der Arbeitgeber die Abfindung in die GRV einzahlt und einen rest auszahlt, kann das vorteilhaft sein.

 

 

@chirlu hat es mit dem progressiven Bereich der Steuern schon erwähnt. Ohb man diese nun im jahr der Abfindung zahlt oder vorab mit 42% Steuern macht keinen Unterschied. Ebenso verhält es sich mit allen anderen Möglichkeiten.

 

Im Moment ahne ich, dass man sich nur dann gedanken um die steuerlichen gestaltungsmöglichkeiten bei eienr Abfindungszahlung machen sollte, wenn man im Abfindungsjahr ansonsten nur geringe Einkünfte und Grenzsteuersätze hätte. Ähnlch zu @stolpers Hinweise. Vielleicht wäre eine Abfindung dann ein guter Anlass für ein Sabbatical, damit man nicht ein Jahr lang im neuen Job quasi ohne Lohn arbeitet.      

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stolper
vor 9 Minuten von Bolanger:

Im Moment ahne ich, dass man sich nur dann gedanken um die steuerlichen gestaltungsmöglichkeiten bei eienr Abfindungszahlung machen sollte, wenn man im Abfindungsjahr ansonsten nur geringe Einkünfte und Grenzsteuersätze hätte. Ähnlch zu @stolpers Hinweise. Vielleicht wäre eine Abfindung dann ein guter Anlass für ein Sabbatical, damit man nicht ein Jahr lang im neuen Job quasi ohne Lohn arbeitet.      

...individuell verschieden. Bei mir ist es so, dass ich mit 57 Jahren keinen Job mehr anstrebe, zumindest nicht in Vollzeit. Teilzeit vielleicht, aber das muss passen. Jüngere Kollegen von mir (Mitte 40) haben die Abfindung genommen und kurz danach bei einem neuen AG begonnen, einfach weil sie den Job und das Gehalt auf die lange Sicht benötigen. Da haben steuerliche Optimierungen kaum eine Rolle gespielt.

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west263
vor 57 Minuten von Holgerli:

Nur möchte ich hier Vater Staat auch nichts unnötiges schenken

na was Du noch schauen könntest, dieses Jahr liegt der Höchstbetrag für Rente bei 1571€ im Monat. So wie ich es heraus höre, scheinst Du darunter zu liegen.

 

Da könntest Du mal nachfragen wieviel Du für 2026 zuzahlen könntest. Du musst aber drauf achten, dass das noch in 2026 passiert. 

 

Ich hatte letzte Woche online den Antrag gestellt und 3 Tage später hatte ich alle Zahlen und Kontonr. zum überweisen. :thumbsup:

vor einer Stunde von Bolanger:

Ich wäre aber auch nicht verwundert, wenn es bis zur Rente einen arbeitgebermotivierten Jobwechsel mit einer Abfindung gäbe

Ich habe tatsächlich von dieser Idee schon gehört.

Um so schneller Du wieder einen Job hast, um so weniger Steuern fallen auf die Abfindung an.

Bin mal gespannt, ob sie da wirklich rangehen 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 41 Minuten von west263:

Da könntest Du mal nachfragen wieviel Du für 2026 zuzahlen könntest. Du musst aber drauf achten, dass das noch in 2026 passiert. 

Ich hatte letzte Woche online den Antrag gestellt und 3 Tage später hatte ich alle Zahlen und Kontonr. zum überweisen. :thumbsup:

Bin ich dran. Ich hoffe, ich bekomme einen zeitnahen Termin bei einem Berater vor Ort. Alternativ, wenn das nicht klappt, versuche ich über die DRV-Hotline die nötigen Infos zu bekommen. 

Was hier aber auch nicht gehen wird, ist dass der Noch-AG direkt an die DRV abführt. Wenn würde ich das im Nachgang machen, auch wenn es finanziell suboptimal ist. 

 

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Bolanger
vor 41 Minuten von west263:

Um so schneller Du wieder einen Job hast, um so weniger Steuern fallen auf die Abfindung an.

Nanu? Wie das? Wenn ich die Abfindung von z.B. 50 K in einem jahr ohne weiteres Einkommen erhalte, dann zahle ich gar keine Steuern wegen der Fünftelregelung. Hätte man im Zahljahr noch einen Jpob und käme zzgl. Fünftelregelung auf ein zvE über dem Grundfreibetrag, dann müsste man Steuern auf die Abfindung zahlen.

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chirlu
vor 2 Minuten von Bolanger:

Nanu? Wie das?

 

Es ging um eine mögliche zukünftige Rechtslage.

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west263
vor 46 Minuten von Holgerli:

Wenn würde ich das im Nachgang machen, auch wenn es finanziell suboptimal ist. 

naja, Du kannst bis März 2027 Einzahlungen vornehmen, die noch 2026 zugerechnet werden. Ob die dann allerdings auch noch in das Steuerjahr 2026 zählen, kann ich mir kaum vorstellen. 

Auf Nr. sicher gehst Du wenn Du noch in 2026 einzahlst.

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chirlu
vor 9 Stunden von Holgerli:

Bleibt die initiale Frage: Steuerberater (der die Rückerstattung weiter mindert) oder nicht?

 

Ist halt die Frage, ob der noch etwas sieht, was über „zvE drücken“ hinausgeht.

 

Ich würde (mit einem geprüften Steuerprogramm, nicht irgendeinem ahnungslosen Sprachmodell) schauen, welchen Betrag es ohnehin zurückgibt und was zusätzlich zu erwarten wäre bei weiteren Sonderausgaben von 1000, 2000, … Euro. Danach kannst du dir überlegen, ob diese Steuerersparnis es dir wert ist, entsprechende Sonderausgaben zu produzieren in Form von zusätzlichen Rentenbeiträgen, Spenden o.ä.

 

vor 8 Stunden von Holgerli:

Ich hoffe, ich bekomme einen zeitnahen Termin bei einem Berater vor Ort. Alternativ, wenn das nicht klappt, versuche ich über die DRV-Hotline die nötigen Infos zu bekommen.

 

Du kannst nur zusätzlich einzahlen in Form eines Ausgleichs für zu erwartende Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn. Da wird schon ein erheblicher möglicher Betrag zusammenkommen.

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stolper
vor 15 Stunden von chirlu:

 

Es ging um eine mögliche zukünftige Rechtslage.

...von der Bundesregierung gibt es ein Papier "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung", in diesem steht:

Zitat

7. Um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen,

werden Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue

Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer,

je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.

...ob und wie man das in Zukunft umsetzt oder nicht, wir werden sehen.

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stolper
· bearbeitet von stolper
vor 18 Stunden von Holgerli:

Bleibt die initiale Frage: Steuerberater (der die Rückerstattung weiter mindert) oder nicht?

...ich habe meine Steuererklärungen bisher immer selbst gemacht. Aber ich habe 2026 aufgehört zu arbeiten und in diesem Jahr einige Sonderthemen (z.B. Auszahlung eines betrieblichen Wertzeitkontos als Störfall). In 2027 wird meine Abfindung fließen, die Fünftelregelung muß angewandt werden, freiwillige Zahlungen in die DRV und 3 Jahre Vorauszahlung der KV. Das könnte z.B. Rückfragen seitens des FA geben und diese könnten mich überfordern. Daher werde ich für die Steuererklärungen 2026 und 2027 erstmals einen StB nehmen. Das Verhältnis der jeweils möglichen (hohen) Erstattungsbeträge ggü. den Kosten für den StB rechtfertigt dies meines Erachtens, zumindest für diese beiden Jahre.

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HHanseat
vor 18 Stunden von Holgerli:

 

Bleibt die initiale Frage: Steuerberater (der die Rückerstattung weiter mindert) oder nicht?

Falls  überhaupt Steuerberater dann zu einem Spezialisten, denn Optimierungen von Abfindungen sind speziell und auch für Steuerberater keine Alltagsgeschäft. Hier schreibt einer dazu, der sich beim Privatier mit guten Beiträgen ausgezeichnet hat.

 

Die gängigen Themen wie Vorauszahlung KV, Sonderzahlung GRV, Veranlagungswechsel, Handwerker, Spenden (in dieser Reihenfolge) sind hier ja schon genannt worden, da kann ein Berater vielleicht beim Optimieren noch im Detail helfen, aber ganz neue Ansätze erwarte ich nicht. In Deinem Fall ist der Vertrag ja wohl auch schon unterschrieben und damit einige Pflöcke bereits eingeschlagen.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 20 Stunden von west263:

naja, Du kannst bis März 2027 Einzahlungen vornehmen, die noch 2026 zugerechnet werden. Ob die dann allerdings auch noch in das Steuerjahr 2026 zählen, kann ich mir kaum vorstellen. 

Auf Nr. sicher gehst Du wenn Du noch in 2026 einzahlst.

Ich glaube wir werden aneinander vorbei: Was ich meinte war ist, dass wohl der Ex-AG die Zahlung an die DRV wohl auch direkt machen kann, dann wäre diese steuerfrei. Das wird bei mir nicht gehen. Daher werde ich nach Erhalt der Abfindung selber bei der DRV einzahlen. Das ist dann allerdings schon versteuert. 

 

vor 12 Stunden von chirlu:

Ich würde (mit einem geprüften Steuerprogramm, nicht irgendeinem ahnungslosen Sprachmodell) schauen, welchen Betrag es ohnehin zurückgibt und was zusätzlich zu erwarten wäre bei weiteren Sonderausgaben von 1000, 2000, … Euro. Danach kannst du dir überlegen, ob diese Steuerersparnis es dir wert ist, entsprechende Sonderausgaben zu produzieren in Form von zusätzlichen Rentenbeiträgen, Spenden o.ä.

Ein guter Tipp. Danke. Das würde allerdings erst nach Erhalt der Abfindung bzw. der Steuerabrechnungen für 2026 gehen, weil erst dann die (halbwegs) genauen Zahlen vorliegen. 

 

vor 3 Stunden von HHanseat:

Falls  überhaupt Steuerberater dann zu einem Spezialisten, denn Optimierungen von Abfindungen sind speziell und auch für Steuerberater keine Alltagsgeschäft. Hier schreibt einer dazu, der sich beim Privatier mit guten Beiträgen ausgezeichnet hat.

Das war ein richtig guter Link. Danke. Ich empfehle auch, zumindest kurz, die anderen Punkte der Reihe zu lesen: https://www.lohnsteuer-newsletter.de/2019/11/steuern-sparen-bei-abfindung-teil-1/ . Die komplette Übersicht ist am Ende jedes Kapitels. Das einzig negative: Gerade der Artikel zum Steuerberater ist scheinbar in jeder Kapitelübersicht falsch verlinkt. Zumindest bei mir springt er immer zu Kapitel 10. Die korrekte URL ist: https://www.lohnsteuer-newsletter.de/2021/09/steuern-sparen-bei-abfindung-teil-13-steuerberater-problem-oder-loesung/ (wie HHanseat hinter dem "Hier" verlinkt).

 

Grundsätzlich scheint der Steuerberater eher der Gerd Kommer unter den Steuerberatern zu sein: Hoch interessant aber ich gehöre nicht zu seiner Klientel. Er schreibt selber von Abfindungen "in Höhe eines Hausbaus". Wäre schön, da bin ich aber ( auch wegen der Teilzeit weit, weit von entfernt).

 

Er sieht 08/15-Steuerberater und Anwälte eher kritisch und meint, dass man dazu hochspezialisiert sein muss um wirklich alle Feinheiten korrekt zu erfassen und das können halt die wenigsten. Manchmal fehlt es auch an den Basics, weil die Fünftel-Regelung bzw. Abfindungen im Alltag nicht so häufig vorkommen. Er selber bricht die Abfindung/Fünftel-Regelung in 3 Teilaspekte runter:

 

1.) die Abfindung in der Lohnabrechnung

2.) die Abfindung im Steuererklärungsformular

3.) die Abfindung im Steuerbescheid

 

Zu 1.) Der AG muss die Fünftel-Regelung anwenden, wenn die Fünftel-Regelung angewendet werden kann. Hier ist zu erkennen ob die Fünftel-Regelung angewendet wurde. Wurde sie nicht angewendet ist nachzufragen, warum sie nicht angewendet wurde und darauf zu bestehen, wenn man sicher ist, dass sie anzuwenden ist. Erst wenn das nicht geschieht ist seiner Meinung nach Spezialisten-Rat nötig. Anhand der Eintragungen in der Steueraufstellung erkennt man ob die Fünftel-Regelung angewendet wurde oder nicht,

 

Zu 2.) Macht man es selber muss alles richtig in Steuerklärung eingetragen werden. Man kann hierfür auch die Daten des Ex-AG beim Finanzamt abrufen. Dann ist es richtig eingetragen,

 

Zu 3.) Man muss erkennen ob das Finanzamt die Fünftel-Regelung auch anerkannt hat. Hier hilft die Steuersimulation einer vernünftigen Steuersoftware um die Differenzen zu erkennen. Hier hilft im Fall der Fälle nur Einspruch zu erheben, wenn das Finanzamt anderer Meinung ist. 

 

Zu den Gestaltungsspielräumen von den er redet:

- Vorauszahlung in die PKV: Ich bin GKV 

- Immobilienvermietung und Renovierungen:  Habe/Mache ich nicht

- Heiraten: Will ich nicht

- Kirche: Bin ich eh schon raus

- Rürup/Riester/bAV: Habe ich nicht bzw. ist dauerhaft stillgelegt

- Ausgleichszahlungen in die DRV: Prüfe ich gerade

- negative Einkünfte: habe ich ich nicht / kann ich nicht im größeren Maße erzeugen

 

Dank der Blog-Posts tendiere ich gerade dazu erst chirlus Tipp mit der "Simulation" im Steuerprogramm umzusetzen und des je nach Effekt / Höhe der Steuern selber zu probieren.

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west263
vor 5 Minuten von Holgerli:

Zu 1.) Der AG muss die Fünftel-Regelung anwenden, wenn die Fünftel-Regelung angewendet werden kann.

so war es bis 2024. 

Seitdem wird die Abfindung mit deinem pers. Steuersatz verrechnet und mit der Steuererklärung kannst Du dir dann, mit die Fünftel Regelung, die zuviel gezahlten Steuern zurückholen.

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Holgerli

Ah okay. Dann ist das eine veraltete Info aus dem Blog, der war nämlich aus 2021.

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fgk

Wenn ich mich recht erinnere, sind für die Anwendung der Fünftelregelung zusammengeballte Einkünfte notwendig, das Einkommen im Abfindungsjahr muß das reguläre Einkommen übersteigen. Im hier beschrieben Fall habe ich Zweifel, ob die Vorraussetzungen erfüllt werden, würde ich deshalb zunächst prüfen.

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Holgerli
vor 1 Minute von fgk:

Im hier beschrieben Fall habe ich Zweifel, ob die Vorraussetzungen erfüllt werden, würde ich deshalb zunächst prüfen.

Warum? Ich arbeitete 7 Monate bei vollen Bezügen, bin gerade freigestellt bei vollen Bezügen und werde dann zwei Monate bei vollen Bezügen (wenn auch etwas geringer) arbeiten. Das einzige was fehlt, könnte das Weihnachtsgeld sein. Dazu kommt die Abfindung i.H.v. ca. 50% des letzten Jahresgehaltes. Das sollten dann Worst Case irgendwo zwischen 130 und 140% des / der letzten Vorjahreseinkommen sein.

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chirlu
vor 10 Stunden von Holgerli:

dass wohl der Ex-AG die Zahlung an die DRV wohl auch direkt machen kann, dann wäre diese steuerfrei. Das wird bei mir nicht gehen. Daher werde ich nach Erhalt der Abfindung selber bei der DRV einzahlen. Das ist dann allerdings schon versteuert.

 

Das wird dann ja wieder „entsteuert“, indem es in der Veranlagung von deinem Einkommen abgezogen wird. Es ist also nur ein Unterschied in der Liquidität – du gibst dem Finanzamt sozusagen einen Kredit für ein halbes Jahr, dann zahlt es die Steuer wieder zurück.

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