Bolanger 23. September Bei Rürup weiß ich nicht, ob sich das überhaupt lohnt. Die Beträge für die Kleinstbetragsabfindung liegen je nach Rentenfaktor bei guten 10 KEUR, zumindest eher gerade im fünfstelligen Bereich als nahe oder im sechsstelligen Bereich. Dazu sind die absetzbaren Einzahlungshöhen begrenzt. Es wird also schwer, eine Abfindung, die sich im oberen fünfstelligen Bereich bzw. sechsstelligen Bereich bewegt, über Renteneinzahlungen weitgehend aufzubrauchen. Mit dem Vorhaben der Kleinstbetragsabfindung bekommt man vielleicht 2 Rürups mit zusammen gut 20 KEUR unter, mehr aber nicht. Klar, wenn die Abfindung damit weitgehend verbucht ist, dann hat man viel erreicht. Wenn ich dann aber von Abfindungen in Höhe mehrerer hundert KEUR lese, dann würde ich wohl so ein kleines tuning nach dem KISS-Prinzip nicht vornehmen, sondern die Abfindung als ganzes irgendwie sinnvoll vereinnahmen und anlegen. ... auf der anderen Seite... verheiratet mit ohne oder wenig Einkommen des Partners kann man pro Jahr +- 50 KEUR in Versicherungen schieben und die Beiträge absetzen. Wenn man mit dem AG eine Auszahlung auf 2 jahre verteilt, dann kann man schon fast 100 K in Versicherungen schieben und die Kleinstbetragsabfindung flexibel vornehmen, wenn der Vertrag eine Flexibilität beim Rentenbeginn bietet. Das hätte auch etwas. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 23. September Ich werde mich nächste Woche mit einem ehrenamtlichen DRV-Berater treffen um die Kontenklärung machen. Dabei wollte ich dann gleich das V0210 abgeben. Ich frage mich allerdings gerade, ob das noch zeitlich passt. Vermutlich könnte Rürup dabei dann die Notlösung werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Castrock 23. September · bearbeitet 23. September von Castrock vor 9 Stunden von Bolanger: Wenn man mit dem AG eine Auszahlung auf 2 jahre verteilt Dazu bitte nochmal genau nachlesen, z.B. beim Privatier. Als mich das 2024 betraf, war die Rechtslage so, dass eine Aufteilung in 2 Jahre nur dann die Fünftelregelung erlaubte, wenn der 2. Teil unwesentlich war (die Grenze sollte 10% der Gesamtbabfinung gewesen sein). Dazu gab es ein Urteil, sollte vom BFH gewesen sein GRV war damals kein Thema, da noch keine 50 Jahre alt. BAV konnte man gut ausrechnen, hat sich nicht gelohnt. Rürup habe ich das Maximum bei der Frau eingezahlt, diehat sich gefreut. Idealerweise bekommst du das zu versteuernde Einkommen negativ, aber das ist wohl illusorisch. Aber auch mit Weiterarbeiten und Abfindung im selben Jahr sind Erstattungsquoten um die 80% möglich. Also 80 cent vom Staat für jeden ausgegebenen Euro wiederbekommen. Bitte unbedingt die Zeit nehmen und beim Privatier alles lesen, inklusive der Kommentare zu den Schlüsselthemen. So wie es aussieht, hast du den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben. Mit gutem Draht zum noch-AG oder zum neuen AG kannst du dich als Selbstzahler auch bei der GKV ummelden lassen (Schlüsselung 0111 statt 9111). Einfach höflich bei der Personalabteilung fragen. Ich habe das damals als Zusatzvereinbarung in den dreiseitigen Vertrag mit der Transfergesellschaft schreiben lassen. Als Selbstzahler kannst du auch als GKV Mitglied vorauszahlen, den Gegenwert von 3 Jahren des aktuell geschuldeten Beitrags. Und schon ist das zvE nochmal weit gedrückt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 24. September vor 8 Stunden von Castrock: Dazu bitte nochmal genau nachlesen, z.B. beim Privatier. Als mich das 2024 betraf, war die Rechtslage so, dass eine Aufteilung in 2 Jahre nur dann die Fünftelregelung erlaubte, wenn der 2. Teil unwesentlich war (die Grenze sollte 10% der Gesamtbabfinung gewesen sein). Dazu gab es ein Urteil, sollte vom BFH gewesen sein Ich habe den Hinweis der weiteren Recherche nochmals hervorgehoben, da je nach persönlicher Situation grundlegend verschiedene Optionen sinnvoll sein können. Wie @Castrock schrieb muss man die Fünftelregelung durchdenken. Eine Aufteilung auf 2 oder mehr Jahre ohne Fünftelregelung könnte bei hohen Grenzsteuersätzen und sofortiger Aufnahme eines Anschlussjobs interessant sein. Alöl das muss durchdacht werden. zur BAV: Warum hat sie sich nicht gerechnet? Weil der AG im Gegensatz zur monatlichen Sparrate keine Förderung dazu gegeben hat oder weil der angebotene Vertrag grottenschlecht war oder wollte der AG Dich nicht noch mit vermeidbaren Beiträgen bzw. Auszahlungsansprüchen in den Büchern haben? Zur Vorauszahlung der GKV: In welchen Fällen soll das denn vorteilhaft sein? Wenn ich einen Anschlussjob habe, dann bin ich darüber wieder versichert, inkl. AG-Beiträgen. Wenn ich im Folgejahr ein geringes Einkommen habe, dann hätte ich auch entsprechend geringe GKV-beiträge. GGf, wäre ich sogar familienversichert. So richtig kann ich mir noch nicht vorstellen, wann die Vorauszahlung bei Jobverlust und Abfindung vorteilhaft sein soll. Und vor 8 Stunden von Castrock: mit Weiterarbeiten und Abfindung im selben Jahr sind Erstattungsquoten um die 80% möglich finde ich sehr interessant. Gibt es dazu ein anschauliches Beispiel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 24. September vor 3 Stunden von Bolanger: Zur Vorauszahlung der GKV: In welchen Fällen soll das denn vorteilhaft sein? Na ja, für die Fünftelregelung eben, um das zvE zu reduzieren. Aber für Pflichtversicherte geht es so oder so nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Castrock 24. September · bearbeitet 24. September von Castrock vor 3 Stunden von Bolanger: zur BAV: Warum hat sie sich nicht gerechnet? Weil der AG im Gegensatz zur monatlichen Sparrate keine Förderung dazu gegeben hat oder weil der angebotene Vertrag grottenschlecht war oder wollte der AG Dich nicht noch mit vermeidbaren Beiträgen bzw. Auszahlungsansprüchen in den Büchern haben? Excel war mein Freund. Das war ein Allianz-Vertrag, wie er weit verbreitet ist: Komfort/Dynamik 2-Töpfe-Modell. Historische Rendite knapp unter 3.5%, Kosten jeder Einzahlung 2,8%. Dann kannst du ein bisschen mit der möglichen Rendite an der Börse bei einem breitgestreuten Einmal-Investment spielen, Steuern und KV in den Rentenphase berücksichtigen (Erträge in der KVdR vs. BAV-Zahlungen). Je nach angenommener Rendite brauchst du X Jahre, damit sich das freie Investment lohnt. Bei 7% an der Börse schon nach 11 Jahren, bei 5,5% nach 20 Jahren. Die bAV war halt für die Allianz gut und trug sich nur, weil der AG 50% dazugab - aber eben nicht für Einmalzahlungen bei der Abfindung. Natürlich müsste man eigentlich noch die steuerliche Betrachtung für das Jahr der Abfindung hinten dran hängen. Ich hab's gelassen, weil man bei der bAV der Allianz den Rentenfaktor erst zur Rente erfährt und Einmalauszahlung dann auch wieder einen Peak erzeugt in der Steuerlast, alles zu unflexibel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 24. September · bearbeitet 24. September von Bolanger vor 18 Minuten von chirlu: vor 3 Stunden von Bolanger: Zur Vorauszahlung der GKV: In welchen Fällen soll das denn vorteilhaft sein? Na ja, für die Fünftelregelung eben, um das zvE zu reduzieren. Aber für Pflichtversicherte geht es so oder so nicht. schon klar. Aber wird dafür nicht das derzeitige Gehalt für die zwei Folgejahre fortgeschrieben und damit der GKV-Beitrag auf Basis eines aktuell relativ hohen Einkommens bemessen, während man ansonsten die GKV-Beiträge zumindest in den zwei Folgejahren bei fehlendem Einkommen mit dem Mindestbeitrag bezahlt? Ich soll also für 2 Jahre unnötig hohe Kosten generieren, um damit die Steuer auf die Abfindung zu reduzieren und unterm Strich zu sparen? Da muss ich mich aber nochmal hinsetzen und knobeln, ob da unterm Strich ein Vorteil bei herumkommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Castrock 24. September · bearbeitet 24. September von Castrock vor 7 Stunden von Bolanger: Zur Vorauszahlung der GKV: In welchen Fällen soll das denn vorteilhaft sein? Wenn ich einen Anschlussjob habe, dann bin ich darüber wieder versichert, inkl. AG-Beiträgen. Wenn ich im Folgejahr ein geringes Einkommen habe, dann hätte ich auch entsprechend geringe GKV-beiträge. GGf, wäre ich sogar familienversichert. So richtig kann ich mir noch nicht vorstellen, wann die Vorauszahlung bei Jobverlust und Abfindung vorteilhaft sein soll. Naja, Altersvorsorge und KV summieren sich dann gerne mal auf 80k+ in dem Jahr. Und das wird ja von deinem Einkommen abgezogen, welches die Abfindung nicht berücksichtigt. So landet man da eben schnell nahe 0. Ich habe es sicher nicht ausoptimiert, dann hätte ich vielleicht doch noch die bAV machen sollen. Aber darauf lag der Steuersatz bei 1,5%. On-top dann die Abfindung samt Fünftelregelung. vor 3 Stunden von Bolanger: schon klar. Aber wird dafür nicht das derzeitige Gehalt für die zwei Folgejahre fortgeschrieben und damit der GKV-Beitrag auf Basis eines aktuell relativ hohen Einkommens bemessen, während man ansonsten die GKV-Beiträge zumindest in den zwei Folgejahren bei fehlendem Einkommen mit dem Mindestbeitrag bezahlt? Ich soll also für 2 Jahre unnötig hohe Kosten generieren, um damit die Steuer auf die Abfindung zu reduzieren und unterm Strich zu sparen? Da muss ich mich aber nochmal hinsetzen und knobeln, ob da unterm Strich ein Vorteil bei herumkommt. Du hast dann ein Guthaben bei der KV, egal ob GKV oder PKV. Das wird dann mit den Beiträgen verrechnet, die sich in den Folgejahren aus deinem realen Einkommen ergeben. Wenn du entsprechend weniger verdienst, reicht das Guthaben länger. Du kannst das Guthaben auch dort parken wenn die KV mitspielt während ALG Bezug oder wenn dein neuer AG keine Selbstzahler ermöglicht. Ich hab das Guthaben bis 2026 stehen lassen, weil das Einkommen in 2025 höher war (Extrazahlung, weil eher aus der Transfergesellschaft raus) vor 7 Stunden von Bolanger: Und finde ich sehr interessant. Gibt es dazu ein anschauliches Beispiel? Ich hab mich mit meinem Steuerprogramm hingesetzt und habe alle Varianten durchsimuliert. In erster Näherung kannst du ja die Version des aktuellen Jahres nehmen und die Werte fürs Folgejahr eingeben. Parameter: Abfindung im aktuellen Jahr oder Folgejahr, mit/ohne bAV Zahlung, wie lange in der Transfergestellschaft, wie lange ALG, wie lange noch beim AG, wieviel in Altersvorsorge bzw. KV versenken (wobei KV ja Beiträge sind, die man in den Folgejahren sowieso zahlen würde). Dann einfach die ausgerechneten Steuererstattungen nach Excel übernehmen. Die höchste Quote wären 99-107% gewesen (je nach Summe), wenn ich 2025 nicht gearbeitet hätte und nur die Abfindung als Einkommen gehabt hätte. Aber wie gesagt, mit Altersvorsorge und KV bist du ja schon bei 80k+. Dazu noch ein paar weitere Sonderausgaben oder Werbungskosten, oder Kinderfreibeträge und dann kommen bei anderen eben 80% raus statt 72 oder 73 wie bei mir. Aber man muss sich das wirklich im Detail anschauen - im ungünstigsten Fall wären es bei mir nur 31% gewesen. Der Privatier hat das sehr gut aufgedröselt. Man kann da gerne ein paar Tage investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 24. September Es gibt leider zu viele unterschiedliche Fälle, als dass man wenige klare Handlungsempfehlungen geben könnte. vor 27 Minuten von Castrock: Der Privatier hat das sehr gut aufgedröselt. Man kann da gerne ein paar Tage investieren. Von mir hervorgehoben: das ist das Problem. Wenn man gekündigt wird, dann gibt es in kurzer Zeit vieles zu klären. Ich glaube mir würde schlicht die Zeit fehlen, um mich für mich zufriedenstellend tief ins Thema der Gestaltung einzuarbeiten, sobald die Rahmenbedingungen grob geklärt sind. man kann ja eigentlich erst dann sinnvoll einsteigen, wenn man eine Ahnung vom aktuellen Jahresgehalt, dem erwarteten Jahresgehalt im Folgejahr und der Abfindungshöhe hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 24. September vor 1 Stunde von Bolanger: Von mir hervorgehoben: das ist das Problem. Wenn man gekündigt wird, dann gibt es in kurzer Zeit vieles zu klären. Ja genau, dass ist das Problem: Bis zu dem Zeitpunkt, als es Ernst wurde, hat mich das gesamte Thema nicht interessiert, weil es mich nicht betrifft. Ab dem Zeitpunkt wo es ernst wurde, hatte ich wichtigere Sachen zu tun (Teflonglatt auf der Arbeit, dass man mir nicht ans Bein pinkeln kann, parallel dazu mit der Anwältin das Beste rausholen). Jetzt wo ich in der Freistellung sitze und Zeit habe mich mit dem Thema zu beschäftigen, läuft mir wegen des nahen Jahresendes die Zeit weg. Eigentlich sollte man diesen Thread etwas aufbereiten und dann als Sticky anheften. Die ersten Tipps den ich geben kann: 1. Rechtzeitig und unabhängig von so eine Situation eine Kontenklärung machen!!!!! Das bringt Zeit. 2. Wenn man befürchtet in so eine Situation zu kommen: Sich schon rechtzeitig Grundwissen über die steuerlichen Aspekte anlesen (auch wenn man nicht glaubt je eine Abfindung zu bekommen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 24. September · bearbeitet 24. September von Bolanger vor 16 Minuten von Holgerli: Eigentlich sollte man diesen Thread etwas aufbereiten und dann als Sticky anheften. Die ersten Tipps den ich geben kann: 1. Rechtzeitig und unabhängig von so eine Situation eine Kontenklärung machen!!!!! Das bringt Zeit. 2. Wenn man befürchtet in so eine Situation zu kommen: Sich schon rechtzeitig Grundwissen über die steuerlichen Aspekte anlesen (auch wenn man nicht glaubt je eine Abfindung zu bekommen) Eigentlich gibt es als Punkt Null noch die Klärung der ganz allgemeinen weiteren Lebenspläne. Will ich möglichst schnell einen neuen Job haben, möchte ich "nur" eine Auszeit nehmen oder möchte ich aus dem Erwebsleben aussteigen? Damit dampft man das Universum an Wissen, Kniffen und Überlegungen schonmal deutlich ein. Ich für mich nehme aus dieser Diskussion mit, dass ich nochmal über den Zeitpunkt zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen in die GRV nachdenke. Mache ich das noch zu Berufszeiten in Jahren, bei denen ich einen hohen Steuersatz habe und nehme mir damit die Möglichkeit, diese Beträge über die Abfindung einzuzahlen oder warte ich und schiebe das auf, um die Option der Abfindungsoptimierung zu erhalten? Ich weiß es noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 24. September Ich arbeite bei einem großen Autozulieferer und würde dementsprechend nicht ausschließen, in den nächsten Jahren in die Situation zu kommen, eine Abfindung angeboten zu bekommen. Daher habe ich dieses Jahr ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater gehabt und mir für einen angenommenen Fall verschiedene Szenarien grob durchspielen lassen. Das waren ca. 250€ (ich weiß es nicht mehr genau), und jetzt habe ich für den Ernstfall zumindest mal eine Checkliste mit Dingen, auf die man achten kann / sollte. Das wird sich im Detail sicher noch ändern (je nach Gehalt, Abfindungshöhe etc), aber ich finde es beruhigend dann bei 70%-80% starten zu können und nicht bei 0. Ein Punkt war zum Beispiel das Thema Nachzahlen in der GRV für Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr. Das geht bis zum Alter von 45. Tendenziell würde ich es wegen der Zeiten sowieso machen (dann mit Mindestbeitrag), aber im Falle einer Abfindung kann man natürlich auch zur Steueroptimierung den Maximalbeitrag nehmen. Daher liegt das Thema bis ich ca. 44 auf Eis, aber ich habe es mir eben vorgemerkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Castrock 24. September vor 3 Stunden von Bolanger: Es gibt leider zu viele unterschiedliche Fälle, als dass man wenige klare Handlungsempfehlungen geben könnte. Von mir hervorgehoben: das ist das Problem. Wenn man gekündigt wird, dann gibt es in kurzer Zeit vieles zu klären. Ich glaube mir würde schlicht die Zeit fehlen, um mich für mich zufriedenstellend tief ins Thema der Gestaltung einzuarbeiten, sobald die Rahmenbedingungen grob geklärt sind. man kann ja eigentlich erst dann sinnvoll einsteigen, wenn man eine Ahnung vom aktuellen Jahresgehalt, dem erwarteten Jahresgehalt im Folgejahr und der Abfindungshöhe hat. Stimmt - es kommt ein wenig drauf an, ob man inviduell gekündigt wird oder im Rahmen eines geordneten Stellenabbaus geht. Bei Letzterem sollte es - sofern der AG gesittet unterwegs ist - und sofern der Betriebsrat ordentlich verhandelt hat - Bedenkzeit zum Nachdenken geben, in der man freigestellt ist. Bei uns war das 1 Woche + bei Bedarf 1 Woche mehr. Aber am Ende will der AG ja, dass man unterschreibt - also ist er auch empfänglich für die Bitte um weitere Zeit, oder Zusatzvereinbarungen. Bei einem individuellen AHV gilt das analog. Erst alles verhandeln, was soll der AG auch tun - dann unterschreiben. Nur bei einer spontanen Kündigung geht das nicht mehr. Ansonsten: Weihnachten ist nicht weit. Einfach das Buch des Privatiers sich selber schenken. Kann man dann von der Steuer absetzen (habe ich wirklich gemacht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 24. September So, gerade mit der Hotlinde der DRV (Bund) telefoniert. Wenn man weiss wo man hin muss direkt die richtige Hotline-Nummer raus suchen. Die allg. Hotline kann zwar auch schon helfen, wenn es aber um Bearbeitungszeiten geht, kann nur die "richtige" Hotline was dazu sagen. Ich habe auf jeden Fall gerade die folgende (mündl.) Aussage bekommen: - Der "Antrag auf Kontenklärung" (V0100 bzw. V0300) muss gestellt werden - Zusammen damit direkt den "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" (V0210) kann/soll/muss direkt mit gestellt werden - Der Antrag "Arbeitgeberbescheinigung" (V0211) muss nicht zwingend gestellt werden Und jetzt das Wichtigste (für mich): - Sollte sich das Ganze so verzögern, sodass eine Zahlung in 2026 knapp werden würde, soll ich mich einfach per Telefon/Mail melden und dann könnte ich auch ohne Bescheid einfach das Geld einzahlen! Aber: Es gibt scheinbar keine gesetzliche Grundlage dafür (aber halt auch nicht dagegen), sondern wird wohl von der DRV so gelebt. Ich werde mich jetzt sputen, dass wir das nächste Woche auf den Weg bringen und dann mir selber die Daumen drücken. Super-positiv: Sowohl bei der allgemeinen als auch der Bund-Hotline: Keine Wartezeit. Inkl. Telefoneingaben kaum mehr als eine Minute bis ich mit einer Expertin gesprochen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 24. September Nur fürs Archiv. Es wäre interessant, ob die heutigen Auskünfte zur absoluten Höhe der Ausgleichsbeträge, die unter der Vorgabe von bis zu 4 Jahren Ausgleich berechnet wurden, ab dem nächsten Jahr, ab dem ggf weniger Jahre ausgeglichen werden können, weiterhin Bestand haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 24. September vor 3 Stunden von Bolanger: ...ab dem nächsten Jahr, ab dem ggf weniger Jahre ausgeglichen werden können, weiterhin Bestand haben. Bitte erklären. Habe ich was verpasst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 24. September vor einer Stunde von Holgerli: Bitte erklären. Habe ich was verpasst? Die Möglichkeit, gegen Abschläge 4 Jahre vor dem regulären Termin in Rente zu gehen, soll auf 3 Jahre verkürzt werden. Damit fallen dann auch Ausgleichszahlungen für das maximale Vorziehen niedriger aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 24. September Okay ,danke. Ja, ist bekannt. Dann hatte ich das nur nicht richtig verstanden, was Bolanger meinte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 25. September Wobei ich vor 13 Stunden von Holgerli: Sollte sich das Ganze so verzögern, sodass eine Zahlung in 2026 knapp werden würde, soll ich mich einfach per Telefon/Mail melden und dann könnte ich auch ohne Bescheid einfach das Geld einzahlen! Aber: Es gibt scheinbar keine gesetzliche Grundlage dafür (aber halt auch nicht dagegen), sondern wird wohl von der DRV so gelebt. interessant finde vor dem Hintergrund, dass die maximal mögliche Anzahl von Ausgleichsjahren demnächst wahrscheinlich gekürzt wird und daher der Ausgleichbetrag um 1/4 verringert wird. Für Personen unter 50 habe ich sowohl von welchen gehört, denen die Ausgleichszahlung vor dem 50. gestattet wurde als auch von welchen, denen selbiges verwehrt wurde. Was würde wohl passieren, wenn man als unter 50 jähriger in diesem Jahr einfach 100 EUR an die DRV mit dem entsprechenden Vermerk im Überweisungzweck tätigt? Ob man damit die Erlaubnis triggern könnte? Freiwillige vor :-) Und hoffen wir mal, dass eine bereits erteilte "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" auf Basis von 4 Jahren bestand hat. Das ist ja nur eine Auskunft und kein Bescheid, Urteil oder wie auch immer die Bezeichnung sein müsste, damit es rechtlich endgültig und abschließend ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JamesBond 25. September Solange die bereits erteilte "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" von der DRV nicht aktualisiert wird, sollte sie weiterhin gültig sein. Könnte natürlich sein, dass die DRV diese nach Gesetzesänderung aktualisiert bzw reduziert. ...ich habe vor ein paar Jahren weitestgehend ausgeglichen. Ca. 10-20k habe ich für den Fall einer Abfindung nicht ausgeglichen. Bei mir ist jedoch eine Abfindung ziemlich unwahrscheinlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper 25. September · bearbeitet 25. September von stolper vor 2 Stunden von Bolanger: Und hoffen wir mal, dass eine bereits erteilte "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" auf Basis von 4 Jahren bestand hat. Das ist ja nur eine Auskunft und kein Bescheid, Urteil oder wie auch immer die Bezeichnung sein müsste, damit es rechtlich endgültig und abschließend ist. ...ich denke, sie wird Bestand haben, außer man fordert nach Verabschiedung der Gesetzesänderungen ein "Update" an. Würde man die 4 Jahre gem. bestehender Auskunft in einer Summe ausgleichen, erhöhte das einfach die spätere Rente. Man hat halt dann 48 Monate x 0,3% = 14,4% ausgeglichen, obwohl nur 36 Monate x 0,3% = 10,8% erforderlich gewesen wären. Am Ende ist das aber völlig egal mit diesem sogenannten "Ausgleich", denn entscheidend ist, wann der Rentenantrag gestellt wird und wieviele persönliche Entgeltpunkte man zu diesem Zeitpunkt hat. Entgeltpunkte und persönliche Entgeltpunkte sind nicht das gleiche. Man kann Abschläge gem. der Auskunft ganz oder teilweise ausgleichen (muss es aber nicht...) und die Rente für langjährig Versicherte (mit 63 bzw. künftig vermutlich 64+) trotzdem nicht in Anspruch nehmen, also eben keinen Rentenantrag stellen. Nimmt man eine Rente z.B. erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 67 in Anspruch, gibt es sogar monatliche Zuschläge in Höhe von 0,5% pro Monat. D.h., man könnte den Rentenantrag z.B. mit 68 stellen und hätte dann seine Rente um 12 Monate x 0,5% = 6% erhöht. Die Auskunft setzt nur einen "Rahmen". Meine Auskunft wurde 2024 erteilt. Seither habe ich zwei Einzahlungen geleistet. 2026 und 2027 werde ich nochmals einzahlen. In jedem Jahr natürlich immer unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 30. September So, komme gerade vom ehrenamtlichen Rentenberater. Und ich muss sagen, dass ich richtig schwer begeistert bin. Der ganze Termin mit Vorab-Ausfüllen des V0100 und des V210 (mit allen Nebenformularen) hat keine 45 Minuten gedauert. Gut war, dass ich vorab schon Kopien meiner Unterlagen gemacht hatte, weil sein Scanner kaputt war. Jetzt scannt er morgen in der Arbeit. Spätestens Freitag soll das Ganze dann bei der DRV vorliegen. In der Tat war es so, dass der Berater heute im Home-Office gearbeitet hat und deswegen seine Arbeit unterbrochen hat. Cool fand ich auch, dass er sich, nach seiner ersten Aussage, dass er kaum Erfahrunfg mit dem Thema freiwillige Einzahlung habe sich noch schlau gemacht hat. Mein Rat: Wenn Ihr Zweifel habt (die hatte ich), dass ihr es alleine schafft: Nehmt die Hilfe eines ehrenenamtlichen Beraters in Anspruch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper 30. September vor 3 Stunden von Holgerli: Mein Rat: Wenn Ihr Zweifel habt (die hatte ich), dass ihr es alleine schafft: Nehmt die Hilfe eines ehrenenamtlichen Beraters in Anspruch. ...ich habe mit ehrenamtlichen Rentenberatern keine ausgeprägt positiven Erfahrungen gemacht. Mit einem hauptberuflichen Rentenberater dagegen schon. Der kostete Geld, aber in meinem Fall war das mehr als gut investiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 30. September · bearbeitet 30. September von Holgerli Kannst Du bitte etwas mehr ins Detail gehen, sodass klar wird welche negativen Aspekte Du beim ehrenamtlichen und welche positiven Aspekte Du beim hauptberuflichen Berater hattest? Würde mich interessieren. Ggfs. gibt es auch bei mir Defizite, die ich noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 30. September vor 3 Stunden von stolper: Mit einem hauptberuflichen Rentenberater dagegen schon. Der kostete Geld, Das (in meinen Augen sinnvolle) Zwischending wäre ein hauptberuflich bei der DRV beschäftigter Rentenberater in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag