Bolanger gestern um 05:26 Uhr · bearbeitet gestern um 06:44 Uhr von Bolanger Vielen Dank an das Forum für einen neuen Denkanstoß. Bisher hatte ich vor, den Abschlagsausgleich in der DRV zeitnah zu zahlen und so zu gestalten, dass die Einzahlungen voll mit dem Grenzsteuersatz von 42% "honoriert" werden. Sollte ich nun allerdings den Ausgleichsbetrag schon durch meine eigenen Zahlungen ausgeschöpft haben, dann würde ich mir die Möglichkeit der Einzahlung durch den AG verbauen. Ich muss nun also abwägen, was ich wahrscheinlicher halte: Überhaupt keine Ausgleichszahlung durch den AG, Ausscheiden mit Abfindung und anschließendem Jahr ohne Einkünfte oder Ausscheiden mit Abfindung und zeitnaher, wenn nicht sogar sofortiger Neuanstellung und damit +- unverändertem Einkommen. Ich muss mir die Infos im verlinkten Lohnsteuer-Newsletter zu gemüte führen, um die tatsächlichen Auswirkungen in EUR zu berechnen. Beim schnellen Überfliegen habe ich gelesen, dass auch Einzahlungen in Riester und BAV möglich wären. Wenn das auch auf das AVD ausgeweitet wird, könnte das eine ebenfalls attraktive Möglichkeit sein. Und wenn der AG mitspielt, dann könnte man ggf. auch einen ordentlichen BAV-Tarif einer Versicherung finden und die besparen. Es gibt also keine Pflicht für den AG, eine Abfindung in die DRV zu überführen?! Ich stelle gerade fest, dass es einen Teil 15 gibt, der sich explizit mit der DRV-Frage beschäftigt: Steuern sparen bei Abfindungen – Teil 15 – Rentenzahlungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 07:05 Uhr vor 1 Stunde von Bolanger: dass auch Einzahlungen in Riester und BAV möglich wären. Wenn das auch auf das AVD ausgeweitet wird Da gibt es nichts auszuweiten. Das Altersvorsorgedepot ist eine Form von Riester, die neben die bisherigen Formen tritt (Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger gestern um 07:19 Uhr vor 10 Minuten von chirlu: Da gibt es nichts auszuweiten. Das Altersvorsorgedepot ist eine Form von Riester, die neben die bisherigen Formen tritt (Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan). na bitte, Deine Dreierliste "Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan" wird also um einen weiteren Punkt erweitert. Interessant fand ich beim Durchstöbern des Blogs auch die Idee, eine Abfindung in eine bAV einzuzahlen. Wieder nur ganz schnell durchstöbert scheint es so zu sein, als ob die Auszahlungen auch sozialversicherungsfrei sein könnten. Wenn man den AG dazu bewegen könnte, die Abfindung in einen gesonderten günstigen bAV-Vertrag einzuzahlen könnte das eine ebenfalls interessante Möglichkeit sein. Ob es aber attraktive bAV-verträge gibt weiß ich nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 08:05 Uhr vor 43 Minuten von Bolanger: na bitte, Deine Dreierliste "Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan" wird also um einen weiteren Punkt erweitert. „Riester, bAV und AVD“ ist eine Kategorienvermischung wie „Obst, Gemüse und Äpfel“. Darauf versuche ich (nicht zum ersten Mal) hinzuweisen; eine Regelung für Obst allgemein gilt automatisch auch für Äpfel, ohne dass man da etwas ausdrücklich „ausweiten“ müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil gestern um 08:14 Uhr Man kann auch eine nicht allzu große Summe in einen Fonds-Rürup einzahlen und sich das dann nach der Kleinbetragsregelung bei "Rentenbeginn" auf einen Schlag auszahlen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli gestern um 10:21 Uhr vor 4 Stunden von Bolanger: Ich stelle gerade fest, dass es einen Teil 15 gibt, der sich explizit mit der DRV-Frage beschäftigt: Steuern sparen bei Abfindungen – Teil 15 – Rentenzahlungen Hui, danke. Sehr interessant. Ich nehme für mich mit: Zitat Eine Rentenausgleichszahlung über den Arbeitgeber macht m.E. folglich insoweit nur Sinn, wenn - der Arbeitnehmer den vollen (oder einen vergleichsweise hohen) Ausgleichsbetrag auch an die DRV überweisen möchte und - eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht in Betracht kommt bzw. (mangels Einkünften) steuerlich ohne sonderliche Auswirkung bleibt. Folgt auf das Abfindungsjahr perspektivisch ALG I und dann die Rentenphase, dann lohnt es sich etwas genauer hinzuschauen. In den übrigen Varianten kommt man über eine Teilzahlung im Abfindungsjahr bzw. über ratierliche Zahlungen zu gleich guten Ergebnissen – bei deutlich geminderter Komplexität in der Abwicklung. Ersteres kommt bei mir nicht in Betracht (hohe bzw. komplette Zahlung auf einen Schlag). Zweiteres (über mehrere Jahre gestreckt) sehr wohl. Heisst für mich: Ich mache jetzt nicht noch die Personalabteilung verrückt, deren Wille zur Unterstützung vermutlich eher gering sein wird, für recht wenig Effekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli gestern um 10:34 Uhr vor 2 Stunden von ohnePeil: Man kann auch eine nicht allzu große Summe in einen Fonds-Rürup einzahlen und sich das dann nach der Kleinbetragsregelung bei "Rentenbeginn" auf einen Schlag auszahlen lassen. Das wären aktuell (2026) das Äquivalent zu unter 39,55 Euro zu erwartender monatl. Rente. Die Frage ist: Da eine Rürup-Rente wie ein gesetzlicher Rentenanspruch nicht vererbbar ist: Welchen Vorteil hätte es statt freiwilliger Zahlungen in die GRV (soweit möglich) dieses Konstrukt über die Rürup-Rente zu nehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 10:35 Uhr · bearbeitet gestern um 10:36 Uhr von satgar vor 3 Stunden von Bolanger: na bitte, Deine Dreierliste "Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan" wird also um einen weiteren Punkt erweitert. Chirlu hat das schon korrigiert. So ist das thematisch einfach falsch. Riester und AVD sind genau das gleiche. Das AVD ist schlicht Riester 2.0 Es gab halt nur immer verschiedene Kapitalanlageformen in Riester 1.0 Und diese verschiedenen Formen gibts auch bei Riester 2.0 Es bleibt daher bei den vorsorgeformen: GRV und Rürup: Schicht 1 Riester 1.0, Riester 2.0 und bAV: Schicht 2 private Altersvorsorge wie Privatrente: Schicht 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger gestern um 10:36 Uhr Ich habe aus dieser Diskussion bisher gelernt, dass man zwei Fälle unterscheiden muss: Nach dem Job-Aus ist das Gehalt geringer (weil man arbeitslos wird, eine Aus-zeit nimmt oder Privatier bleiben möchte) vs. man kann das zvE auch nach dem Job-Aus hoch halten (weil man andere Einkünfte hat, schnell einen neuen Job findet etc.) Für den ersten Fall kann man über eine Verschiebung der Abfindungszahlung nachdenken und weitere Feintuning betreiben. Im zweiten Fall bliebe als Optimierung nur die Verschiebung der Auszahlung auf die Rentenphase (durch Einzahlung in eine RV (GRV, BAV, Rürup etc.) vor 2 Minuten von Holgerli: Welchen Vorteil hätte es statt freiwilliger Zahlungen in die GRV (soweit möglich) dieses Konstrukt über die Rürup-Rente zu nehmen? Es gibt Leute, die schon Ausgleichszahlungen in die GRV geleistet und den Ausgleichsbetrag damit ausgeschöpft haben. Und bei Rürup hat man Wahlmöglichkeiten, die es bei der GRV nicht gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil gestern um 10:55 Uhr vor 18 Minuten von Holgerli: Welchen Vorteil hätte es statt freiwilliger Zahlungen in die GRV (soweit möglich) dieses Konstrukt über die Rürup-Rente zu nehmen? Die Frage ist natürlich bis zu welchem Punkt man aktuell dem System GRV noch vertraut... Es wäre auch ein Beitrag zu Diversivizierung und man kann es innerhalb des Vertrags in ETFs anlegen. Die einzige "Gefahr" die besteht ist, dass die zu gut laufen, und dann das mit der Kleinbetragsrente nicht mehr greift.. Die Verrentungsbedingungen der Versicherungen sind meist nicht besonders gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geld-Klaus gestern um 10:56 Uhr vor 3 Minuten von Holgerli: Die Frage ist: Da eine Rürup-Rente wie ein gesetzlicher Rentenanspruch nicht vererbbar ist: Welchen Vorteil hätte es statt freiwilliger Zahlungen in die GRV (soweit möglich) dieses Konstrukt über die Rürup-Rente zu nehmen? Zunächst sind beide Rententypen in der Einzahlungsphase gleich, beide sind als Sonderausgaben - bis zu einer gewissen Grenze - zu 100 % steuerlich berücksichtigt werden. In der Auszahlphase sind die Beträge beider Versicherungen mit einem Besteuerungsanteil bis zu 100 % steuerpflichtig. Nun kommt allerdings das Entscheidende: Die GRV-Rente ist sozialversicherungspflichtig für GKV und GPV. Wenn du in der Krankenversicherung der Renter (KVdR) bist, dann wäre widerrum die Rürup-Rente m. E. sozialversicherungsfrei, da nicht in § 237 Satz 1 SGB V enthalten. Also ein gewaltiger Unterschied. Zumindest aktuell, dies kann sich durch politische Änderungen natürlich nicht sicher für die Zukunft vorhersagen. Darüber hinaus verbleibt die Thematik, die mögliche Rendite der zwei Versicherungen zu vergleichen, bei der GRV ist hier ein großes Fragezeichen bei der zukünftigen Entwicklung angebracht. Und wenn bei Rürup ETF's möglich sind, hast du eben das Marktrisiko. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 11:12 Uhr · bearbeitet gestern um 11:34 Uhr von satgar vor 38 Minuten von Geld-Klaus: Und wenn bei Rürup ETF's möglich sind, hast du eben das Marktrisiko. vor 39 Minuten von ohnePeil: Die einzige "Gefahr" die besteht ist, dass die zu gut laufen, und dann das mit der Kleinbetragsrente nicht mehr greift.. Die Verrentungsbedingungen der Versicherungen sind meist nicht besonders gut. Oder man nimmt ne klassisch verzinste rüruprente mit 1% Garantiezins zzgl. Überschüssen. Dann sinkt das Risiko bei kurzen Laufzeiten bis zur Rente (Marktrisiko) und man hat eine klare Berechnungsmöglichkeit, um die kleinstbeitragsabfindung anzupeilen. Alternativ packt man in die Fondspolice Rürup einfach nen Geldmarktfonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli gestern um 11:47 Uhr Ich hatte kurz gegoogelt. Der rechnerische Monatsbetrag der Kleinbetragsrente bei Rürup ist von 30,45 Euro in 2018 auf besagte 39,55 Euro in 2026 gestiegen. In 9 Jahren also 30% oder pro Jahr um 3,33%. Rechnet man mit den üblichen 7% Rendite pro Jahr, braucht es etwas Spielraum. Crasht es, hat man Pech gehabt Somit hat man gleich drei mögliche Pferdefüsse bei der Rürup-Variante: Die Gefahr bei einem zu guten Markt in die Zwangsverrentung zu laufen oder bei einem Crash ein "Klumpenrisiko" mit dem eigenen Depot zu haben bzw. bei einem Garantiezinsprodukt in die Inflationsfalle zu tappen. Die Inflation liegt aktuell bei fast 3% und wird getrieben von den Energiepreisen (+10%). Und wie lange das "Scharmützel" in der Straße von Hormus noch geht und wie schnell Russland seine Öl- und Gasförderung nach dem Krieg (dessen weitere Dauer aktuell sehr ungewiss ist) wieder aufgebaut bekommt, steht in den Sternen. vor 48 Minuten von Geld-Klaus: ...bei der GRV ist hier ein großes Fragezeichen bei der zukünftigen Entwicklung angebracht. Ja, hier kann man aber sehr unterschiedlicher Meinung sein. Wer Recht hat, wird erst die Zukunft zeigen. Und ich tendiere dazu die Entwicklung der GRV eher positiv zu sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 11:53 Uhr · bearbeitet gestern um 12:08 Uhr von satgar vor 20 Minuten von Holgerli: Rechnet man mit den üblichen 7% Rendite pro Jahr, braucht es etwas Spielraum. Crasht es, hat man Pech gehabt Somit hat man gleich drei mögliche Pferdefüsse bei der Rürup-Variante: Die Gefahr bei einem zu guten Markt in die Zwangsverrentung zu laufen oder bei einem Crash ein "Klumpenrisiko" mit dem eigenen Depot zu haben bzw. bei einem Garantiezinsprodukt in die Inflationsfalle zu tappen. Aktuell bietet sich bei kurzen Laufzeiten doch ohnehin die zinsvariante an. Denn der Markt dreht sich kontinuierlich für die Versicherer und die ZinsZusatzReserve wird schrittweise zugunsten der Sparer abgebaut. Wir werden also kontinuierlich leicht steigende Überschüsse bei den Lebensversicherern sehen, so wie es sich aktuell auch schon zeigt. KI: „Die langsame Kehrtwende Seit der Zinswende ab 2022 erholen sich die Werte langsam wieder. Da die Versicherer durch gestiegene Marktzinsen weniger Geld in die Zinszusatzreserve pumpen müssen (der Bestand der ZZR schrumpft seit dem Höchststand 2021 wieder deutlich), fließt wieder mehr Geld in die Überschussbeteiligung der Kunden. Für 2026 hat sich die prognostizierte durchschnittliche Gesamtverzinsung inklusive Schlussgewinnen wieder auf 3,23 % bis 3,45 % hochgearbeitet.“ “Für klassische Policen ist die Talsohle endgültig durchschritten. Über die nächsten Jahre wird sich die durchschnittliche Gesamtrendite schrittweise in Richtung der 3,5- bis 4,0-Prozent-Marke bewegen.“Die Allianz Basisrente Perspektive hat derzeit schon 3,8% Gesamtverzinsung und gibts mittlerweile auch als Nettotarif. Die tankerhafte Behäbigkeit von deren Anlagen dreht sich nun zugunsten der Sparer. Ich würde daher klar für Laufzeiten unter 10 Jahren zu den klassisch verzinsten Zins Rüruptarifen raten. Nettotarife, logisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger gestern um 11:55 Uhr vor 52 Minuten von Geld-Klaus: Die GRV-Rente ist sozialversicherungspflichtig für GKV und GPV. Wenn du in der Krankenversicherung der Renter (KVdR) bist, dann wäre widerrum die Rürup-Rente m. E. sozialversicherungsfrei, da nicht in § 237 Satz 1 SGB V enthalten. Also ein gewaltiger Unterschied. Zumindest aktuell, dies kann sich durch politische Änderungen natürlich nicht sicher für die Zukunft vorhersagen. Ich habe irgendwo gelesen, dass man da auch in der GRV differenzieren müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geld-Klaus gestern um 12:30 Uhr · bearbeitet gestern um 12:32 Uhr von Geld-Klaus vor 36 Minuten von Bolanger: Ich habe irgendwo gelesen, dass man da auch in der GRV differenzieren müsste. Ja muss man, es kommt darauf an, wie ich geschrieben habe, ob man in der Krankenversicherung der Renter (KVdR) ist oder nicht. Falls nicht, zahlst du als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter auf alle Einkünfte GKV + GPV Beiträge einschließlich der Rürup. Ansonsten bleibt nur noch die private Krankenversicherung. Wie bekannt, ist bei dieser der Beitrag unabhängig von den Einkünften fällig. Bei der GRV ergibt sich dann noch der Vorteil, dass es einen Zuschuss zur PKV gibt in Höhe des "Arbeitnehmeranteils", also rund 9 %. Achtung, den Zuschuss muss man allerdings manuell beantragen, er fließt nicht automatisch zu. (eigentlich eine Frechheit) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli gestern um 13:40 Uhr Danke für die vielen Ideen! Geile Nummer. Die KI hat mir (in meinem speziellen Fall) gerade fast 50% Steuerersparnis ausgerechnet, wenn ich ich den Differenzbetrag von den 30.826 Euro für Altersvorsorgeaufwendungen mit einer Mischung aus Rürup und GRV in 2026 voll mache. Da ist alles möglich von 100% Rürup (wird sich aber wohl mit der Kleinbetragsabfindung beißen) über 50:50 Rürup/GRV bis zu 100% GRV. Ich merke gerade, dass ich scheinbar ein typischer Deutscher bin: Steuern sparen! Mein Geld bekommt Du nicht, Staat!" Ich gehe, stand heute fest davon aus, dass ich in die Krankenversicherung der Rentner komme und bin auch Optimist was die GRV angeht. Hat jemand einen groben Richtwert mit was für einem Honorar man bei einem Honorar-Tarif rechnen muss, wenn man eine Rürup abschließt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 13:47 Uhr vor 6 Minuten von Holgerli: wird sich aber wohl mit der Kleinbetragsabfindung beißen Es gilt PRO Versicherungsunternehmen. Ich hab mal Kunden gehabt, die haben 6 einzelne Produkte netto abgeschlossen, um mit jedem einzelnen in der Abfindung zu landen. Ja, das geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geld-Klaus gestern um 13:52 Uhr vor 5 Minuten von Holgerli: Ich gehe, stand heute fest davon aus, dass ich in die Krankenversicherung der Rentner komme Natürlich kommst du in die KVdR, wenn du seit jeher in der GKV warst, unabhängig von deinem Erwerbsstatus in den letzten jahren. Du hättest unter Umständen nur dann ein Problem in die KVdR zu kommen, wenn du noch bis vor kurzem in der PKV versichert gewesen wärst. Was ich bei Dir einmal nicht annehme. Laut Webseite der GRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner Wann komme ich in die KVdR: "Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger gestern um 13:53 Uhr vor 8 Minuten von Holgerli: Hat jemand einen groben Richtwert mit was für einem Honorar man bei einem Honorar-Tarif rechnen muss, wenn man eine Rürup abschließt? Die meisten Honorarberater nehmen doch irgendwas in den wenigen hundert EUR. Ich habe mir noch keine Meinung gebildet, ob ein Rürup lohnt. Finanziell mag das vorteilhaft sein, aber ist dieser finanzielle Vorteil die Nachteile wert? Die Gesamthöhe der absetzbaren Einzahlung ist begrenzt. Dazu kommt die versteuerung in der Auszahlphase, Abschlussgebühren, Vertriebskosten, lfd. Kosten etc. Ob ich für ein paar Euro rechnerischen Vorteils dieses Fass öffnen würde weiß ich nocht nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 13:56 Uhr · bearbeitet gestern um 13:56 Uhr von satgar vor 4 Minuten von Geld-Klaus: Natürlich kommst du in die KVdR, wenn du seit jeher in der GKV warst, unabhängig von deinem Erwerbsstatus in den letzten jahren. Du hättest unter Umständen nur dann ein Problem in die KVdR zu kommen, wenn du noch bis vor kurzem in der PKV versichert gewesen wärst. Was ich bei Dir einmal nicht annehme. Ich glaube Holgerli zielt eher darauf an, ob es den Status der kvdr in einigen Jahren noch geben wird. Oder ob man dies politisch abschafft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geld-Klaus gestern um 13:58 Uhr · bearbeitet gestern um 13:59 Uhr von Geld-Klaus vor 5 Minuten von Bolanger: Die meisten Honorarberater nehmen doch irgendwas in den wenigen hundert EUR. Ich habe mir noch keine Meinung gebildet, ob ein Rürup lohnt. Finanziell mag das vorteilhaft sein, aber ist dieser finanzielle Vorteil die Nachteile wert? Die Gesamthöhe der absetzbaren Einzahlung ist begrenzt. Dazu kommt die versteuerung in der Auszahlphase, Abschlussgebühren, Vertriebskosten, lfd. Kosten etc. Ob ich für ein paar Euro rechnerischen Vorteils dieses Fass öffnen würde weiß ich nocht nicht. Hier wäre doch die KI von @Holgerli von Nützen um einen entsprechenden Rechner bauen zu lassen. Bei einem Vertrag mit einem fest garantiertem Zins gibt es als Variable, neben den Abschluss -und laufenden Kosten, eig. "nur" noch der ESt-Satz bei Einzahlung und Auszahlung. Zusätzlich das Risiko einer späteren SV-Veranlagung. Dies könnte man als Wahlmöglichkeit auch in den Rechner miteinbauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli gestern um 14:02 Uhr · bearbeitet gestern um 14:04 Uhr von Holgerli vor 17 Minuten von satgar: Ich hab mal Kunden gehabt, die haben 6 einzelne Produkte netto abgeschlossen, um mit jedem einzelnen in der Abfindung zu landen. Ja, das geht. Ja, das sagte die KI auch. Aber die meinte auch, zumindest als theoretische Schwachstelle, dass bis zum Eintritt der Auszahlungsphase der Rürup-Rente noch einige Jahre vergehen und der Gesetzgeber diesen Gestaltungsspielraum rückwirkend schließen kann. Und ich würde als Laie hinzufügen: Es besteht die Möglichkeit, dass der eine den anderen Anbieter übernehmen könnte. Okay, dass die Allianz die Debeka (oder umgekehrt) übernimmt, ist recht unwahrscheinlich aber theoretisch möglich. vor 10 Minuten von Bolanger: Die meisten Honorarberater nehmen doch irgendwas in den wenigen hundert EUR. Und da kommt es drauf an wie wenig "wenigen" sind. Das können auch schnell mal 5% werden. vor 10 Minuten von Bolanger: Ich habe mir noch keine Meinung gebildet, ob ein Rürup lohnt. Finanziell mag das vorteilhaft sein, aber ist dieser finanzielle Vorteil die Nachteile wert? Gleiches Problem hier: Ich tendiere aktuelle eher zu einer größeren Zahlung in die GRV. Wollte ich eh die nächsten Jahre machen. Wenn ich jetzt quasi 50% meiner Einmalzahlung via Steuer zurückbekomme, kann ich die gleich in 2027 reinvestieren. vor 12 Minuten von Geld-Klaus: Natürlich kommst du in die KVdR, wenn du seit jeher in der GKV warst, unabhängig von deinem Erwerbsstatus in den letzten jahren. Ich habe 6 Wochen Unterbrechnung vor 20 Jahren, da war ich in der Schweiz. Nenn es ein gescheitertes Auswanderungs-Projekt. vor 8 Minuten von satgar: Ich glaube Holgerli zielt eher darauf an, ob es den Status der kvdr in einigen Jahren noch geben wird. Oder ob man dies politisch abschafft. Sowohl als auch. vor 6 Minuten von Geld-Klaus: Hier wäre doch die KI von @Holgerli von Nützen um einen entsprechenden Rechner bauen zu lassen. Muss mal schauen wie aufwändig das ist. Aktuell beschäftige ich Claude mit wichtigeren Sachen und renne schon jetzt ständig in das 5-Stunden-Limit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geld-Klaus gestern um 14:07 Uhr vor 1 Minute von Holgerli: Ich habe 6 Wochen Unterbrechnung vor 20 Jahren, da war ich in der Schweiz. Nenn es ein gescheitertes Auswanderungs-Projekt Die 6 Wochen spielen überhaupt keine Rolle. Ich zitiere mich einmal selbst: vor 13 Minuten von Geld-Klaus: Laut Webseite der GRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner Wann komme ich in die KVdR: "Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal." PS: Darüber hinaus ist die Schweiz dem EU-Sozialversicherungsabkommen beigetreten, Schweizer KV und RV Zeiten werden den deutschen Versicherungszeiten angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von Fondsanleger1966 Am 22.9.2026 um 12:34 von Holgerli: Die Frage ist: Da eine Rürup-Rente wie ein gesetzlicher Rentenanspruch nicht vererbbar ist: Welchen Vorteil hätte es statt freiwilliger Zahlungen in die GRV (soweit möglich) dieses Konstrukt über die Rürup-Rente zu nehmen? Viele (am besten googeln). Aber auch auf die Kosten der Rürup-Police achten. Nettotarif über Honorarberater bevorzugen (forentypisch ca. 150 € einmaliges Vermittlungshonorar). Für künftige Rentenzahlung (z.B. ab 62) die LV 1871 (Mein Plan) mit Einmalzhlg ansehen: - Laufende Kosten 0,22% p.a. bei derzeit 0,088% p.a. Kostenüberschuss zumindest im normalen PRV-Tarif. - Plus Einmalkosten 1% für mind. 3.000 € + 0,5% p.a. für Zuzahlungen. - Mindestgebühr von 30 € p.a. beachten -> daher mglst. bald ca. 13.700 € Guthaben erreichen [Datenstand Ende 2024] Ohne Angehörige auf eine Rentengarantiezeit verzichten. Dafür dann eine höhere Rente kassieren und v.a. eine höhere Überschussbeteiligung im Rentenbezug erhalten (= aktuell 3,25% p.a. im Rentenbezug -> bei 1% Rechnungszins aktuell zusätzliche Erhöhung von 2,25% p.a.). Bei Einmalauszhlg. (=Kleinbetragsrentenabfindung) kann auch AL in Frage kommen (Mantel teuerer, keine Kostenüberschüsse, niedrigere Überschussbeteiligung, aber breiteres ETF- und Fondsangebot). Am 22.9.2026 um 12:34 von Holgerli: Das wären aktuell (2026) das Äquivalent zu unter 39,55 Euro zu erwartender monatl. Rente. Das steigt jährlich mit der Bezugsgröße. Bei Riester gab es jetzt sogar eine außerordentliche Erhöhung: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/riester-abfindung-kleinbetragsrente . Der Privatier scheint davon auszugehen, dass die Änderung auch schon für Rürup gilt: https://der-privatier.com/steuer-optimierung-mit-kleinbetragsrenten/ . Dieser Versicherungsmakler zog in der Vergangenheit ebenfalls den §93 Abs. 3 EStG für die Rürup-Abfindungen heran, so dass dies möglicherweise zutreffen könnte und bereits jetzt Rürup höher abgefunden werden kann: https://www.timfrank.de/kleinstrenten-abfinden/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag