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Brandscheid

diskussion über investivlöhne

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It'sMe
Die wahre Frage wurde in einem Post weiter vorn schon aufgeworfen. Was ist mit den anderen 99% der Unternehmen, die keine AGs sind? Wie wollen diese Arbeitnehmer investivlöhne erhalten? GmbHs und Personengesellschaften an die Börse? Na gute Nacht...

 

Warum müssen unbedingt alle Betriebe daran teilnehmen?

 

It's Me

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Reigning Lorelai

weil Vater Staat das so will. Schließlich leben wir im Sozialismus und alle MA sollen die selben Chancen haben. Und selbst wenn man es nur auf AG's beziehen würde wäre es planlos da es die meisten AG's ohnehin schon machen und AG's nur ein verschwindend geringer Anteil der Unternehmen sind... Und vor allem: AG ist nicht gleich AG: Die Vielzahl der AG's sind nämlich nicht börsennotiert.. Wie will ich die MA da beteiligen wenn die Eigentümer sich nicht bereit erklären Aktien abzugeben. Will ich sie dazu zwingen?? Dann können wir gleich die Firmen enteignen. Wozu Staatseinfluß bei Unternehmen führt sehen wir ja gerade wunderbar bei EADS...

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Morbo

der Lothar sieht das aehnlich: Die falsche Debatte

 

das Thema ist, wie man liest, alles andere als neu. Interessant finde ich den mentalen Zusammenhang mit Globalisierung, den Spaeth hier sieht. Die 'der Staat macht das' Attituede geht nie aus den Koepfen raus solange es derartige Gesetze regnet.

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rexus

Hallo,

Ich habe die hier entstandene Diskussion sehr gespannt verfolgt, bloß stellen sich mir zwei Fragen:

 

1) Im Falle, dass der Investivlohn bindent für die Arbeitnehmer wird, wann dürfen diese die erhaltenen Belegschaftsaktien / Aktien veräußern?

2)Inwiefern können andere Unternehmensformen als AG's Gewinnbeteiligungen bzw Lohnerhöhungen in Form von Belegschaftsaktien / Aktien der Anleihen austeilen? Z.B. eine GmbH?!?!

 

Wenn mir jemand dies Frage beantworten könnte wäre ich sehr dankbar!

Gruß...rexus!!!!

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Reigning Lorelai
1) Im Falle, dass der Investivlohn bindent für die Arbeitnehmer wird, wann dürfen diese die erhaltenen Belegschaftsaktien / Aktien veräußern?

2)Inwiefern können andere Unternehmensformen als AG's Gewinnbeteiligungen bzw Lohnerhöhungen in Form von Belegschaftsaktien / Aktien der Anleihen austeilen? Z.B. eine GmbH?!?!

da ist noch zu wenig draußen wie man das alles machen will. punkt 2 haben wir ja hier schon ausführlich ausformuliert.. es geht schlichtweg nicht.. man müsste andere möglichkeiten finden wie z.b. gehälter an den gewinn der frima gekoppelt --> ausweitung der publizitätspflicht notwendig.. usw.

 

1) noch nicht geregelt..

 

das ganze wird nicht funktionieren und wird am Ende ein Thema bleiben über das man halt mal geredet hat...

 

Gruß

W.Hynes

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rexus

Danke für die schnelle Antwort....

Gruß...rexus!

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LarsAC

Es schimpfen doch immer alle, die Arbeitsplätze würden zu Gunsten der Aktionäre abgebaut. Wenn ich in das Unternehmen (meinen Arbeitgeber) investiere habe ich dann wenigstens was davon, wenn ich entlassen werde :P

 

Lars

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It'sMe
Es schimpfen doch immer alle, die Arbeitsplätze würden zu Gunsten der Aktionäre abgebaut. Wenn ich in das Unternehmen (meinen Arbeitgeber) investiere habe ich dann wenigstens was davon, wenn ich entlassen werde :P

 

Lars

 

nicht wenn die Firma Konkurs anmeldet :P

 

It's Me

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Reigning Lorelai
Es schimpfen doch immer alle, die Arbeitsplätze würden zu Gunsten der Aktionäre abgebaut. Wenn ich in das Unternehmen (meinen Arbeitgeber) investiere habe ich dann wenigstens was davon, wenn ich entlassen werde

 

Lars

das ist genau das engstirnige Thema: Man schafft nur Begehrlichkeiten weil die U-Gewinne bei den AG's so hoch sind und die AG's natürlich im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen... Diese machen aber nur einen minimalen Anteilen an den Firmen in BRD aus.. Deshalb ist das ganze überahupt nicht repräsentativ..

 

Gruß

 

W.Hynes

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